Kurzantwort

Der Kanton Aargau zahlt keine eigene Photovoltaik-Förderung – das kantonale Programm konzentriert sich auf Gebäudehülle und Heizungsersatz. Für Ihre Solaranlage zählen drei Quellen: die Einmalvergütung des Bundes (derzeit rund CHF 360.– pro kWp), Zusatzbeiträge einzelner Gemeinden sowie der Steuerabzug – seit 2026 ergänzt durch das neue Nettoprinzip bei der Besteuerung des eingespeisten Stroms. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Kantonale Direktbeiträge an PV: im Aargau Fehlanzeige – wie in den meisten Kantonen fliessen die Gelder in Wärme und Gebäudehülle.
  • Kurios, aber wahr: Thermische Solarkollektoren fördert der Kanton, Photovoltaik nicht – die PV-Basisförderung ist Sache des Bundes (EIV).
  • Einzelne Aargauer Gemeinden und Werke zahlen Zusatzbeiträge – budgetiert, PLZ-genau prüfbar über energiefranken.ch.
  • Steuerlich neu seit 1. Januar 2026: Beim Einspeise-Einkommen gilt das Nettoprinzip – die Kosten des Strombezugs dürfen von den Einnahmen abgezogen werden.
  • Goldene Regel bei Gemeindeprogrammen: Gesuch vor Baubeginn stellen.

Was zahlt der Bund – unabhängig von Kanton und Gemeinde?

Die Basis ist im Aargau dieselbe wie überall: die Einmalvergütung (EIV) über Pronovo, derzeit rund CHF 360.– pro kWp für Anlagen bis 30 kWp. Bei der typischen 10-kWp-Anlage auf dem Einfamilienhaus sind das rund CHF 3’600.–. Die EIV ist weder budgetiert noch standortabhängig – wer die Voraussetzungen erfüllt und das Gesuch sauber einreicht, erhält sie.

Stand: Juli 2026; massgebend sind die aktuellen Ansätze von Pronovo.

Fördert der Kanton Aargau Photovoltaik direkt?

Nein. Das kantonale Förderprogramm unterstützt Energieberatungen, die Sanierung der Gebäudehülle, Holzheizungen, Wärmepumpen, Anschlüsse an Wärmenetze – und thermische Solarkollektoren für Warmwasser. Photovoltaik taucht in der Liste nicht auf. Das wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich, folgt aber der schweizweiten Arbeitsteilung: Der Bund zahlt die PV-Basisförderung über die EIV, die Kantone setzen ihre Mittel dort ein, wo der Bund nicht fördert.

Eine Eigenheit des Aargauer Programms am Rande: In Gebieten mit Wärmenetzen werden Wärmepumpen nur in Ausnahmefällen gefördert – relevant, wenn Sie Solaranlage und Heizungsersatz kombinieren wollen. Für den Wärme-Teil läuft das Gesuch über das Gebäudeprogramm-Portal des Kantons.

Stand: Juli 2026, Förderprogramm des Kantons Aargau; massgebend sind die aktuellen kantonalen Bestimmungen.

Welche Gemeinden zahlen zusätzlich?

Auf Gemeindeebene sieht es freundlicher aus – aber unübersichtlich. Etliche Aargauer Gemeinden und regionale Werke führen eigene Programme für Photovoltaik, teils auch für Batteriespeicher. Wir verzichten hier bewusst auf eine Tabelle mit Frankenbeträgen: Die Programme werden angepasst, pausiert oder sind Mitte Jahr ausgeschöpft, und nichts veraltet schneller als eine solche Liste.

Der verlässliche Weg: Postleitzahl auf energiefranken.ch eingeben – die Plattform zeigt tagesaktuell alle Programme von Gemeinde, Kanton und Werk für Ihre Adresse. Zwei Eigenheiten kommunaler Programme gelten auch im Aargau: Sie sind budgetiert (leerer Jahrestopf = kein Beitrag, egal wie berechtigt das Gesuch), und sie verlangen das Gesuch fast immer vor Baubeginn.

Steuern im Aargau: Abzug plus neues Nettoprinzip

Steuerlich ist der Aargau für Solarbesitzer ein solider Standort – aus zwei Gründen.

Erstens der klassische Investitionsabzug: Investitionen in erneuerbare Energien an bestehenden Gebäuden können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Was das bringt, hängt vom Grenzsteuersatz ab; bei mittleren und höheren Einkommen übertrifft der Effekt in vielen Fällen jeden kommunalen Zusatzbeitrag. Beim Neubau gilt die Anlage dagegen als Anlagekosten – kein Abzug. Grundlagen und Beispiele: Steuerabzug für Solaranlagen.

Zweitens das Nettoprinzip, neu seit dem 1. Januar 2026: Einnahmen aus der Stromeinspeisung sind grundsätzlich steuerbares Einkommen. Bisher wurde dabei auf die Bruttoeinnahmen abgestellt; neu dürfen die Kosten für den eigenen Strombezug von den Einspeise-Einnahmen abgezogen werden. Versteuert wird also nur noch, was netto übrig bleibt – für die meisten Einfamilienhaus-Anlagen heisst das: wenig bis nichts. Ein unspektakulärer Verwaltungsentscheid mit spürbarer Wirkung.

Stand: Juli 2026; massgebend sind die aktuelle Wegleitung und Praxis des Kantonalen Steueramts Aargau.

So klären Sie Ihre Situation in 3 Schritten

1. PLZ eingeben auf energiefranken.ch – zeigt alle aktiven Programme für Ihre Adresse. 2. Bedingungen und Budgetstand prüfen – insbesondere: Gesuch vor Baubeginn? Topf noch gefüllt? 3. Reihenfolge einhalten: Gemeindegesuch (falls vorhanden) → Anmeldung beim Netzbetreiber → Bau → Inbetriebnahme → Pronovo-Gesuch → Abzug in der nächsten Steuererklärung.

Oder Sie überspringen die Recherche: Bei jeder ecoEn-Offerte gehört die Abklärung der kompletten Fördersituation am Standort zum Standard – inklusive Übernahme der Gesuche.

Aus der Praxis

Im Aargau erleben wir regelmässig dasselbe Aha-Erlebnis wie im Kanton Zürich: «Der Kanton zahlt nichts, also lohnt es sich hier nicht.» Die Rechnung stimmt so nicht. EIV plus Steuerabzug ergeben bei einer typischen 10-kWp-Anlage regelmässig einen Gesamteffekt im höheren vierstelligen bis fünfstelligen Bereich – nur eben verteilt auf zwei unauffällige Kanäle statt auf einen Förderbescheid mit Kantonswappen. Und wo eine Gemeinde zusätzlich zahlt, entscheidet oft der Kalender: Wer sein Gesuch im Frühjahr stellt, trifft eher auf einen gefüllten Topf als im November.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 eine kantonale PV-Förderung im Aargau?

Nein. Das kantonale Programm fördert Gebäudehülle, Heizungsersatz und thermische Solarkollektoren – Photovoltaik läuft über die Einmalvergütung des Bundes, allfällige Gemeindebeiträge und den Steuerabzug.

Wie finde ich heraus, was meine Gemeinde zahlt?

Postleitzahl auf energiefranken.ch eingeben – die Plattform listet alle aktiven Programme. Prüfen Sie zusätzlich die Website Ihres Elektrizitätswerks; einzelne Werke führen eigene Aktionen.

Was bedeutet das neue Nettoprinzip für mich konkret?

Seit 1. Januar 2026 dürfen Sie im Aargau die Kosten Ihres Strombezugs von den Einspeise-Einnahmen abziehen; nur der Nettoüberschuss ist steuerbar. Bei typischen Einfamilienhaus-Anlagen bleibt damit oft kein steuerbarer Betrag übrig. Massgebend ist die Wegleitung des Kantonalen Steueramts.

Fördert der Kanton Aargau Batteriespeicher?

Kantonal nein. Vereinzelt haben Gemeinden oder Werke Speicherprogramme – der PLZ-Check auf energiefranken.ch zeigt es.

Was zahlt die AEW für eingespeisten Solarstrom?

Die AEW Energie AG publiziert ihre Rückliefervergütung jährlich; Ansätze und Zusammensetzung behandeln wir im Rückliefertarif-Ratgeber AEW. Die Tarife werden periodisch angepasst – prüfen Sie die aktuelle Publikation Ihres Netzbetreibers.

Kostenlose Erstberatung

Fördercheck für Ihren Standort im Aargau.

Bei jeder Offerte klären wir Bund, Gemeinde und Steuersituation ab – und übernehmen die Gesuche gleich mit.

Quellen: Kanton Aargau (Förderprogramm Energie, Stand Mai 2026), energiefranken.ch, Pronovo AG, Kantonales Steueramt Aargau.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion