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Wärmepumpe Zürich: Kosten, Förderung und Heizungsersatz vom Fachbetrieb

Für den kompletten Heizungsersatz mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nennt EnergieSchweiz als Referenz CHF 45’000–60’000, für eine Erdsonden-Anlage CHF 55’000–80’000 inklusive Bohrung – jeweils vor Förderung. Der Kanton Zürich zahlt 2026 pauschal CHF 2’900.– (Luft-Wasser bis 15 kW) beziehungsweise CHF 6’800.– (Erdsonde), und seit September 2022 gilt beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung die Pflicht zum erneuerbaren System. (Stand: August 2026)

Diese Seite bündelt, was beim Heizungsersatz im Kanton Zürich konkret zählt: Kosten-Referenzwerte, die kantonalen Förderbeiträge, die Rechtslage seit 2022 und der Ablauf von der Bestandsaufnahme bis zur Inbetriebnahme. Die Technik und unsere Leistung im Überblick: Wärmepumpe von ecoEn. Wer von Öl kommt, findet den Einstieg unter Ölheizung ersetzen.

DirektFachbetrieb, kein Vermittler
1 HandWärmepumpe, PV, Speicher, Wallbox
ZürichSitz an der Rothstrasse 5
Heizlastberechnet statt geschätzt

Was kostet eine Wärmepumpe?

Die Kosten hängen vom System, vom Zustand der Wärmeverteilung und von den baulichen Gegebenheiten ab. Als Referenz dienen die Erfahrungswerte von EnergieSchweiz für ein Einfamilienhaus, inklusive Speicher und hydraulischer Einbindung:

SystemReferenz EnergieSchweiz (EFH, komplett)Kostentreiber
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 45’000–60’000Gerät, Installation, Hydraulik, Heizraumanpassung
Sole-Wasser (Erdsonde)CHF 55’000–80’000Erdsondenbohrung (Tiefe und Untergrund)

Richtwerte gemäss EnergieSchweiz, vor Förderung; enthalten sind Wärmepumpe, Installation, Speicher und Hydraulik. Rückbau der alten Heizung und Bewilligungen sind dort nicht ausdrücklich enthalten. Verbindlich ist die individuelle Offerte.

Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen planen?
Der Strombedarf der Wärmepumpe und der Ertrag vom eigenen Dach greifen ineinander – wir rechnen beide Seiten zusammen.
Kombination im Detail

Förderung für Wärmepumpen im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich fördert den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe – nicht den Neubau und nicht den Ersatz einer alten Wärmepumpe. 2026 gelten pauschal CHF 2’900.– für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW (darüber plus CHF 160.– pro zusätzlichem kW) und CHF 6’800.– für Erdsonde oder Grundwasser (darüber plus CHF 420.– pro kW).

Wer eine dezentrale Elektro- oder Etagenheizung ersetzt, erhält zusätzlich bis CHF 15’000.– für die erstmalige Installation von Radiatoren oder Bodenheizung. Alle Ansätze und der Gesuchweg: Wärmepumpen-Förderung Kanton Zürich.

Zwei Punkte entscheiden über Erfolg oder Absage: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein – wer zuerst bestellt, verliert den Beitrag. Und in gewissen Fernwärme-Verbundgebieten der kommunalen Energieplanung wird die Wärmepumpe nicht gefördert; das prüfen wir für Ihre Adresse, bevor wir planen. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen des Kantons.

Müssen Sie überhaupt auf erneuerbar wechseln?

Beim Ersatz ja – seit dem 1. September 2022 verlangt das kantonale Energiegesetz in bestehenden Gebäuden ein erneuerbares Heizsystem. Eine laufende Öl- oder Gasheizung müssen Sie nicht abstellen; die Pflicht greift erst, wenn der Wärmeerzeuger ersetzt wird. Fossil bleiben darf nur, wer nachweist, dass Erneuerbar technisch nicht möglich ist oder über den Lebenszyklus mehr als 5 Prozent Mehrkosten verursacht – und selbst dann gilt zusätzlich eine Effizienzhürde für das Gebäude. Die Regeln, das offizielle Rechentool und die Zuständigkeit der Gemeinde: Energiegesetz Zürich beim Heizungsersatz.

Bestehende Elektroheizungen sind bis 2030 zu ersetzen – hier lohnt sich die frühe Planung doppelt, weil der Kanton die Wärmeverteilung mitfinanziert.

Und die häufigste Sorge im Altbau: Reicht die Wärmepumpe an kalten Tagen? In vielen Zürcher Liegenschaften ja – heutige Geräte erreichen die nötigen Vorlauftemperaturen deutlich besser als frühere Generationen (Propan-Wärmepumpen). Ob es in Ihrem Haus reicht, zeigt die Heizlastberechnung, nicht das Bauchgefühl: Wärmepumpe im Altbau.

Referenzen

Unsere dokumentierten Referenzanlagen sind Photovoltaik- und Speicherprojekte – die finden Sie unter Projekte & Referenzen. Für den Heizungsersatz zeigen wir Ihnen im Beratungsgespräch vergleichbare Objekte aus der Region statt Symbolbilder.

So läuft Ihr Projekt ab

  1. Bestandsaufnahme. Heizung, Verteilung, Warmwasser und Verbrauch – am besten, solange die alte Anlage noch läuft.
  2. System- und Rechtsklärung. Luft-Wasser oder Erdsonde, Fernwärmegebiet, Schallabstände, Bewilligungsfrage.
  3. Heizlastberechnung & Offerte. Dimensionierung nach Berechnung, Offerte mit einzeln ausgewiesenen Positionen.
  4. Fördergesuch vor Baubeginn. Einreichen und Eingangsbestätigung abwarten – erst dann wird bestellt.
  5. Meldeverfahren & Anmeldungen. Netzbetreiber, Gemeinde und allfällige Bohrbewilligung übernehmen wir.
  6. Rückbau & Montage. Alte Heizung raus, Wärmepumpe rein – bei einem Einfamilienhaus wenige Arbeitstage.
  7. Inbetriebnahme & Einregulierung. Heizkurve einstellen, instruieren, nachjustieren – der Punkt, an dem sich Effizienz entscheidet.

Häufige Fragen

Was kostet eine Wärmepumpe im Kanton Zürich?
Als Referenz nennt EnergieSchweiz für ein Einfamilienhaus CHF 45’000–60’000 für eine komplette Luft-Wasser-Anlage und CHF 55’000–80’000 für eine Erdsonden-Anlage inklusive Bohrung – jeweils vor Förderung, inklusive Speicher und Hydraulik. Rückbau der alten Heizung kommt dazu. Verbindlich ist die Offerte nach der Besichtigung.
Wie viel zahlt der Kanton Zürich an eine Wärmepumpe?
2026 pauschal CHF 2’900.– für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW (darüber plus CHF 160.– pro kW) und CHF 6’800.– für Erdsonde oder Grundwasser (darüber plus CHF 420.– pro kW). Beim Ersatz dezentraler Elektroheizungen kommen bis CHF 15’000.– für die Wärmeverteilung dazu. Gefördert wird nur der Ersatz, nicht der Neubau.
Muss ich meine Öl- oder Gasheizung ersetzen?
Nicht solange sie läuft. Die Pflicht greift beim Ersatz: Seit dem 1. September 2022 ist im Kanton Zürich ein erneuerbares System vorgeschrieben, mit einer engen Ausnahme über die Lebenszykluskosten (mehr als 5 Prozent Mehrkosten) und einer zusätzlichen Effizienzhürde. Bestehende Elektroheizungen sind bis 2030 zu ersetzen.
Luft-Wasser oder Erdsonde – was passt in Zürich?
In den meisten Fällen Luft-Wasser: keine Bohrbewilligung, kein Bohrplatz, tiefere Investition. Die Erdsonde ist effizienter und kann im Sommer fast gratis kühlen, braucht aber Platz, Bewilligung und ein zulässiges Gebiet. Welche Variante passt, entscheidet die Situation vor Ort – nicht der Katalog.
Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?
Vor Baubeginn. Nach der Eingangsbestätigung der kantonalen Gesuchplattform darf gebaut werden. Wer zuerst bestellt und danach beantragt, verliert den Beitrag – unabhängig davon, wie förderfähig die Anlage wäre. Wir bereiten das Gesuch für Sie vor.
Funktioniert eine Wärmepumpe in einem Zürcher Altbau mit Radiatoren?
In vielen Fällen ja. Heutige Geräte erreichen die nötigen Vorlauftemperaturen deutlich besser als frühere Generationen. Ob es in Ihrem Haus reicht, zeigt die Heizlastberechnung; manchmal ist der Tausch einzelner Heizkörper der günstigere Weg als ein grösseres Gerät.
Wie lange dauert der Heizungsersatz?
Der Einbau selbst dauert bei einem Einfamilienhaus wenige Arbeitstage. Lang ist alles davor: Bestandsaufnahme, Offerten, Fördergesuch und Meldeverfahren summieren sich auf mehrere Monate. Planen Sie im Frühling für den Sommer – dann trifft ein Unterbruch niemanden.

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