Kurzantwort

Was Ihr überschüssiger Solarstrom wert ist, hängt 2026 stark von Ihrer Adresse ab: Die Vergütungen in der Region reichen von der gesetzlichen Mindestvergütung um 6 Rp./kWh bis zu 14 Rp./kWh im Zürcher Quartierstrom-Modell. ewz zahlt stabil im Schnitt 12,91 Rp., Stadtwerk Winterthur saisonale Festpreise bis 13 Rp., EKZ und WWZ reichen den schwankenden Marktpreis weiter, die AEW lässt wählen. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

    • Seit 2026 gilt schweizweit das neue Stromgesetz: Standard ist der vierteljährlich gemittelte Referenz-Marktpreis des Bundes, abgesichert durch eine Mindestvergütung für kleine Anlagen.
    • Die Werke dürfen mehr zahlen oder eigene Modelle anbieten – und genau das tun sie: In der Region existieren aktuell vier grundverschiedene Vergütungsmodelle nebeneinander.
    • Für die typische Einfamilienhaus-Anlage liegen die Gesamtvergütungen (inkl. Herkunftsnachweis) je nach Werk und Quartal grob zwischen 7 und 14 Rp./kWh.
    • Den Netzbetreiber bestimmt Ihre Adresse – wechseln können Sie ihn nicht. Der Vergleich dient dem Erwartungsmanagement und der richtigen Anlagenplanung.
    • In jedem Netzgebiet gilt dieselbe Grundregel: Selbst verbrauchter Strom ist wertvoller als eingespeister.

    Was hat sich 2026 grundsätzlich geändert?

    Bis Ende 2025 legte jedes Werk seinen Rückliefertarif weitgehend frei fest – die Spannweite war gross, die Logik oft undurchsichtig. Mit dem neuen Stromgesetz gilt seit dem 1. Januar 2026 ein einheitlicher Rahmen: Die Standardvergütung orientiert sich am vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis, den das Bundesamt für Energie berechnet. Damit Produzenten in extremen Tiefpreisphasen nicht leer ausgehen, gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung – für PV-Anlagen bis 30 kWp liegt sie bei 6,0 Rp./kWh.

    Entscheidend für Sie: Das ist der Boden, nicht die Decke. Die Werke dürfen eigene Produkte anbieten, die darüber liegen – aus politischen Gründen (Solarausbau fördern), aus Marktgründen (Herkunftsnachweise sichern) oder als Serviceversprechen (Planbarkeit). In der Region Zürich hat sich daraus ein regelrechter Modell-Zoo entwickelt.

    Die grosse Übersicht: Wer zahlt was?

    NetzbetreiberModellVergütung 2026 (typische EFH-Anlage, inkl. HKN)
    ewz (Stadt Zürich)stabiler Jahrestarif, politisch gestütztim Schnitt 12,91 Rp./kWh (inkl. 3 Rp. HKN + 2 Rp. Solarförderung); im LEG-Modell ewz.solarquartier 14 Rp.
    Stadtwerk WinterthurVertragsmodell mit Saison-Festpreisen13,00 Rp. in Winter-, 10,00 Rp. in Sommerquartalen (Anlagen < 100 kW mit Eigenverbrauch)
    EKZ (übriger Kanton ZH)Referenz-Marktpreis + HKNMarktpreis (Q1 2026: ~10,27 Rp.) + bis 3,00 Rp. HKN; Untergrenze 6,0 Rp.
    AEW (Aargau)WahlmodellFixpreis 8,2 Rp. inkl. HKN – oder Referenz-Marktpreis ohne HKN-Abgabe
    WWZ (Zug)Referenz-Marktpreis + HKNMarktpreis + 1,00 Rp. Solar-HKN (bis 100 kW)
    Glattwerk (Dübendorf)Referenz-Marktpreis + HKN auf AntragMarktpreis + 1,50 Rp. HKN (ab 1.1.2026, < 100 kW); Untergrenze 6,0 Rp.
    Thurplus (Frauenfeld)Referenz-Marktpreis, HKN separatMarktpreis, Untergrenze 6,0 Rp.; HKN-Verkauf via Kundenportal (bis 2025: fix 13,7 Rp.)

    Richtwerte exkl. MwSt., Stand: Juli 2026, gemäss den jeweils aktuellen Tarifblättern und Publikationen der Werke. Die Tarife werden periodisch angepasst – massgebend ist die aktuelle Publikation Ihres Netzbetreibers. Details je Werk in den verlinkten Einzelratgebern.

    Die Einzelheiten – Zusammensetzung, Bedingungen, Fristen, Fallstricke – behandeln wir pro Werk in eigenen Ratgebern: ewz · EKZ · Stadtwerk Winterthur · AEW · WWZ · Glattwerk · Thurgau/Thurplus.

    Vier Modelle, vier Philosophien

    Der stabile Fördertarif (ewz). Die Stadt Zürich will volle Dächer und zahlt dafür: ein fixer Jahrestarif deutlich über Marktniveau, finanziert unter anderem über gemeinwirtschaftliche Leistungen. Planungssicherheit ist hier am grössten – eine Garantie für künftige Tarifjahre ist es trotzdem nicht.

    Der Saisonpreis (Stadtwerk Winterthur). Winterthur differenziert nach Jahreszeit: Die knappe Winterkilowattstunde bringt 30 Prozent mehr als die Sommerkilowattstunde. Das belohnt Anlagen, die auch im Winter liefern – steile Dächer, Ost-West- und Fassadenbelegungen.

    Der Marktpreis-Durchreicher (EKZ, WWZ). Beide geben den Referenz-Marktpreis weiter; der Unterschied liegt im Herkunftsnachweis: Die EKZ vergüten ihn mit bis zu 3 Rp., die WWZ mit 1 Rp. Hier schwankt der Ertrag mit dem Strommarkt – tendenziell tief in sonnenreichen Sommerquartalen, wenn alle gleichzeitig einspeisen.

    Das Wahlmodell (AEW). Im Aargau entscheiden Sie selbst: 8,2 Rp. fix inklusive HKN – oder Marktpreis mit Chance nach oben und Risiko nach unten. Die Wahl gilt jeweils fürs Kalenderjahr.

    Dass vier so unterschiedliche Antworten auf dieselbe Gesetzeslage existieren, ist kein Zufall: Die Vergütung ist zum energiepolitischen Statement geworden. Für Ihre Planung zählt aber nicht die Philosophie, sondern die Zahl, die zu Ihrer Adresse gehört.

    Was ist der Herkunftsnachweis – und warum schwankt sein Wert so stark?

    Der Herkunftsnachweis (HKN) ist das Zertifikat, das Ihren Strom als Solarstrom ausweist – er wird separat von der Energie gehandelt. Die Werke zahlen dafür sehr unterschiedlich: von 1,00 Rp. (WWZ) über 2,00–3,50 Rp. (Winterthur, saisonal) bis 3,00 Rp. (ewz, EKZ). Bei einem Energiepreis um 10 Rp. macht der HKN also bis zu einem Viertel der Gesamtvergütung aus.

    Der Haken: Die HKN-Vergütung fliesst fast nirgends automatisch. Sie setzt in der Regel die Registrierung der Anlage im HKN-System von Pronovo voraus, teils eine Auditor-Beglaubigung und immer eine aktive Anmeldung beim Werk. Der vergessene HKN ist der häufigste vermeidbare Ertragsverlust, den wir bei bestehenden Anlagen antreffen – die Anmeldung gehört fix in jede Inbetriebnahme.

    Was heisst das für die Planung Ihrer Anlage?

    Drei Konsequenzen ziehen sich durch alle Netzgebiete:

    1. Eigenverbrauch schlägt Einspeisung – überall. Selbst der beste Rückliefertarif der Region liegt deutlich unter dem Strombezugspreis mit Netz und Abgaben. Verbrauch in die Sonnenstunden legen, Wärmepumpe und E-Auto koppeln, Speicher bei passendem Profil prüfen: Eigenverbrauch optimieren bleibt Priorität eins.

    2. Der Tarif ändert die optimale Anlagengrösse. Im ewz-Gebiet mit stabilen ~13 Rp. lohnt sich die volle Dachbelegung öfter; im WWZ-Gebiet mit Marktpreis plus 1 Rp. rechnet sich die knappere, auf den Eigenbedarf dimensionierte Anlage relativ besser. Dieselbe Frage – «ganzes Dach oder halbes?» – hat je nach Adresse eine andere Antwort.

    3. Rechnen Sie konservativ und mit Jahresschnitt. Marktpreis-Modelle schwanken; wer die Wirtschaftlichkeit mit dem besten Quartalswert rechnet, betrügt sich selbst. Seriöse Offerten arbeiten mit vorsichtigen Bandbreiten – die Gesamtrechnung samt Einmalvergütung, Förderung und Steuereffekt zeigt dann, ob sich die Anlage lohnt.

    Und der Sonderfall: Wer in der Stadt Zürich wohnt, sollte das LEG-Modell prüfen – Quartierstrom bringt dort aktuell die höchste Vergütung der Region.

    Aus der Praxis

    Der Satz, den wir in Beratungen am häufigsten korrigieren: «Einspeisen lohnt sich ja gar nicht mehr.» Er stammt aus der Zeit, als einzelne Werke 4 oder 5 Rappen zahlten – und stimmt in der Region 2026 schlicht nicht mehr. Zwischen dem WWZ- und dem ewz-Gebiet liegt bei einer 10-kWp-Anlage mit typischem Überschuss schnell ein dreistelliger Frankenbetrag pro Jahr – bei identischer Anlage. Deshalb steht in unseren Offerten der Tarif des tatsächlichen Netzbetreibers an der Anlagenadresse, nicht ein regionaler Mittelwert. Es gibt wenig, was eine Wirtschaftlichkeitsrechnung schneller entwertet als der falsche Rückliefertarif.

    Häufige Fragen

    Kann ich den Netzbetreiber wechseln, um einen besseren Tarif zu erhalten?

    Nein – der Netzbetreiber ist an Ihre Adresse gebunden, ein Wechsel ist nicht möglich. Was Sie beeinflussen können: das Modell innerhalb Ihres Werks (etwa bei der AEW), die HKN-Anmeldung und vor allem Ihre Eigenverbrauchsquote.

    Welches Werk zahlt 2026 am meisten?

    Für die typische Einfamilienhaus-Anlage führen ewz (im Schnitt 12,91 Rp., im solarquartier 14 Rp.) und Stadtwerk Winterthur im Vertragsmodell (13,00 Rp. in Winterquartalen). Die Marktpreis-Modelle von EKZ und WWZ können in Hochpreisquartalen aufschliessen, liegen im Schnitt aber darunter.

    Was ist die gesetzliche Mindestvergütung?

    Der vom Stromgesetz garantierte Boden für kleine Anlagen: 6,0 Rp./kWh für PV bis 30 kWp. Sie greift automatisch, wenn der vierteljährliche Referenz-Marktpreis darunter fällt.

    Warum erhalte ich weniger als im Tarifblatt steht?

    Häufigste Ursache: Der Herkunftsnachweis wird nicht vergütet, weil die HKN-Anmeldung fehlt. Zweithäufigste: Ein Marktpreis-Quartal fiel tiefer aus als erwartet. Prüfen Sie Abrechnung, HKN-Status und das hinterlegte Produkt.

    Ändern sich die Tarife jedes Jahr?

    Ja, rechnen Sie damit. Festpreis-Modelle werden jährlich neu publiziert, Marktpreis-Modelle ändern quartalsweise. Für die Anlagenplanung zählt der langjährige, konservativ geschätzte Schnitt – nicht der Tarif eines einzelnen Jahres.

    Kostenlose Erstberatung

    Welcher Tarif gilt an Ihrer Adresse?

    Wir rechnen Ihre Anlage mit dem echten Tarif Ihres Netzbetreibers – inklusive HKN-Anmeldung, Förderung und einer ehrlichen Bandbreite statt Schönrechnerei.

    Quellen: Tarifblätter und Publikationen von ewz, EKZ, Stadtwerk Winterthur, AEW Energie AG und WWZ Energie AG (2026), Bundesamt für Energie (Referenz-Marktpreis, EnFV Art. 15), Energieverordnung (Mindestvergütung), Pronovo AG.

    Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion