KLEIV und GREIV sind zwei Varianten derselben Förderung – der Einmalvergütung des Bundes. Die Grenze ist die Anlagenleistung: KLEIV gilt für Anlagen unter 100 kW, GREIV ab 100 kW. Der wichtigste praktische Unterschied liegt im Verfahren: Das KLEIV-Gesuch wird erst nach der Inbetriebnahme eingereicht, das GREIV-Gesuch kann schon vor dem Bau gestellt werden. Für das Einfamilienhaus ist KLEIV immer der Normalfall. (Stand: Juli 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- KLEIV = kleine Einmalvergütung für Anlagen von 2 bis unter 100 kW; GREIV = grosse Einmalvergütung ab 100 kW.
- KLEIV: zuerst bauen, dann beantragen. GREIV: Das Gesuch kann bereits vor der Realisierung eingereicht werden.
- Anlagen ab 100 kW haben ein Wahlrecht: Wer auf die Vergütung des Anlagenteils über 100 kW verzichtet, gilt als kleine Anlage.
- Daneben existiert die HEIV für Volleinspeise-Anlagen von 2 bis knapp 150 kW – mit 20 Jahren Bindung.
- Für Einfamilienhäuser und die meisten Mehrfamilienhäuser ist die Programmfrage keine: Sie fallen automatisch unter KLEIV.
Was unterscheidet KLEIV und GREIV grundsätzlich?
Beide sind dieselbe Förderung – die Einmalvergütung (EIV), also der einmalige Investitionsbeitrag des Bundes an Photovoltaikanlagen. Unterschieden wird nach Anlagengrösse, und die Trennlinie liegt bei 100 kW Leistung:
| Programm | Leistungsbereich | Typischer Fall |
|---|---|---|
| KLEIV | 2 bis unter 100 kW | Einfamilienhaus, MFH, kleineres Gewerbe |
| GREIV | ab 100 kW | grosse Gewerbe- und Industriedächer |
| HEIV | 2 bis 149,99 kW, ohne Eigenverbrauch | Volleinspeisung, z. B. Scheunendach |
Stand: Juli 2026, gemäss Pronovo. Massgebend sind die jeweils aktuellen Bestimmungen.
Zur Einordnung: Eine typische Einfamilienhaus-Anlage liegt zwischen 5 und 15 kWp – also weit unter der Schwelle. Selbst grosse Mehrfamilienhäuser bleiben meist deutlich unter 100 kW. Die Programmfrage stellt sich real erst bei grossen Gewerbedächern, Industriehallen oder Landwirtschaftsbauten. Wer wissen will, was die EIV in Franken bringt und wie sie sich zu den Anlagekosten verhält: Die aktuellen Ansätze und Beispiele stehen im EIV-Ratgeber.
Warum ist das Verfahren der eigentliche Unterschied?
Weil die Reihenfolge eine andere ist – und das hat handfeste Konsequenzen für die Planung.
KLEIV: zuerst bauen, dann beantragen. Gesuche um KLEIV können erst eingereicht werden, wenn die Anlage realisiert ist. Grundlage ist das Abnahme- bzw. Inbetriebnahmeprotokoll; danach läuft das Dossier über das Pronovo-Portal, wird beglaubigt und geprüft. Die Klickstrecke im Detail zeigt der Beitrag zur Pronovo-Anmeldung. Das heisst auch: Beim Einfamilienhaus gibt es vor dem Bau keine Förderzusage – der Anspruch entsteht mit der regelkonform gebauten Anlage, das Geld kommt nach der Prüfung. Womit Sie zeitlich rechnen müssen, steht unter Pronovo-Wartezeiten.
GREIV: Gesuch schon vor dem Bau möglich. Grosse Anlagen können das Gesuch bereits vor der Realisierung einreichen – mit der geplanten Anlagekategorie und dem geplanten Inbetriebnahmedatum. Das ist kein bürokratisches Detail, sondern Planungssicherheit: Wer eine Investition in eine grosse Dachanlage prüft, will die Förderung verbindlich einordnen können, bevor er baut. Genau dafür ist das GREIV-Verfahren gebaut.
Der Merksatz für die Praxis: Klein baut zuerst und meldet dann – gross kann zuerst fragen und dann bauen.
Was ist das Wahlrecht bei Anlagen ab 100 kW?
Eine wenig bekannte, aber praktisch relevante Regel: Betreiber einer Anlage ab 100 kW können auf die Vergütung des Leistungsanteils über 100 kW verzichten – damit gilt die Anlage als kleine Anlage und läuft im KLEIV-Verfahren.
Wozu sollte man freiwillig auf Fördergeld verzichten? Die Antwort liegt in den Nebenbedingungen der beiden Programme: unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche Anforderungen, unterschiedliche Abwicklung. Für eine Anlage knapp über der Schwelle – sagen wir 105 oder 110 kW – kann der einfachere KLEIV-Weg unter dem Strich attraktiver sein als der GREIV-Beitrag auf die wenigen Kilowatt über 100. Ob sich das rechnet, ist eine Einzelfallrechnung: verzichteter Beitrag gegen Verfahrensunterschied.
Für Projekte in dieser Grössenzone gehört die Programmwahl deshalb in die Planung, nicht in die Nachbereitung – zusammen mit der Frage, ob die Anlage vielleicht bewusst knapp unter 100 kW dimensioniert wird. Das ist kein Trick, sondern eine legitime Auslegungsentscheidung, die wir bei Gewerbeprojekten standardmässig durchrechnen.
Und wo passt die HEIV hinein?
Die HEIV – die hohe Einmalvergütung – ist der Sonderweg für Anlagen ohne Eigenverbrauch: Die gesamte Produktion wird eingespeist. Dafür gibt es einen höheren Beitragssatz, aber auch eine lange Verpflichtung: Die Anlage muss 20 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden. Wer vorher in einen Eigenverbrauchs-Zusammenschluss wechselt, muss anteilig zurückerstatten.
Interessant ist die HEIV für Dächer, hinter denen kein nennenswerter Verbraucher steht – die klassische Scheune, die Lagerhalle, das Renditedach. Für ein bewohntes Haus ist sie fast nie der richtige Weg, weil der Eigenverbrauch dort wirtschaftlich mehr bringt als der höhere Fördersatz. Die Details samt der Ausnahme für lokale Elektrizitätsgemeinschaften stehen im EIV-Ratgeber.
| KLEIV | GREIV | HEIV | |
|---|---|---|---|
| Leistung | 2 bis <100 kW | ab 100 kW | 2 bis 149,99 kW |
| Eigenverbrauch | erlaubt | erlaubt | ausgeschlossen (20 Jahre) |
| Gesuch | nach Inbetriebnahme | vor Realisierung möglich | vor Umsetzung klären |
| Typischer Nutzer | Eigenheim, MFH | Industrie, Grossgewerbe | Scheunen-/Renditedach |
Vereinfachte Übersicht, Stand: Juli 2026. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen von Pronovo.
Beim Einfamilienhaus taucht die KLEIV/GREIV-Frage in Beratungen eigentlich nur als Verwirrung auf – jemand hat beide Begriffe gelesen und fragt, welches Formular denn nun gilt. Die Antwort ist beruhigend einfach: KLEIV, immer, und wir reichen das Gesuch nach der Inbetriebnahme gleich mit ein. Spannend wird die Programmfrage bei Gewerbeprojekten um die 100-kW-Marke. Dort rechnen wir regelmässig zwei Varianten: die volle Anlage im GREIV-Verfahren gegen die knapp unter der Schwelle dimensionierte im KLEIV-Weg. Welche gewinnt, hängt vom Dach, vom Verbrauchsprofil und vom Zeitplan ab – pauschal lässt sich das nicht sagen, und genau deshalb gehört die Rechnung in die Offerte.
Häufige Fragen
Welches Programm gilt für mein Einfamilienhaus?
KLEIV – ohne Ausnahme. Typische Eigenheim-Anlagen liegen zwischen 5 und 15 kWp und damit weit unter der 100-kW-Schwelle. Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme eingereicht; in der Praxis übernimmt das der Installationsbetrieb zusammen mit den übrigen Anmeldungen.
Bekomme ich bei GREIV mehr Geld pro Kilowatt?
Nicht grundsätzlich – beide Programme sind Varianten derselben Einmalvergütung mit leistungsabhängigen Ansätzen. Der Unterschied liegt vor allem im Verfahren und in den Anforderungen, nicht in einem generell höheren Satz. Die konkreten Beiträge zeigt der Tarifrechner von Pronovo für die jeweilige Anlagenkonfiguration.
Kann ich mit einer 120-kW-Anlage im KLEIV-Verfahren bleiben?
Ja, über das Wahlrecht: Sie verzichten auf die Vergütung des Anteils über 100 kW, und die Anlage gilt als kleine Anlage. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Beitrag Sie aufgeben und was Ihnen das einfachere Verfahren wert ist – eine Einzelfallrechnung, die vor dem Bau gehört.
Was passiert, wenn ich meine KLEIV-Anlage später über 100 kW erweitere?
Erweiterungen haben eigene EIV-Regeln – vergütet wird die zusätzliche Leistung nach den dann geltenden Bestimmungen. Wer eine spätere Erweiterung schon absehen kann, sollte die Programmfrage und die Dimensionierung von Anfang an zusammen denken.
Gilt die HEIV auch für mein Wohnhaus, wenn ich allen Strom einspeisen will?
Formal möglich, wirtschaftlich fast nie sinnvoll: Sie verpflichten sich 20 Jahre zum Verzicht auf Eigenverbrauch – und genau der ist beim bewohnten Haus der grösste Werttreiber. Die HEIV ist für Dächer ohne dahinterliegenden Verbrauch gedacht, nicht für Eigenheime.
Kostenlose Erstberatung
KLEIV, GREIV, Dimensionierung an der Schwelle? Wir rechnen es durch.
Vom Eigenheim bis zum Gewerbedach: Wir planen Ihre Anlage inklusive Förderweg und reichen die Gesuche für Sie ein – mit der Variante, die unter dem Strich am meisten bringt.
Quellen: Pronovo AG (Förderung Photovoltaik, Gesuchstellung, häufige Fragen — abgerufen Juli 2026), Bundesamt für Energie BFE, Energieförderungsverordnung (EnFV).
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

