Im Thurgau gibt es keinen einheitlichen Rückliefertarif – zuständig ist immer das lokale Elektrizitätswerk Ihrer Gemeinde. Der grösste Versorger Thurplus (Frauenfeld) hat per 2026 vom Fixtarif (zuvor 13,7 Rp./kWh) auf den vierteljährlichen BFE-Referenzmarktpreis umgestellt, mit der gesetzlichen Mindestvergütung von 6,0 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW. Andere Gemeindewerke fahren eigene Modelle. (Stand: Juli 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Der Thurgau ist EW-Flickenteppich: Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon, Weinfelden & Co. haben je eigene Werke und eigene Tarife.
- Thurplus als grösstes Werk ist 2026 auf das Marktpreismodell gewechselt – der komfortable Fixtarif von 13,7 Rp. (2025) ist Geschichte.
- Untergrenze bei Thurplus: 6,0 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW, 6,2 Rp. für 30–150 kW ohne Eigenverbrauch.
- Der Herkunftsnachweis ist bei Thurplus nicht in der Vergütung enthalten – er wird separat über das Kundenportal verkauft.
- Erste Pflicht vor jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung: das Tarifblatt des eigenen Gemeindewerks lesen.
Wer ist im Thurgau überhaupt zuständig?
Anders als im Kanton Zürich, wo mit ewz und EKZ zwei Grosse dominieren, ist die Thurgauer Versorgungslandschaft kleinteilig: Die EKT AG beliefert als Vorlieferantin viele Gemeinden, das Netz zum Endkunden betreiben aber lokale Werke – Thurplus in Frauenfeld, die Technischen Betriebe in Kreuzlingen, Arbon, Amriswil, Weinfelden und zahlreichen weiteren Gemeinden. Für Ihren Rückliefertarif zählt ausschliesslich das Werk, an dessen Netz Ihr Haus hängt.
Das hat eine praktische Konsequenz: Zwei Nachbargemeinden können spürbar unterschiedlich vergüten. Wer im Thurgau eine Anlage rechnet, kommt um den Blick ins lokale Tarifblatt nicht herum – oder lässt das im Rahmen der Offerte abklären.
Thurplus: Vom Fixtarif zum Marktpreismodell
Thurplus, das Werk der Kantonshauptstadt Frauenfeld, zeigt exemplarisch, wohin die Reise geht. Bis Ende 2025 galt ein fester Satz von 13,7 Rp./kWh – im schweizweiten Vergleich ein komfortabler Wert. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Marktmodell:
| Komponente (Thurplus, ab 1.1.2026) | Ansatz |
|---|---|
| Basisvergütung Energie | BFE-Referenzmarktpreis, quartalsweise publiziert |
| Mindestvergütung PV < 30 kW | 6,0 Rp./kWh |
| Mindestvergütung PV 30–150 kW mit Eigenverbrauch | anteilig berechnet nach Leistung |
| Mindestvergütung PV 30–150 kW ohne Eigenverbrauch | 6,2 Rp./kWh |
| PV ab 150 kW | reiner Referenzmarktpreis, ohne Untergrenze |
| Herkunftsnachweis (HKN) | nicht enthalten – separater Verkauf über das Kundenportal |
Stand: Juli 2026, gemäss Publikation von Thurplus. Die Tarife werden periodisch angepasst – massgebend ist das aktuelle Tarifblatt Ihres Werks.
Der Systemwechsel ist kein Thurplus-Alleingang, sondern die Umsetzung des neuen Energierechts, die wir bei EKZ, Glattwerk und vielen anderen Werken genauso beobachten: Referenzmarktpreis als Basis, gesetzliche Minima als Boden. Für Produzenten heisst das schweizweit dasselbe – die Vergütung schwankt mit dem Markt, kalkuliert wird mit dem Jahresschnitt und im Zweifel mit dem Tiefpreis-Szenario.
Was bedeutet der Wechsel für bestehende und neue Anlagen?
Wer seine Anlage noch mit 13,7 Rp. gerechnet hat, muss die Erwartung anpassen: In marktschwachen Quartalen kann die Vergütung bis auf die 6,0-Rp.-Untergrenze fallen; in starken Quartalen liegt sie darüber. Dramatisieren muss man das nicht – aber die Konsequenz ist eindeutig: Der Eigenverbrauch wird wichtiger. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt den vollen Bezugspreis und ist damit ein Mehrfaches der Einspeisung wert. Die wirksamsten Hebel dafür: Eigenverbrauch optimieren, von der Boilersteuerung bis zum Speicher.
Für Neuplanungen im Thurgau empfehlen wir dieselbe Disziplin wie überall im Marktpreismodell: Rechnung mit konservativer Einspeisevergütung aufstellen – geht sie dann auf, ist jedes bessere Quartal ein Bonus. Wie diese Rechnung grundsätzlich funktioniert, zeigt Lohnt sich eine Solaranlage?.
Der Herkunftsnachweis: Bei Thurplus ein separates Geschäft
Ein Detail mit Geldwert: Thurplus schliesst den HKN nicht in die Vergütung ein. Der ökologische Mehrwert kann stattdessen über das Kundenportal separat verkauft werden. Das ist weder besser noch schlechter als der Einschluss – aber es verlangt einen aktiven Schritt vom Produzenten. Wer ihn auslässt, verschenkt den Mehrwert ersatzlos.
Voraussetzung ist wie überall die Registrierung und Beglaubigung der Anlage bei Pronovo – bei ecoEn-Projekten Teil der Standard-Anmeldung. Was HKN grundsätzlich sind und was sie einbringen: Herkunftsnachweise erklärt.
Und die anderen Thurgauer Werke?
Die Modelle der übrigen Gemeindewerke reichen erfahrungsgemäss vom durchgereichten Referenzmarktpreis bis zu eigenen Fix- oder Mischtarifen; auch die HKN-Handhabung unterscheidet sich. Eine seriöse Gesamtübersicht wäre bei Dutzenden Werken schneller veraltet als publiziert – deshalb hier die Methode statt einer Scheingenauigkeit:
1. Tarifblatt suchen: Website Ihres Werks, Stichwort "Rücklieferung", "Einspeisung" oder "Energierücklieferung". 2. Drei Fragen klären: Fix- oder Marktmodell? HKN inklusive oder separat? Welche Untergrenze gilt für Ihre Anlagengrösse? 3. Mit dem Jahresschnitt rechnen, nicht mit dem besten Quartal.
Oder kurz: Bei einer ecoEn-Offerte gehört die Abklärung des lokalen Tarifs zum Standard – inklusive der Frage, was das für Speicher- und Eigenverbrauchsplanung an Ihrem Standort konkret bedeutet.
Der Thurgauer Flickenteppich hat einen unterschätzten Nebeneffekt: Bauherrschaften vergleichen ihre Vergütung mit der von Bekannten aus der Nachbargemeinde – und ziehen daraus die falschen Schlüsse über die eigene Anlage. Dabei sagt der Tarif des Nachbarwerks über Ihre Wirtschaftlichkeit schlicht nichts aus. Entscheidend ist die Rechnung mit den Zahlen Ihres eigenen Werks – und die fällt dank Eigenverbrauch oft besser aus, als der nackte Rückliefertarif vermuten lässt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rückliefertarif im Thurgau?
Es gibt keinen kantonalen Einheitstarif – jedes Gemeindewerk legt sein Modell selbst fest. Thurplus (Frauenfeld) vergütet seit 2026 den BFE-Referenzmarktpreis mit einer Untergrenze von 6,0 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW (Stand: Juli 2026). Massgebend ist das Tarifblatt Ihres Werks.
Warum hat Thurplus den Fixtarif von 13,7 Rp. abgeschafft?
Wegen der Umstellung auf das Marktpreismodell des neuen Energierechts – ein Schritt, den derzeit viele Schweizer Werke vollziehen. Die Vergütung folgt damit dem Strommarkt statt einem politisch festgelegten Satz.
Bekomme ich für den Herkunftsnachweis bei Thurplus Geld?
Ja, aber nicht automatisch: Der HKN ist nicht in der Vergütung enthalten und wird separat über das Kundenportal verkauft. Ohne aktiven Schritt verfällt dieser Mehrwert.
Gilt die 6-Rappen-Untergrenze überall im Thurgau?
Die Mindestvergütung für Anlagen bis 150 kW ist eidgenössisches Recht und gilt bei jedem Netzbetreiber. Was darüber hinaus bezahlt wird – Fixtarife, HKN-Zuschläge – entscheidet jedes Werk selbst.
Lohnt sich eine Solaranlage im Thurgau trotz Marktmodell?
In vielen Fällen ja – der Haupthebel ist ohnehin der Eigenverbrauch, nicht die Einspeisung. Wichtig ist eine ehrliche Rechnung mit konservativer Vergütungsannahme; genau so rechnen wir in der Beratung.
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Wir klären den Tarif Ihres Gemeindewerks ab und rechnen Ihre Anlage mit den echten lokalen Zahlen – kostenlos und unverbindlich.
Quellen: Thurplus (Stromeinspeisung, Tarifpublikation), BFE (Referenz-Marktpreise nach Art. 15 EnFV), Energieverordnung EnV Art. 12.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

