RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen, unter denen wir planen, liefern, installieren und warten – für Verträge mit privaten und gewerblichen Kunden.


ecoEn GmbH, Zürich  |  Gültig ab: August 2026
Diese Bedingungen gelten für alle Planungen, Lieferungen, Installationen und Serviceleistungen der ecoEn GmbH. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Vertragsparteien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge, Planungen, Angebote, Lieferungen, Installationen und Serviceleistungen zwischen der ecoEn GmbH, Rothstrasse 5, 8057 Zürich (nachfolgend «ecoEn»), und ihren Kunden – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.

1.2 Ausschliesslichkeit. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ecoEn stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Angebot, Projektierung und Vertragsschluss

2.1 Unverbindlichkeit. Angaben auf unserer Website, in Prospekten und in digitalen Erstberatungen – einschliesslich Richtpreisen und Ergebnissen des Solarrechners – sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Gültigkeit von Offerten. Schriftliche, individuell für den Kunden erstellte Offerten sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Dokument nicht ausdrücklich anders vermerkt.

2.3 Vertragsschluss. Der Vertrag (Werk- oder Servicevertrag) kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte schriftlich oder elektronisch – per E-Mail oder digitaler Signatur – bestätigt und ecoEn den Auftrag nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich ablehnt.

2.4 Geistiges Eigentum. Sämtliche Pläne, Machbarkeitsstudien, Projektierungen, Konzepte und technischen Unterlagen von ecoEn bleiben deren geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Leistungsumfang von ecoEn

3.1 Leistungsinhalt. Der genaue Leistungsumfang – Energieberatung, Planung, Realisierung, Lieferung, schlüsselfertige Installation von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen und Ladestationen oder Baumanagement – ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung beziehungsweise dem individuellen Vertrag.

3.2 Beizug von Dritten. ecoEn ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Dritte, Spezialisten oder Subunternehmer beizuziehen.

3.3 Ertragsprognosen. Berechnungen zu Solarerträgen, Eigenverbrauch, CO₂-Einsparungen und finanziellen Amortisationen sind modellbasierte Simulationen und Prognosen. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Witterung, Verschattungen und individuelles Nutzerverhalten können zu Abweichungen führen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Verbindlichkeit von Kundenunterlagen. Vom Kunden eingereichte Unterlagen, Pläne, Masse, statische Berechnungen und technischen Angaben sind für die Planung und Realisierung durch ecoEn verbindlich. ecoEn ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit zu prüfen. Mehrkosten oder Schadenersatzansprüche, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätet eingereichte Kundenunterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

4.2 Zugang und bauliche Voraussetzungen. Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass die baulichen, rechtlichen und statischen Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere die Tragfähigkeit von Dach oder Untergrund für PV-Anlagen und Haustechnik. Er gewährt ecoEn und den beauftragten Subunternehmern freien, sicheren Zugang zum Objekt und zu den Elektroinstallationen.

4.3 Bewilligungen und Meldungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Leistung von ecoEn vereinbart, ist das Einholen aller behördlichen Bewilligungen – etwa Bauanzeigen oder denkmalpflegerische Abklärungen – Sache des Kunden. ecoEn unterstützt den Kunden dabei gerne gegen separate Vergütung.

5. Service- und Wartungsarbeiten

5.1 Vertragsdauer und Kündigung. Service- und Wartungsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, für eine feste Laufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Sie verlängern sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.

5.2 Leistungsumfang bei Wartung. Die reguläre Wartung umfasst die im Wartungsvertrag definierten Kontroll- und Reinigungsarbeiten – beispielsweise Sichtprüfung der Module, Software-Updates und Funktionsprüfung von Wechselrichter beziehungsweise Wärmepumpe. Nicht enthalten sind Reparaturen, der Austausch defekter Komponenten sowie die Behebung von Schäden durch äussere Einflüsse wie Hagel, Blitzschlag, Marderbiss oder Netzüberspannung. Solche Arbeiten werden separat nach Aufwand verrechnet.

5.3 Reaktionszeiten und Ersatzteile. ecoEn bemüht sich um kurze Reaktionszeiten bei Störungen, haftet jedoch nicht für Verzögerungen durch herstellerbedingte Lieferengpässe bei Ersatzteilen oder durch Extremwetterereignisse.

5.4 Unbefugte Eingriffe. Gewährleistungs- und Serviceansprüche erlöschen, wenn der Kunde oder nicht von ecoEn autorisierte Dritte eigenmächtige Reparaturen, Modifikationen oder Eingriffe an den von ecoEn betreuten Anlagen vornehmen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Währung und Steuern. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in Angeboten und Rechnungen separat ausgewiesen.

6.2 Zahlungskonditionen. Die Zahlungskonditionen – insbesondere Höhe und Fälligkeit allfälliger Teilzahlungen bei Installationsprojekten – werden individuell vereinbart und in der Offerte beziehungsweise der Auftragsbestätigung verbindlich festgehalten. Massgebend ist die dort getroffene Regelung.

6.3 Service-Abrechnung. Jährliche Wartungs- und Servicepauschalen werden jeweils zu Beginn der Abrechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt.

6.4 Zahlungsfrist und Verzug. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne separate Mahnung in Verzug. Es werden ein Verzugszins von 5 % sowie eine Mahngebühr erhoben.

6.5 Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Geräte, Komponenten und Materialien verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum von ecoEn. ecoEn ist berechtigt, auf Kosten des Kunden einen entsprechenden Eintrag im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen zu lassen.

7. Liefer- und Installationstermine

7.1 Verbindlichkeit. Von ecoEn genannte Termine und Fristen gelten als Richtwerte. Verbindliche Fixtermine müssen ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden.

7.2 Höhere Gewalt und Verzögerungen. ecoEn haftet nicht für Liefer- oder Montageverzögerungen, die durch höhere Gewalt, ungeeignete Witterungsverhältnisse bei Dach- und Ausseneinsätzen (Schnee, Eis, Starkregen, Sturm), behördliche Verzögerungen, Verzögerungen des lokalen Netzbetreibers oder globale Lieferengpässe der Hersteller verursacht werden. Die Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

8. Abnahme und Gewährleistung

8.1 Abnahmeprotokoll. Nach Fertigstellung der Installation findet eine gemeinsame Inbetriebnahme und technische Abnahme statt. Darüber wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Geringfügige Mängel, welche die sichere Funktion der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8.2 Gesetzliche Gewährleistung. Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Gewährleistungsfrist für fest mit einem Gebäude verbundene, unbewegliche Werke – etwa installierte Solaranlagen und Wärmepumpen – beträgt fünf Jahre ab dem Datum der Abnahme.

8.3 Herstellergarantien. Über die gesetzliche Werkgewährleistung hinausgehende Garantien – beispielsweise lineare Leistungsgarantien für PV-Module über 25 Jahre oder Produktgarantien der Wechselrichter-Hersteller – werden direkt von den jeweiligen Herstellern gewährt. ecoEn tritt diese Garantieansprüche mit der Abnahme vollumfänglich an den Kunden ab. Die Abwicklung von Garantiefällen ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistung ist kostenpflichtig, sofern kein entsprechender Servicevertrag besteht.

9. Haftung

9.1 Haftungsumfang. ecoEn haftet unbeschränkt für Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.2 Ausschluss von Folgeschäden. Die Haftung für indirekte Schäden, Drittschäden und Mangelfolgeschäden – insbesondere entgangener Gewinn, nicht realisierte Stromeinsparungen, vorübergehende Ertragsausfälle der PV-Anlage bei Betriebsausfall oder Schäden durch Netzausfälle – wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

10. Datenschutz

10.1 Datenbearbeitung. ecoEn bearbeitet Kunden- und Objektdaten ausschliesslich im Rahmen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) und zur vertragsgemässen Abwicklung des Auftrages – einschliesslich der erforderlichen Meldungen an Netzbetreiber und Förderinstitutionen. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte findet nicht statt. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Anwendbares Recht. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ecoEn ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

11.2 Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, Lieferungen und diesen AGB ist der Sitz der ecoEn GmbH in Zürich. ecoEn behält sich vor, den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu belangen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Kontakt

ecoEn GmbH
Rothstrasse 5
8057 Zürich, Schweiz
E-Mail: info@ecoen.ch
Telefon: +41 78 830 83 35

Stand: 25. August 2026  |  Siehe auch: Impressum & Datenschutz