Kurzantwort

Der virtuelle ZEV (vZEV) verteilt Solarstrom im Gebäude, ohne dass ein einziger Zähler umgebaut wird: Der Netzbetreiber misst mit seinen Smart Metern weiter wie bisher und rechnet die Solarstrom-Verteilung virtuell aus. Seit dem Mantelerlass sind die Netzbetreiber verpflichtet, virtuelle Zusammenschlüsse zuzulassen. Voraussetzung bleibt, dass alle Beteiligten am selben Anschlusspunkt hängen – und dass überall intelligente Messsysteme installiert sind. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

    • Der vZEV erreicht dasselbe Ziel wie der klassische ZEV – Solarstrom an mehrere Parteien verteilen –, aber ohne baulichen Eingriff.
    • Die Messung übernehmen die Smart Meter des Netzbetreibers; er verrechnet die interne Verteilung virtuell.
    • Netzbetreiber müssen den vZEV zulassen – das ist ein Rechtsanspruch, kein Kulanzangebot.
    • Voraussetzung ist der gemeinsame Anschlusspunkt («Ort der Produktion») und Smart Meter bei allen Beteiligten.
    • Ein Kostendetail mit Wirkung: Pro vZEV darf nur ein Netznutzungs-Grundpreis verrechnet werden – nicht einer pro Wohnung.

    Was ist ein vZEV – und was heisst «virtuell»?

    Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nimmt dem klassischen ZEV seine grösste Hürde: den Messumbau. Beim klassischen Modell verschwinden die Wohnungszähler des Netzbetreibers, und der Zusammenschluss misst intern selbst, wer wie viel Solarstrom bezieht. Beim vZEV bleibt physisch alles, wie es ist – die Smart Meter des Netzbetreibers messen weiter jede Wohnung einzeln.

    «Virtuell» ist die Verteilung: Der Netzbetreiber legt die gemessene Solarproduktion rechnerisch auf die Teilnehmer um, als wäre der Strom intern geflossen. Aus den Viertelstundenwerten der intelligenten Messsysteme ergibt sich, wann die Anlage produziert hat und wer gleichzeitig verbraucht hat – und genau dieser Anteil wird den Teilnehmern als Solarstrom verrechnet statt als Netzbezug. Das Ergebnis ist wirtschaftlich dasselbe wie beim physischen ZEV; der Weg dorthin läuft über Software statt über Schraubenzieher.

    Deshalb ist der vZEV vor allem für bestehende Liegenschaften interessant: Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum, bei denen kein Umbau ansteht und niemand Lust auf ein eigenes Messkonzept hat. Wo er im Modell-Dreieck ZEV/vZEV/LEG steht, zeigt der grosse Vergleich.

    Habe ich einen Anspruch auf den vZEV?

    Ja – und das ist die wichtigste Neuerung. Seit dem Mantelerlass sind die Netzbetreiber verpflichtet, virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch zuzulassen. Der vZEV ist damit kein freiwilliges Produkt, das ein EW anbieten kann oder eben nicht, sondern ein gesetzlich verankertes Modell mit Rechtsanspruch.

    Das ändert die Verhandlungsposition der Eigentümerschaft grundlegend. Vor dieser Regelung hing die virtuelle Abrechnung vom Goodwill des örtlichen Werks ab; heute lautet die Frage nicht mehr «bietet mein EW das an?», sondern «erfüllt meine Liegenschaft die Voraussetzungen?». Die Umsetzungsdetails – Formulare, Prozesse, Konditionen – unterscheiden sich zwischen den Werken allerdings noch spürbar, weil die Praxis jung ist.

    Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    Der gemeinsame Anschlusspunkt. Wie beim klassischen ZEV gilt der «Ort der Produktion»: Die Beteiligten müssen über denselben Netzanschlusspunkt bzw. dieselbe Anschlussleitung verbunden sein; bei Anschlüssen unter 1 kV zählt auch die lokale Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt dazu. Der vZEV überwindet also die Messgrenze, nicht die Grundstücksgrenze – wer Strom über das öffentliche Netz zu den Nachbarn bringen will, braucht die LEG.

    Smart Meter bei allen Beteiligten. Die virtuelle Abrechnung lebt von den Viertelstundenwerten der intelligenten Messsysteme. Ohne Smart Meter keine virtuelle Verteilung – wo der Rollout noch nicht angekommen ist, gehört der Zählertausch zur Einrichtung. Den Stand in Ihrem Netzgebiet kennt Ihr EW; die Grundlagen zum Thema stehen im Beitrag Smart Meter Schweiz.

    Was kostet der vZEV – und was spare ich?

    Die Einrichtung ist günstig, weil der teuerste Posten des klassischen ZEV entfällt: der Messumbau. Kein Submetering, keine Zählermontage, kein Elektriker für die Messinfrastruktur – die Hardware steht schon, sie gehört dem Netzbetreiber.

    Auf der laufenden Seite verrechnet der Netzbetreiber für die virtuelle Abrechnung eine Dienstleistungsgebühr; deren Höhe legt jedes Werk selbst fest und gehört deshalb zwingend in den Variantenvergleich. Dem gegenüber steht ein gesetzlich abgesichertes Detail, das schnell übersehen wird: Für den ganzen vZEV darf nur ein Netznutzungs-Grundpreis verrechnet werden – nicht einer pro Wohnung. Bei einem Haus mit vielen Parteien summiert sich allein dieser Posten spürbar.

    Die eigentliche Ersparnis funktioniert wie im klassischen ZEV: Der virtuell verteilte Solarstrom ersetzt bei den Teilnehmern den Netzbezug samt Abgaben, und die Bewohner zahlen dafür einen internen Preis, der das externe Standardprodukt nicht übersteigen darf. Wer bekommt was – Eigentümerschaft, Bewohner, Überschussvergütung – ist im Beitrag zur ZEV-Überschussvergütung beschrieben; die Logik gilt für beide Varianten.

    Klassischer ZEVvZEV
    Messungeigenes SubmeteringSmart Meter des Netzbetreibers
    Baulicher AufwandMesskonzept, Zählerumbaukeiner
    Abrechnungselbst/Verwaltung/DienstleisterNetzbetreiber (gegen Gebühr)
    Rechtsanspruchetabliert seit 2018Zulassungspflicht seit Mantelerlass
    Grundpreis Netznutzungeiner (ein Anschluss)einer pro vZEV
    Passt zuNeubau, SanierungBestandsliegenschaft ohne Umbau

    Vereinfachte Übersicht, Stand: Juli 2026. Massgebend sind Gesetz, Verordnung und die Konditionen des örtlichen Netzbetreibers.

    Wie richte ich einen vZEV ein?

    Der Weg ist kürzer als beim klassischen ZEV, aber er folgt derselben Logik – erst organisieren, dann starten:

    1. Anfrage beim Netzbetreiber. Erfüllt die Liegenschaft die «Ort der Produktion»-Voraussetzung, und sind überall Smart Meter installiert? Diese Anfrage kostet nichts und klärt die Machbarkeit verbindlich. 2. Konditionen einholen. Dienstleistungsgebühr, Abrechnungsmodalitäten, Startdatum – die Details unterscheiden sich je nach Werk. 3. Interne Vereinbarung aufsetzen. Auch ohne Messumbau braucht es die Regeln: interner Preis, Verteilung, Ein- und Austritt. Die Punkte sind dieselben wie bei der ZEV-Gründung, Schritt 4. 4. Anmeldung und Start. Der Netzbetreiber richtet die virtuelle Abrechnung ein; ab dem Stichtag erscheinen Solaranteil und Netzbezug getrennt auf den Abrechnungen der Teilnehmer.

    Der grösste Planungsfehler ist derselbe wie beim klassischen Modell: die interne Vereinbarung auf später zu verschieben. Die Technik ist beim vZEV in Wochen erledigt – die Regeln zwischen Eigentümerschaft und Bewohnern brauchen dieselbe Sorgfalt wie immer.

    Aus der Praxis

    Seit die Zulassungspflicht gilt, hat sich die Beratungsfrage gedreht: Früher mussten wir prüfen, ob das örtliche Werk überhaupt virtuell abrechnet – heute prüfen wir, wie gut es das schon kann. Die Unterschiede sind real: Manche Werke in der Region haben eingespielte vZEV-Prozesse mit Online-Anmeldung, andere behandeln jede Anfrage noch als Einzelfall. Unsere Konsequenz: Bei jedem Mehrfamilienhaus-Projekt stellen wir die vZEV-Anfrage ganz am Anfang, parallel zur Anlagenplanung. Die Antwort entscheidet, ob sich ein eigenes Messkonzept überhaupt noch lohnt – und sie kommt umso schneller, je konkreter die Anfrage formuliert ist.

    Häufige Fragen

    Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV?

    Das Ziel ist identisch: Solarstrom im Gebäude an mehrere Parteien verteilen. Der klassische ZEV misst mit eigener privater Messinfrastruktur, der vZEV lässt den Netzbetreiber virtuell über dessen Smart Meter abrechnen. Weniger Aufwand beim vZEV – dafür Abhängigkeit von Prozessen und Gebühren des örtlichen Werks.

    Kann mein Netzbetreiber den vZEV ablehnen?

    Nicht grundsätzlich – seit dem Mantelerlass besteht eine Zulassungspflicht. Ablehnen kann er nur, wenn die Voraussetzungen fehlen, etwa weil die Beteiligten nicht am selben Anschlusspunkt hängen. Genau diese Frage klärt die Anfrage beim EW im ersten Schritt.

    Funktioniert der vZEV über mehrere Häuser hinweg?

    Nur, wenn sie denselben Netzanschlusspunkt bzw. dieselbe Anschlussleitung teilen – etwa in einer Überbauung mit gemeinsamem Anschluss. Über die Grundstücksgrenze und das öffentliche Netz hinweg ist die LEG das richtige Modell, nicht der vZEV.

    Brauchen wirklich alle Wohnungen einen Smart Meter?

    Ja, die virtuelle Abrechnung setzt intelligente Messsysteme bei allen Beteiligten voraus – sie liefert die Viertelstundenwerte, aus denen die Verteilung berechnet wird. Fehlende Smart Meter werden im Zuge der Einrichtung nachgerüstet; den Rollout-Stand kennt Ihr Netzbetreiber.

    Kann ich später vom vZEV zum klassischen ZEV wechseln?

    Ja, die Modelle schliessen sich nicht aus – ein Wechsel ist möglich, etwa wenn eine Sanierung ohnehin ein eigenes Messkonzept bringt. Sinnvoll ist, die Vereinbarung von Anfang an so aufzusetzen, dass ein Modellwechsel sie nicht neu verhandeln lässt.

    Kostenlose Erstberatung

    vZEV für Ihre Liegenschaft? Wir stellen die Anfrage.

    Bei jedem MFH- und STWEG-Projekt klären wir die vZEV-Machbarkeit direkt mit Ihrem Netzbetreiber – und rechnen die Varianten mit echten Konditionen nebeneinander.

    Quellen: Energiegesetz (Art. 17 EnG) und Energieverordnung (Art. 14 EnV) in der Fassung des Mantelerlasses, ElCom-FAQ zur Energiestrategie ab Mantelerlass (Stand 2026), Publikationen der regionalen Netzbetreiber.

    Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion