Dachvermietung heisst: Ein Dritter baut die Solaranlage auf Ihr Dach, betreibt sie und zahlt Ihnen dafür ein Entgelt – meist über zwanzig bis dreissig Jahre. Der Ertrag ist überschaubar, das Risiko klein, der Aufwand nahezu null. Wer selbst investiert, verdient deutlich mehr, trägt dafür Investition und Verantwortung. Entscheidend sind nicht die Franken pro Quadratmeter, sondern drei Vertragspunkte: Dachsanierung, Verkaufsfall und Rückbau. (Stand: August 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Modelle stehen zur Wahl: Dach vermieten, Contracting oder selbst investieren – sie unterscheiden sich vor allem darin, wer die Anlage besitzt.
- Der Mietertrag fürs Dach ist bescheiden; der grosse Hebel bleibt der Eigenverbrauch, und der gehört bei der Vermietung dem Betreiber.
- Klären Sie vor der Unterschrift: Was passiert bei einer Dachsanierung, was beim Hausverkauf, wer baut am Ende zurück?
- Verträge über zwanzig Jahre und mehr werden häufig mit einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert – das bindet auch künftige Eigentümer.
- Für grosse Flächen ohne eigenen Stromverbrauch – Gewerbe, Landwirtschaft, Hallendächer – ist die Vermietung eine ernsthafte Option; beim Einfamilienhaus selten die beste.
Die drei Modelle im Überblick
| Modell | Wem gehört die Anlage? | Was bekommen Sie? | Was tragen Sie? |
|---|---|---|---|
| Dach vermieten / verpachten | dem Betreiber | Mietzins fürs Dach, teils vergünstigter Strom | Dachfläche, Vertragsbindung |
| Contracting | dem Contractor | Solarstrom zu vereinbartem Preis | Vertragsbindung, Strombezugspflicht |
| Selbst investieren | Ihnen | vollen Eigenverbrauchsvorteil und Rückliefererlös | Investition, Betrieb, Versicherung |
Übersicht, Stand: August 2026. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Anbieter erheblich – massgebend ist der Vertrag.
Die Grenze zwischen Vermietung und Contracting verläuft entlang der Frage, was Sie erhalten: Bei der reinen Vermietung erhalten Sie Geld für die Fläche und haben mit dem Strom nichts zu tun. Beim Contracting erhalten Sie den Strom zu einem vereinbarten Preis, und der Contractor finanziert die Anlage über diesen Bezug. Die Perspektive des Strombeziehers – also die Gegenseite desselben Geschäfts – beschreibt der Beitrag Solaranlage mieten.
Was bringt die Vermietung finanziell?
Ehrlich gesagt: weniger, als die meisten erwarten. Der Grund liegt in der Struktur des Geschäfts. Der Betreiber trägt Investition, Betrieb, Versicherung und Rückbau; er kalkuliert über Jahrzehnte und braucht darin seine Marge. Was für die Fläche übrig bleibt, ist der Rest – und die publizierten Vergütungen liegen entsprechend tief, teils als jährlicher Pauschalbetrag, teils als Anteil am Ertrag, gelegentlich als vergünstigter Strombezug statt Bargeld.
Die entscheidende Grösse fehlt in dieser Rechnung ohnehin. Der wirtschaftliche Kern einer Solaranlage ist nicht der Verkauf des Stroms, sondern der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Bezugstarif, während die Rücklieferung vielerorts nur die Mindestvergütung einbringt. Bei der Dachvermietung gehört dieser Vorteil dem Betreiber. Genau deshalb rechnet sich die Eigeninvestition in fast allen Fällen besser, in denen im Gebäude überhaupt nennenswert Strom verbraucht wird – die Grundlagen dazu im Beitrag Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage.
Interessant wird die Vermietung dort, wo diese Voraussetzung fehlt: grosse Dächer über wenig Verbrauch. Eine Lagerhalle, ein Ökonomiegebäude, ein Gewerbedach mit Tagbetrieb an fünf Tagen – dort ist die Fläche der Wert, nicht der Verbrauch. Und bei Eigentümern, die eine Investition in dieser Grössenordnung schlicht nicht tätigen wollen, ist die Vermietung die Variante, bei der das Dach überhaupt genutzt wird statt gar nicht.
Die drei Vertragspunkte, an denen es hängt
Dachsanierung. Was passiert, wenn das Dach in zwölf Jahren neu eingedeckt werden muss? Wer trägt Ab- und Wiederaufbau der Anlage, und wer trägt den Ertragsausfall in dieser Zeit? Das ist der häufigste Konfliktpunkt solcher Verträge – und der Grund, warum eine ehrliche Zustandsbeurteilung des Dachs am Anfang steht. Wenn die Eindeckung ohnehin in absehbarer Zeit fällig ist, gehört die Sanierung vor die Anlage, nicht danach (Dachsanierung und Photovoltaik).
Verkaufsfall. Verkaufen Sie die Liegenschaft, geht der Vertrag in aller Regel mit – deshalb wird er häufig über eine Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Für Käufer kann das ein Nachteil sein, wenn sie das Dach selbst nutzen wollten. Wie sich eine Solaranlage beim Verkauf auswirkt, behandelt der Beitrag Solaranlage beim Hausverkauf.
Ende der Laufzeit. Was geschieht nach zwanzig oder dreissig Jahren? Üblich sind drei Varianten: Rückbau durch den Betreiber, Übernahme der Anlage durch Sie zum Restwert oder Verlängerung. Eine Anlage, die nach Vertragsende in Ihrem Eigentum steht, ist ein realer Wert – eine, für deren Rückbau Sie am Ende zahlen, ein Kostenrisiko. Dieser Punkt gehört in den Vertrag, nicht in ein Gespräch.
Dazu kommen die üblichen Nebenpunkte: Wer versichert die Anlage? Wer haftet bei einem Dachschaden durch die Montage? Wer hat wann Zugang zum Dach? Und – nicht zu unterschätzen – wer übernimmt die Anmeldungen beim Netzbetreiber?
Stockwerkeigentum und Mehrfamilienhaus: die zusätzliche Hürde
Gehört das Dach mehreren, ist die Vermietung kein reiner Vertragsakt mehr, sondern zuerst eine Beschlussfrage. Im Stockwerkeigentum ist das Dach gemeinschaftlicher Teil; eine Nutzung durch Dritte über Jahrzehnte braucht die entsprechenden Beschlüsse der Gemeinschaft. Die Ausgangslage dazu beschreibt der Beitrag Solaranlage im Stockwerkeigentum.
Bei Mehrfamilienhäusern lohnt vor dem Vermietungsgedanken ein Blick auf die Alternative: Wenn im Haus Mietparteien wohnen, ist der Strom vor Ort verkäuflich – über einen ZEV. Dann bleibt die Wertschöpfung im Haus, statt an einen externen Betreiber zu gehen. Für Gewerbe- und MFH-Objekte haben wir die Konstellationen auf der Seite Solarlösungen für Gewerbe und Mehrfamilienhäuser zusammengestellt.
Die Anfrage «Ich möchte mein Dach vermieten» kommt bei uns fast immer aus einem von zwei Motiven: Entweder soll die Investition vermieden werden, oder das Dach ist gross und der eigene Verbrauch klein. Beim zweiten Motiv ist die Sache offen – da rechnet sich Vermietung ernsthaft. Beim ersten ergibt das Gespräch überraschend oft eine andere Lösung, weil die Finanzierung über eine Hypothekarerhöhung günstiger kommt als der Verzicht auf zwanzig Jahre Eigenverbrauch (Solaranlage finanzieren). Was wir in beiden Fällen empfehlen: Lassen Sie sich eine Eigeninvestition durchrechnen, bevor Sie einen Vermietungsvertrag unterschreiben. Nicht weil Vermietung falsch wäre – sondern weil man die Zahl kennen sollte, auf die man zwanzig Jahre verzichtet. Wir selbst bauen Anlagen für Eigentümer; Dächer mieten wir nicht.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich für die Vermietung meiner Dachfläche?
Die Vergütungen liegen tief und werden sehr unterschiedlich ausgestaltet – als jährlicher Pauschalbetrag, als Anteil am Ertrag oder als vergünstigter Strombezug statt Bargeld. Eine allgemeine Zahl führt in die Irre; verlangen Sie ein konkretes Angebot und vergleichen Sie es mit der Eigeninvestition.
Lohnt sich Vermieten oder selbst investieren?
Wo im Gebäude nennenswert Strom verbraucht wird, rechnet sich die Eigeninvestition fast immer besser, weil der Eigenverbrauch den grössten Teil des Nutzens ausmacht. Interessant wird die Vermietung bei grossen Dächern mit wenig eigenem Verbrauch – oder wenn eine Investition nicht in Frage kommt.
Wie lange läuft so ein Vertrag?
Üblich sind zwanzig bis dreissig Jahre, orientiert an der Lebensdauer der Anlage. Diese Bindung ist der eigentliche Preis der Vermietung – entsprechend genau gehören Dachsanierung, Verkaufsfall und Vertragsende geregelt.
Was passiert, wenn ich das Haus verkaufe?
Der Vertrag geht in der Regel auf den Käufer über; gesichert wird das häufig mit einer Dienstbarkeit im Grundbuch. Für Kaufinteressenten kann das ein Nachteil sein – klären Sie vorab, ob und wie sich der Vertrag ablösen lässt.
Wer zahlt eine nötige Dachsanierung während der Laufzeit?
Das ist Vertragssache und der häufigste Streitpunkt. Regeln Sie ausdrücklich, wer De- und Remontage der Anlage trägt und wer den Ertragsausfall. Steht die Sanierung ohnehin an, gehört sie vor die Anlage.
Geht Dachvermietung auch im Stockwerkeigentum?
Nur mit den erforderlichen Beschlüssen der Gemeinschaft – das Dach ist gemeinschaftlicher Teil. Häufig ist die gemeinsame Eigenanlage mit interner Stromnutzung der einfachere Weg als ein Vertrag mit einem externen Betreiber.
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Erst rechnen, dann unterschreiben
Bevor Sie ein Dach auf zwanzig Jahre vergeben: Wir rechnen Ihnen die Eigeninvestition für dieselbe Fläche durch – mit Ertrag, Förderung und Eigenverbrauch. So haben Sie beide Zahlen nebeneinander.
Quellen: Marktübliche Vertragsmodelle für Dachnutzung und Contracting in der Schweiz (2026), Bestimmungen zu Dienstbarkeiten (ZGB), Projekt- und Beratungserfahrung ecoEn.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

