Der Kanton Zürich fördert den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen: 2026 gibt es für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW pauschal CHF 2’900.–, für eine Erdwärmepumpe CHF 6’800.– – grössere Anlagen erhalten Zuschläge pro kW. Dazu kommen Zusatzbeiträge, etwa CHF 15’000.– für die Erstinstallation der Wärmeverteilung beim Ersatz von Elektroheizungen. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. (Stand: Juli 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Gefördert wird der Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude – nicht der Neubau und nicht der Ersatz einer alten Wärmepumpe.
- Luft-Wasser: CHF 2’900.– (bis 15 kW), darüber plus CHF 160.– pro zusätzlichem kW. Erdsonde und Grundwasser: CHF 6’800.–, darüber plus CHF 420.– pro kW.
- Wer eine dezentrale Elektro- oder Etagenheizung ersetzt, erhält zusätzlich bis CHF 15’000.– für die erstmalige Installation von Radiatoren oder Bodenheizung.
- Zwingend: Gesuch vor Baubeginn über die kantonale Gesuchplattform; nach der Eingangsbestätigung darf gebaut werden.
- Achtung Fernwärmegebiete: In gewissen Verbundgebieten der kommunalen Energieplanung wird die Wärmepumpe nicht gefördert – vorher auf der GIS-Karte prüfen.
Welche Wärmepumpen fördert der Kanton Zürich?
Das kantonale Förderprogramm unterstützt alle drei Wärmepumpen-Typen sowie den Anschluss an ein Wärmenetz – die Beiträge unterscheiden sich deutlich:
| Massnahme | bis 15 kW | über 15 kW |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 2’900.– | CHF 2’900.– + 160.–/zusätzl. kW |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde) | CHF 6’800.– | CHF 6’800.– + 420.–/zusätzl. kW |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasser) | CHF 6’800.– | CHF 6’800.– + 420.–/zusätzl. kW |
| Anschluss an ein Wärmenetz | CHF 5’200.– | CHF 5’200.– + 100.–/zusätzl. kW |
Richtwerte gemäss Förderprogramm 2026 des Kantons Zürich (Version 1. Januar 2026). Der Beitrag ist auf 50 Prozent der massgebenden Investitionskosten begrenzt; massgebend sind die aktuellen Förderbedingungen und die Zusicherung im Einzelfall.
Die deutlich höheren Beiträge für Erdsonden- und Grundwasser-Anlagen sind gewollt: Sie kosten in der Erstellung mehr, laufen dafür effizienter. Für das typische Einfamilienhaus mit 8–12 kW Heizleistung heisst das konkret: CHF 2’900.– für die Luft-Wasser-Lösung, CHF 6’800.– für die Erdsonde – ein Unterschied, der die Mehrkosten der Bohrung spürbar abfedert, aber nicht deckt. Was die Systeme kosten: Wärmepumpe: Kosten in der Schweiz.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Die wichtigsten Voraussetzungen aus den Förderbedingungen 2026:
- Die Anlage ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude – der Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung ist nicht förderberechtigt, Neubauten ebenfalls nicht.
- Bis 70 kW dient die Wärmepumpe als Hauptheizung ohne fossile Sekundärheizung.
- Gefördert werden nur Elektromotor-Wärmepumpen mit fachgerechter Strom- und Wärmemessung; bis 15 kW braucht es das Anlagezertifikat Wärmepumpen-System-Modul (WPSM), darüber Gütesiegel und Leistungsgarantie.
- Fernwärme-Vorrang: Liegt die Liegenschaft gemäss der GIS-Karte der kommunalen Energieplanung in einem nicht förderberechtigten Verbundgebiet, gibt es für die Wärmepumpe keinen Beitrag – Ausnahmen sind möglich, etwa wenn der Verbund die Liegenschaft nicht anschliessen will oder deutlich teurer wäre.
- Die Beitragsbemessung ist auf 50 W Heizleistung pro m² Energiebezugsfläche begrenzt – überdimensionierte Anlagen erhalten nicht mehr Geld.
- Kombinierbar mit kantonalen Gebäudehülle-Beiträgen und kommunalen Programmen; nicht kombinierbar mit Drittprogrammen wie Stiftung KliK oder Energie Zukunft Schweiz.
Welche Zusatzbeiträge gibt es?
Drei Posten werden gerne übersehen:
1. Erstinstallation Wärmeverteilsystem: Wer eine dezentrale Elektro- oder Etagenheizung ersetzt und erstmals Radiatoren oder eine Bodenheizung einbaut, erhält zusätzlich CHF 15’000.– (bis 250 m² Energiebezugsfläche; darüber CHF 60.–/m²). Das ist oft der grösste Einzelbeitrag im ganzen Programm – und er braucht ein separates Gesuch. 2. Erdsonden-Bonus: Für vollständige, fossilfreie Erdsondenregeneration oder den Betrieb ohne Frostschutzmittel gibt es zusätzlich CHF 3’000.– plus CHF 100.– pro zusätzlichem kW. 3. GEAK Plus: Der Kanton zahlt CHF 1’000.– an den Beratungsbericht fürs Ein-/Zweifamilienhaus (CHF 1’500.– für übrige Gebäude) – sinnvoll, wenn neben der Heizung auch Dämmfragen offen sind.
Stand: Juli 2026; massgebend sind die aktuellen Bedingungen des Förderprogramms.
Wie läuft das Fördergesuch ab?
1. Gesuch vor Baubeginn auf der kantonalen Gesuchplattform (portal.dasgebaeudeprogramm.ch/zh) einreichen – als Baubeginn gilt die Installation der Wärmepumpe bzw. bei Erdsonden die Bohrung. 2. Nach der automatischen Eingangsbestätigung dürfen Sie mit dem Bau beginnen; die verbindliche Zusicherung folgt innert rund vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. 3. Ab Zusicherung haben Sie zwei Jahre Zeit für die Umsetzung und den Abschluss über die Plattform. 4. Nach Prüfung der Abschlussunterlagen wird der Beitrag rund 30 Tage nach dem Auszahlungsschreiben überwiesen.
Benötigt werden unter anderem die Offerte, ein Foto der alten Heizung mit Typenschild und der Nachweis der Energiebezugsfläche – bei ecoEn-Projekten stellen wir das Dossier zusammen mit der Heizungsofferte bereit.
Wärmepumpe und Solaranlage kombinieren: der Doppeleffekt
Die Kombination ist im Kanton Zürich doppelt gefördert – und betrieblich die logischste Paarung überhaupt: Der Kanton zahlt an die Wärmepumpe, der Bund die Einmalvergütung an die PV-Anlage, und im Betrieb senkt der eigene Solarstrom die Heizkosten der Wärmepumpe. Am Rande interessant: Wer im Zuge des Projekts auch Dach oder Fassade dämmt, erhält vom Kanton CHF 40.–/m² an die Dämmung – plus CHF 20.–/m² Modulfläche als Zusatzbeitrag, wenn auf den sanierten Flächen gleichzeitig eine PV-Anlage entsteht.
Wie das Zusammenspiel technisch funktioniert und was es bringt: Wärmepumpe und Photovoltaik kombinieren.
Der Stolperstein Nummer eins in unseren Zürcher Projekten ist die kommunale Energieplanung: Die Bauherrschaft plant die Wärmepumpe, und erst beim Fördergesuch zeigt sich, dass die Liegenschaft in einem Verbundgebiet mit Anschlusspriorität liegt – dann wird es ohne Zusatzabklärungen nichts mit dem Beitrag. Wir prüfen die GIS-Karte deshalb ganz am Anfang, nicht am Schluss. Der zweite Klassiker ist erfreulicher: Besitzer alter Elektroheizungen wissen oft nicht, dass die Erstinstallation der Wärmeverteilung separat gefördert wird – bei einem typischen Einfamilienhaus stehen damit schnell CHF 18’000.– bis 20’000.– an kantonalen Beiträgen im Raum. Das verändert die Sanierungsrechnung grundlegend.
Häufige Fragen
Wird der Ersatz einer alten Wärmepumpe gefördert?
Nein – gefördert wird nur der Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Wer bereits mit einer Wärmepumpe heizt, erhält für deren Erneuerung keinen kantonalen Beitrag.
Gibt es die Förderung auch beim Neubau?
Nein, das Programm gilt für bestehende Gebäude. Beim Neubau ist die Wärmepumpe ohnehin Standard und Teil der Anlagekosten.
Kann ich kantonale und kommunale Förderung kombinieren?
Ja – Subventionen aus kommunalen Programmen sind ausdrücklich kumulierbar; einzelne Gemeinden zahlen Zusatzbeiträge auf die kantonale Förderung. Den PLZ-Check macht energiefranken.ch. Nicht kombinierbar sind Drittprogramme wie Stiftung KliK oder Energie Zukunft Schweiz.
Muss ich auf die Zusicherung warten, bevor gebaut wird?
Formell dürfen Sie nach der Eingangsbestätigung der Plattform beginnen; die rechtsverbindliche Zusage folgt innert rund vier Wochen. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet die Zusicherung ab – geplant werden kann in dieser Zeit allemal.
Ist die Förderung steuerlich relevant?
Ja, doppelt: Die Investition in den Heizungsersatz am bestehenden Gebäude ist grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehbar, und erhaltene Förderbeiträge sind dabei korrekt zu berücksichtigen.
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Wir prüfen Verbundgebiet, Fördersätze und die Kombination mit Photovoltaik für Ihre Liegenschaft – und reichen die Gesuche fristgerecht ein.
Quellen: Kanton Zürich, Baudirektion AWEL (Förderprogramm 2026, Version 1. Januar 2026; zh.ch/energiefoerderung), portal.dasgebaeudeprogramm.ch/zh, energiefranken.ch.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

