Kurzantwort

Die EKZ vergüten eingespeisten Solarstrom seit 2026 nach dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis des Bundes. Dazu kommen bis zu 3 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis. Nach unten ist die Vergütung abgesichert: Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt eine Mindestvergütung von 6,0 Rp./kWh. Weil der Referenz-Marktpreis im 2. Quartal 2026 auf 3,90 Rp./kWh eingebrochen ist, greift derzeit diese Untergrenze – mit HKN also rund 9 Rp./kWh. (Stand: August 2026)

Smart Meter zur Messung der Solarstrom-Rücklieferung
Smart Meter und Wechselrichter zur Messung der Solarstrom-Rücklieferung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2026 gilt bei den EKZ das Marktpreismodell des neuen Stromgesetzes: Die Basisvergütung folgt dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis, den das Bundesamt für Energie berechnet.
  • Der Referenzwert schwankt stark: Q1 2026 rund 10,27 Rp./kWh, Q2 2026 nur noch 3,90 Rp./kWh – seither ist die Untergrenze massgebend.
  • Wer den Herkunftsnachweis (HKN) an die EKZ abtritt, erhält bis zu 3,00 Rp./kWh zusätzlich.
  • Sicherheitsnetz: Mindestvergütung von 6,0 Rp./kWh für PV bis 30 kWp (6,2 Rp. für grössere Anlagen ohne Eigenverbrauch).
  • Ausbezahlt wird monatlich, abgerechnet quartalsweise – für die Wirtschaftlichkeitsrechnung zählt der Jahresschnitt, nicht ein einzelnes Quartal.

Wie funktioniert das Marktpreismodell der EKZ?

Mit dem neuen Stromgesetz haben die EKZ 2026 die festen Rückliefertarife durch eine marktorientierte Vergütung ersetzt. Die Mechanik: Das Bundesamt für Energie berechnet für jedes Quartal einen gemittelten Referenz-Marktpreis; die EKZ übernehmen diesen Wert als Basisvergütung für Ihre Einspeisung. Wie stark dieser Wert schwankt, zeigte sich 2026 deutlich: Im ersten Quartal lag er bei rund 10,27 Rp./kWh, im zweiten nur noch bei 3,90 Rp./kWh – und damit unter der gesetzlichen Untergrenze.

KomponenteAnsatz
Basisvergütungvierteljährlicher Referenz-Marktpreis des BFE (Q1 2026: ~10,27 · Q2 2026: ~3,90 Rp./kWh)
Herkunftsnachweis (HKN)bis 3,00 Rp./kWh zusätzlich
Mindestvergütung PV bis 30 kWp6,0 Rp./kWh
Mindestvergütung PV ab 30 kWp ohne Eigenverbrauch6,2 Rp./kWh

Richtwerte, Stand: August 2026. Die Tarife werden quartalsweise angepasst – massgebend ist die aktuelle Tarifpublikation der EKZ.

Für Sie als Produzent heisst das: Die Vergütung atmet mit dem Strommarkt. In Quartalen mit hohen Marktpreisen verdienen Sie mehr als unter den alten Fixtarifen, in schwachen Quartalen weniger. Ausbezahlt wird monatlich, die Feinabrechnung folgt pro Quartal.

Wie tief kann die Vergütung fallen?

Nicht unter die gesetzliche Mindestvergütung – das ist der Schutzmechanismus des neuen Stromgesetzes für kleine Produzenten. Für PV-Anlagen bis 30 kWp, also praktisch alle Einfamilienhaus-Anlagen, liegt diese Untergrenze bei 6,0 Rp./kWh. Selbst wenn der Strommarkt in einem sonnigen Sommerquartal einbricht (dann speisen alle Solaranlagen gleichzeitig ein, und genau dann sind die Marktpreise tief), erhalten Sie mindestens diesen Wert.

Ehrlicherweise muss man sagen: Die Mindestvergütung ist ein Sicherheitsnetz, kein Komfortpolster. Kalkulieren Sie Ihre Anlage so, dass sie auch in einem Tiefpreis-Szenario aufgeht – der Hebel dafür heisst Eigenverbrauch, dazu gleich mehr.

Was bringt der Herkunftsnachweis konkret?

Bis zu 3,00 Rp./kWh zusätzlich – und das ist alles andere als ein Detail: Solange die Untergrenze von 6,0 Rp./kWh greift, macht der Herkunftsnachweis die Vergütung um die Hälfte höher. Der Herkunftsnachweis (HKN) belegt, dass Ihr Strom aus einer erneuerbaren Quelle stammt; treten Sie ihn an die EKZ ab, vergüten sie ihn separat. Voraussetzungen sind die Registrierung der Anlage bei Pronovo und die physische Lieferung an die EKZ; bei grösseren Anlagen kommt eine Beglaubigung durch einen akkreditierten Auditor dazu.

Für die typische Dachanlage läuft die HKN-Registrierung im Rahmen der ordentlichen Pronovo-Anmeldung mit – bei ecoEn-Projekten ist das Teil des Standardpakets, es geht also kein Rappen vergessen.

EKZ oder ewz: Wer zahlt besser?

Die beiden grossen Zürcher Netzbetreiber haben sich 2026 für entgegengesetzte Modelle entschieden: Die EKZ reichen den Marktpreis durch (mit Mindestvergütung als Boden), ewz zahlt einen stabilen Jahrestarif von im Schnitt 12,91 Rp./kWh. Auf dem Papier liegt ewz damit derzeit vorne – aber der Vergleich ist müssig: Den Netzbetreiber können Sie sich nicht aussuchen, er hängt an Ihrer Adresse. Relevant ist der Unterschied vor allem fürs Erwartungsmanagement: Im EKZ-Gebiet sollten Sie mit einer schwankenden Vergütung planen und die Wirtschaftlichkeit über den Jahresschnitt rechnen, nicht über den besten Quartalswert.

Was heisst das für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage?

Das Marktpreismodell verschiebt das Gewicht noch stärker Richtung Eigenverbrauch: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde erspart Ihnen den vollen Bezugstarif samt Netznutzung und Abgaben – unabhängig davon, was der Markt gerade zahlt. Konkret lohnen sich im EKZ-Gebiet drei Hebel besonders: Verbrauch in die Sonnenstunden verschieben, grosse Verbraucher wie Wärmepumpe oder E-Auto mit der Produktion koppeln und bei passendem Profil einen Speicher prüfen (Eigenverbrauch optimieren).

Die Einspeisung bleibt trotzdem ein zweiter Ertragspfeiler – mit HKN kommen Sie derzeit auf rund 9 Rp./kWh, in Quartalen mit hohen Marktpreisen entsprechend mehr. Nur die Reihenfolge steht fest: zuerst selbst verbrauchen, dann einspeisen.

Aus der Praxis

Seit dem Wechsel aufs Marktpreismodell erleben wir im EKZ-Gebiet zwei gegensätzliche Reaktionen: Die einen rechnen mit dem besten Quartalswert und sind später enttäuscht, die anderen haben von «6 Rappen» gehört und halten die Einspeisung für wertlos – beides greift zu kurz. Wir rechnen Offerten deshalb konsequent mit einer konservativen Bandbreite über den Jahresschnitt und weisen den HKN-Anteil separat aus. Und: Der häufigste vermeidbare Fehler ist nach wie vor der vergessene HKN – das sind bei einer 10-kWp-Anlage über die Jahre mehrere hundert Franken, die einfach liegen bleiben.

Häufige Fragen

Wo finde ich den aktuellen Quartalswert?

Die EKZ publizieren die gültigen Rückliefertarife samt Referenz-Marktpreis auf ihrer Tarifseite; den zugrunde liegenden Referenzwert berechnet das Bundesamt für Energie. Prüfen Sie den Wert vor jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung – er ändert sich quartalsweise.

Gilt die Mindestvergütung automatisch?

Ja. Fällt der Referenz-Marktpreis unter die gesetzliche Untergrenze, vergüten die EKZ PV-Anlagen bis 30 kWp trotzdem mit 6,0 Rp./kWh. Sie müssen dafür nichts unternehmen – seit dem 2. Quartal 2026 ist genau das der Fall.

Bekomme ich die HKN-Vergütung automatisch?

Nein – der Herkunftsnachweis setzt die Registrierung bei Pronovo und die Abtretung an die EKZ voraus. Prüfen Sie bei bestehenden Anlagen, ob der HKN tatsächlich vergütet wird; bei Neuanlagen gehört die Registrierung in die Inbetriebnahme-Checkliste.

Warum erhalte ich weniger als der Nachbar im ewz-Gebiet?

Weil die beiden Werke unterschiedliche Modelle fahren: ewz zahlt einen stabilen, politisch gestützten Jahrestarif, die EKZ den vierteljährlichen Marktpreis mit Mindestvergütung. Der Netzbetreiber ist an die Adresse gebunden – ein Wechsel ist nicht möglich.

Lohnt sich eine Solaranlage im EKZ-Gebiet trotzdem?

In den meisten Fällen ja – die Wirtschaftlichkeit entsteht primär über den Eigenverbrauch und die Einmalvergütung, nicht über die Einspeisung. Was das für Ihr Dach heisst: Lohnt sich eine Solaranlage?

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Quellen: EKZ (Rückliefertarife, Tarifsammlung), Bundesamt für Energie (Referenz-Marktpreis), Pronovo AG.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion