2026 ist ein aussergewöhnlich bewegtes Jahr für Solarbesitzer: Seit Januar gilt das neue Stromgesetz mit marktbasierter Rückliefervergütung und erstmals erlaubten lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Seit dem 1. August erhöht die Stadt Zürich ihre PV-Beiträge auf CHF 5’000.– Grundbeitrag und fördert erstmals Batteriespeicher. Die Einmalvergütung des Bundes läuft unverändert weiter. (Stand: August 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. Januar 2026: Die Rückliefervergütung folgt schweizweit dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis – mit gesetzlicher Mindestvergütung als Untergrenze. Mehrere Werke der Region haben ihre Modelle deshalb umgebaut.
- Ebenfalls seit Januar erlaubt: lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) – Solarstrom darf jetzt in der Nachbarschaft verkauft werden.
- Seit 1. August 2026: Die Stadt Zürich erhöht den PV-Grundbeitrag von CHF 4’400.– auf CHF 5’000.– und zahlt neu CHF 3’000.– Pauschale für bewilligungspflichtige Anlagen.
- Premiere in der Stadt Zürich: erstmals eine Batteriespeicher-Förderung (CHF 1’000.– Grundbeitrag plus CHF 100.– pro kWh).
- Im Aargau gilt seit Januar das Nettoprinzip: Einspeise-Einnahmen werden nur noch nach Abzug der Strombezugskosten besteuert.
Was gilt seit dem 1. Januar 2026?
Neue Rückliefervergütung nach Stromgesetz
Die grösste Systemänderung seit Jahren: Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom orientiert sich neu am vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis, den das Bundesamt für Energie berechnet. Als Schutz vor Tiefpreisphasen gilt eine Mindestvergütung – für PV-Anlagen bis 30 kWp sind es 6,0 Rp./kWh.
Die Werke der Region haben darauf sehr unterschiedlich reagiert: Die EKZ und die WWZ reichen den Marktpreis durch, die AEW bietet neu die Wahl zwischen Fixpreis (8,2 Rp. inkl. HKN) und Markt, Stadtwerk Winterthur setzt auf saisonale Festpreise, und ewz stützt seinen stabilen Tarif von durchschnittlich 12,91 Rp. – neu inklusive einer Solarförderung von 2 Rp./kWh. Den vollständigen Vergleich finden Sie in der grossen Tarif-Übersicht.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sind erlaubt
Bis Ende 2025 verboten, seit Januar Realität: Produzenten dürfen ihren Überschussstrom innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft direkt an Nachbarn verkaufen, statt ihn dem Werk abzugeben. Die Stadt Zürich war mit der Plattform ewz.solarquartier früh dran – dort gibt es 14 Rp./kWh, die höchste Vergütung der Region. Was LEG sind und für wen sie sich eignen: LEG erklärt.
Aargau: Nettoprinzip bei der Steuer
Eine unspektakuläre Änderung mit spürbarer Wirkung: Im Kanton Aargau dürfen seit dem 1. Januar 2026 die Kosten des eigenen Strombezugs von den Einspeise-Einnahmen abgezogen werden – versteuert wird nur noch der Nettoüberschuss. Bei typischen Einfamilienhaus-Anlagen bleibt damit oft gar kein steuerbarer Betrag übrig. Details: Förderung im Kanton Aargau.
Was ändert sich am 1. August 2026 in der Stadt Zürich?
Der Stadtrat hat im Juni 2026 die grösste Aufstockung der städtischen Solarförderung seit Jahren beschlossen:
| Massnahme | bis 31. Juli 2026 | seit 1. August 2026 |
|---|---|---|
| PV-Grundbeitrag | CHF 4’400.– | CHF 5’000.– |
| Beitrag pro kWp | rund CHF 300.––420.– | CHF 450.– bis 30 kWp · 350.– ab 30 kWp · 310.– ab 100 kWp (gemäss Stadt inkl. Bundesbeiträge) |
| Pauschale bewilligungspflichtige Anlagen (bestehende Gebäude) | – | CHF 3’000.– |
| Batteriespeicher | keine Förderung | CHF 1’000.– Grundbeitrag + CHF 100.–/kWh (bis 100 kWh; +CHF 100.–/kWh für Second-Life-Zellen) |
Richtwerte, Stand: August 2026. Massgebend sind die Förderbestimmungen der Stadt Zürich; Gesuche über die ewz-Plattform, zwingend vor Baubeginn. Beim Speicher gelten Obergrenzen (max. 1,5 kWh pro kWp, max. 100 kWh) und die Einbindung in ein netzdienliches Energiemanagementsystem – Details.
Bemerkenswert ist vor allem die Speicherförderung – kommunale Programme dafür sind in der Region eine Seltenheit. Und die Pauschale für bewilligungspflichtige Anlagen entschärft genau die Projekte, die bisher am Mehraufwand scheiterten: Kernzonen, Fassaden, inventarisierte Gebäude. Alle Details und die Bedingungen: Förderung Stadt Zürich.
Was bleibt 2026 unverändert?
Fast alles, was die Grundrechnung trägt – und das ist eine gute Nachricht:
- Die Einmalvergütung (EIV) des Bundes läuft unverändert weiter: derzeit rund CHF 360.– pro kWp für Anlagen bis 30 kWp, nicht budgetiert, nicht standortabhängig (so funktioniert sie).
- Die Kantone Zürich und Aargau zahlen weiterhin keine eigene PV-Förderung – ihre Programme konzentrieren sich auf Heizungsersatz und Gebäudehülle.
- Der Steuerabzug für Investitionen an bestehenden Gebäuden gilt unverändert (Details).
- Der Zuger Sonderweg – der Dämm-Bonus von CHF 60.–/m² bei gleichzeitiger vollflächiger PV-Installation – steht auch im Programm 2026 (Kanton Zug).
- Winterthurs 50-Prozent-Zuschlag auf die EIV läuft weiter (Winterthur).
Was heisst das für Ihre Planung?
Drei praktische Schlüsse aus dem Änderungsjahr:
1. Stadt Zürich: Neues Regime nutzen. Seit August gelten die höheren Ansätze und die Speicherförderung für alle neu eingereichten Gesuche – Reihenfolge beachten: Gesuch immer vor Baubeginn, beim Speicher zusätzlich die EMS-Bedingung einplanen. 2. Wirtschaftlichkeit neu rechnen lassen. Alte Offerten und Renditerechnungen aus der Zeit vor 2026 arbeiten mit überholten Rückliefertarifen – teils zu optimistisch, teils zu pessimistisch. Massgebend ist das Modell Ihres Netzbetreibers, konservativ über den Jahresschnitt gerechnet. 3. Änderungsdynamik einplanen. Kommunale Programme sind budgetiert und werden laufend angepasst; Tarife ändern jährlich oder quartalsweise. Verlassen Sie sich nicht auf Blogartikel mit altem Datum – auch nicht auf unsere: Massgebend sind immer die aktuellen Publikationen der Behörden und Werke.
Änderungsjahre wie dieses erzeugen zwei Sorten von Fehlentscheiden, die wir beide regelmässig sehen: vorschnelles Handeln («schnell noch bauen, bevor sich etwas ändert») und endloses Abwarten («ich warte, bis alles klar ist»). Beides kostet meist mehr, als es bringt. Die Änderungen 2026 sind in der Summe eine Verbesserung für Anlagenbesitzer – und die Grundrechnung einer gut geplanten Anlage hängt ohnehin zu über achtzig Prozent an Faktoren, die sich nicht geändert haben: Dach, Verbrauch, Eigenverbrauchsquote, EIV. Wer auf dieser Basis entscheidet, muss weder rennen noch warten.
Häufige Fragen
Sinkt meine Rückliefervergütung durch das neue Stromgesetz?
Das hängt vom Werk ab. Wo der Marktpreis durchgereicht wird (EKZ, WWZ), schwankt die Vergütung neu quartalsweise; die Mindestvergütung sichert nach unten ab. Bei ewz und Stadtwerk Winterthur liegen die Tarife weiterhin über dem Marktniveau.
Gelten die neuen Zürcher Ansätze auch für mein laufendes Gesuch?
Nein – massgebend ist die Einreichung: Gesuche seit dem 1. August 2026 laufen unter dem neuen Regime, vorher eingereichte werden nach bisherigem Recht beurteilt. Die verbindliche Auskunft gibt die Förderstelle.
Wird die Einmalvergütung 2026 gekürzt?
Die EIV läuft regulär weiter; die Ansätze werden von Pronovo periodisch angepasst. Massgebend sind die aktuellen Ansätze im Zeitpunkt Ihres Gesuchs – kalkulieren Sie mit dem Richtwert von rund CHF 360.– pro kWp (Stand: Juli 2026).
Gibt es die neue Speicherförderung auch ausserhalb der Stadt Zürich?
Flächendeckend nein – die Zürcher Speicherförderung ist eine kommunale Premiere. Vereinzelt führen andere Gemeinden oder Werke eigene Speicherprogramme; der PLZ-Check auf energiefranken.ch zeigt es.
Wo finde ich den jeweils aktuellen Stand?
Bund: Pronovo (EIV) und BFE (Referenz-Marktpreis). Gemeinde/Werk: deren aktuelle Publikationen bzw. energiefranken.ch. Wir aktualisieren diesen Artikel laufend – das Datum unten zeigt den Stand.
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Bei jeder ecoEn-Offerte rechnen wir mit den tagesaktuellen Förderansätzen und Tarifen für Ihre Adresse – nicht mit den Werten von letztem Jahr.
Quellen: Stadt Zürich (Medienmitteilungen Juni 2026, Dezember 2025, Juni 2025), ewz, EKZ, AEW Energie AG, WWZ Energie AG, Stadtwerk Winterthur (Tarifblätter 2026), Kanton Aargau (Energieförderung), Bundesamt für Energie, Pronovo AG.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

