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Wärmepumpe Zug: Förderung, Vorschriften und Kosten beim Heizungsersatz

Der Kanton Zug zahlt beim Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung CHF 8’500.– für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 30 kW und CHF 20’000.– plus CHF 400.– je kW für eine Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Anlage – deutlich mehr als die Nachbarkantone. Seit dem 1. Februar 2024 verlangt das Energiegesetz beim Heizungsersatz zudem, dass mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs erneuerbar gedeckt oder die Effizienz in diesem Umfang erhöht wird, und vor dem Ersatz ist bei der Gemeinde eine Bauanzeige einzureichen. (Stand: August 2026)

Diese Seite bündelt, was beim Heizungsersatz im Kanton Zug konkret zählt: die Förderansätze, die 20-Prozent-Regel des revidierten Energiegesetzes, die Bauanzeige und der Ablauf von der Bestandsaufnahme bis zur Inbetriebnahme. Technik und Leistungsumfang im Überblick: Wärmepumpe von ecoEn. Wer von Öl kommt, findet den Einstieg unter Ölheizung ersetzen; fürs Dach im gleichen Kanton: Solaranlage Zug.

DirektFachbetrieb, kein Vermittler
1 HandWärmepumpe, PV, Speicher, Wallbox
RegionSitz in Zürich, Einsatz im Kanton Zug
Heizlastberechnet statt geschätzt

Was kostet eine Wärmepumpe?

Die Kosten hängen vom System, vom Zustand der Wärmeverteilung und von den baulichen Gegebenheiten ab. Als Referenz dienen die Erfahrungswerte von EnergieSchweiz für ein Einfamilienhaus, inklusive Speicher und hydraulischer Einbindung:

SystemReferenz EnergieSchweiz (EFH, komplett)Kostentreiber
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 45’000–60’000Gerät, Installation, Hydraulik, Heizraumanpassung
Sole-Wasser (Erdsonde)CHF 55’000–80’000Erdsondenbohrung (Tiefe und Untergrund)

Richtwerte gemäss EnergieSchweiz, vor Förderung; enthalten sind Wärmepumpe, Installation, Speicher und Hydraulik. Rückbau der alten Heizung und Bewilligungen sind dort nicht ausdrücklich enthalten. Verbindlich ist die individuelle Offerte.

Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen planen?
Der Strombedarf der Wärmepumpe und der Ertrag vom eigenen Dach greifen ineinander – wir rechnen beide Seiten zusammen.
Kombination im Detail

Förderung für Wärmepumpen im Kanton Zug

Zug fördert den Ersatz einer Öl-, Erdgas- oder Elektroheizung – zentral wie dezentral – und zahlt dabei die höchsten Ansätze der Region. Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 30 kW thermischer Nennleistung gibt es CHF 8’500.–, darüber CHF 4’000.– plus CHF 150.– je kW. Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen gelten CHF 20’000.– plus CHF 400.– je kW. Ersetzen Sie dezentrale elektrische Widerstandsheizungen oder dezentrale fossile Heizungen ohne hydraulisches Verteilsystem, kommt für das neue Wärmeverteilsystem ein Pauschalbeitrag von CHF 15’000.– bis 250 m² Energiebezugsfläche dazu, darüber CHF 60.– je m².

Was den Beitrag begrenzt, gehört zur ehrlichen Rechnung dazu. Die Leistung wird für die Bemessung auf 50 Watt je m² Energiebezugsfläche limitiert – bei 200 m² also auf 10 kW, unabhängig davon, wie gross das Gerät tatsächlich ist. Der Beitrag darf 50 Prozent der Gesamtinvestition nicht überschreiten. Und: Der Ersatz einer Wärmepumpe durch eine Wärmepumpe wird nicht gefördert, Neubauten ebenfalls nicht, und die zu ersetzende Heizung muss in der Regel mindestens fünf Jahre in Betrieb gewesen sein. Bis 15 kW ist ein Anlagenzertifikat des Wärmepumpen-System-Moduls zwingend.

Zur Reihenfolge: Das Beitragsgesuch ist vor Installationsbeginn einzureichen, sonst besteht kein Anspruch. Wer nach der Gesuchseingabe, aber vor der Förderzusage startet, trägt das Risiko selbst. Bearbeitungsstelle ist die Effienergie AG; die Abrechnungsunterlagen müssen spätestens zwei Jahre nach der Zusage vorliegen. Ansätze und Bedingungen: Förderprogramm Energie 2026 des Kantons Zug, Version vom 1. Januar 2026.

Die 20-Prozent-Regel: Was das Zuger Energiegesetz verlangt

Seit dem 1. Februar 2024 gilt im Kanton Zug ein revidiertes Energiegesetz. Beim Ersatz des Wärmeerzeugers müssen bestehende Gebäude mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken oder die Energieeffizienz in diesem Umfang erhöhen (§ 4c EnG-ZG, § 7 V EnG-ZG). Eine Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung ohne Zusatznachweis – sie ist der einfache Weg durch die Vorschrift, nicht der komplizierte.

Unabhängig vom Heizungstyp ist vor dem Ersatz des Wärmeerzeugers bei der Gemeinde eine Bauanzeige mit vollständigem Energienachweis einzureichen. Das ist ein eigener Schritt neben dem Fördergesuch, und beide gehören vor die Bestellung, nicht danach.

Ausgenommen von der 20-Prozent-Anforderung sind Gebäude mit Minergie-Zertifikat und Gebäude mit hoher Gesamtenergieeffizienz, konkret GEAK-Klasse C oder besser. Wer also ohnehin gut dasteht, wählt die Heizungsart frei – für alle anderen ist die Wärmepumpe in der Praxis die Lösung mit dem geringsten Nachweisaufwand. Ob Ihr Haus dafür bereit ist, entscheidet die Heizlastberechnung und nicht das Baujahr: Wärmepumpe im Altbau und richtig dimensionieren. Grundlage: Kanton Zug, Energievorschriften und Vollzug. Massgebend sind die jeweils aktuellen Bestimmungen.

Referenzen

Unsere dokumentierten Referenzanlagen sind Photovoltaik- und Speicherprojekte, mehrere davon in Zug und Umgebung – nachzulesen unter Projekte & Referenzen. Für den Heizungsersatz zeigen wir Ihnen im Beratungsgespräch vergleichbare Objekte aus der Region statt Symbolbilder.

So läuft Ihr Projekt ab

  1. Bestandsaufnahme. Heizung, Verteilung, Warmwasser und Verbrauch – am besten, solange die alte Anlage noch läuft.
  2. System- und Rechtsklärung. Luft/Wasser oder Erdsonde, Bohrbewilligung, Schallabstände, Anforderungen nach EnG-ZG.
  3. Heizlastberechnung & Offerte. Dimensionierung nach Berechnung, Offerte mit einzeln ausgewiesenen Positionen.
  4. Fördergesuch vor Installationsbeginn. Einreichen und Zusage abwarten – erst dann wird bestellt.
  5. Bauanzeige an die Gemeinde. Mit vollständigem Energienachweis, unabhängig vom gewählten Heizungstyp.
  6. Rückbau & Montage. Alte Heizung raus, Wärmepumpe rein – bei einem Einfamilienhaus wenige Arbeitstage.
  7. Inbetriebnahme & Einregulierung. Heizkurve einstellen, instruieren, nachjustieren – der Punkt, an dem sich die Effizienz entscheidet.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt der Kanton Zug an eine Wärmepumpe?
Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 30 kW thermischer Nennleistung CHF 8’500.-, darüber CHF 4’000.- plus CHF 150.- je kW. Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen CHF 20’000.- plus CHF 400.- je kW. Beim Ersatz dezentraler Elektroheizungen kommt ein Pauschalbeitrag von CHF 15’000.- für das Wärmeverteilsystem dazu, bis 250 m2 Energiebezugsfläche.
Was besagt die 20-Prozent-Regel im Kanton Zug?
Beim Ersatz des Wärmeerzeugers müssen bestehende Gebäude mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken oder die Energieeffizienz in diesem Umfang erhöhen. Die Regel gilt seit dem 1. Februar 2024. Eine Wärmepumpe erfüllt sie ohne zusätzlichen Nachweis. Ausgenommen sind Minergie-Gebäude und Gebäude mit GEAK-Klasse C oder besser.
Muss ich den Heizungsersatz der Gemeinde melden?
Ja. Unabhängig vom Heizungstyp ist vor dem Ersatz des Wärmeerzeugers bei der Gemeinde eine Bauanzeige mit vollständigem Energienachweis einzureichen. Diese Anzeige ist ein eigener Schritt neben dem Fördergesuch und ersetzt es nicht.
Wird der Ersatz einer alten Wärmepumpe gefördert?
Nein. Gefördert wird nur der Ersatz einer Öl-, Erdgas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude. Der Ersatz einer Wärmepumpe durch eine Wärmepumpe ist ausgeschlossen, Neubauten ebenfalls, und die zu ersetzende Heizung muss in der Regel mindestens fünf Jahre in Betrieb gewesen sein.
Warum ist mein Förderbeitrag tiefer als erwartet?
Weil die Leistung für die Bemessung begrenzt wird: Massgebend sind höchstens 50 Watt thermische Nennleistung je Quadratmeter Energiebezugsfläche. Bei 200 m2 sind das 10 kW, auch wenn das eingebaute Gerät grösser ist. Zusätzlich darf der Beitrag 50 Prozent der Gesamtinvestition nicht überschreiten.
Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?
Vor Installationsbeginn. Wer zuerst bestellt und danach beantragt, hat keinen Anspruch. Wer nach der Gesuchseingabe, aber vor der Förderzusage startet, trägt das Risiko selbst. Bearbeitungsstelle ist die Effienergie AG; die Abrechnungsunterlagen müssen spätestens zwei Jahre nach der Zusage eingereicht sein.
Luft-Wasser oder Erdsonde – was passt im Kanton Zug?
In den meisten Fällen Luft-Wasser: keine Bohrbewilligung, kein Bohrplatz, tiefere Investition. Die Erdsonde ist effizienter, kann im Sommer fast gratis kühlen und wird in Zug deutlich höher gefördert – sie braucht aber Platz, eine Bewilligung und ein zulässiges Gebiet. Welche Variante passt, entscheidet die Situation vor Ort.

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