Mit dem Stromgesetz (in Kraft seit 2025) gibt es für grosse Photovoltaikanlagen einen neuen Förderweg: Betreiber können zwischen einer hohen Einmalvergütung und der gleitenden Marktprämie wählen, deren Höhe über Auktionen bestimmt wird. Bei der Marktprämie – ab einer installierten Leistung von 150 kW – ist über 20 Jahre eine minimale Vergütung zugesichert; der eingespeiste Strom wird am Markt verkauft, die Differenz gleicht ein Fonds aus. Für ein normales Einfamilienhaus ist das nicht relevant – dort gilt weiterhin die Einmalvergütung. (Stand: Juli 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Das Stromgesetz brachte 2025 einen neuen Förderweg für grosse PV-Anlagen: die gleitende Marktprämie, bestimmt über Auktionen.
- Die gleitende Marktprämie steht ab rund 150 kW installierter Leistung offen – ein Gewerbe- und Grossanlagen-Thema.
- In der Auktion gewinnen die tiefsten Gebote; geboten wird ein Betrag in Rappen pro kWh für 20 Jahre.
- Alternativ bleibt für viele Anlagen die (hohe) Einmalvergütung, ebenfalls über Auktionen bestimmt.
- Für Einfamilienhaus-Anlagen ändert sich nichts – dort gilt die normale Einmalvergütung.
Was hat sich mit dem Stromgesetz geändert?
Das Stromgesetz, vom Stimmvolk im Juni 2024 angenommen und seit 2025 in Kraft, hat die Förderung grosser Anlagen umgebaut. Neben der bekannten Einmalvergütung – einem einmaligen Investitionsbeitrag, erklärt im Beitrag Einmalvergütung erklärt – gibt es neu die gleitende Marktprämie (GMP). Statt eines einmaligen Zuschusses sichert sie über 20 Jahre eine laufende Mindestvergütung für den produzierten Strom zu.
Der entscheidende Mechanismus dahinter: Die Höhe der Förderung wird nicht mehr behördlich festgelegt, sondern über Auktionen ermittelt. Interessenten bieten, wer am günstigsten fördert, kommt zum Zug. Das drückt die Förderkosten und richtet die Mittel auf die wirtschaftlichsten Projekte.
Wie funktioniert die gleitende Marktprämie?
Die GMP steht Anlagen ab einer installierten Leistung von rund 150 kW offen – das ist klar ein Gewerbe- und Grossanlagen-Grössenbereich. Das Prinzip:
- Der Betreiber verkauft den eingespeisten Strom am Markt.
- Liegt der Markterlös unter dem in der Auktion zugesicherten Satz, gleicht ein Bundesfonds die Differenz aus.
- Liegt der Markterlös darüber, muss der Betreiber den Überschuss zurückerstatten.
So entsteht über 20 Jahre eine planbare Untergrenze, ohne dass der Staat einen Fixpreis garantiert. Der zugrunde liegende Marktpreis ist derselbe, den auch kleine Anlagen bei der Rücklieferung sehen – der Referenzmarktpreis, erklärt im Beitrag Referenzmarktpreis. Die Untergrenze für kleine Anlagen wiederum behandelt der Beitrag Minimale Rückliefervergütung.
Wie laufen die Auktionen ab?
In der Auktion gibt jeder Bieter einen Satz in Rappen pro kWh an, zu dem er die Marktprämie über 20 Jahre in Anspruch nehmen will. Die tiefsten Gebote gewinnen, bis das ausgeschriebene Volumen gedeckt ist. Alternativ gibt es Auktionen für die hohe Einmalvergütung – Betreiber wählen also den Förderweg, der zu ihrem Projekt passt. Die Grundbegriffe der Einmalvergütung – KLEIV und GREIV – erklärt der Beitrag KLEIV und GREIV.
Zusätzlich gibt es Zuschläge, die bestimmte Anlagen attraktiver machen. Nach den aktuellen Ansätzen:
| Zuschlag für | Bonus (Richtwert) |
|---|---|
| Anlagen mit Neigung über 75° (Fassade/Steilaufständerung) | rund 1 Rp./kWh |
| Solar-Parkplatzüberdachungen | rund 2,2 Rp./kWh |
| Hochalpine Anlagen über 1’500 m | rund 0,7 Rp./kWh |
Richtwerte, Stand: Juli 2026. Massgebend sind die jeweils aktuellen Ansätze und Auktionsbedingungen des BFE bzw. von Pronovo.
Diese Boni zielen bewusst auf Winterstrom: Steile und hochalpine Anlagen liefern gerade dann, wenn im Flachland wenig Solarstrom anfällt.
Ist das für mein Projekt relevant?
Für ein Einfamilienhaus: nein. Kleine Dachanlagen laufen weiter über die normale Einmalvergütung – die Auktionen und die Marktprämie sind ein Thema für Gewerbe, Landwirtschaft und Grossanlagen ab dem genannten Leistungsbereich. Relevant wird es etwa bei grossen Gewerbedächern, Logistikhallen oder – im Wohnbereich – bei sehr grossen Überbauungen. Für die Planung einer PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus ist eher der Beitrag Solaranlage fürs Mehrfamilienhaus der richtige Einstieg.
Wer ein grosses Dach besitzt und über die Vermarktung nachdenkt, sollte den Förderweg früh in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen – die Wahl zwischen Einmalvergütung und Marktprämie kann über 20 Jahre einen spürbaren Unterschied machen.
Die meisten Anfragen zur «Auktion» kommen von Gewerbebetrieben mit grossen Hallendächern – und da lohnt sich der Blick wirklich. Wir erleben aber auch die umgekehrte Verwirrung: Eigenheimbesitzer, die glauben, sie müssten jetzt an einer Auktion teilnehmen. Da können wir beruhigen – für die Dachanlage am Einfamilienhaus bleibt alles beim Alten, die Einmalvergütung läuft wie gewohnt. Bei grossen Dächern rechnen wir beide Wege durch: Die Einmalvergütung bringt Geld sofort, die Marktprämie eine planbare Untergrenze über 20 Jahre. Was besser passt, hängt vom Projekt, der Eigenverbrauchsquote und der Risikobereitschaft ab – eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Häufige Fragen
Ab welcher Grösse ist die gleitende Marktprämie relevant?
Ab rund 150 kW installierter Leistung – das ist ein Gewerbe- und Grossanlagen-Bereich. Für Einfamilienhäuser mit typischerweise deutlich kleineren Anlagen ist sie nicht vorgesehen; dort gilt weiterhin die normale Einmalvergütung als einmaliger Investitionsbeitrag.
Was ist der Unterschied zwischen Einmalvergütung und Marktprämie?
Die Einmalvergütung ist ein einmaliger Zuschuss zu den Investitionskosten. Die gleitende Marktprämie ist eine laufende Absicherung über 20 Jahre: Der Strom wird am Markt verkauft, und ein Fonds gleicht die Differenz zu einem zugesicherten Satz aus. Grosse Anlagen können zwischen den beiden Wegen wählen – beide werden über Auktionen bestimmt.
Muss ich als Eigenheimbesitzer an einer Auktion teilnehmen?
Nein. Die Auktionen betreffen grosse Anlagen. Für eine Dachanlage am Einfamilienhaus beantragen Sie wie bisher die Einmalvergütung über Pronovo – ohne Auktion. Der neue Auktionsmechanismus ändert am Ablauf für kleine Anlagen nichts.
Welche Boni gibt es für Grossanlagen?
Nach den aktuellen Ansätzen gibt es Zuschläge für steile Anlagen über 75° Neigung, für Solar-Parkplatzüberdachungen und für hochalpine Anlagen über 1’500 m. Diese Boni fördern gezielt die Winterstromproduktion. Massgebend sind die aktuellen Ansätze und Auktionsbedingungen des BFE.
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Grosses Dach, grosse Entscheidung?
Für Gewerbe- und Grossdächer rechnen wir Einmalvergütung und Marktprämie gegeneinander – abgestimmt auf Ihre Eigenverbrauchsquote und Ihr Projekt.
Quellen: Bundesamt für Energie (BFE) zum Stromgesetz und zur gleitenden Marktprämie, Pronovo AG, Energieförderungsverordnung (EnFV), Swissolar-Fachinformationen. Stand Juli 2026.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

