Die Stadt Zürich gehört zu den grosszügigsten Förderstandorten der Schweiz. Seit dem 1. August 2026 gelten nochmals höhere Ansätze: CHF 5’000.– Grundbeitrag plus CHF 450.– pro kWp (ab 30 kWp gestaffelt tiefer), dazu CHF 3’000.– Pauschale für bewilligungspflichtige Anlagen – und erstmals werden auch Batteriespeicher gefördert. Wichtig zum Verständnis: Die Ansätze verstehen sich als Gesamtförderung inklusive Bundesbeitrag – der Bund zahlt seine Einmalvergütung, die Stadt ergänzt den Rest bis zum städtischen Ansatz. Dazu kommt eine der höchsten Rückliefervergütungen der Region. (Stand: August 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Investitionsbeitrag seit 1. August 2026: CHF 5’000.– Grundbeitrag plus CHF 450.– pro kWp bis 30 kWp (CHF 350.– ab 30 kWp, CHF 310.– ab 100 kWp). Die Einmalvergütung des Bundes ist Teil dieser Rechnung: Der Bund zahlt seinen Beitrag, die Stadt ergänzt den Rest.
- Pauschal CHF 3’000.– extra für bewilligungspflichtige Anlagen auf bestehenden Gebäuden.
- Neu seit August 2026: Förderung für Batteriespeicher – CHF 1’000.– Grundbeitrag plus CHF 100.– pro kWh (Second-Life-Bonus: nochmals CHF 100.– pro kWh). Details: Speicherförderung Stadt Zürich.
- ewz vergütet eingespeisten Solarstrom 2026 mit durchschnittlich 12,91 Rp./kWh; im Modell ewz.solarquartier sind es 14 Rp./kWh.
- Zwingend: Fördergesuch vor Baubeginn bzw. vor der Auftragsvergabe einreichen – sonst verfällt der Anspruch.
Welche Förderung zahlt die Stadt Zürich aktuell für PV-Anlagen?
Die Stadt fördert Photovoltaik mit einem Investitionsbeitrag, der aus zwei Teilen besteht: einem fixen Grundbeitrag von CHF 5’000.– und einem leistungsabhängigen Anteil von CHF 450.– pro kWp bis 30 kWp – ab 30 kWp sind es CHF 350.–, ab 100 kWp CHF 310.– pro kWp. Für eine typische 10-kWp-Anlage auf dem Einfamilienhaus ergibt das CHF 9’500.– an Fördergeldern. Dabei gilt das Ergänzungsprinzip: Die Einmalvergütung des Bundes wird zuerst angerechnet, die Stadt zahlt die Differenz bis zum städtischen Ansatz – unter dem Strich erhalten Sie den höheren der beiden Beträge, nicht die Summe.
Förderberechtigt sind Anlagen, die nach Abzug des gesetzlich vorgeschriebenen Minimums grösser als 2 kWp sind. Diese Feinheit ist wichtig: In der Stadt Zürich gilt bei bestimmten Bauvorhaben eine Solarpflicht von 10 W pro m² – gefördert wird nur, was Sie über dieses Pflichtminimum hinaus bauen. Beim klassischen Nachrüsten auf einem bestehenden Einfamilienhaus spielt der Abzug in der Regel keine Rolle.
| Beitrag | Ansatz (bis 31. Juli 2026, alt) | Ansatz (seit 1. August 2026)* |
|---|---|---|
| Grundbeitrag | CHF 4’400.– | CHF 5’000.– |
| Leistungsbeitrag | CHF 420.–/kWp · CHF 330.–/zusätzl. kWp ab 30 kWp · CHF 300.–/zusätzl. kWp ab 100 kWp | CHF 450.–/kWp bis 30 kWp · CHF 350.–/kWp ab 30 kWp · CHF 310.–/kWp ab 100 kWp |
| Pauschale für bewilligungspflichtige Anlagen (bestehende Gebäude) | – | CHF 3’000.– |
Richtwerte, Stand: August 2026. Die alte Spalte dient nur der Einordnung laufender Zusicherungen. Für beide Spalten gilt das Ergänzungsprinzip: Die Ansätze verstehen sich als Gesamtförderung inklusive der Bundesbeiträge (Pronovo) – der Bund zahlt seinen Teil, die Stadt ergänzt den Rest. Wie sich der Betrag im Einzelfall aufteilt, zeigt der Fördergeldrechner unter stadt-zuerich.ch/energiefoerdermittel. Verbindlich sind die aktuellen Förderbestimmungen der Stadt Zürich.
Die Stadt rechnet in ihrer Informationsbroschüre selbst ein Beispiel vor: Eine 15-kWp-Anlage mit Investitionskosten von CHF 35’250.– erhält Fördergelder von CHF 11’750.– (inklusive der Bundesbeiträge) – es verbleiben CHF 23’500.–, rund ein Drittel weniger. Die Grössenordnung deckt sich mit unseren Richtwerten für 15-kWp-Anlagen.
Was hat sich am 1. August 2026 geändert?
Der Stadtrat hat im Juni 2026 eine deutliche Aufstockung beschlossen (STRB Nr. 1853/2026); seit dem 1. August ist sie in Kraft. Drei Punkte stechen heraus:
1. Höherer Grundbeitrag: CHF 5’000.– statt CHF 4’400.–, dazu klar gestaffelte Ansätze pro kWp (450.– bis 30 kWp, 350.– ab 30 kWp, 310.– ab 100 kWp). 2. Pauschale für bewilligungspflichtige Anlagen: Wer auf einem bestehenden Gebäude eine Anlage baut, die ein Baugesuch braucht – etwa in Kernzonen oder an Fassaden –, erhält zusätzlich CHF 3’000.–. Das gleicht einen Teil des Mehraufwands aus, der solche Projekte bisher gebremst hat. 3. Erstmals Speicherförderung (Details im nächsten Abschnitt).
Massgebend ist der Zeitpunkt der Gesuchseinreichung: Gesuche seit dem 1. August laufen unter dem neuen Regime; vorher eingereichte Gesuche werden nach bisherigem Recht beurteilt. Im Zweifel klärt das der Fördergeldrechner oder die Energieberatung der Stadt.
Wie hoch ist die neue Batteriespeicher-Förderung?
Seit dem 1. August 2026 fördert die Stadt Zürich erstmals stationäre Batteriespeicher – eine Seltenheit in der Region. Die Eckwerte:
- Grundbeitrag CHF 1’000.– für Speicher ab 3 kWh Kapazität
- plus CHF 100.– pro kWh – förderberechtigt sind maximal 1,5 kWh pro installiertem kWp der Anlage und maximal 100 kWh pro Speicher
- plus CHF 100.– pro kWh zusätzlich, wenn der Speicher aus wiederverwendeten Batteriezellen besteht (Second-Life-Bonus)
Die Bedingungen: Betrieb mit einer PV-Anlage hinter demselben Hausanschlusskasten, Einbindung in ein netzdienliches Energiemanagementsystem, mindestens sechs Jahre Betrieb – und keine Bleibatterien. Gefördert wird ausdrücklich auch die Nachrüstung an bestehenden Anlagen. Für einen typischen 10-kWh-Heimspeicher ergibt das CHF 2’000.– – bei Speicherkosten von mehreren tausend Franken ein spürbarer Beitrag, der die Rechnung verändert, aber nicht allein trägt. Alle Details, Rechenbeispiele und der Gesuchsweg: Speicherförderung Stadt Zürich.
Richtwerte gemäss Art. 20a–20d der städtischen Förderbestimmungen, Stand: August 2026. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen der Stadt Zürich.
Welche Zusatzbeiträge gibt es für schwierige Dächer?
Hier zeigt sich, dass das Programm von Leuten gestaltet wurde, die die Praxis kennen. Die Stadt zahlt Zusatzbeiträge genau dort, wo Projekte auf bestehenden Liegenschaften sonst scheitern:
| Zusatzbeitrag | Ansatz | Obergrenze |
|---|---|---|
| Statische Ertüchtigung des Dachs | CHF 250.–/kWp | CHF 50’000.– |
| Asbestsanierung (Eternitdächer der 60er/70er) | CHF 250.–/kWp | CHF 50’000.– |
| Verstärkung des Hausanschlusses | CHF 250.–/kWp | CHF 100’000.– |
| Kombination mit Dachbegrünung (Flachdach) | CHF 250.–/kWp | CHF 10’000.– |
| Modulausrichtung zur Winterstromproduktion | CHF 300.–/kWp | CHF 60’000.– |
| Denkmalpflegerische Abklärungen | – | CHF 3’000.– |
Richtwerte gemäss Faktenblatt der Stadt Zürich, Stand: Juni 2026.
Wenn eines dieser Themen auf Ihr Gebäude zutrifft, gehört es ins Fördergesuch – wir weisen in der Offerte entsprechende Positionen separat aus, damit die Zuordnung sauber klappt.
Was zahlt ewz für eingespeisten Solarstrom?
Neben dem Investitionsbeitrag zählt die laufende Vergütung. ewz vergütet Rücklieferungen 2026 mit durchschnittlich 12,91 Rp./kWh – zusammengesetzt aus der Wirkenergie (8,5 Rp. im Hoch-, 4,45 Rp. im Niedertarif), 3 Rp. für den Herkunftsnachweis und neu 2 Rp. Solarförderung. Damit liegt die Stadt im regionalen Vergleich weit vorne.
Noch einen Schritt weiter geht ewz.solarquartier: Wer seinen Überschussstrom in einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft direkt an die Nachbarschaft verkauft, erhält 14 Rp./kWh. Die Details zu Tarifstruktur und Anmeldung: Rückliefertarif ewz.
Die Tarife werden periodisch angepasst – massgebend ist die aktuelle Publikation von ewz.
Wie reichen Sie das Fördergesuch ein?
Der Ablauf ist unbürokratischer, als viele erwarten:
1. Fördergeldrechner der Stadt Zürich nutzen – er zeigt den voraussichtlichen Beitrag für Ihre Anlage. 2. Gesuch online einreichen – zwingend vor Baubeginn bzw. vor der Auftragsvergabe. Wer zuerst unterschreibt oder baut und dann fragt, verliert den Anspruch. 3. Zusage abwarten, dann Auftrag vergeben und bauen. 4. Nach der Inbetriebnahme: Abrechnung bei der Stadt, Pronovo-Gesuch für die Einmalvergütung, Abzug in der nächsten Steuererklärung.
Bei ecoEn-Projekten in der Stadt übernehmen wir die Gesuche standardmässig – inklusive Fristenkontrolle, damit Punkt 2 nie zum Stolperstein wird.
Was kommt vom Bund und vom Kanton dazu?
Hier lohnt sich Genauigkeit, denn das Zusammenspiel wird oft falsch verstanden. Die Stadt Zürich arbeitet nach dem Ergänzungsprinzip: Fällt die städtische Förderung höher aus als die von Bund oder Kanton, zahlen diese ihren Teil – etwa die Einmalvergütung des Bundes (derzeit rund CHF 360.– pro kWp) – und die Stadt ergänzt den Restbetrag bis zum städtischen Ansatz. Sie stellen also beide Gesuche und erhalten beide Zahlungen, unter dem Strich aber den städtischen Gesamtansatz, nicht die Summe der beiden Programme. Da die Zürcher Ansätze in der Regel über der Einmalvergütung liegen, bestimmt praktisch immer der Stadtansatz Ihren Gesamtbetrag. Der Kanton Zürich zahlt keine eigene PV-Förderung, dafür ist der Steuerabzug bei bestehenden Bauten voll wirksam – und der kommt unabhängig von den Förderbeiträgen dazu; erhaltene Beiträge sind dabei korrekt zu berücksichtigen. Den Gesamtüberblick für den Kanton finden Sie im Kantons-Ratgeber.
Bei unseren Projekten in der Stadt Zürich sehen wir zwei wiederkehrende Muster. Erstens: Die Stadtförderung wird beim Budgetieren oft schlicht vergessen – dabei macht sie zusammen mit der Einmalvergütung bei einer 10-kWp-Anlage regelmässig ein Viertel bis ein Drittel der Investition aus. Zweitens: Gerade bei älteren Liegenschaften entscheidet nicht der Modulpreis über die Machbarkeit, sondern Statik, Asbest oder ein zu schwacher Hausanschluss. Dass genau diese Posten in Zürich bezuschusst werden, hat schon Projekte gerettet, die andernorts in der Schublade gelandet wären.
Häufige Fragen
Gilt die Förderung auch ausserhalb der Stadt Zürich?
Nein. Der Investitionsbeitrag und die ewz-Rückliefervergütung gelten im ewz-Versorgungsgebiet, also in der Stadt Zürich (und Teilen Graubündens). Für die umliegenden Gemeinden im Kanton: Förderung Kanton Zürich.
Kann ich Stadtbeitrag und Einmalvergütung des Bundes kombinieren?
Sie stellen beide Gesuche und erhalten beide Zahlungen – aber nicht als Summe. Es gilt das Ergänzungsprinzip: Der Bund zahlt seine Einmalvergütung, die Stadt ergänzt den Restbetrag bis zum städtischen Ansatz. Unabhängig davon kommt der Steuerabzug dazu; die erhaltenen Beiträge sind in der Steuererklärung korrekt zu berücksichtigen.
Mein Gesuch ist noch vor dem 1. August 2026 eingereicht – welche Ansätze gelten?
Die bisherigen: Vor dem Inkrafttreten eingereichte Gesuche werden nach bisherigem Recht beurteilt. Die neuen Ansätze gelten für Gesuche, die seit dem 1. August 2026 eingereicht werden. Im Zweifel gibt die Energieberatung der Stadt die verbindliche Auskunft.
Werden Balkonkraftwerke gefördert?
Ja, ewz unterstützt Plug-&-Play-Anlagen für Mieterinnen und Mieter mit rund CHF 200.– pro Panel (Systeme mit ein bis zwei Panels ab 250 W, maximal rund CHF 400.–). Mehr dazu: Balkonkraftwerk in der Schweiz.
Bekomme ich die Speicherförderung auch für eine bestehende Anlage nachträglich?
Ja – die Förderung gilt ausdrücklich bei bestehenden wie neuen PV-Anlagen. Das Gesuch muss vor dem Einbau gestellt werden; der Speicher braucht die Kombination mit der PV-Anlage hinter demselben Hausanschlusskasten und ein netzdienliches Energiemanagementsystem. Details und Grenzen: Speicherförderung Stadt Zürich.
Kostenlose Erstberatung
Stadtförderung, EIV und Steuerabzug – wir rechnen das für Sie durch.
Bei jeder Offerte für die Stadt Zürich kalkulieren wir sämtliche Beiträge für Ihren Standort und reichen die Gesuche fristgerecht ein.
Quellen: Stadt Zürich (Energiefördergelder, Medienmitteilungen Juni 2026 und Dezember 2025; Informationsbroschüre an Eigentümerinnen und Eigentümer, Juli 2026), ewz (Förderbeiträge, Medienmitteilung Juni 2026), Pronovo AG.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

