Stadtwerk Winterthur vergütet Solarstrom 2026 im Vertragsmodell mit saisonalen Festpreisen: Für die typische Anlage unter 100 kW mit Eigenverbrauch gibt es in den Winterquartalen 13,00 Rp./kWh, in den Sommerquartalen 10,00 Rp./kWh – jeweils inklusive Herkunftsnachweis. Ohne Vertrag gilt der vierteljährliche Referenzmarktpreis des Bundes mit der gesetzlichen Mindestvergütung. (Stand: Juli 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Wege: Vertragsmodell mit Festpreisen fürs Kalenderjahr (inkl. HKN-Abnahme) oder ohne Vertrag der quartalsweise Referenzmarktpreis des BFE.
- Die Festpreise sind saisonal gestaffelt – Wintereinspeisung (1. und 4. Quartal) wird deutlich besser bezahlt als Sommereinspeisung.
- Einfamilienhaus-Anlagen fallen in die Kategorie «unter 100 kW mit Eigenverbrauch»: 13,00 Rp. im Winter-, 10,00 Rp. im Sommerhalbjahr (exkl. MwSt.).
- Massgebend für die Kategorie ist die Gleichstrom-Leistung (DC) der Anlage; abgerechnet wird pro Quartal.
- Im Marktmodell schützt die gesetzliche Mindestvergütung von 6,00 Rp./kWh (Anlagen bis 30 kW) vor Tiefpreisphasen.
Wie hoch ist die Vergütung im Vertragsmodell?
Wer mit Stadtwerk Winterthur einen Abnahmevertrag inklusive Herkunftsnachweis abschliesst, erhält 2026 diese Festpreise:
| Kategorie | Winterquartale (Q1 + Q4) | Sommerquartale (Q2 + Q3) |
|---|---|---|
| unter 100 kW, mit Eigenverbrauch (typisches EFH) | 13,00 Rp./kWh (9,50 Energie + 3,50 HKN) | 10,00 Rp./kWh (8,00 + 2,00) |
| unter 100 kW, ohne Eigenverbrauch | 10,20 Rp./kWh (6,70 + 3,50) | 7,20 Rp./kWh (5,20 + 2,00) |
| ab 100 kW, mit Eigenverbrauch | 9,20 Rp./kWh (5,70 + 3,50) | 6,20 Rp./kWh (4,20 + 2,00) |
| ab 100 kW, ohne Eigenverbrauch | 7,40 Rp./kWh (3,90 + 3,50) | 4,40 Rp./kWh (2,40 + 2,00) |
Richtwerte exkl. MwSt. gemäss Produktblatt Einspeisevergütung Photovoltaik 2026 (Stand: Oktober 2025). Die Tarife gelten fürs Kalenderjahr und werden jährlich neu publiziert – massgebend ist das aktuelle Produktblatt von Stadtwerk Winterthur.
Massgebend für die Einteilung ist die Gleichstrom-Leistung (DC) der Anlage, nicht die Wechselrichterleistung – bei den heute üblichen überbelegten Anlagen ein Detail, das man kennen sollte. Abgerechnet wird pro Quartal.
Warum zahlt Winterthur im Winter mehr?
Die saisonale Staffelung ist die eigentliche Besonderheit des Winterthurer Modells – und sie ist wirtschaftlich konsequent: Im Sommer speisen alle Solaranlagen gleichzeitig ein, Strom ist im Überfluss vorhanden und an der Börse billig. Im Winter ist Solarstrom knapp und wertvoll. Das Preissignal gibt diese Realität an die Produzenten weiter: Die Winterkilowattstunde bringt im Vertragsmodell 30 Prozent mehr als die Sommerkilowattstunde.
Für Sie als Anlagenbesitzer hat das eine praktische Konsequenz: Massnahmen, die die Winterproduktion verbessern, zahlen sich in Winterthur doppelt aus – eine steilere Modulneigung, eine Ost-West- oder gar Fassadenbelegung und schneefreie Module im Januar sind hier bares Geld. Bei der Anlagenplanung lohnt es sich, diese Karte mitzuspielen, statt stur auf maximalen Sommerertrag zu optimieren.
Was gilt ohne Vertrag – der Referenzmarktpreis?
Wer keinen Abnahmevertrag abschliesst, wird nach dem eidgenössischen Standardmodell vergütet: dem vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis, den das Bundesamt für Energie berechnet. Er schwankt von Quartal zu Quartal; nach unten greift die gesetzliche Mindestvergütung – für PV-Anlagen bis 30 kW sind das 6,00 Rp./kWh. Der Herkunftsnachweis wird in diesem Modell nicht vergütet; Anlagen unter 2 kW können am HKN-System ohnehin nicht teilnehmen.
Der Vergleich mit dem Vertragsmodell fällt für die typische Dachanlage meist zugunsten des Vertrags aus – schon weil der HKN-Anteil von 2,00 bis 3,50 Rp. sonst schlicht entfällt. Prüfen Sie bei bestehenden Anlagen, welches Modell hinterlegt ist; bei Neuanlagen gehört der Abnahmevertrag in die Inbetriebnahme-Checkliste.
Wie schlägt sich Winterthur im regionalen Vergleich?
Aufs Jahr gerechnet landet die typische Einfamilienhaus-Anlage im Vertragsmodell zwischen den beiden grossen Nachbarn: Die Sommerquartale mit 10,00 Rp. dominieren mengenmässig, die Winterquartale heben den Schnitt. Damit liegt Winterthur unter dem stabilen ewz-Tarif der Stadt Zürich (im Schnitt 12,91 Rp.), aber über dem, was das reine Marktpreismodell der EKZ in schwachen Quartalen hergibt – und mit dem Festpreis-Vertrag deutlich planbarer als beides. Aussuchen kann man sich den Netzbetreiber ohnehin nicht; relevant ist der Vergleich fürs Erwartungsmanagement.
Nicht vergessen: Zur Einspeisevergütung kommt in Winterthur der kommunale Förderzuschlag von 50 Prozent auf die Einmalvergütung – in der Gesamtrechnung wiegt der oft schwerer als ein Rappen Unterschied beim Tarif.
Was heisst das für Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung?
Auch mit 13 Winterrappen bleibt die Grundregel unangetastet: Selbst verbrauchter Strom ersetzt den vollen Bezugstarif und ist damit wertvoller als jede Einspeisung. Die Reihenfolge lautet also auch in Winterthur: Eigenverbrauch optimieren – Verbrauch in die Produktionsstunden legen, Wärmepumpe und E-Auto koppeln, Speicher bei passendem Profil – und den Überschuss zum Vertragstarif einspeisen. Interessant ist dabei die Kategorienlogik des Produktblatts: Die Vergütung «mit Eigenverbrauch» ist die höchste überhaupt – das Modell bestraft Eigenverbrauch also nicht, es belohnt ihn.
Die saisonale Staffelung verändert Beratungsgespräche in Winterthur spürbar. Das klassische Beispiel ist das Ost-West-Dach, das auf dem Papier weniger Jahresertrag bringt als die perfekte Südausrichtung: Mit dem Winterbonus und der besseren Verteilung über den Tag schrumpft der Rückstand in der Franken-Rechnung deutlich zusammen. Ähnliches gilt für steil geneigte Flächen, die im Winter Schnee abwerfen und die tiefe Wintersonne besser einfangen. Wir rechnen Winterthurer Projekte deshalb konsequent mit Quartalswerten statt mit einem Jahresmittel – die Unterschiede zwischen zwei Dachvarianten sehen damit oft ganz anders aus.
Häufige Fragen
Welche Kategorie gilt für mein Einfamilienhaus?
Praktisch immer «unter 100 kW mit Eigenverbrauch» (PV-E1A): 13,00 Rp./kWh in den Winter-, 10,00 Rp./kWh in den Sommerquartalen, exkl. MwSt. «Ohne Eigenverbrauch» betrifft reine Einspeiseanlagen ohne eigenen Verbrauch dahinter.
Muss ich für die Festpreise etwas unternehmen?
Ja – die Festpreise gelten im Vertragsmodell mit HKN-Abnahme. Ohne Vertrag rutschen Sie ins Referenzmarktpreis-Modell des Bundes, ohne HKN-Vergütung. Der Abschluss läuft über Stadtwerk Winterthur.
Wie oft ändern sich die Tarife?
Die Festpreise gelten jeweils für ein Kalenderjahr und werden im Herbst fürs Folgejahr publiziert. Prüfen Sie vor jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung das aktuelle Produktblatt.
Zählt die AC- oder die DC-Leistung für die Kategorie?
Die Gleichstrom-Leistung (DC) der Module – so schreibt es die Verordnung vor. Bei Anlagen mit knapp unter 100 kW DC lohnt sich ein genauer Blick bei der Planung.
Bekomme ich zusätzlich zur Einspeisevergütung noch Förderung?
Ja – unabhängig vom Tarif: die Einmalvergütung des Bundes plus den Winterthurer Zuschlag von 50 Prozent darauf, dazu der Steuerabzug. Die Einspeisevergütung ist der laufende Ertrag, die Förderung senkt die Investition.
Kostenlose Erstberatung
Ihr Dach, mit Quartalswerten gerechnet.
Wir kalkulieren Winterthurer Projekte mit den echten Saisontarifen – inklusive Fördercheck und aller Anmeldungen.
Quellen: Stadtwerk Winterthur (Produktblatt Einspeisevergütung Photovoltaik 2026, Stand Oktober 2025; Einspeisung von Solarstrom), Bundesamt für Energie (Referenzmarktpreis), Pronovo AG.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

