Alle drei Modelle verteilen Solarstrom an mehrere Parteien – der Unterschied liegt in der Reichweite: Der ZEV teilt Strom innerhalb eines Gebäudes oder Areals hinter einem gemeinsamen Netzanschluss, der vZEV tut dasselbe virtuell über die Zähler des Netzbetreibers, und die LEG (neu seit 2026) verkauft Strom über das öffentliche Netz an die Nachbarschaft. Faustregel: ein Haus → ZEV/vZEV, ein Quartier → LEG.
Das Wichtigste in Kürze
- ZEV: physischer Zusammenschluss hinter einem Anschlusspunkt – etabliert, bewährt, aber mit eigener Messinfrastruktur verbunden.
- vZEV: dieselbe Idee ohne Umbau – der Netzbetreiber rechnet virtuell über seine Smart Meter ab.
- LEG: seit 1. Januar 2026 dürfen Produzenten Überschussstrom über das öffentliche Netz an Nachbarn verkaufen – zu reduziertem Netznutzungsentgelt.
- Die Modelle schliessen sich nicht aus: Ein MFH kann intern als ZEV laufen und den Überschuss zusätzlich in eine LEG geben.
- Die falsche Modellwahl kostet real Geld – die richtige hängt fast immer von Gebäudetyp und Zählersituation ab, nicht von Vorlieben.
Die drei Modelle in einer Tabelle
| Kriterium | ZEV | vZEV | LEG |
|---|---|---|---|
| Reichweite | Gebäude/Areal hinter einem Netzanschluss | mehrere Parteien am selben Anschlusspunkt, virtuell | Nachbarschaft/Quartier, über Grundstücksgrenzen |
| Nutzt öffentliches Netz? | nein | nein | ja, zu reduziertem Netznutzungsentgelt |
| Messung | eigene private Messung (Submetering) | Smart Meter des Netzbetreibers | Smart Meter aller Beteiligten |
| Abrechnung | ZEV-Betreiber (oder Dienstleister) rechnet intern ab | Netzbetreiber rechnet ab | Plattform/Netzbetreiber oder eigene Organisation |
| Baulicher Aufwand | Messkonzept, ggf. Zählerumbau | minimal | minimal (Verträge statt Umbau) |
| Rechtslage | etabliert (seit 2018) | seit 2025 (Mantelerlass) | neu seit 1.1.2026 |
| Besondere Voraussetzung | erhebliche Produktionsleistung am Ort der Produktion | gemeinsamer Anschlusspunkt/Anschlussleitung (Ort der Produktion) | Produktion ≥ 5 % der Anschlussleistung aller Teilnehmer; max. Gemeindegebiet |
| Typischer Fall | MFH mit eigener PV | MFH/STWEG ohne Lust auf Messumbau | grosse Dächer mit viel Überschuss; Mieter ohne Dach |
Vereinfachte Übersicht, Stand: Juli 2026. Massgebend sind Gesetz, Verordnung und die Bedingungen des örtlichen Netzbetreibers – die Details entwickeln sich bei vZEV und LEG laufend.
ZEV: Der Klassiker fürs eigene Gebäude
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist seit Jahren das Standardmodell, um Solarstrom im Mehrfamilienhaus an die Mietparteien zu verteilen: Alle hängen hinter demselben Netzanschluss, der Solarstrom fliesst zuerst zu den Bewohnern, nur der Rest geht ans Netz. Gegenüber dem EW tritt der ZEV als ein einziger Kunde auf – das senkt oft auch den Strombezugstarif.
Der Preis dafür ist Organisation: Der ZEV braucht ein Messkonzept, eine interne Abrechnung (selbst gemacht oder als Dienstleistung eingekauft) und klare Regeln gegenüber der Mieterschaft. Wie Gründung und Abrechnung ablaufen, zeigen ZEV gründen und ZEV im Mehrfamilienhaus.
Stärke: bewährt, volle Kontrolle, wirtschaftlich attraktiv bei gutem Eigenverbrauch. Schwäche: Einrichtung und Administration – gerade für kleine Liegenschaften spürbar.
vZEV: Dasselbe Ziel, ohne Zählerumbau
Der virtuelle ZEV nimmt dem Klassiker seine grösste Hürde: Statt eigener Messinfrastruktur nutzt er die Smart Meter des Netzbetreibers, der die Solarstrom-Verteilung virtuell ausrechnet und abrechnet. Kein Umbau, kein eigenes Submetering – dafür Abhängigkeit vom Angebot und den Konditionen des örtlichen EW.
Wichtig zu wissen: Seit dem Mantelerlass sind die Netzbetreiber verpflichtet, virtuelle ZEV zuzulassen – das ist kein freiwilliges Kulanzangebot des EW. Voraussetzung bleibt der «Ort der Produktion»: Die Beteiligten müssen über denselben Anschlusspunkt bzw. dieselbe Anschlussleitung verbunden sein (unter 1 kV zählt auch die lokale Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt dazu). Und ein Kostendetail mit Charme: Für den ganzen vZEV darf der Netzbetreiber nur einen Netznutzungs-Grundpreis verrechnen – nicht einen pro Wohnung. Die Details: vZEV erklärt.
Stärke: schneller, günstiger Einstieg ins Strom-Teilen – mit Rechtsanspruch. Schwäche: Die Praxis ist jung; ob Ihre Anschlusssituation die «Ort der Produktion»-Voraussetzung erfüllt, muss der Netzbetreiber im Einzelfall bestätigen.
LEG: Strom teilen über die Grundstücksgrenze
Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist der Systembruch von 2026: Erstmals darf Solarstrom über das öffentliche Verteilnetz an Nachbarn verkauft werden – möglich gemacht durch ein reduziertes Netznutzungsentgelt, weil der Strom nur die unterste Netzebene beansprucht. In der Stadt Zürich läuft das über ewz.solarquartier mit 14 Rp./kWh für Produzenten; andere Werke bauen ihre Angebote derzeit auf.
Die LEG ersetzt den ZEV nicht – sie beginnt dort, wo er endet: an der Grundstücksgrenze. Die gesetzlichen Leitplanken sind klar definiert: Alle Teilnehmer im selben Netzgebiet und auf derselben Netzebene, maximal innerhalb einer Gemeinde, alle mit Smart Meter ausgestattet, und die Erzeugungsleistung der Gemeinschaft muss mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Verbraucher betragen. Für Speicher gilt ein Arbitrageverbot: Sie dürfen der LEG nicht mehr Strom verkaufen, als sie aus ihr bezogen haben – günstig Netzstrom laden und teuer ins Quartier verkaufen ist ausgeschlossen. Ausführlich mit Zahlen und Anbietern: LEG erklärt.
Stärke: macht grosse Überschüsse wertvoller und gibt Mietern ohne Dach Zugang zu lokalem Solarstrom. Schwäche: sehr junge Rechtslage, Angebot je nach Region noch dünn, Erlösvorteil beim typischen EFH überschaubar.
Welches Modell passt zu welcher Situation?
Einfamilienhaus mit eigener Anlage: keins der drei – Ihr Modell heisst schlicht Eigenverbrauch. Die LEG wird erst interessant, wenn Ihr Dach deutlich mehr produziert, als Sie brauchen (wann sich das lohnt).
Mehrfamilienhaus mit eigener PV: Erste Wahl ZEV oder vZEV – die Frage ist nur, ob physisch oder virtuell. Bestehende Liegenschaft ohne Messumbau-Lust → vZEV prüfen. Neubau oder ohnehin anstehende Elektro-Sanierung → klassischer ZEV mit sauberem Messkonzept. Der Überschuss kann in beiden Fällen zusätzlich in eine LEG fliessen.
Stockwerkeigentum (STWEG): wie MFH, plus Governance: Beschlüsse, Kostenteiler, Verantwortlichkeiten. Der vZEV senkt hier die Einstiegshürde spürbar, weil kein baulicher Eingriff beschlossen werden muss (Rechtliches im Stockwerkeigentum).
Gewerbe/grosse Dächer: Eigenverbrauch zuerst, dann LEG für den Rest – die Vermarktungsdifferenz summiert sich bei grossen Überschüssen. Und wer ein halb leeres Dach hat, «weil sich Volleinspeisung nicht lohnt», sollte diese Rechnung 2026 neu anstellen.
Nachbarschaft mit ungleichen Dächern: der geborene LEG-Fall – einer produziert, mehrere beziehen.
Die Entscheidungsfragen in der richtigen Reihenfolge
1. Bleibt der Strom hinter einem Anschlusspunkt? Ja → ZEV/vZEV. Nein, er soll übers Grundstück hinaus → LEG. 2. Ist Messumbau akzeptabel bzw. ohnehin geplant? Ja → ZEV. Nein → vZEV beim EW anfragen. 3. Wie gross ist der Überschuss wirklich? Klein → Aufwand niedrig halten. Gross → LEG-Vermarktung in die Wirtschaftlichkeitsrechnung aufnehmen. 4. Was bietet Ihr Netzbetreiber konkret an? Die ehrlichste Antwort: Das ändert sich derzeit von Quartal zu Quartal – genau deshalb gehört diese Abklärung bei uns in jede Offerte für MFH- und Gewerbeprojekte.
Das häufigste Missverständnis in Beratungen seit Januar: «LEG ist das neue ZEV.» Ist es nicht – die beiden lösen verschiedene Probleme, und die beste Lösung ist oft die Kombination: intern ZEV, Überschuss in die LEG. Das zweithäufigste Missverständnis: die Modellwahl als Technikfrage zu behandeln. In Wahrheit entscheidet sie sich an unspektakulären Dingen – Zählersituation, Beschlussfähigkeit der Eigentümerschaft, Angebot des örtlichen Werks. Wer diese drei Punkte zuerst klärt, hat die Modellfrage fast immer schon beantwortet.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV?
Das Ziel ist identisch – Solarstrom im Gebäude verteilen. Der ZEV misst mit eigener privater Messinfrastruktur, der vZEV lässt den Netzbetreiber virtuell über dessen Smart Meter abrechnen. vZEV = weniger Aufwand, dafür abhängig vom Angebot des EW.
Kann ich ZEV und LEG kombinieren?
Ja – das ist sogar oft die beste Konstellation: Der ZEV maximiert den Eigenverbrauch im Haus, die LEG vermarktet den verbleibenden Überschuss in die Nachbarschaft.
Brauchen alle Beteiligten Smart Meter?
Für vZEV und LEG ja – die virtuelle Abrechnung setzt intelligente Messsysteme voraus. Der Rollout ist in den meisten Netzgebieten der Region weit fortgeschritten; den Stand kennt Ihr EW.
Lohnt sich eine LEG für mein Einfamilienhaus?
Bei typischer Anlagengrösse selten als Entscheidungsgrund – der Mehrerlös gegenüber der Einspeisung ist stetig, aber überschaubar. Die Investition trägt der Eigenverbrauch; die LEG ist das Zubrot.
Wer hilft bei der Modellwahl?
Bei ecoEn gehört die Abklärung von ZEV/vZEV/LEG inklusive Anfrage beim örtlichen Netzbetreiber zum Standardumfang jeder MFH-, STWEG- und Gewerbe-Offerte – Sie bekommen die Modelle mit Zahlen nebeneinander, nicht als Theorie.
Kostenlose Erstberatung
MFH, STWEG oder grosses Dach? Wir rechnen die Modelle durch.
ZEV, vZEV oder LEG – mit den Konditionen Ihres Netzbetreibers und Ihren Verbrauchsdaten. Kostenlos und unverbindlich.
Quellen: Stromgesetz/EnG und Verordnungen (Stand 2026), ewz (solarquartier), Swissolar (ZEV/Eigenverbrauch), Publikationen der regionalen Netzbetreiber.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

