Was Ihr überschüssiger Solarstrom wert ist, hängt 2026 stärker von Ihrer Adresse ab als je zuvor. Im 2. Quartal 2026 ist der Referenz-Marktpreis des Bundes auf 3,896 Rp./kWh eingebrochen und liegt damit unter der gesetzlichen Mindestvergütung. Wer bei einem Werk mit reinem Marktpreismodell liegt, erhält deshalb aktuell die 6,0 Rp. Untergrenze. Wer ein Werk mit eigenem Festpreis hat, bekommt weiterhin dessen Tarif: In Stäfa sind das im Winter 17,00 Rp./kWh, bei ewz im Schnitt 12,91 Rp. Zwischen dem höchsten und dem tiefsten Netzgebiet der Region liegen damit rund 11 Rp./kWh. (Stand: 19. August 2026)

Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2026 gilt schweizweit das neue Stromgesetz: Standard ist der vierteljährlich gemittelte Referenz-Marktpreis des Bundes, abgesichert durch eine Mindestvergütung für kleine Anlagen.
- Der Marktpreis ist 2026 regelrecht abgestürzt: von 10,266 Rp. im ersten auf 3,896 Rp. im zweiten Quartal. Für die meisten Anlagen greift damit die Untergrenze von 6,0 Rp./kWh.
- Genau deshalb entscheidet jetzt das Werk: Wer einen eigenen Festpreis anbietet, zahlt aktuell das Zwei- bis Dreifache eines reinen Marktpreis-Werks.
- Der Herkunftsnachweis ist fast nirgends automatisch. Ohne Anmeldung bei Pronovo und Dauerauftrag verschenken Sie 1,5 bis 3 Rp./kWh.
- Den Netzbetreiber bestimmt Ihre Adresse, wechseln können Sie ihn nicht. Der Vergleich dient dem Erwartungsmanagement und der richtigen Anlagenplanung.
- In jedem Netzgebiet gilt dieselbe Grundregel: Selbst verbrauchter Strom ist wertvoller als eingespeister.
Was hat sich 2026 grundsätzlich geändert?
Bis Ende 2025 legte jedes Werk seinen Rückliefertarif weitgehend frei fest – die Spannweite war gross, die Logik oft undurchsichtig. Mit dem neuen Stromgesetz gilt seit dem 1. Januar 2026 ein einheitlicher Rahmen: Die Standardvergütung orientiert sich am vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis, den das Bundesamt für Energie berechnet. Damit Produzenten in extremen Tiefpreisphasen nicht leer ausgehen, gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung – für PV-Anlagen bis 30 kWp liegt sie bei 6,0 Rp./kWh.
Entscheidend für Sie: Das ist der Boden, nicht die Decke. Die Werke dürfen eigene Produkte anbieten, die darüber liegen – aus politischen Gründen (Solarausbau fördern), aus Marktgründen (Herkunftsnachweise sichern) oder als Serviceversprechen (Planbarkeit). In der Region Zürich hat sich daraus ein regelrechter Modell-Zoo entwickelt.
Der Referenz-Marktpreis 2026: der Absturz
Bevor die Tabelle Sinn ergibt, braucht es diese Zahl. Der Bund berechnet den Referenz-Marktpreis quartalsweise aus den Börsenpreisen, gewichtet nach der tatsächlichen Einspeisung der jeweiligen Technologie. Für Photovoltaik sieht das 2026 so aus:
| Quartal | Referenz-Marktpreis PV | Publikation BFE |
|---|---|---|
| Q1 2026 | 10,266 Rp./kWh | 15. April 2026 |
| Q2 2026 | 3,896 Rp./kWh | 14. Juli 2026 |
| Q3 2026 | noch offen | Oktober 2026 |
| Q4 2026 | noch offen | Januar 2027 |
Im April lag der Monatswert bei 2,301 Rp./kWh. Der Grund ist die Kannibalisierung: Solarstrom drückt genau in den Stunden auf den Preis, in denen alle Anlagen gleichzeitig liefern. Zum Vergleich: Wasserkraft erzielte im selben Quartal 9,318 Rp./kWh, also mehr als das Doppelte.
Für Sie heisst das: Wo die Vergütung an den Marktpreis gekoppelt ist, greift derzeit die gesetzliche Untergrenze von 6,0 Rp./kWh. Der Marktpreis selbst ist im Moment gar nicht massgebend.
Die grosse Übersicht: Wer zahlt was?
Wir führen diese Liste laufend nach den offiziellen Tarifblättern der Werke nach. Sie umfasst die Netzgebiete, in denen wir tatsächlich Anlagen bauen.
Werke mit eigenem Modell
Diese Werke koppeln nicht an den Marktpreis. Ihr Tarif gilt unabhängig vom Quartal.
| Netzbetreiber | Gebiet | Vergütung 2026 inkl. HKN |
|---|---|---|
| Gemeindewerke Stäfa | Stäfa | Winter 17,00 Rp. / Sommer 9,00 Rp. (< 100 kW); ab 100 kW 14,00 / 5,00 Rp. |
| ewz | Stadt Zürich | im Schnitt 12,91 Rp.; im LEG-Modell ewz.solarquartier 14,00 Rp. |
| Stadtwerk Winterthur | Winterthur | Winter 13,00 Rp. / Sommer 10,00 Rp. (< 100 kW mit Eigenverbrauch) |
| Energie Uster | Uster | Fixpreis 10,52 Rp. im Sommerhalbjahr, sofern bis 31. Januar 2026 abgeschlossen; sonst Marktmodell |
| Stadtwerke Wetzikon | Wetzikon | 10,17 Rp. ab 2026 |
| AEW | Aargau | Wahlmodell: 8,20 Rp. fix inkl. HKN oder Referenz-Marktpreis ohne HKN |
Werke mit Marktpreis-Modell
Hier ist die Basisvergütung identisch, nämlich der Referenz-Marktpreis mit der gesetzlichen Untergrenze. Den Unterschied macht allein der Herkunftsnachweis.
| Netzbetreiber | Gebiet | HKN-Zuschlag | Vergütung Q2 2026 |
|---|---|---|---|
| EKZ | grosser Teil Kanton ZH | bis 3,00 Rp. | 9,00 Rp. |
| die werke | Wallisellen | 3,00 Rp. | 9,00 Rp. |
| EKS | Schaffhausen | bis 3,00 Rp. | 9,00 Rp. |
| Regionalwerke Baden | Baden, Ennetbaden | 2,00 Rp. auf Anfrage, erst ab 2 kW | 8,00 Rp. |
| Energie Uster (ohne Fixpreis) | Uster | max. 2,76 Rp. | 8,76 Rp. |
| Glattwerk | Dübendorf | 1,50 Rp., Anmeldefrist 30. November | 7,50 Rp. |
| Gemeindewerke Rüti | Rüti ZH | 1,50 Rp. | 7,50 Rp. |
| WWZ | Zug, Baar, Cham | 1,00 Rp. (bis 100 kW) | 7,00 Rp. |
| Thurplus | Frauenfeld | separater Verkauf über Kundenportal | 6,00 Rp. plus HKN-Erlös |
| Werke am Zürichsee | Küsnacht, Erlenbach, Zumikon | kein Ankauf, frei vermarktbar | 6,00 Rp. |
| EW Höfe | Freienbach, Wollerau, Feusisberg | kein Ankauf, frei vermarktbar | 6,00 Rp. |
| SWL Energie | Lenzburg | separat; zusätzlich Produkt FlexPV für netzdienliche Einspeisung | 6,00 Rp. plus HKN-Erlös |
Alle Werte exkl. MwSt., Stand: 19. August 2026, gemäss den offiziellen Tarifblättern und Publikationen der Werke. Die Spalte «Vergütung Q2 2026» rechnet die gesetzliche Untergrenze von 6,0 Rp. plus den jeweiligen HKN-Zuschlag, weil der Referenz-Marktpreis im 2. Quartal darunter lag. Sobald der Marktpreis wieder über 6,0 Rp. steigt, gilt dieser. Massgebend ist immer die aktuelle Publikation Ihres Netzbetreibers.
Für einzelne kleinere Werke in der Region, etwa in Fällanden, Wettingen oder Brugg, publizieren die Betreiber online kein Rückliefer-Tarifblatt. Dort hilft nur die direkte Anfrage beim Werk. Wenn Sie dort bauen, klären wir das in der Planung für Sie ab.
Die Einzelheiten, also Zusammensetzung, Bedingungen, Fristen und Fallstricke, behandeln wir pro Werk in eigenen Ratgebern: ewz · EKZ · Stadtwerk Winterthur · AEW · WWZ · Glattwerk · Thurgau/Thurplus · EW Höfe.
Grosse Anlagen ab 150 kW: die Untergrenze fällt weg
Ein Punkt, der in der Diskussion fast immer untergeht und für Gewerbedächer entscheidend ist: Die gesetzliche Mindestvergütung gilt nur bis 150 kW. Darüber gibt es keinen Boden mehr, die Anlage ist voll dem Marktpreis ausgesetzt. Die Tarifblätter sagen das unmissverständlich, bei den Regionalwerken Baden steht für diese Kategorie schlicht 0 Rp./kWh.
Im 2. Quartal 2026 führte das zu einer Situation, die der Intuition widerspricht:
| Anlage | Vergütung Q2 2026 |
|---|---|
| Einfamilienhaus, < 30 kWp | 6,00 Rp./kWh (Untergrenze greift) |
| Gewerbeanlage, > 150 kW | 3,90 Rp./kWh (kein Boden) |
Die grosse Anlage löste pro Kilowattstunde also weniger als die kleine. Wer auf einem Gewerbedach plant, sollte die Wirtschaftlichkeit deshalb nicht auf die Rücklieferung stützen, sondern auf den Eigenverbrauch und, wo mehrere Parteien im Haus sind, auf einen ZEV. Mehr dazu auf unserer Seite für Gewerbe und Mehrfamilienhäuser.
Fünf Modelle, fünf Philosophien
Der stabile Fördertarif (ewz). Die Stadt Zürich will volle Dächer und zahlt dafür: ein fixer Jahrestarif deutlich über Marktniveau, finanziert unter anderem über gemeinwirtschaftliche Leistungen. Planungssicherheit ist hier am grössten – eine Garantie für künftige Tarifjahre ist es trotzdem nicht.
Der Saisonpreis (Gemeindewerke Stäfa, Stadtwerk Winterthur). Beide differenzieren nach Jahreszeit, Stäfa am deutlichsten: 15,00 Rp. im Winter gegen 7,00 Rp. im Sommer, vor Herkunftsnachweis. Mit den 2,00 Rp. für den HKN ergibt das im Winter 17,00 Rp./kWh, den höchsten Wert der ganzen Region. Solche Modelle belohnen Anlagen, die auch im Winter liefern: steile Dächer, Ost-West- und Fassadenbelegungen.
Der Marktpreis-Durchreicher (EKZ, WWZ, die werke, Glattwerk und weitere). Diese Werke geben den Referenz-Marktpreis weiter. Der Unterschied liegt allein im Herkunftsnachweis, und der reicht von 3,00 Rp. bei den EKZ bis zu gar keinem Ankauf bei den Werken am Zürichsee. 2026 zeigt dieses Modell seine Schattenseite: Weil der Marktpreis im zweiten Quartal unter die Untergrenze fiel, liegen alle diese Werke gleichauf bei 6,0 Rp. Basisvergütung. Der HKN ist damit vorerst der einzige Hebel.
Das Wahlmodell (AEW, Energie Uster). Hier entscheiden Sie selbst zwischen Festpreis und Marktpreis. Im Aargau sind das 8,20 Rp. fix inklusive HKN gegen den Marktpreis mit Chance nach oben und Risiko nach unten. Rückblickend war 2026 ein gutes Jahr für alle, die den Fixpreis gewählt haben. Wichtig ist die Frist: In Uster musste der Vertrag bis zum 31. Januar 2026 stehen, sonst gilt für das ganze Jahr das Marktmodell.
Der Netzdienlichkeits-Bonus (SWL Lenzburg). Das jüngste Modell zahlt nicht mehr nur für die Menge, sondern für den Zeitpunkt: Wer netzdienlich einspeist, erhält beim Produkt FlexPV einen Zuschlag. Wir halten das für die Richtung, in die sich die Vergütung insgesamt bewegen wird.
Dass fünf so unterschiedliche Antworten auf dieselbe Gesetzeslage existieren, ist kein Zufall: Die Vergütung ist zum energiepolitischen Statement geworden. Für Ihre Planung zählt aber nicht die Philosophie, sondern die Zahl, die zu Ihrer Adresse gehört.
Was ist der Herkunftsnachweis – und warum schwankt sein Wert so stark?
Der Herkunftsnachweis (HKN) ist das Zertifikat, das Ihren Strom als Solarstrom ausweist – er wird separat von der Energie gehandelt. Die Werke zahlen dafür sehr unterschiedlich: gar nichts bei den Werken am Zürichsee und beim EW Höfe, 1,00 Rp. bei der WWZ, 1,50 Rp. bei Glattwerk und in Rüti, 2,00 Rp. in Stäfa und Baden, bis zu 3,00 Rp. bei ewz, EKZ, EKS und den werken in Wallisellen. Solange die Untergrenze von 6,0 Rp. greift, macht der HKN damit bis zu einem Drittel der Gesamtvergütung aus. Sein Gewicht ist also gerade dann am grössten, wenn der Markt am wenigsten hergibt.
Der Haken: Die HKN-Vergütung fliesst fast nirgends automatisch. Sie setzt in der Regel die Registrierung der Anlage im HKN-System von Pronovo voraus, teils eine Auditor-Beglaubigung und immer eine aktive Anmeldung beim Werk. Die Bedingungen unterscheiden sich: Glattwerk verlangt den Antrag bis zum 30. November, die werke in Wallisellen lassen einen Wechsel auf jeden Quartalsbeginn zu, Thurplus wickelt den Verkauf über ein eigenes Kundenportal ab, und wo das Werk gar nicht ankauft, müssen Sie den HKN selbst vermarkten. Der vergessene HKN ist der häufigste vermeidbare Ertragsverlust, den wir bei bestehenden Anlagen antreffen – die Anmeldung gehört fix in jede Inbetriebnahme.
Was heisst das für die Planung Ihrer Anlage?
Drei Konsequenzen ziehen sich durch alle Netzgebiete:
1. Eigenverbrauch schlägt Einspeisung – überall. Selbst der beste Rückliefertarif der Region liegt deutlich unter dem Strombezugspreis mit Netz und Abgaben. Verbrauch in die Sonnenstunden legen, Wärmepumpe und E-Auto koppeln, Speicher bei passendem Profil prüfen: Eigenverbrauch optimieren bleibt Priorität eins.
2. Der Tarif ändert die optimale Anlagengrösse. In Stäfa oder im ewz-Gebiet lohnt sich die volle Dachbelegung öfter; wo nur die Untergrenze plus ein kleiner HKN-Zuschlag anfällt, rechnet sich die knappere, auf den Eigenbedarf dimensionierte Anlage relativ besser. Dieselbe Frage – «ganzes Dach oder halbes?» – hat je nach Adresse eine andere Antwort.
3. Rechnen Sie konservativ und mit Jahresschnitt. Marktpreis-Modelle schwanken; wer die Wirtschaftlichkeit mit dem besten Quartalswert rechnet, betrügt sich selbst. Seriöse Offerten arbeiten mit vorsichtigen Bandbreiten – die Gesamtrechnung samt Einmalvergütung, Förderung und Steuereffekt zeigt dann, ob sich die Anlage lohnt.
Und der Sonderfall: Wer in der Stadt Zürich wohnt, sollte das LEG-Modell prüfen – Quartierstrom bringt dort aktuell die höchste Vergütung der Region.
Der Satz, den wir in Beratungen am häufigsten korrigieren: «Einspeisen lohnt sich ja gar nicht mehr.» Er stammt aus der Zeit, als einzelne Werke 4 oder 5 Rappen zahlten – und stimmt in der Region 2026 schlicht nicht mehr. 2026 ist der Abstand sogar grösser geworden: Zwischen einem Werk ohne HKN-Ankauf und den Gemeindewerken Stäfa liegen im Winter rund 11 Rp./kWh. Bei einer 10-kWp-Anlage mit typischem Überschuss sind das mehrere hundert Franken pro Jahr, bei identischer Anlage. Deshalb steht in unseren Offerten der Tarif des tatsächlichen Netzbetreibers an der Anlagenadresse, nicht ein regionaler Mittelwert. Es gibt wenig, was eine Wirtschaftlichkeitsrechnung schneller entwertet als der falsche Rückliefertarif.
Häufige Fragen
Kann ich den Netzbetreiber wechseln, um einen besseren Tarif zu erhalten?
Nein – der Netzbetreiber ist an Ihre Adresse gebunden, ein Wechsel ist nicht möglich. Was Sie beeinflussen können: das Modell innerhalb Ihres Werks (etwa bei der AEW), die HKN-Anmeldung und vor allem Ihre Eigenverbrauchsquote.
Welches Werk zahlt 2026 am meisten?
Für die typische Einfamilienhaus-Anlage führen ewz (im Schnitt 12,91 Rp., im solarquartier 14 Rp.) und Stadtwerk Winterthur im Vertragsmodell (13,00 Rp. in Winterquartalen). Die Marktpreis-Modelle von EKZ und WWZ können in Hochpreisquartalen aufschliessen, liegen im Schnitt aber darunter.
Was ist die gesetzliche Mindestvergütung?
Der vom Stromgesetz garantierte Boden für kleine Anlagen: 6,0 Rp./kWh für PV bis 30 kWp. Sie greift automatisch, wenn der vierteljährliche Referenz-Marktpreis darunter fällt.
Warum erhalte ich weniger als im Tarifblatt steht?
Häufigste Ursache: Der Herkunftsnachweis wird nicht vergütet, weil die HKN-Anmeldung fehlt. Zweithäufigste: Ein Marktpreis-Quartal fiel tiefer aus als erwartet. Prüfen Sie Abrechnung, HKN-Status und das hinterlegte Produkt.
Ändern sich die Tarife jedes Jahr?
Ja, rechnen Sie damit. Festpreis-Modelle werden jährlich neu publiziert, Marktpreis-Modelle ändern quartalsweise. Für die Anlagenplanung zählt der langjährige, konservativ geschätzte Schnitt – nicht der Tarif eines einzelnen Jahres.
Kostenlose Erstberatung
Welcher Tarif gilt an Ihrer Adresse?
Wir rechnen Ihre Anlage mit dem echten Tarif Ihres Netzbetreibers – inklusive HKN-Anmeldung, Förderung und einer ehrlichen Bandbreite statt Schönrechnerei.
Quellen: Tarifblätter und Publikationen von ewz, EKZ, Stadtwerk Winterthur, AEW Energie AG und WWZ Energie AG (2026), Bundesamt für Energie (Referenz-Marktpreis, EnFV Art. 15), Energieverordnung (Mindestvergütung), Pronovo AG.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

