Architekturbüros · Planer · Generalunternehmer

Solarpflicht-Partner für Architekturbüros und Generalunternehmer

Praktisch jedes Neubauprojekt in der Region Zürich fällt heute unter eine Solarpflicht – und in der Projektphase ist sie meist ein Nebenschauplatz, der trotzdem belastbare Zahlen verlangt. ecoEn liefert Architekturbüros, Planern und Generalunternehmern genau diese Zahlen: Richtofferte aus Ihren Plänen in der Regel innert 48 Stunden, Zulieferung der PV-Angaben für Energienachweis und Baugesuch, und eine Variantenrechnung, mit der Sie im Bauherrengespräch argumentieren können. Sie behalten die Planungshoheit – wir übernehmen den solaren Teil.

48 hRichtofferte in der Regel innert zwei Arbeitstagen
DirektFachbetrieb mit eigenem Montageteam
BaugesuchZulieferung für den Energienachweis
Planhoheitbleibt bei Ihrem Büro

Referenzen statt Renderings

Drei realisierte Projekte mit Eckdaten – vom Flachdach bis zur Grossanlage:

STWEG-Grossprojekt mit über 100 kWp über zwei Gebäude in Fällanden – von ecoEn

Zwei Mehrfamilienhäuser, Fällanden

  • über 100 kWp · 274 Module · 2 Gebäude
  • ZEV über beide Liegenschaften · Lastmanagement für E-Mobilität
  • Inbetriebnahme 2023/2024
26,85-kWp-Photovoltaikanlage mit bifazialen Modulen auf einem Flachdach in Uitikon – von ecoEn

Flachdach Suracherstrasse, Uitikon

  • 26,85 kWp · bifaziale Module
  • Ost-West-Belegung für ein gleichmässiges Tagesprofil
  • Inbetriebnahme 2024
89,6-kWp-Photovoltaik-Grossanlage auf dem Hangar der Segelfluggruppe Winterthur – von ecoEn

Hangardach Segelflugplatz, Winterthur

  • 89,6 kWp · 224 Module
  • Grossanlage auf Industriedach
  • Inbetriebnahme 2022

Alle realisierten Anlagen mit Eckdaten: Projekte & Referenzen.

So arbeiten wir mit Ihrem Büro zusammen

  1. Pläne senden. Grundriss, Schnitt und Dachaufsicht genügen für den Einstieg – je früher, desto günstiger lässt sich die Anlage ins Projekt einpassen.
  2. Richtofferte. Anlagengrösse, Modulbelegung und Kostenrahmen als Richtwerte – in der Regel innert 48 Stunden, direkt verwendbar für Kostenvoranschlag und Bauherrengespräch.
  3. Zulieferung fürs Baugesuch. Wir liefern die PV-Angaben für den Energienachweis und die solaren Belange des Gesuchs zu; die Eingabe bleibt bei Ihnen.
  4. Variantenrechnung. Pflichtminimum gegen volle Dachbelegung, inklusive Förderkulisse – die Grundlage für den Entscheid der Bauherrschaft.
  5. Detailplanung. Modulfeld-Darstellungen, Anschlusswerte und Statik-Schnittstellen für Ihre Weiterbearbeitung und die Koordination mit den übrigen Gewerken.
  6. Ausführung. Montage, Inbetriebnahme und Anmeldungen bei Netzbetreiber, Pronovo und Förderstellen – aus einer Hand, koordiniert mit Ihrem Bauprogramm.

Die Rechtslage – in drei Zeilen

  • Kanton Zürich: Eigenstromerzeugung bei Neubauten, Richtgrösse 10 W pro m² Energiebezugsfläche (§ 10c EnerG, gedeckelt bei 30 kWp) – erfüllt wird sie in der Praxis fast ausschliesslich mit Photovoltaik.
  • Bund: Solaranlage auf Neubauten mit mehr als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche (seit 2025, Art. 45a EnG); die Kantone regeln Ausnahmen und dürfen die Pflicht auf kleinere Gebäude ausdehnen.
  • Durchsetzung: über den Energienachweis im Baubewilligungsverfahren – ohne Nachweis keine Bewilligung. Je nach Kanton kann statt der Anlage eine Ersatzabgabe fällig werden.

Stand: August 2026; massgebend sind die aktuellen Gesetzestexte und die kantonalen Ausführungsbestimmungen. Die Einordnung im Detail: Solarpflicht in der Schweiz · Baubewilligung und Meldeverfahren.

Was wir Ihrem Büro zuliefern

LeistungWas Sie erhalten
Richtofferte aus PlänenAnlagengrösse, Belegungsplan und Kostenrahmen als Richtwerte – in der Regel innert 48 Stunden
Baugesuch-SupportZulieferung der PV-Angaben für Energienachweis und Gesuchsunterlagen
PlanungsunterlagenDatenblätter, Schnitt- und Aufsichtsdarstellungen der Modulfelder, Angaben zu Statik-Schnittstellen und Anschlusswerten
VariantenrechnungPflichtminimum gegen volle Dachbelegung, inklusive Förderkulisse – aufbereitet fürs Bauherrengespräch
AusführungMontage, Inbetriebnahme und alle Anmeldungen aus einer Hand

Wenn das Projekt einen Heizungsersatz, einen Speicher oder Ladepunkte mitbringt, planen wir diese Gewerke gleich mit ab – Wechselrichter, Zählerplatz und Lastmanagement wollen früh aufeinander abgestimmt sein, nicht nachträglich.

Warum das Pflichtminimum selten die günstigste Variante ist

Das Argument, das Bauherrschaften regelmässig überzeugt – und das in der Projektphase am leichtesten unterzubringen ist: Eine Pflichtanlage von rund 2 kWp trägt die vollen Fixkosten. Gerüst, Anfahrt, Planung, Wechselrichter und Netzanmeldung fallen praktisch unabhängig von der Anlagengrösse an. Jedes zusätzliche Kilowatt kostet danach nur noch einen Bruchteil.

Dazu kommt die Förderlogik: Gefördert wird in der Regel das, was über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Wer exakt die Pflicht baut, zahlt also die teuersten Kilowatt der ganzen Anlage – und verzichtet zugleich auf den Teil, der wirtschaftlich am interessantesten wäre. Und eine spätere Erweiterung heisst: neues Gerüst, neuer Elektriker, oft ein zweiter Wechselrichter.

Wir legen Ihren Bauherren beide Varianten nebeneinander – als Richtwerte, ohne Verkaufsdruck. In der Praxis entscheidet sich die Mehrheit für mehr als das Minimum, sobald sie die Rechnung sieht.

Wenn die Anlage sichtbar ist: Gestaltung, Indach und Fassade

Bei exponierten Lagen, Kernzonen und Ersatzneubauten entscheidet nicht die Leistung, sondern das Erscheinungsbild. Für diese Projekte planen wir gestalterisch integrierte Varianten – und sagen ehrlich, was sie gegenüber der Aufdachlösung kosten und an Ertrag bedeuten:

Häufige Fragen

Wie schnell erhalten wir eine Richtofferte?
In der Regel innert 48 Stunden nach Eingang der Pläne. Grundriss, Schnitt und Dachaufsicht genügen für den Einstieg; bei komplexen Dachlandschaften oder mehreren Gebäuden melden wir uns kurz und sagen, wie lange es realistisch dauert.
Übernehmen Sie die Eingabe des Baugesuchs?
Nein – die Eingabe und die Planungshoheit bleiben bei Ihrem Büro. Wir liefern den solaren Teil zu: die Angaben für den Energienachweis, die Modulfeld-Darstellungen und die technischen Eckwerte, die die Behörde für die PV-Anlage braucht.
Welche Solarpflicht gilt für unser Projekt?
Im Kanton Zürich verlangt § 10c EnerG bei Neubauten eine Eigenstromerzeugung von 10 W pro m² Energiebezugsfläche, gedeckelt bei 30 kWp. Zusätzlich gilt seit 2025 die Bundespflicht nach Art. 45a EnG für Neubauten mit mehr als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche. Welche Regel im Einzelfall greift und welche Ausnahmen bestehen, klären wir für Ihr Objekt mit – massgebend sind die kantonalen Ausführungsbestimmungen.
Arbeiten Sie auch mit Generalunternehmern zusammen?
Ja. Für GU liefern wir dieselben Unterlagen wie für Architekturbüros, abgestimmt auf Ihr Bauprogramm und die Schnittstellen zu Dach, Elektro und Statik. Was wir ehrlich sagen: Bei sehr grossen Rahmenverträgen sind wir nicht der passende Partner – unsere Stärke ist die projektbezogene Zusammenarbeit mit kurzen Wegen.
Was kostet die Zusammenarbeit für unser Büro?
Richtofferte, Variantenrechnung und die Zulieferung fürs Baugesuch sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir verdienen an der Ausführung, wenn das Projekt zustande kommt und die Bauherrschaft sich für uns entscheidet.
Können Sie auch nur planen, ohne auszuführen?
Unser Kerngeschäft ist Planung und Ausführung aus einer Hand – das ist der Grund, warum die Unterlagen für Sie kostenlos sind. Wenn ein Projekt aus anderen Gründen an einen Dritten geht, ist das kein Problem; für reine Planungsmandate ohne Ausführungsperspektive sind wir aber nicht der richtige Ansprechpartner.

Wissen für die Projektphase

Pläne da? Wir rechnen.

Senden Sie uns Grundriss, Schnitt und Dachaufsicht – Sie erhalten die Richtofferte in der Regel innert 48 Stunden. Und wenn gerade nichts ansteht: Ein kurzes Kennenlernen macht das nächste Projekt schneller.