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Wärmepumpe Thurgau: Was 2026 noch gefördert wird – und was nicht

Im Thurgau hat sich die Förderlogik gedreht: Die Beiträge für Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 70 kW wurden eingestellt. Gefördert werden noch Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen – im Ein- und Zweifamilienhaus mit CHF 9’000.–, ab drei Wohnungen mit CHF 16’000.– – sowie die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems mit CHF 15’000.–, wenn dezentrale Elektro- oder fossile Heizungen ersetzt werden. Wer die Wärmepumpe mit einer Solarstromanlage kombiniert, erhält zusätzlich CHF 7’000.–. (Stand: August 2026)

Diese Seite sagt zuerst, was viele Offerten verschweigen: Für das klassische Einfamilienhaus mit Luft-Wasser-Wärmepumpe kommt im Thurgau in der Regel kein kantonaler Beitrag mehr an das Gerät. Was es stattdessen noch gibt, wie sich die Rechnung dadurch verschiebt und was rechtlich gilt, steht hier. Technik und Leistungsumfang im Überblick: Wärmepumpe von ecoEn; fürs Dach im gleichen Kanton: Solaranlage Thurgau.

DirektFachbetrieb, kein Vermittler
1 HandWärmepumpe, PV, Speicher, Wallbox
RegionSitz in Zürich, Einsatz im Thurgau
Heizlastberechnet statt geschätzt

Was kostet eine Wärmepumpe?

Die Kosten hängen vom System, vom Zustand der Wärmeverteilung und von den baulichen Gegebenheiten ab. Als Referenz dienen die Erfahrungswerte von EnergieSchweiz für ein Einfamilienhaus, inklusive Speicher und hydraulischer Einbindung:

SystemReferenz EnergieSchweiz (EFH, komplett)Kostentreiber
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 45’000–60’000Gerät, Installation, Hydraulik, Heizraumanpassung
Sole-Wasser (Erdsonde)CHF 55’000–80’000Erdsondenbohrung (Tiefe und Untergrund)

Richtwerte gemäss EnergieSchweiz, vor Förderung; enthalten sind Wärmepumpe, Installation, Speicher und Hydraulik. Rückbau der alten Heizung und Bewilligungen sind dort nicht ausdrücklich enthalten. Verbindlich ist die individuelle Offerte.

Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen planen?
Im Thurgau zahlt der Kanton einen Zusatzbeitrag, wenn beide Systeme zusammen kommen – wir rechnen die zwei Seiten in einer Offerte.
Kombination im Detail

Was der Thurgau 2026 noch fördert

Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen bis 70 kW, die eine fossile Heizung oder eine ortsfeste elektrische Widerstandsheizung ersetzen, erhalten einen einmaligen Investitionsbeitrag von CHF 9’000.– im Ein- und Zweifamilienhaus beziehungsweise CHF 16’000.– ab drei Wohnungen und bei Nichtwohnbauten. Ab 20 kW thermischer Nennleistung wird der Beitrag auf 50 Watt je m² Energiebezugsfläche begrenzt.

Für Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 70 kW ist das Förderprogramm eingestellt. Über 70 kW gibt es CHF 4’800.– plus CHF 180.– je kW. Ein Weg bleibt aber offen, und er ist der wertvollste im ganzen Programm: Wer dezentrale elektrische Widerstandsheizungen oder dezentrale fossile Heizungen ohne hydraulisches Verteilsystem ersetzt, erhält für die Erstinstallation eines hydraulischen Wärmeverteilsystems CHF 15’000.– bis 250 m² Energiebezugsfläche, darüber CHF 60.– je m² – auch in Kombination mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Dazu kommt der Punkt, an dem der Thurgau uns entgegenkommt: der Zusatzbeitrag Solarstromanlage bei Wärmepumpen von CHF 7’000.– für Anlagen bis 70 kW (mindestens CHF 3’000.–, höchstens CHF 40’000.–; massgebend ist die bestehende Energiebezugsfläche). Er wird nur einmal ausgerichtet und ist nicht mit dem Solarstrom-Zusatzbeitrag aus dem Gebäudehüllen-Programm kumulierbar. Wer den Heizungsersatz ohnehin plant, holt mit dem eigenen Dach also zweimal etwas heraus: den Beitrag und den günstigeren Strom für die Wärmepumpe (Wärmepumpe mit Solarstrom betreiben).

Für alle Beiträge gilt: nicht gefördert wird der Ersatz eines erneuerbaren Heizsystems (Holzfeuerung, Wärmepumpe), der Beitrag beträgt höchstens 50 Prozent der Gesamtinvestitionen, und das Gesuch muss vor Bau- beziehungsweise Installationsbeginn über das Energieförderportal des Kantons eingereicht sein. Ansätze und Bedingungen: Förderprogramm Energie 2026 des Kantons Thurgau.

Müssen Sie im Thurgau wechseln – und bis wann?

Für zentrale Elektroheizungen und zentrale Elektrowassererwärmer gilt eine Sanierungspflicht: Die Anlagen sind innerhalb von 15 Jahren, also bis 2035, durch den Stand der Technik zu ersetzen. Das ist eine der grosszügigeren Fristen der Deutschschweiz – im Kanton Zürich läuft die entsprechende Frist bereits 2030 ab.

Bei dezentralen Elektroheizungen und Elektroboilern kennt der Thurgau in Abweichung von der Vollzugshilfe keine Frist. Der Ersatz wird erst bei einem tiefgreifenden Umbau fällig – also dann, wenn die Umbaukosten überwiegend im Gebäudeinneren anfallen (§ 4a Abs. 4 EnergieV). Wer nicht ohnehin umbaut, entscheidet also selbst über den Zeitpunkt; genau deshalb lohnt es sich, den Wechsel zu planen statt abzuwarten, bis das Gerät ausfällt.

Beim Ersatz des Wärmeerzeugers ist das Heizsystem so nachzurüsten, dass die Wärmeabgabe in jedem beheizten Raum einzeln eingestellt und selbständig geregelt werden kann – in der Praxis meist über Thermostatventile. Neue Widerstandsheizungen sind nur in besonders effizienten Gebäuden zulässig, konkret ab Minergie-P-Zertifizierung. Welche Nachweise beim Ersatz einer fossilen Heizung im Einzelfall verlangt werden, richtet sich nach den kantonalen Vollzugshilfen; das klären wir vor der Planung mit Ihrer Gemeinde ab. Grundlage: Amt für Energie Kanton Thurgau, Vollzugshilfe «Regelungen Kanton Thurgau». Massgebend sind die jeweils aktuellen Bestimmungen.

Referenzen

Unsere dokumentierten Referenzanlagen sind Photovoltaik- und Speicherprojekte – nachzulesen unter Projekte & Referenzen. Für den Heizungsersatz zeigen wir Ihnen im Beratungsgespräch vergleichbare Objekte aus der Region statt Symbolbilder.

So läuft Ihr Projekt ab

  1. Bestandsaufnahme. Heizung, Verteilung, Warmwasser und Verbrauch – am besten, solange die alte Anlage noch läuft.
  2. System- und Förderklärung. Luft/Wasser oder Erdsonde – im Thurgau verschiebt die Förderlage die Rechnung, das gehört vor die Systemwahl.
  3. Heizlastberechnung & Offerte. Dimensionierung nach Berechnung, Offerte mit einzeln ausgewiesenen Positionen.
  4. Fördergesuch vor Baubeginn. Über das Energieförderportal einreichen und Zusage abwarten – erst dann wird bestellt.
  5. Meldung & Bewilligungen. Gemeinde, Netzbetreiber und bei Erdsonden die Bohrbewilligung übernehmen wir.
  6. Rückbau & Montage. Alte Heizung raus, Wärmepumpe rein – bei einem Einfamilienhaus wenige Arbeitstage.
  7. Inbetriebnahme & Einregulierung. Heizkurve einstellen, instruieren, nachjustieren – der Punkt, an dem sich die Effizienz entscheidet.

Häufige Fragen

Stimmt es, dass der Thurgau Luft-Wasser-Wärmepumpen nicht mehr fördert?
Ja, für Anlagen bis 70 kW wurde das Programm eingestellt. Über 70 kW gibt es weiterhin CHF 4’800.- plus CHF 180.- je kW. Und bis 70 kW bleibt ein Weg offen: Wer dezentrale elektrische Widerstandsheizungen oder dezentrale fossile Heizungen ohne hydraulisches Verteilsystem ersetzt, erhält CHF 15’000.- für die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems, auch mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Wie viel zahlt der Thurgau an eine Erdsonden-Wärmepumpe?
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen bis 70 kW erhalten einen einmaligen Investitionsbeitrag von CHF 9’000.- im Ein- und Zweifamilienhaus und CHF 16’000.- ab drei Wohnungen sowie bei Nichtwohnbauten. Ab 20 kW thermischer Nennleistung wird der Beitrag auf 50 Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche begrenzt.
Gibt es im Thurgau einen Bonus, wenn ich Photovoltaik dazu nehme?
Ja. Für Wärmepumpen bis 70 kW gibt es einen Zusatzbeitrag Solarstromanlage von CHF 7’000.-, mindestens CHF 3’000.- und höchstens CHF 40’000.-; massgebend ist die bestehende Energiebezugsfläche. Er wird nur einmal ausgerichtet und ist nicht mit dem Solarstrom-Zusatzbeitrag aus dem Gebäudehüllen-Programm kumulierbar.
Bis wann muss ich meine Elektroheizung im Thurgau ersetzen?
Zentrale Elektroheizungen und zentrale Elektrowassererwärmer sind innerhalb von 15 Jahren, also bis 2035, durch den Stand der Technik zu ersetzen. Für dezentrale Elektroheizungen und Boiler gibt es im Thurgau keine Frist; der Ersatz wird erst bei einem tiefgreifenden Umbau fällig, wenn also die Umbaukosten überwiegend im Gebäudeinneren anfallen.
Ändert die Förderlage etwas an der Systemwahl?
Sie verschiebt die Rechnung, sie entscheidet sie nicht. Eine Erdsonde ist teurer in der Investition, im Thurgau aber gefördert und im Betrieb effizienter; eine Luft-Wasser-Anlage bleibt oft die günstigere Gesamtlösung, auch ohne Beitrag. Was in Ihrem Fall aufgeht, zeigt der Vergleich über die Lebensdauer – nicht der Beitrag allein.
Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?
Vor Bau- beziehungsweise Installationsbeginn, über das Energieförderportal des Kantons. Wer zuerst bestellt und danach beantragt, verliert den Beitrag. Zudem beträgt der Förderbeitrag höchstens 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen.
Wird der Ersatz einer alten Wärmepumpe gefördert?
Nein. Der Ersatz eines erneuerbaren Heizsystems – also einer Holzfeuerung oder einer bestehenden Wärmepumpe – ist von der Förderung ausgenommen. Gefördert wird der Wechsel weg von fossilen Heizungen und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen.

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