Kurzantwort

Die klassische Einspeisevergütung – die KEV mit garantiertem Abnahmepreis über viele Jahre – gibt es für neue Anlagen nicht mehr. Heute gilt ein zweiteiliges System: Der Bund zahlt einmalig einen Investitionsbeitrag (Einmalvergütung), und der Netzbetreiber vergütet den eingespeisten Überschuss zum Rückliefertarif, seit 2026 mit gesetzlicher Untergrenze. Wer heute «Einspeisevergütung» sagt, meint fast immer diesen Rückliefertarif. (Stand: Juli 2026)

Solarstrom vom Schweizer Einfamilienhaus ins öffentliche Stromnetz
Einspeisung von Solarstrom aus einem Einfamilienhaus ins öffentliche Netz.

Das Wichtigste in Kürze

  • KEV steht für «kostendeckende Einspeisevergütung» – ein Fördersystem mit garantierter Vergütung, das für Neuanmeldungen geschlossen ist.
  • Der Systemwechsel: weg von der laufenden Subvention pro Kilowattstunde, hin zum einmaligen Investitionsbeitrag plus Marktvergütung.
  • Für neue Anlagen gilt heute: Einmalvergütung über Pronovo + Rückliefertarif des Netzbetreibers.
  • Seit dem 1. Januar 2026 sichert eine gesetzliche Mindestvergütung kleine Anlagen gegen extreme Tiefpreise ab.
  • Mit dem deutschen EEG hat das Schweizer System nichts zu tun – die Begriffe ähneln sich, die Mechanik nicht.

Was bedeutet «Einspeisevergütung» in der Schweiz heute?

Der Begriff führt ein Doppelleben, und das sorgt für viele Missverständnisse in Beratungsgesprächen. Historisch bezeichnet er die KEV, das alte Fördersystem des Bundes mit garantierten Vergütungssätzen. Umgangssprachlich meinen die meisten heute aber schlicht das Geld, das der Netzbetreiber für den eingespeisten Solarstrom bezahlt – korrekt heisst das Rückliefervergütung oder Rückliefertarif, und es ist keine Förderung, sondern ein Kaufpreis für Ihre Energie (die Tarife in der Region).

Wer aus deutschen Medien die «Einspeisevergütung nach EEG» kennt, muss umdenken: Ein solches System mit fixen, staatlich garantierten Sätzen für jede eingespeiste Kilowattstunde existiert in der Schweiz für Neuanlagen nicht. Die Förderung kommt hierzulande am Anfang – als Investitionsbeitrag – und nicht verteilt über zwanzig Betriebsjahre.

Was war die KEV – und warum wurde sie abgelöst?

Die kostendeckende Einspeisevergütung startete 2009: Wer einen Platz im Programm erhielt, bekam für seinen gesamten eingespeisten Strom über eine feste Laufzeit einen garantierten Satz – kalkulierbar wie ein Sparbuch. Der Haken war der Erfolg: Die Nachfrage überstieg die Mittel um Längen, die Warteliste wuchs auf Jahre an, und viele Hausbesitzer warteten länger auf den Bescheid, als ihre Planung erlaubte.

Mit der Energiestrategie 2050 vollzog der Bund darum den Systemwechsel: Statt einer über Jahrzehnte laufenden Subvention pro Kilowattstunde erhalten neue Photovoltaikanlagen einen einmaligen Beitrag an die Investition. Das Geld wirkt sofort, die Administration ist schlanker, und es reicht für deutlich mehr Anlagen. Für die KEV wurden keine neuen Zusagen mehr erteilt; bestehende Verträge laufen bis zum Ende ihrer jeweiligen Vergütungsdauer normal weiter.

Wie funktioniert das heutige System?

Zwei getrennte Bausteine, die oft verwechselt werden:

Einmalvergütung (EIV)Rückliefervergütung
Was ist es?Förderbeitrag des Bundes an die InvestitionKaufpreis des Netzbetreibers für Ihren Überschuss
Wer zahlt?Bund, via PronovoIhr EW / Netzbetreiber
Wie oft?einmalig, nach Inbetriebnahmelaufend, pro eingespeiste kWh
Höhederzeit rund CHF 360 pro kWp bis 30 kWpje nach EW und Modell, 2026 zwischen 6 und 14 Rp./kWh in der Region
SicherheitAnsatz zum Inbetriebnahmezeitpunkt massgebendseit 2026 gesetzliche Untergrenze für kleine Anlagen

Richtwerte, Stand: Juli 2026. Massgebend sind die aktuellen Ansätze von Pronovo bzw. die Tarifpublikationen Ihres Netzbetreibers.

Die Details zu beiden Bausteinen stehen in den eigenen Ratgebern: Einmalvergütung – Anspruch und Ablauf samt der Unterscheidung KLEIV/GREIV für grössere Anlagen, sowie der Rückliefertarif-Vergleich. Viele Werke koppeln ihre Vergütung an den vierteljährlichen Referenz-Marktpreis; fällt der in den Keller, greift für Anlagen bis 30 kWp die gesetzliche Mindestvergütung von 6,0 Rp./kWh – einer der Bausteine des neuen Stromgesetzes, dessen Gesamtbild hier eingeordnet ist.

Was heisst der Systemwechsel für Ihre Rechnung?

Er verschiebt den wirtschaftlichen Schwerpunkt – und zwar dorthin, wo Sie ihn selbst beeinflussen können. Ohne garantierten Abnahmepreis lebt die Anlage nicht mehr vom Einspeisen, sondern vom Eigenverbrauch: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom zum vollen Bezugspreis, während der Überschuss zum Rückliefertarif verkauft wird. Die Einmalvergütung wiederum senkt die Investition am Tag eins statt in homöopathischen Dosen über Jahrzehnte.

Für die Planung heisst das konkret: Nicht die Anlage bauen, die maximal einspeist, sondern die, die zu Ihrem Verbrauch passt – ob sich das rechnet, entscheidet sich am Verbrauchsprofil, nicht am Vergütungssatz. Das alte KEV-Denken («möglichst viel produzieren, der Satz ist ja garantiert») führt heute zu falsch dimensionierten Projekten.

Ich habe noch eine KEV-Anlage – was gilt für mich?

Bestehende Zusagen bleiben gültig: Die Vergütung läuft bis zum Ende der zugesicherten Dauer zu den zugesagten Bedingungen. Planen sollten Betreiber trotzdem – und zwar den Übergang. Nach dem Auslaufen wechselt die Anlage in die normale Rücklieferung zum Tarif des örtlichen Netzbetreibers; das ist in den meisten Fällen spürbar weniger als der KEV-Satz. Gleichzeitig wird der Herkunftsnachweis frei, der sich separat vermarkten lässt, und der Eigenverbrauch, der zu KEV-Zeiten oft keine Rolle spielte, wird zum wichtigsten Hebel. Wer den Wechsel kommen sieht, prüft rechtzeitig Speicher, Verbrauchsverschiebung und die Tarifmodelle seines Werks.

Aus der Praxis

«Wie viel Einspeisevergütung bekomme ich?» gehört zu den häufigsten ersten Fragen in unseren Beratungen – und die Antwort beginnt fast immer mit einer Begriffsklärung. Wer mit den Erwartungen des alten Systems (oder des deutschen EEG) rechnet, ist zunächst ernüchtert. Nach der Gegenrechnung dreht sich das Bild regelmässig: Einmalvergütung sofort, Steuerabzug im ersten Jahr und der Eigenverbrauch als Dauerläufer ergeben zusammen eine solidere Rechnung, als es ein garantierter Rappensatz je war.

Häufige Fragen

Kann ich mich heute noch für die KEV anmelden?

Nein. Für Neuanlagen gibt es ausschliesslich das heutige System aus Einmalvergütung und Rücklieferung. Bestehende KEV-Verträge sind davon nicht betroffen.

Ist der Rückliefertarif eine Förderung?

Nein – er ist der Kaufpreis für Ihre Energie. Gefördert wird die Investition: durch die Einmalvergütung des Bundes, den Steuerabzug und allfällige kantonale oder kommunale Programme (die Übersicht).

Warum schwankt meine Rückliefervergütung von Quartal zu Quartal?

Viele Netzbetreiber koppeln die Vergütung an den vierteljährlichen Referenz-Marktpreis. In sonnenreichen Quartalen mit viel Solarstrom im Netz sinkt er, in anderen steigt er – die Mindestvergütung begrenzt seit 2026 das Abwärtsrisiko für kleine Anlagen.

Gibt es für grosse Anlagen laufende Vergütungen?

Für Grossanlagen existieren eigene Instrumente wie Auktionen und die gleitende Marktprämie – für Einfamilienhaus- und typische Mehrfamilienhaus-Anlagen sind sie ohne Bedeutung; dort gilt das zweiteilige System.

Lohnt sich Volleinspeisung ohne Eigenverbrauch überhaupt noch?

Selten. Ohne garantierten Satz trägt die Volleinspeisung das volle Tarifrisiko und verzichtet auf den wertvollsten Posten – die ersparten Stromkosten. Ausnahmen sind besondere Konstellationen, etwa Scheunendächer ohne Verbrauch dahinter.

Kostenlose Erstberatung

Was Ihr Dach im heutigen System einbringt, rechnen wir vor.

Einmalvergütung, Rückliefertarif Ihrer Gemeinde und Ihr Eigenverbrauchspotenzial – transparent aufgeschlüsselt statt mit Sätzen von gestern gerechnet. Kostenlos und unverbindlich.

Quellen: Bundesamt für Energie BFE (Energiestrategie 2050), Pronovo, ElCom.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion