Der Referenz-Marktpreis ist der offizielle Massstab für die Solarstrom-Vergütung: Das Bundesamt für Energie berechnet ihn jedes Quartal aus den Preisen am kurzfristigen Strommarkt. Netzbetreiber ohne eigenes Tarifmodell – in der Region etwa EKZ, WWZ oder Glattwerk – vergüten Ihre Einspeisung genau zu diesem Wert. Im ersten Quartal 2026 lag er bei rund 10,3 Rp./kWh; nach unten sichert die gesetzliche Mindestvergütung ab. (Stand: Juli 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2026 ist der Referenz-Marktpreis der gesetzliche Standard für die Rückliefervergütung – berechnet vom Bundesamt für Energie, gültig jeweils für ein Quartal.
- Grundlage sind die Preise am kurzfristigen Strommarkt; vereinfacht: Was Strom an der Börse im Quartal wert war, bekommen Sie für Ihre Einspeisung.
- Typisches Muster: tiefere Werte in den Sommerquartalen (viel Solarstrom im Netz), höhere in den Winterquartalen (Strom knapp).
- Die Werke dürfen abweichen – nach oben (ewz, Winterthur, AEW-Fixpreis) beliebig, nach unten begrenzt die Mindestvergütung.
- Für Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung zählt nie ein einzelnes Quartal, sondern der konservativ geschätzte Mehrjahresschnitt.
Was ist der Referenz-Marktpreis genau?
Bis Ende 2025 legte jedes Elektrizitätswerk seine Rückliefervergütung weitgehend selbst fest – mit Werten, die von 4 bis über 20 Rappen reichten und für Produzenten kaum nachvollziehbar waren. Das neue Stromgesetz hat das vereinheitlicht: Als Standard gilt jetzt ein schweizweit einheitlicher Referenzwert, den das Bundesamt für Energie (BFE) berechnet und publiziert.
Die Mechanik, vereinfacht erklärt: Massgebend sind die Preise am kurzfristigen Strommarkt (der sogenannte Day-Ahead-Handel) während des Quartals. Das BFE mittelt diese Preise und publiziert das Ergebnis als Referenz-Marktpreis für das jeweilige Quartal. Ihr Netzbetreiber wendet den Wert dann auf Ihre eingespeisten Kilowattstunden an – abgerechnet wird quartalsweise, viele Werke zahlen monatlich à conto.
Der Gedanke dahinter ist marktwirtschaftlich sauber: Ihr Solarstrom ist so viel wert wie Strom zu diesem Zeitpunkt eben wert ist – nicht mehr, nicht weniger. Die soziale Abfederung übernimmt die Mindestvergütung, die Untergrenze für kleine Anlagen.
Warum schwankt der Wert – und in welchem Muster?
Der Referenz-Marktpreis atmet mit dem Strommarkt, und der folgt einem Jahresrhythmus, den Solarproduzenten kennen sollten:
- Sommerquartale (Q2/Q3): Alle Solaranlagen der Schweiz – und halb Europas – speisen gleichzeitig ein. Strom ist mittags im Überfluss vorhanden, die Börsenpreise sinken. Ausgerechnet dann, wenn Ihre Anlage am meisten liefert, ist die Kilowattstunde am wenigsten wert.
- Winterquartale (Q1/Q4): Strom ist knapp, die Preise steigen – aber Ihre Anlage produziert nur einen Bruchteil.
Zur Einordnung: Im ersten Quartal 2026 lag der Referenzwert bei rund 10,3 Rp./kWh – ein Winterwert. In Sommerquartalen muss man mit deutlich tieferen Werten rechnen; im Extremfall greift die Untergrenze von 6,0 Rp. Dieses Sägezahn-Muster ist kein Konstruktionsfehler, sondern die Realität des Solarmarkts – und übrigens der Grund, weshalb Stadtwerk Winterthur seine Festpreise bewusst saisonal staffelt.
Für wen gilt der Referenz-Marktpreis konkret?
Für alle, deren Netzbetreiber kein eigenes Tarifmodell fährt – in der Region sind das namentlich die EKZ, die WWZ, das Glattwerk und Thurplus. Andere Werke koppeln sich bewusst ab: ewz zahlt einen stabilen, politisch gestützten Jahrestarif, die AEW bietet einen Fixpreis zur Wahl. Welches Modell an Ihrer Adresse gilt, zeigt die grosse Tarif-Übersicht.
Wichtig: Auch im Marktpreis-Modell besteht Ihre Vergütung meist aus zwei Positionen – dem Referenz-Marktpreis für die Energie plus der separaten Vergütung für den Herkunftsnachweis (HKN), sofern Sie diesen angemeldet und abgetreten haben. Wer nur den nackten Marktpreis auf der Abrechnung sieht, sollte den HKN-Status prüfen.
Wo finde ich den aktuellen Wert?
Das BFE publiziert die Referenz-Marktpreise auf seiner Website (Stichwort «Referenz-Marktpreis» bzw. Einspeisevergütung); die Werke verlinken in ihren Tarifblättern in der Regel direkt darauf. Für die Praxis reichen zwei Gewohnheiten: vor einer Wirtschaftlichkeitsrechnung den aktuellen Quartalswert nachschlagen – und die eigene Quartalsabrechnung einmal im Jahr mit den publizierten Werten abgleichen.
Wie rechnet man damit richtig?
Der häufigste Fehler ist, mit einem einzelnen Quartalswert zu planen – dem besten, den man gesehen hat. Seriös geht anders:
1. Jahresschnitt statt Quartalswert: Gewichten Sie die Quartale nach Ihrer Produktion – der Sommer dominiert die Menge, also zieht er den effektiven Schnitt nach unten. 2. Konservative Bandbreite: Rechnen Sie das Basisszenario nahe der Mindestvergütung und den realistischen Fall mit einem moderaten Marktwert – liegt die Anlage schon im Basisszenario im Plus, sind Sie auf der sicheren Seite. 3. Eigenverbrauch zuerst: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist vom Marktpreis unabhängig und ersetzt den vollen Bezugstarif – warum das der grössere Hebel ist.
Seit dem Systemwechsel beobachten wir ein neues Phänomen: Kunden verfolgen den Referenz-Marktpreis wie einen Aktienkurs und fragen im Sommer besorgt, ob sich die Anlage «noch lohnt». Unsere Antwort ist immer dieselbe Rechnung: Bei einer typischen 10-kWp-Anlage macht die Differenz zwischen einem guten und einem schlechten Marktjahr auf der Einspeiseseite wenige hundert Franken aus – der Eigenverbrauch und die Einmalvergütung tragen ein Vielfaches davon. Der Marktpreis gehört ins Erwartungsmanagement, nicht ins Zentrum der Investitionsentscheidung. Wer ihn beim Kauf konservativ eingerechnet hat, muss ihn danach nicht mehr täglich anschauen.
Häufige Fragen
Wird der Referenz-Marktpreis pro Kanton berechnet?
Nein, er gilt schweizweit einheitlich. Unterschiede zwischen den Werken entstehen nicht beim Referenzwert, sondern bei der Modellwahl (Fixpreis, Saisonpreis, Marktpreis) und der HKN-Vergütung.
Kann der Referenz-Marktpreis auf null fallen?
Der Marktwert kann in extremen Phasen sehr tief fallen – für Ihre Vergütung greift dann aber die gesetzliche Mindestvergütung: 6,0 Rp./kWh für PV-Anlagen bis 30 kWp. Details: Minimale Rückliefervergütung.
Erhalte ich in jedem Quartal einen anderen Betrag pro kWh?
Ja, wenn Ihr Werk das Marktpreismodell fährt – der Ansatz ändert quartalsweise. Die Abrechnung weist die Quartale entsprechend aus; monatliche Zahlungen sind dann Akontozahlungen.
Lohnt sich ein Speicher, um dem tiefen Sommerpreis auszuweichen?
Ein Speicher verschiebt Strom vom Mittag in den Abend – das erhöht den Eigenverbrauch, und der ist wertvoller als jede Einspeisung. Als reines «Marktpreis-Timing-Gerät» rechnet sich ein Heimspeicher dagegen nicht; die Preisdifferenzen sind dafür zu klein.
Wer legt fest, wie gerechnet wird?
Die Berechnungsmethode ist in der eidgenössischen Energieverordnung geregelt; das BFE führt die Berechnung durch und publiziert die Werte. Änderungen an der Methodik laufen über ordentliche Verordnungsrevisionen – über Nacht ändert sich hier nichts.
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Quellen: Bundesamt für Energie (Referenz-Marktpreis, EnFV Art. 15), Energieverordnung, ElCom (FAQ Stromgesetz), Tarifblätter der regionalen Netzbetreiber.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

