Der Herkunftsnachweis (HKN) ist das Zertifikat, das Ihren Strom als Solarstrom ausweist – und er ist separat Geld wert: je nach Werk 1,0 bis 3,5 Rp./kWh zusätzlich zur Energievergütung. Der Haken: Fast nirgends fliesst dieses Geld automatisch. Es braucht die Registrierung bei Pronovo und eine aktive Abtretung ans Werk – der vergessene HKN ist der häufigste vermeidbare Ertragsverlust bei Schweizer Solaranlagen. (Stand: Juli 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Pro eingespeiste Kilowattstunde entsteht neben der Energie ein zweites Produkt: der Herkunftsnachweis – handelbar und optional verkäuflich.
- Die Werke der Region zahlen dafür sehr unterschiedlich: von 1,0 Rp. (WWZ) über 1,5 Rp. (Glattwerk) bis 3,0–3,5 Rp. (EKZ, ewz, Winterthur im Vertragsmodell).
- Bei einem Energiepreis um 10 Rp. macht der HKN bis zu einem Viertel der Gesamtvergütung aus – kein Detail, sondern eine relevante Position.
- Der Weg zum Geld: Anlage im HKN-System von Pronovo registrieren, HKN-Dauerauftrag zugunsten des Werks einrichten, Fristen des Werks beachten.
- Anlagen unter 2 kW können am HKN-System nicht teilnehmen; bei grösseren Anlagen kann eine Auditor-Beglaubigung nötig sein.
Was ist ein Herkunftsnachweis – und warum ist er Geld wert?
Physikalisch ist Strom im Netz nicht unterscheidbar – ob die Kilowattstunde aus Ihrem Solarmodul oder einem Kraftwerk stammt, sieht ihr niemand an. Damit Stromprodukte wie «100 % Solarstrom» trotzdem ehrlich verkauft werden können, gibt es den Herkunftsnachweis: ein elektronisches Zertifikat, das für jede produzierte Kilowattstunde festhält, wo und wie sie erzeugt wurde. Betrieben wird das System von der Pronovo AG – derselben Stelle, die auch die Einmalvergütung abwickelt.
Weil Energieversorger solche Zertifikate brauchen, um ihre Ökostromprodukte zu deklarieren, haben HKN einen Marktwert. Für Sie als Produzent heisst das: Ihre Einspeisung besteht aus zwei verkäuflichen Produkten – der Energie und dem Zertifikat. Wer nur die Energie verkauft, verschenkt das zweite.
Was zahlen die Werke der Region?
| Netzbetreiber | HKN-Vergütung (Solar) | Besonderheit |
|---|---|---|
| EKZ | bis 3,0 Rp./kWh | Registrierung + Abtretung nötig |
| ewz | 3,0 Rp./kWh | im Standardtarif bereits enthalten |
| Stadtwerk Winterthur | 3,5 Rp. (Winter) / 2,0 Rp. (Sommer) | nur im Vertragsmodell |
| Glattwerk (Dübendorf) | 1,5 Rp./kWh | auf Antrag; jährliches Wahlrecht |
| AEW (Aargau) | im Fixpreis 8,2 Rp. enthalten | ohne HKN-Abgabe → Marktpreismodell |
| WWZ (Zug) | 1,0 Rp./kWh (bis 100 kW) | Auszahlung erst im Mai des Folgejahres |
Richtwerte exkl. MwSt., Stand: Juli 2026, gemäss den in den Einzelratgebern verifizierten Tarifblättern (Übersicht). Die Ansätze werden jährlich angepasst.
Die Spannweite ist bemerkenswert: Zwischen WWZ- und EKZ-Gebiet liegt beim HKN Faktor drei – bei identischer Anlage. Ändern können Sie daran nichts (der Netzbetreiber hängt an der Adresse), aber wissen sollten Sie es: Im Tiefpreis-Gebiet wiegt der Eigenverbrauch umso schwerer, im Hochpreis-Gebiet lohnt die saubere HKN-Anmeldung umso mehr.
So kommen Sie an das Geld: der Weg in drei Schritten
1. Anlage im HKN-System registrieren. Das läuft über Pronovo – bei Neuanlagen sinnvollerweise zusammen mit dem EIV-Gesuch. Kleinere Anlagen durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren; bei grösseren verlangen einzelne Werke eine Beglaubigung durch einen akkreditierten Auditor. 2. HKN dem Werk abtreten. Üblich ist ein Dauerauftrag, der die Zertifikate automatisch auf das Händlerkonto des Werks überträgt – eingerichtet einmal, gültig fortlaufend. Einzelne Werke verlangen einen expliziten Antrag (Glattwerk) oder binden den HKN an ein Vertragsmodell (Winterthur, AEW-Fixpreis). 3. Fristen im Blick behalten. Beispiele aus der Region: Beim Glattwerk muss das jährliche Wahlrecht bis Ende November ausgeübt sein; die WWZ liefert HKN jahresweise und zahlt bei kleinen Anlagen erst im Mai des Folgejahres aus. Wer die Abrechnung versteht, verliert nichts – wer sie nie anschaut, merkt auch den fehlenden HKN-Posten nicht.
Kann ich den HKN auch anderweitig verkaufen?
Ja – der HKN gehört Ihnen, die Abtretung ans örtliche Werk ist der bequemste Weg, nicht der einzige. Alternativen sind Vermarktungspools und Direktabnehmer – im Thurgau etwa der Solarstrom-Pool Thurgau. Für die typische Einfamilienhaus-Anlage lohnt der Umweg selten: Die Mengen sind klein, der administrative Aufwand relativ dazu gross, und die Pool-Konditionen liegen nicht zwingend über dem Werksangebot. Interessant wird die freie Vermarktung bei grossen Anlagen mit entsprechenden Zertifikatsmengen – dort gehört sie in die Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Was sich dagegen nicht lohnt: den HKN aus Prinzip zu behalten. Ein Zertifikat, das ungenutzt verfällt, hat einen Wert von exakt null – ökologisch wie finanziell.
Wenn wir bestehende Anlagen prüfen, die nicht von uns gebaut wurden, ist der fehlende HKN-Posten der häufigste Fund – deutlich vor technischen Mängeln. Das Muster ist immer gleich: Die Anlage wurde sauber installiert, Pronovo-EIV kam, und danach hat nie jemand die Abrechnung des Werks mit dem Tarifblatt verglichen. Je nach Netzgebiet liegen da seit Jahren ein bis drei Rappen pro eingespeister Kilowattstunde brach. Unsere Empfehlung an jeden Anlagenbesitzer, unabhängig vom Installateur: Nehmen Sie einmal die letzte Jahresabrechnung und suchen Sie die HKN-Position. Fehlt sie, ist ein Anruf beim Werk vermutlich der bestbezahlte Verwaltungsakt des Jahres.
Häufige Fragen
Bekomme ich den HKN-Erlös rückwirkend, wenn ich die Anmeldung vergessen habe?
In der Regel nein – vergütet wird ab Einrichtung des Dauerauftrags bzw. gemäss den Fristen des Werks. Genau deshalb gehört die HKN-Anmeldung in die Inbetriebnahme, nicht auf die Pendenzenliste.
Kann ich HKN behalten und meinen eigenen Strom als «Solarstrom» deklarieren?
Für den Eigenverbrauch brauchen Sie kein Zertifikat – der Strom vom eigenen Dach ist Ihr eigener. HKN entstehen für die eingespeiste Energie; behalten und verfallen lassen bringt niemandem etwas.
Warum zahlt mein Werk im Sommer weniger für den HKN?
Einzelne Werke staffeln saisonal – Stadtwerk Winterthur etwa vergütet den Winter-HKN mit 3,5, den Sommer-HKN mit 2,0 Rp., analog zum Energiepreis. Massgebend ist das jeweilige Tarifblatt.
Meine Anlage hat 1,5 kW – kann ich HKN verkaufen?
Nein, Anlagen unter 2 kW nehmen am HKN-System nicht teil. Für Balkonkraftwerke ist der HKN darum kein Thema.
Ist der HKN-Erlös steuerpflichtig?
Er gehört wie die Energievergütung zu den Einnahmen aus der Anlage und ist entsprechend zu deklarieren – die Details behandelt der Steuerabzug-Ratgeber.
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Kein Rappen bleibt liegen.
Bei jeder ecoEn-Inbetriebnahme gehören Pronovo-Registrierung, HKN-Dauerauftrag und Fristenkontrolle zum Standard – und bei bestehenden Anlagen prüfen wir die Abrechnung gerne nach.
Quellen: Pronovo AG (HKN-System), Tarifblätter und Publikationen von ewz, EKZ, Stadtwerk Winterthur, AEW, WWZ und Glattwerk (2026), Kanton Thurgau (Vermarktungsorganisationen).
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

