Kurzantwort

Die Einmalvergütung ist der Investitionsbeitrag des Bundes an Ihre Solaranlage. Für Anlagen bis 30 kWp beträgt der Leistungsbeitrag derzeit rund CHF 360 pro kWp – bei einer typischen 10-kWp-Anlage also rund CHF 3’600. Das Gesuch läuft über Pronovo und wird nach der Inbetriebnahme eingereicht. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

    • Anspruch hat grundsätzlich, wer eine neue Photovoltaikanlage ab 2 kWp in Betrieb nimmt.
    • Der Ansatz wird jährlich festgelegt; massgebend ist der Pronovo-Tarifrechner zum Inbetriebnahmezeitpunkt.
    • KLEIV (unter 100 kW) wird nach Inbetriebnahme beantragt – nicht vorher.
    • Zwischen Gesuch und Auszahlung vergehen erfahrungsgemäss mehrere Monate.
    • Die EIV ist mit dem Steuerabzug kombinierbar.

    Wer hat Anspruch auf die Einmalvergütung?

    Anspruchsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber neuer Photovoltaikanlagen ab 2 kWp Leistung – Eigenheim, Mehrfamilienhaus, Gewerbe oder Landwirtschaft spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Anlagekategorie:

    ProgrammLeistungTypischer Fall
    KLEIV2 bis unter 100 kWpEinfamilienhaus, MFH, kleines Gewerbe
    GREIVab 100 kWpgrosse Gewerbedächer
    HEIV2 bis ca. 150 kWp, ohne EigenverbrauchVolleinspeisung, z. B. Scheunendach

    Stand: Juli 2026. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen von Pronovo.

    Für das klassische Eigenheim ist KLEIV der Normalfall – dieser Beitrag konzentriert sich darauf. Die Abgrenzung im Detail: KLEIV oder GREIV?

    Wie hoch ist die Einmalvergütung aktuell?

    Die Vergütung besteht aus einem Leistungsbeitrag pro installiertem Kilowatt. Derzeit gelten folgende Grössenordnungen:

    • bis 30 kWp: rund CHF 360 pro kWp
    • Anlagenteil über 30 kWp: rund CHF 300 pro kWp

    Konkret heisst das: rund CHF 2’160 bei 6 kWp, rund CHF 3’600 bei 10 kWp, rund CHF 5’400 bei 15 kWp.

    Richtwerte, Stand: Juli 2026. Die Ansätze werden jährlich angepasst; verbindlich ist der Tarifrechner von Pronovo.

    Für besondere Anlagen existieren Zusatzbeiträge – etwa für Anlagen mit steiler Neigung oder auf Parkplatzüberdachungen. Ob Ihre Anlage dafür infrage kommt, klären wir bei der Planung; für ein normales Schrägdach am Einfamilienhaus ist der Standard-Ansatz massgebend.

    Gemessen an typischen Anlagekosten (siehe Kosten-Ratgeber) deckt die EIV häufig eine Grössenordnung von 15 bis 25 Prozent der Investition – abhängig von Grösse und Ausführung.

    Wie läuft das Gesuch ab?

    Bei KLEIV gilt: zuerst bauen, dann beantragen. Der Ablauf im Einzelnen:

    1. Inbetriebnahme der Anlage – zusammen mit dem Netzbetreiber; das Inbetriebnahmeprotokoll ist die Grundlage. 2. Gesuch im Pronovo-Portal – mit Anlagedaten, Inbetriebnahmedatum und beglaubigten Unterlagen. 3. Beglaubigung – ein akkreditierter Auditor oder der Netzbetreiber bestätigt die Angaben. 4. Prüfung und Bescheid – Pronovo prüft das Dossier und stellt die Verfügung aus. 5. Auszahlung auf das angegebene Konto.

    Als Installationsbetrieb reichen wir das Gesuch für unsere Kundschaft in aller Regel gleich mit ein – Sie müssen sich um nichts kümmern. Wer es selbst machen will, findet die Klickstrecke im Beitrag Pronovo-Anmeldung Schritt für Schritt.

    Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

    Hier braucht es Geduld: Zwischen Gesuchseingang und Auszahlung vergehen erfahrungsgemäss mehrere Monate – je nach Gesuchsvolumen bei Pronovo auch länger. Das Geld kommt, aber es kommt nicht sofort. Planen Sie die Finanzierung deshalb so, dass Sie die EIV nicht kurzfristig einrechnen müssen. Aktuelle Erfahrungswerte sammeln wir unter Pronovo-Wartezeiten & Fristen.

    Die häufigsten Stolpersteine

    • Falsche Reihenfolge bei HEIV: Wer bewusst auf Volleinspeisung setzt, muss das Verfahren vor der Umsetzung klären – nachträglich umkategorisieren ist mühsam. Und die Bindung ist lang: HEIV verpflichtet zu mindestens 20 Jahren Volleinspeisung ohne Eigenverbrauch; wer die Anlage vorher in einen ZEV einbringt, muss die Vergütung anteilig an Pronovo zurückerstatten (Art. 25 Abs. 3 EnG, Art. 33/34 EnFV). Interessante Ausnahme: Die Teilnahme an einer LEG bleibt erlaubt, weil dort abgesetzter Strom nicht als Eigenverbrauch gilt – für Scheunendächer und Renditedächer ein echter Gestaltungsspielraum.
    • Unvollständige Beglaubigung: Fehlende oder fehlerhafte Anlagedaten sind der häufigste Grund für Rückfragen und Verzögerungen.
    • Erweiterungen: Wer eine bestehende Anlage vergrössert, erhält die EIV nur auf die Erweiterungsleistung – mit eigenen Regeln. Das gehört in die Planung, bevor Module bestellt werden.
    • Steuern vergessen: Die EIV ist bei der Steuererklärung zu berücksichtigen; die Praxis unterscheidet sich je nach Kanton. Details: Steuerabzug für Solaranlagen.
    Aus der Praxis

    Die häufigste Frage an uns lautet: "Ist das Geld sicher?" Die Antwort: Der Anspruch besteht, sobald die Anlage die Voraussetzungen erfüllt und das Gesuch sauber eingereicht ist – die Wartezeit ist ein Auszahlungs-, kein Anspruchsproblem. Wichtig ist ein vollständiges Dossier ab dem ersten Tag: Bei unseren Projekten bereiten wir die Unterlagen so vor, dass die Beglaubigung ohne Rückfragen durchläuft. Das spart am Ende mehr Zeit als jede Nachfrage bei Pronovo.

    Häufige Fragen

    Wann muss ich das EIV-Gesuch einreichen?

    Bei Anlagen unter 100 kWp (KLEIV) nach der Inbetriebnahme. Es gibt eine grosszügige Frist – zu langes Warten lohnt sich trotzdem nicht, weil die Ansätze zum Inbetriebnahmezeitpunkt massgebend sind und die Auszahlung ohnehin Zeit braucht.

    Erhalte ich die EIV auch für eine Anlagenerweiterung?

    Ja, für die zusätzlich installierte Leistung – nach den Regeln für Erweiterungen. Der Beitrag fällt anders aus als bei einer Neuanlage; wir rechnen das im Rahmen der Offerte konkret aus.

    Ist die Einmalvergütung steuerpflichtig?

    Sie muss in der Steuererklärung berücksichtigt werden; üblich ist die Verrechnung mit den abziehbaren Investitionskosten. Die genaue Handhabung regelt Ihr Kanton.

    Was passiert, wenn die Ansätze nächstes Jahr sinken?

    Massgebend ist der Ansatz, der zu Ihrem Stichtag gilt. Wer eine Anlage plant, sollte deshalb Preisentwicklung und Fördersätze zusammen betrachten – nicht nur eine der beiden Grössen.

    Brauche ich die EIV zwingend über den Installateur?

    Nein, das Gesuch können Sie selbst einreichen. In der Praxis übernehmen wir es standardmässig, weil die Beglaubigung ohnehin technische Anlagedaten aus der Installation braucht.

    Kostenlose Erstberatung

    EIV, Anmeldungen, Papierkram? Übernehmen wir.

    Bei ecoEn ist die komplette Administration – EW-Anmeldung, Meldeverfahren, Pronovo-Gesuch – Teil des Projekts. Sie bekommen die Anlage, wir kümmern uns um den Rest.

    Quellen: Pronovo AG, Bundesamt für Energie BFE.

    Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion