Wer eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, wird über das Gebäudeprogramm gefördert – festgelegt und ausbezahlt werden die Beiträge aber von Ihrem Kanton, und die Unterschiede sind gross. Für ein typisches Einfamilienhaus reichen sie 2026 bei Luft-Wasser-Anlagen von null (Thurgau, Förderung eingestellt) über CHF 2’900 (Kanton Zürich) bis CHF 8’500 (Kanton Zug); bei Erdsonden-Anlagen von CHF 4’800 bis über CHF 20’000. Manche Gemeinden legen zusätzlich einen Beitrag obendrauf. Entscheidend ist die Reihenfolge: Das Gesuch muss vor Baubeginn bewilligt sein, sonst ist der Beitrag verloren. (Stand: Juli 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Gefördert wird der Ersatz einer fossilen Heizung (Öl, Gas) oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe.
- Die Beiträge legt der Kanton fest – die Programme unterscheiden sich stark (Tabelle unten).
- Luft-Wasser im EFH: von null (TG) bis CHF 8’500 (ZG); Erdsonde: bis über CHF 20’000.
- Sonderregeln beachten: Schaffhausen fördert Luft-Wasser im EFH nur mit ausreichend Photovoltaik.
- Das Gesuch muss vor Baubeginn bewilligt sein – sonst verfällt der Anspruch.
Wer fördert die Wärmepumpe – Bund oder Kanton?
Die Grundlage ist das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen – wie es insgesamt funktioniert, erklärt der Beitrag zum Gebäudeprogramm. Wichtig fürs Verständnis: Finanziert wird es gemeinsam (unter anderem aus der CO₂-Abgabe), aber festgelegt, umgesetzt und ausbezahlt werden die Beiträge von Ihrem Kanton. Als Hausbesitzer stellen Sie ein Gesuch beim kantonalen Programm und erhalten einen Beitrag – es gibt keinen separaten Bundes-Check obendrauf. Genau deshalb unterscheiden sich die Beträge von Kanton zu Kanton so stark. Manche Gemeinden legen zusätzlich einen kommunalen Beitrag obendrauf.
Wie viel Förderung bekomme ich konkret?
Das zeigt am ehrlichsten der direkte Vergleich der Programme 2026 in unserer Region – vereinfacht auf das typische Einfamilienhaus:
| Kanton | Luft-Wasser-WP (EFH) | Sole-Wasser/Erdsonde (EFH) |
|---|---|---|
| Zürich | CHF 2’900 | CHF 6’800 (Erdsonden-Regeneration: zusätzlich möglich) |
| Aargau | CHF 3’000 + CHF 60/kWth | CHF 6’000 + CHF 180/kWth |
| Zug | CHF 8’500 | CHF 20’000 + CHF 400/kWth |
| Schwyz | CHF 3’200 + CHF 120/kWth | CHF 4’800 + CHF 360/kWth |
| Thurgau | keine Förderung (2026 eingestellt) | CHF 9’000, plus PV-Bonus CHF 3’000 |
| Schaffhausen | CHF 3’000 – nur mit PV von mind. 30 W/m² Energiebezugsfläche | CHF 10’000, plus PV-Bonus CHF 3’000 |
Richtwerte gemäss den kantonalen Förderprogrammen 2026 (Stand: Januar–Juli 2026, je nach Kanton), vereinfacht auf Anlagen der EFH-Klasse; Staffelungen für grössere Leistungen und weitere Bedingungen gemäss Programm. Überall gilt: maximal 50 Prozent der anrechenbaren Investition, Qualitätsnachweis (Wärmepumpen-System-Modul bzw. Gütesiegel), Wärmepumpe als Hauptheizung. Massgebend ist die aktuelle Programmseite Ihres Kantons.
Drei Dinge fallen auf. Erstens die Spannweite: Dieselbe Luft-Wasser-Anlage erhält in Zug fast das Dreifache des Zürcher Beitrags – und im Thurgau seit 2026 nichts mehr. Zweitens der Trend zur Verknüpfung mit Photovoltaik: Schaffhausen macht PV bei Luft-Wasser-Anlagen im Ein- und Zweifamilienhaus zur Bedingung, Thurgau und Schaffhausen zahlen bei Erdsonden einen PV-Bonus – die Kombination Wärmepumpe plus Solaranlage wird also auch förderpolitisch zum Standard. Drittens die Beweglichkeit: Programme werden gestrichen oder angepasst (Aargau etwa schliesst seit Mai 2026 ausgewiesene Wärmenetzgebiete grundsätzlich aus). Was für Sie gilt, steht auf der aktuellen Programmseite Ihres Wohnkantons; die Zürcher Details: Wärmepumpen-Förderung Kanton Zürich.
Was muss ich beachten, damit der Beitrag nicht verfällt?
Die wichtigste Regel lautet: Gesuch vor Baubeginn. Das Fördergesuch muss beim kantonalen Programm eingereicht und die Zusage abgewartet sein, bevor die Arbeiten beginnen – ein nachträglicher Antrag ist chancenlos. Und «Baubeginn» wird eng ausgelegt: Schon die Auftragsvergabe oder die Bohrung kann als solcher gelten. Deshalb gehört das Gesuch an den Anfang, nicht ans Ende.
Zwei weitere Bedingungen sind zentral. Erstens muss die Wärmepumpe eine fossile Heizung oder Elektroheizung ersetzen – der Umstieg ist der geförderte Vorgang, nicht die Wärmepumpe an sich. Zweitens verlangen viele Programme Nachweise; bei umfassenderen Sanierungen kann ein GEAK Bedingung sein.
Und schliesslich lohnt sich der Blick auf die Gesamtrechnung: Was die Wärmepumpe nach Abzug der Förderung netto kostet, zeigt der Beitrag Wärmepumpe Kosten Schweiz; wie der Umstieg planvoll statt als Notfall abläuft, der Heizungsersatz mit Wärmepumpe. Die Förderung ist ein grosser Hebel – aber sie wirkt nur, wenn die Reihenfolge stimmt.
Der teuerste Fehler bei der Wärmepumpen-Förderung kostet keinen Rappen extra im Material – er entsteht durch die falsche Reihenfolge. Wir haben Fälle gesehen, in denen jemand die alte Ölheizung im Winter im Notfall rauswerfen musste und schnell eine Wärmepumpe bestellte – und dann erfuhr, dass das Fördergeld weg ist, weil das Gesuch nicht vor Baubeginn bewilligt war. Mehrere Tausend Franken, verloren an einer Formalie. Was wir jedem raten: Behandeln Sie den Heizungsersatz als Projekt, nicht als Notfall. Planen Sie die alte Heizung ab, bevor sie stirbt, stellen Sie das Gesuch früh – und lassen Sie die Zusage abwarten, bevor der erste Handwerker anrückt.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe in der Schweiz?
Das legt Ihr Kanton fest, und die Spannweite ist gross: Für eine Luft-Wasser-Anlage im Einfamilienhaus reicht sie 2026 von null (Thurgau) über CHF 2’900 (Zürich) bis CHF 8’500 (Zug); bei Erdsonden-Anlagen von rund CHF 4’800 bis über CHF 20’000. Überall gilt die Obergrenze von 50 Prozent der anrechenbaren Investition.
Wer zahlt die Wärmepumpen-Förderung?
Das Gebäudeprogramm wird von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert – festgelegt und ausbezahlt wird der Beitrag aber vom Kanton. Sie stellen ein Gesuch beim kantonalen Programm und erhalten eine Zahlung; einen separaten Bundesbeitrag obendrauf gibt es nicht. Teils ergänzt die Gemeinde mit einem eigenen Beitrag.
Warum bekommt mein Nachbar im anderen Kanton mehr?
Weil jeder Kanton sein eigenes Programm fährt: Zug fördert eine Erdsonden-Anlage mit CHF 20’000 und mehr, Zürich mit CHF 6’800 – und der Thurgau hat die Luft-Wasser-Förderung 2026 ganz gestrichen. Massgebend ist immer das Programm am Standort der Liegenschaft, nicht der Wohnort des Eigentümers.
Muss ich das Fördergesuch vor dem Einbau stellen?
Ja, zwingend. Das Gesuch muss beim kantonalen Programm eingereicht und die Zusage abgewartet sein, bevor die Arbeiten beginnen. Ein nachträglicher Antrag ist chancenlos, und «Baubeginn» wird eng ausgelegt – schon die Auftragsvergabe kann dazuzählen. Das Gesuch gehört an den Anfang.
Wird jede Wärmepumpe gefördert?
Gefördert wird der Ersatz einer fossilen Heizung (Öl, Gas) oder einer Elektroheizung durch eine Wärmepumpe – der Umstieg ist der geförderte Vorgang. Zusätzlich verlangen viele Programme Nachweise, bei grösseren Sanierungen teils einen GEAK. Die genauen Bedingungen setzt das kantonale Programm.
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Quellen: Kantonale Energieförderprogramme 2026 (Kanton Zürich 1.1.2026; Aargau Version 05/2026; Zug 1.1.2026; Schwyz Januar 2026; Thurgau Version 1.1, 1.7.2026; Schaffhausen 1.7.2026 — offizielle Programm-PDFs), Das Gebäudeprogramm, BFE. Ansätze werden laufend angepasst.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

