Kurzantwort

Im Aargauer AEW-Netz haben Sie 2026 die Wahl zwischen zwei Vergütungsmodellen: dem Fixpreis von 8,2 Rp./kWh (exkl. MWST) für Energie inklusive Herkunftsnachweis – stabil fürs ganze Kalenderjahr – oder dem quartalsweise gemittelten Referenzmarktpreis ohne HKN-Abgabe. Die Wahl gilt jeweils fürs Kalenderjahr und verlängert sich ohne Widerruf automatisch. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Gilt für beglaubigte PV-Anlagen von 2 bis 30 kW am AEW-Verteilnetz – also für praktisch alle Einfamilienhaus-Anlagen im Versorgungsgebiet.
  • Modell 1 «Fixpreis»: einheitlich 8,2 Rp./kWh exkl. MWST (8,86 inkl.), Energie und Herkunftsnachweis zusammen, garantiert fürs Kalenderjahr 2026.
  • Modell 2 «Referenzmarktpreis»: der schweizweit harmonisierte, quartalsweise gemittelte Marktpreis – ohne HKN-Abgabe, mit der gesetzlichen Minimalvergütung als Untergrenze.
  • Die Modellwahl läuft über das AEW-Kundenportal; es gelten Quartals-Eingabefristen (z. B. 15. August 2026 für den Start per 1. Oktober 2026).
  • Ausbezahlt wird quartalsweise; ohne Widerruf verlängert sich das gewählte Modell jeweils um ein Jahr.

Welche zwei Modelle bietet die AEW?

Mit dem neuen Stromgesetz hat die AEW ihr Vergütungsmodell 2026 umgebaut – und anders als viele Werke die Entscheidung an die Produzenten weitergegeben:

FixpreisReferenzmarktpreis
Vergütung8,2 Rp./kWh exkl. MWST (8,86 inkl.)quartalsweise gemittelter Referenz-Marktpreis des Bundes
Herkunftsnachweis (HKN)an AEW abgetreten, in der Vergütung enthaltenverbleibt beim Produzenten
Stabilitätfix fürs Kalenderjahrschwankt pro Quartal
Untergrenze– (Preis ist fix)gesetzliche Minimalvergütung (EnV Art. 12)
LaufzeitKalenderjahr, automatische VerlängerungKalenderjahr, automatische Verlängerung

Richtwerte, Stand: Juli 2026 (AEW-Produktblätter, Ausgabe Oktober 2025). Die Tarife werden jährlich publiziert – massgebend sind die aktuellen Produktblätter der AEW.

Der Kern des Unterschieds: Beim Fixpreis verkaufen Sie Energie und den ökologischen Mehrwert (HKN) in einem Paket zu einem garantierten Preis. Beim Marktmodell behalten Sie den HKN, tragen dafür das Preisrisiko des Strommarkts – nach unten abgefedert durch die gesetzliche Minimalvergütung.

Fixpreis oder Marktpreis: Was passt zu wem?

Die unbequeme Wahrheit zuerst: Die «richtige» Wahl kennt man erst rückblickend, denn sie hängt von der Marktpreisentwicklung ab. Ein paar Anhaltspunkte aus der Praxis:

Für den Fixpreis spricht die Planbarkeit – 8,2 Rp. sind 8,2 Rp., egal was der Markt macht. Und die Struktur des Solarmarkts selbst: Solaranlagen speisen alle gleichzeitig ein, mittags und im Sommer. Genau in diesen Stunden drücken sie die Marktpreise – das Marktmodell zahlt also tendenziell dann wenig, wenn Ihre Anlage am meisten liefert.

Für den Referenzmarktpreis spricht, dass er in Hochpreisphasen deutlich über dem Fixpreis liegen kann und der HKN bei Ihnen bleibt. Wer die Entwicklung verfolgt und die Wahl jährlich neu justiert, kann das Modell aktiv bewirtschaften.

Unsere generelle Einschätzung für die typische Einfamilienhaus-Anlage: Der Fixpreis inkl. HKN ist das ruhigere Produkt und erspart die jährliche Marktbeobachtung. Wichtiger als die Modellwahl ist ohnehin der Eigenverbrauch – dazu unten mehr.

Welche Voraussetzungen gelten für den Fixpreis?

Der Fixpreis setzt die HKN-Abgabe voraus, und die hat formale Bedingungen. Ihre Anlage muss – kumulativ –

  • direkt am AEW-Verteilnetz angeschlossen und bei Pronovo angemeldet sein,
  • durch einen Auditor beglaubigt sein (Original bei Pronovo hinterlegt) und für den HKN-Handel registriert sein,
  • naturemade-star-zertifizierbar sein (Inbetriebnahme ab dem Jahr 2000, nicht freistehend),
  • ausserhalb des Einspeisevergütungssystems (EVS/ehemals KEV) laufen und keine Mehrkostenfinanzierung erhalten,
  • zwischen 2 und 30 kW leisten.

Die Anmeldung läuft über das AEW-Kundenportal (aew.ch/portal); die AEW richtet anschliessend den HKN-Dauerauftrag bei Pronovo ein, den Sie per E-Mail-Link bestätigen. Klingt nach Papierkram – ist es auch, aber er fällt nur einmal an.

Welche Fristen müssen Sie kennen?

Die Modellwahl gilt nicht rückwirkend; für den Einstieg in den Fixpreis gelten Quartals-Eingabefristen im Kundenportal:

Anmeldung bisFixpreis gilt ab
15. Mai 20261. Juli 2026
15. August 20261. Oktober 2026
(jeweils Anfang Dezember, gemäss AEW-Publikation)1. Januar des Folgejahres

Stand: Juli 2026 gemäss AEW-Produktblatt; massgebend sind die aktuell publizierten Fristen der AEW.

Zwei Regeln dazu: Bestehende Anlagen treffen die Wahl jeweils vor Jahresbeginn; bei Neuanlagen kann die Wahl einmalig für den Rest des Jahres getroffen werden. Und: Ohne aktiven Widerruf verlängert sich das gewählte Modell automatisch um ein weiteres Jahr.

Was heisst das für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage?

Ob 8,2 Rp. fix oder ein schwankender Marktpreis – die Rückliefervergütung liegt in jedem Szenario deutlich unter dem, was Sie für bezogenen Strom bezahlen. Die Rangfolge bleibt darum auch im AEW-Gebiet unverändert: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist die wertvollste. Verbrauch in die Sonnenstunden legen, Wärmepumpe oder E-Auto mit der Produktion koppeln, bei passendem Profil einen Speicher rechnen – erst danach entscheidet die Modellwahl über den Rest.

Zusammen mit der Einmalvergütung des Bundes und dem Steuerabzug bleibt die Gesamtrechnung im Aargau solide – die Übersicht über alle Fördertöpfe: Förderung im Kanton Aargau.

Aus der Praxis

Bei Inbetriebnahmen im AEW-Gebiet sehen wir immer wieder denselben Leerlauf: Die Anlage speist ein, aber die Modellwahl und der HKN-Dauerauftrag im Kundenportal sind nie ausgelöst worden – der Produzent landet im Standardmodell und lässt den HKN-Anteil liegen. Der zweite Klassiker ist die verpasste Quartalsfrist, die den Fixpreis-Start um drei Monate verschiebt. Beides kostet kein Vermögen, aber es ist verschenktes Geld für zehn Minuten Portalarbeit – wir haben die Anmeldung deshalb fix in unsere Inbetriebnahme-Checkliste aufgenommen.

Häufige Fragen

Kann ich jedes Jahr zwischen den Modellen wechseln?

Ja – die Wahl gilt jeweils fürs Kalenderjahr, bestehende Anlagen entscheiden vor Jahresbeginn neu. Ohne Widerruf verlängert sich das gewählte Modell automatisch um ein weiteres Jahr.

Was erhalte ich im Marktmodell mindestens?

Die gesetzliche Minimalvergütung gemäss Energieverordnung schützt kleine Anlagen vor extremen Tiefpreisphasen. Den aktuell gültigen Wert publiziert die AEW im Produktblatt «Referenzmarktpreis».

Warum liegt der AEW-Fixpreis unter den Zürcher Vergütungen?

Die Werke setzen unterschiedliche Modelle und Prioritäten: ewz stützt seinen Tarif politisch, die EKZ reichen den Marktpreis durch, die AEW bietet die Wahl zwischen Fix und Markt. Den Netzbetreiber bestimmt Ihre Adresse – vergleichen lohnt sich fürs Erwartungsmanagement, wechseln können Sie ihn nicht.

Brauche ich für den Fixpreis zwingend die Auditor-Beglaubigung?

Ja – der Fixpreis enthält den HKN, und dessen Abnahme setzt die Beglaubigung und die Pronovo-Registrierung voraus. Bei Neuanlagen organisiert ein seriöser Installateur die Beglaubigung im Rahmen der Inbetriebnahme.

Wird die Vergütung monatlich ausbezahlt?

Nein, quartalsweise – oder sie wird auf die nächste Rechnung vorgetragen. Massgebend sind die effektiv ins Netz eingespeisten Mengen.

Kostenlose Erstberatung

Anlage geplant im AEW-Gebiet?

Wir rechnen beide Vergütungsmodelle für Ihr Verbrauchsprofil durch und übernehmen Pronovo-, HKN- und Portal-Anmeldung bei der Inbetriebnahme.

Quellen: AEW Energie AG (Produktblätter «Rücklieferung Fixpreis 2026» und «Rücklieferung Referenzmarktpreis 2026», Ausgabe Oktober 2025), Energieverordnung (EnV Art. 12), Pronovo AG.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion