Ihr Solar-Fachbetrieb für den Kanton St. Gallen

Solaranlage Kanton St. Gallen: Kosten, Förderung und Installation vom Fachbetrieb

Eine schlüsselfertige Solaranlage kostet beim klassischen Einfamilienhaus als Richtwert CHF 2’100–2’700 pro kWp. Der Kanton St. Gallen selbst zahlt keinen direkten Förderbeitrag pro kWp – sein Förderprogramm 2025–2030 deckt Gebäudehülle, Heizungsersatz, Wärmenetze und Mobilität ab, nicht die Photovoltaik. Die Stadt St. Gallen ergänzt die Einmalvergütung des Bundes seit 2025 um 50 Prozent des KLEIV-Beitrags, und die St.Galler Stadtwerke (SGSW) vergüten eingespeisten Solarstrom 2026 mit mindestens 12,6 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW. (Stand: August 2026)

Diese Seite bündelt, was für Ihre Solaranlage im Kanton St. Gallen konkret zählt: Kosten-Richtwerte, die Förderlage von Bund, Stadt und Kanton, der Rückliefertarif und der Steuerabzug. Unsere Leistung im Detail: Photovoltaik von ecoEn.

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DirektFachbetrieb, kein Vermittler
Swissolarzertifiziertes Mitglied
1 HandPV, Speicher, WP, Wallbox

Was kostet eine Solaranlage?

Die Kosten hängen von Anlagengrösse, Eindeckung und Hauselektrik ab – nicht vom Wohnort. Richtwerte pro Kilowatt Leistung (kWp):

AnlagengrösseRichtwert pro kWpTypischer Einsatzbereich
3–5 kWpCHF 2’400–3’000kleine Dächer, Teilbelegung
5–10 kWpCHF 2’100–2’700klassisches Einfamilienhaus
10–15 kWpCHF 2’000–2’500grosszügiges EFH, mit Wärmepumpe oder E-Auto
15–30 kWpCHF 1’800–2’300grosse EFH-Dächer, kleine Mehrfamilienhäuser
ab 30 kWpCHF 1’500–2’000MFH, Gewerbe

Richtwerte, Stand: Juli 2026, schlüsselfertig inkl. Montage und MwSt., vor Förderung. Verbindlich ist die individuelle Offerte.

Was würde eine Anlage auf Ihrem Dach kosten?
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Förderung im Kanton St. Gallen: was Kanton, Stadt und Bund zahlen

Der Kanton St. Gallen zahlt für eine klassische Photovoltaikanlage keinen eigenen Förderbeitrag pro kWp: Die revidierten Richtlinien über die Energie-Förderbeiträge (gültig ab 1. Januar 2026) listen Wärmepumpen, Heizungsersatz, Wärmenetze und Mobilität – Solarstrom-Anlagen sind darin nicht als eigene Position aufgeführt. Massgebend bleibt damit die Einmalvergütung des Bundes über Pronovo (rund CHF 360.– pro kWp bei der typischen Dachanlage, Stand: Juli 2026).

Die Stadt St. Gallen geht einen eigenen Weg und zahlt ergänzend zum Bundesbeitrag einen städtischen Zuschuss für kleine und mittlere Anlagen (2 kW bis unter 100 kW) – seit dem 1. Januar 2025 reduziert auf 50 Prozent des KLEIV-Leistungsbeitrags des Bundes. Für Adressen ausserhalb der Stadt gilt diese Ergänzung nicht automatisch; ob Ihre Gemeinde einen eigenen Beitrag kennt, prüfen Sie adressgenau: kommunale Förderung finden.

Dazu kommt der Steuerabzug: Die Investition gilt als Liegenschaftsunterhalt und ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar – bei der Kantons- wie bei der Bundessteuer. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen von Kanton und Gemeinde; wir prüfen die Fördersituation für Ihre Adresse im Rahmen der Offerte mit.

Was zahlt Ihr Netzbetreiber für Solarstrom?

In der Stadt St. Gallen haben die St.Galler Stadtwerke (SGSW) die Einspeisevergütung per 1. Januar 2026 neu geordnet: Für Anlagen unter 30 kW gilt eine Mindestvergütung von mindestens 12,6 Rp./kWh (6,0 Rp. gesetzliche Grundvergütung plus 4,6 Rp. ökologischer Mehrwert plus 2,0 Rp. für Flexibilitätsnutzung), für Anlagen 30–150 kW ohne Eigenverbrauch mindestens 12,8 Rp./kWh. Liegt der vierteljährliche Referenzmarktpreis des Bundes höher, wird automatisch dieser ausbezahlt.

Für die übrigen Gemeinden im Kanton – etwa Wil, Rapperswil-Jona oder Gossau – betreiben eigene Werke eigene Tarife; hier nennen wir bewusst keine Zahlen, da sie sich unterscheiden und periodisch angepasst werden. Massgebend ist immer das aktuelle Tarifblatt Ihres Netzbetreibers, abgesichert durch die gesetzliche Mindestvergütung von 6,0 Rp./kWh für Anlagen bis 30 kWp.

Mit einem marktpreisgebundenen Tarif trägt in den meisten Fällen der Eigenverbrauch die Rechnung, nicht die Einspeisung.

Referenzen

Vom Einfamilienhaus über die 111-kWp-STWEG-Grossanlage bis zum ZEV auf dem Landwirtschaftsbetrieb: Alle realisierten Anlagen mit Eckdaten finden Sie unter Projekte & Referenzen.

So läuft Ihr Projekt ab

  1. Erstberatung. Kostenlos und unverbindlich – vor Ort oder telefonisch.
  2. Besichtigung & Planung. Dach, Zählerkasten und Verbrauch: Wir planen die Anlage passend zu Ihrem Gebäude.
  3. Offerte. Transparent aufgeschlüsselt – jede Position nachvollziehbar.
  4. Bewilligung & Anmeldung. Meldeverfahren, Netzbetreiber und Pronovo übernehmen wir für Sie.
  5. Montage. Durch unser eigenes Team – kein Subunternehmer-Weiterreichen.
  6. Inbetriebnahme & Service. Abnahme, Instruktion und Monitoring – wir bleiben Ihre Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Was kostet eine Solaranlage im Kanton St. Gallen?
Als Richtwert CHF 2’100–2’700 pro kWp beim klassischen Einfamilienhaus, schlüsselfertig inkl. Montage und MwSt. (Stand: August 2026). Grössere Anlagen liegen tiefer pro kWp. Verbindlich ist die individuelle Offerte nach der Besichtigung.
Zahlt der Kanton St. Gallen einen Förderbeitrag für Photovoltaik?
Nicht direkt pro kWp – das kantonale Förderprogramm 2025–2030 deckt Wärmepumpen, Heizungsersatz, Wärmenetze und Mobilität ab, aber keine eigene PV-Position. Massgebend ist die Einmalvergütung des Bundes über Pronovo, dazu der Steuerabzug.
Was zahlt die Stadt St. Gallen zusätzlich?
Für Anlagen von 2 kW bis unter 100 kW ergänzt die Stadt St. Gallen den Bundesbeitrag – seit dem 1. Januar 2025 mit 50 Prozent des KLEIV-Leistungsbeitrags. Diese Ergänzung gilt nur für Adressen in der Stadt; für andere Gemeinden prüfen wir das im Rahmen der Offerte.
Wie viel zahlen die St.Galler Stadtwerke für eingespeisten Solarstrom?
Seit 1. Januar 2026 mindestens 12,6 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW (6,0 Rp. Grundvergütung plus 4,6 Rp. ökologischer Mehrwert plus 2,0 Rp. Flexibilität), mindestens 12,8 Rp./kWh für 30–150 kW ohne Eigenverbrauch. Liegt der Referenzmarktpreis des Bundes höher, gilt dieser.
Gilt der SGSW-Tarif im ganzen Kanton?
Nein, nur im Netzgebiet der St.Galler Stadtwerke. Andere Gemeinden wie Wil, Rapperswil-Jona oder Gossau haben eigene Werke mit eigenen Tarifen – massgebend ist immer Ihr eigenes Tarifblatt, abgesichert durch die gesetzliche Mindestvergütung von 6,0 Rp./kWh bis 30 kWp.
Arbeitet ecoEn auch im Kanton St. Gallen?
Ja. Unser Sitz ist in Zürich, unser Einsatzgebiet umfasst die Ostschweizer Nachbarkantone inklusive St. Gallen. Planung, Dachmontage und Elektroarbeiten führen wir mit dem eigenen Team aus – Sie haben eine Ansprechperson von der Besichtigung bis nach der Übergabe.

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