Die Glattwerk AG vergütet eingespeisten Solarstrom zum vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie – ohne eigenen Zuschlag, aber mit der gesetzlichen Mindestvergütung von 6,0 Rp./kWh für Anlagen bis 30 kW. Wer zusätzlich den Herkunftsnachweis an Glattwerk abtritt, erhält seit 1. Januar 2026 weitere 1,50 Rp./kWh. (Stand: Juli 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Glattwerk fährt das reine Marktpreismodell: Basisvergütung = BFE-Referenzmarktpreis, quartalsweise angepasst.
- Sicherheitsnetz: mindestens 6,0 Rp./kWh für PV-Anlagen unter 30 kW (6,2 Rp. für Anlagen von 30–150 kW ohne Eigenverbrauch).
- Der Herkunftsnachweis bringt fix 1,50 Rp./kWh dazu – aber nur auf Antrag, nicht automatisch.
- Das jährliche Wahlrecht für den HKN muss bis 30. November ausgeübt werden.
- Voraussetzung für die Abrechnung: ein separater Zähler für die Einspeisung.
Wie funktioniert das Vergütungsmodell von Glattwerk?
Die Glattwerk AG – Netzbetreiberin in Dübendorf – hat ihre Rückspeisevergütung per 1. Juli 2025 auf das Marktmodell des neuen Energierechts umgestellt. Die Vergütung richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis, den das Bundesamt für Energie nach Art. 15 EnFV publiziert. Glattwerk reicht diesen Wert durch und passt die Preise gemäss den BFE-Publikationen laufend an.
| Komponente | Ansatz |
|---|---|
| Basisvergütung Energie | BFE-Referenzmarktpreis, quartalsweise |
| Mindestvergütung PV < 30 kW | 6,0 Rp./kWh |
| Mindestvergütung PV 30–150 kW mit Eigenverbrauch | anteilig: 6,0 Rp. für die Leistung unter 30 kW, 0 Rp. für den Teil darüber |
| Mindestvergütung PV 30–150 kW ohne Eigenverbrauch | 6,2 Rp./kWh |
| Herkunftsnachweis (ab 1.1.2026, auf Antrag) | 1,50 Rp./kWh (Hoch- und Niedertarif identisch, exkl. MWSt.) |
Stand: Juli 2026, gemäss Glattwerk-Tarifblättern (Rückspeisevergütung ab 1.7.2025, HKN-Preisblatt ab 1.1.2026). Die Tarife werden periodisch angepasst – massgebend ist die aktuelle Publikation der Glattwerk AG.
Anders als etwa ewz mit seinem stabilen Jahrestarif zahlt Glattwerk also keinen fixen Satz: Die Vergütung atmet mit dem Strommarkt. Das kennt man vom Modell der EKZ – mit einem Unterschied beim HKN, dazu unten mehr.
Wie tief kann die Vergütung fallen?
Nicht unter die gesetzliche Untergrenze. Für die typische Einfamilienhaus-Anlage unter 30 kW gilt die Mindestvergütung von 6,0 Rp./kWh – sie greift immer dann, wenn der Referenz-Marktpreis eines Quartals darunter liegt. Der Bundesrat hat diese Minima genau für das Szenario geschaffen, das Solarproduzenten am meisten trifft: sonnenreiche Quartale, in denen alle gleichzeitig einspeisen und die Marktpreise entsprechend fallen.
Eine Eigenheit für grössere Dächer verdient Beachtung: Bei Anlagen von 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch gilt die Mindestvergütung nur anteilig – für die Leistung unter 30 kW volle 6,0 Rp., für den Teil darüber 0 Rp. Wer im Glattwerk-Gebiet ein Mehrfamilienhaus oder Gewerbedach in dieser Grössenklasse plant, sollte das Tiefpreis-Szenario also bewusst durchrechnen. Anlagen ohne Eigenverbrauch sind mit 6,2 Rp. abgesichert.
Was bringt der Herkunftsnachweis – und wie kommen Sie dran?
Seit dem 1. Januar 2026 vergütet Glattwerk den ökologischen Mehrwert mit 1,50 Rp./kWh, gleich in Hoch- und Niedertarif. Wichtig: Das läuft nicht automatisch. Der Ablauf gemäss Preisblatt:
1. Ihre Anlage ist bei Pronovo registriert und beglaubigt – Sie erhalten von Pronovo eine Bestätigungs-E-Mail zur Erfassung im Herkunftsnachweissystem. 2. Diese E-Mail leiten Sie an info@glattwerk.ch weiter und beantragen die HKN-Vergütung. 3. Glattwerk richtet einen Dauerauftrag für den Übertrag ein; die Bestätigung bei Pronovo muss innert 30 Tagen erfolgen.
Die Bedingungen: Anlage im Glattwerk-Netz, mindestens 2 kW, unter 100 kW, keine Förderung über ein Einspeisevergütungssystem. Und ein Termin, den man sich merken sollte: Das jährliche Wahlrecht – HKN selbst vermarkten oder an Glattwerk abtreten – ist bis zum 30. November fürs Folgejahr auszuüben. Glattwerk legt die Höhe der Vergütung jährlich neu fest; die 1,50 Rp. sind also kein Dauerzustand, sondern der aktuelle Satz.
Zur Einordnung: Die EKZ zahlen für den HKN bis 3,00 Rp./kWh, Glattwerk 1,50 Rp. Aussuchen kann man sich den Netzbetreiber nicht – aber liegen lassen sollte man die 1,50 Rp. auch nicht. Bei 4’000 kWh Einspeisung sind das immerhin CHF 60.– im Jahr für eine einmal ausgefüllte E-Mail.
Was verlangt Glattwerk technisch?
Zwei Punkte aus dem Tarifblatt, die in der Planung berücksichtigt sein müssen:
- Separater Zähler: Anlagen, die über diesen Tarif abgerechnet werden, brauchen eine separate Messung. Nötige Anpassungen an Installationen und Messeinrichtungen gehen zulasten des Produzenten – gehört also in eine vollständige Offerte.
- Meldepflicht bei Zertifikatshandel: Wer mit der Energie oder den Zertifikaten anderweitig handelt, muss das Glattwerk umgehend melden – relevant, falls Sie den HKN selbst vermarkten wollen.
Dazu gelten die üblichen Werkvorschriften und das Versorgungsreglement; die Anmeldung der Anlage läuft über das ordentliche Anschlussgesuch, das bei ecoEn-Projekten Teil des Standardumfangs ist.
Was heisst das für die Wirtschaftlichkeit in Dübendorf?
Die Rechnung folgt derselben Logik wie überall im Marktpreismodell: Die Einspeisung ist das Zubrot, der Eigenverbrauch der Haupthebel. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde erspart Ihnen den vollen Strombezugspreis – jede eingespeiste bringt Referenzmarktpreis plus 1,50 Rp. HKN. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten entscheidet, wie stark sich Massnahmen wie Lastverschiebung oder ein Speicher lohnen.
Planen Sie mit dem Jahresschnitt der Quartalswerte, nicht mit einem einzelnen guten Quartal – und rechnen Sie das Tiefpreis-Szenario (6,0 Rp. + HKN) einmal bewusst durch. Geht die Anlage auch dann auf, sind Sie auf der sicheren Seite.
Beim HKN sehen wir im Marktpreis-Gebiet immer wieder dasselbe Muster: Die Anlage läuft, die Pronovo-Beglaubigung ist da – aber der Antrag beim Netzbetreiber wurde nie gestellt, weil niemand wusste, dass es ihn braucht. Das ist verschenktes Geld für null Aufwand. Bei unseren Projekten gehört der HKN-Antrag deshalb zum Übergabepaket: Anlage, Pronovo-Gesuch und HKN-Anmeldung werden zusammen erledigt, bevor die Schlussdokumentation übergeben wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rückliefertarif bei Glattwerk aktuell?
Es gibt keinen fixen Satz: Vergütet wird der vierteljährliche BFE-Referenzmarktpreis, mindestens aber 6,0 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW. Dazu kommen auf Antrag 1,50 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis (Stand: Juli 2026).
Muss ich den HKN-Antrag jedes Jahr neu stellen?
Nein – einmal eingerichtet, läuft der Übertrag als Dauerauftrag. Jährlich ist nur das Wahlrecht: Wer den Abnehmer wechseln will, meldet das bis 30. November.
Warum zahlt Glattwerk weniger HKN als die EKZ?
Die Höhe legt jeder Netzbetreiber selbst fest und passt sie jährlich an. Vergleichen lohnt sich fürs Verständnis – wechseln kann man den Netzbetreiber aber nicht, er ist an die Adresse gebunden.
Gilt die Mindestvergütung auch für mein Mehrfamilienhaus-Dach mit 50 kW?
Nur anteilig, sofern die Anlage Eigenverbrauch hat: 6,0 Rp. für die ersten 30 kW, 0 Rp. für den Rest. Ohne Eigenverbrauch gilt 6,2 Rp. für die ganze Anlage. Diese Feinheit gehört in jede Wirtschaftlichkeitsrechnung für grössere Dächer.
Brauche ich wirklich einen separaten Zähler?
Ja, das verlangt das Tarifblatt für Anlagen in diesem Vergütungsmodell. In der Praxis wird das bei der Installation gleich mitgeplant – nachträgliche Anpassungen gehen zulasten des Produzenten.
Kostenlose Erstberatung
Solaranlage in Dübendorf geplant?
Wir kennen die Abläufe bei Glattwerk – vom Anschlussgesuch bis zum HKN-Antrag ist bei ecoEn alles im Projektumfang. Kostenlos und unverbindlich.
Quellen: Glattwerk AG (Tarifblatt Rückspeisevergütung ab 1.7.2025; Preisblatt Herkunftsnachweise ab 1.1.2026), BFE (Referenz-Marktpreise nach Art. 15 EnFV), Energieverordnung EnV Art. 12.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

