Kurzantwort

Eine Solar-Offerte ist erst dann vergleichbar, wenn sie zwölf Angaben schwarz auf weiss enthält – von Modul- und Wechselrichtertyp über die Berechnungsbasis des Ertrags bis zur Frage, ob Gerüst, AC-Arbeiten und sämtliche Anmeldungen im Preis stecken. Fehlt eine Position, vergleichen Sie nicht zwei Preise, sondern zwei verschiedene Produkte. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Offertenvergleich scheitert selten am Preis pro kWp – er scheitert daran, dass Offerten Unterschiedliches enthalten.
  • Zwölf Angaben machen eine Offerte prüfbar: Komponenten mit Typenbezeichnung, Auslegung, Ertragsbasis, Leistungsumfang, Garantien, Termine.
  • «Markenmodule» und «Qualitätswechselrichter» sind keine Angaben, sondern Ausweichmanöver – rote Flagge.
  • Die unscheinbarsten Positionen sind die teuersten: Gerüst, Zählerplatz-Anpassung, Anmeldungen.
  • Mit unserer Vergleichs-Checkliste prüfen Sie jede Offerte in einer Viertelstunde.

Warum «Preis pro kWp» allein nichts taugt

Zwei Offerten, gleiche Dachgrösse: Anbieter A verlangt CHF 24’000.–, Anbieter B CHF 19’500.–. Klare Sache? Erst, wenn feststeht, dass beide dasselbe liefern: Bei B fehlen Gerüst (separat, «nach Aufwand»), die Anpassung des Zählerkastens («bauseits»), die Pronovo-Anmeldung («unterstützen wir gerne») – und die Module sind eine namenlose Position. Aus 19’500 werden real schnell 24’000, nur ohne die Planungsqualität von A.

Der einzige Schutz dagegen ist Systematik: Jede Offerte gegen dieselbe Liste prüfen. Die Vergleichsmethodik haben wir separat beschrieben – hier kommt die technische Substanz: was drinstehen muss.

Die 12 Mindestangaben

#AngabeWoran Sie die Qualität erkennen
1Module: Hersteller, Typ, Stückzahl, Leistung (Wp)Typenbezeichnung googelbar; Gesamt-kWp = Stückzahl × Wp
2Wechselrichter: Hersteller, Typ, AC-LeistungTyp genannt; Verhältnis zur Modulleistung plausibel (siehe #3)
3Auslegung: DC/AC-Verhältnismoderate Überbelegung ist normal und effizient – aber sie muss ausgewiesen sein, nicht versteckt
4Montagesystem und Dachtyp-EignungSystem benannt; bei Flachdach: Ballastierung/Statik erwähnt
5Statik-AussageWer hat die Tragfähigkeit beurteilt – und wann (Besichtigung!)?
6Ertragsprognose mit BasiskWh/Jahr MIT Annahmen: Standort, Ausrichtung, Neigung, Verschattung – nicht nur eine nackte Zahl
7Elektroarbeiten AC-seitigLeitungsweg, Anschluss, Zählerplatz: enthalten oder ausgeschlossen? Ausschlüsse beziffert?
8Gerüst / Absturzsicherungeigene Position mit Betrag – nicht «bauseits», nicht «nach Aufwand»
9Anmeldungen: Netzbetreiber-Anschlussgesuch, Pronovo/EIV, HKN, Meldeverfahren, Förderungausdrücklich als enthaltene Leistung aufgeführt
10Garantien aufgeschlüsseltProdukt- vs. Leistungsgarantie der Hersteller vs. Installationsgarantie des Betriebs – drei Positionen, drei Fristen
11Monitoring/InbetriebnahmeÜberwachung eingerichtet? Einweisung? Messkonzept bei ZEV?
12Termine und ZahlungsplanRichttermin für Montage; Teilzahlungen an Baufortschritt gekoppelt

Stand: Juli 2026. Die Liste gilt für typische Dachanlagen auf Wohnhäusern; bei ZEV, Indach oder Fassade kommen weitere Positionen dazu.

Die drei Positionen, bei denen es am häufigsten klemmt

Die Ertragsprognose ohne Annahmen (#6). «Ca. 9’500 kWh/Jahr» kann seriös gerechnet oder aus der Luft gegriffen sein – der Unterschied steht in den Annahmen. Eine prüfbare Prognose nennt Ausrichtung, Neigung und den Umgang mit Verschattung. Warum das zählt: Auf dieser Zahl bauen alle Wirtschaftlichkeitsversprechen auf. Wer hier schummelt, schummelt überall.

Das Gerüst (#8). Je nach Gebäude ein vierstelliger Posten – und die beliebteste Stelle, um eine Offerte optisch zu verbilligen. «Bauseits» heisst übersetzt: Sie organisieren und zahlen es selbst, zusätzlich. Eine ehrliche Offerte weist das Gerüst mit Betrag aus, auch wenn der Vergleich dadurch «teurer» wirkt.

Die Anmeldungen (#9). Anschlussgesuch, Pronovo, HKN, allenfalls Gemeindeförderung und Meldeverfahren – zusammen einige Stunden Facharbeit, an denen mehrere tausend Franken Ihrer Vergütungen hängen. Steht «Unterstützung bei Anmeldungen» statt «Anmeldungen inklusive», fragen Sie nach, wer am Ende was einreicht – und wer haftet, wenn eine Frist verstreicht.

So nutzen Sie die Liste praktisch

1. Legen Sie beide (oder drei) Offerten nebeneinander und haken Sie die zwölf Punkte ab – am einfachsten mit unserer Download-Checkliste. 2. Fehlende Punkte sind keine K.-o.-Kriterien, sondern Rückfragen: Seriöse Anbieter liefern nach, andere weichen aus – beides ist ein Ergebnis. 3. Erst wenn alle Offerten denselben Leistungsumfang abbilden, vergleichen Sie Preise. Vorher vergleichen Sie Papier.

Aus der Praxis

Wir sehen wöchentlich Fremdofferten, die uns Interessenten zum Vergleich vorlegen – und das Muster ist stabil: Die Preisdifferenz zwischen zwei Offerten schrumpft fast immer dramatisch, sobald man den Leistungsumfang angleicht. Was als «20 Prozent günstiger» daherkommt, sind nach Addition von Gerüst, Zählerarbeiten und Administration noch fünf Prozent – bei dünnerer Planung. Umgekehrt gilt es auch: Manchmal ist die teurere Offerte schlicht überinstrumentiert. Genau deshalb geben wir die Checkliste offen heraus, auch auf die Gefahr hin, dass sie gegen uns verwendet wird: Eine Offerte, die die zwölf Punkte nicht übersteht, wollen wir gar nicht gewinnen.

Häufige Fragen

Muss eine Offerte wirklich die exakten Modultypen nennen?

Ja. Ohne Typ können Sie weder Datenblatt noch Garantiebedingungen noch Marktpreis prüfen – und bei der Lieferung nicht kontrollieren, ob das Offerierte aufs Dach kommt. «Gleichwertiger Ersatz» ist nur mit definierter Referenz prüfbar.

Was ist ein normales DC/AC-Verhältnis?

Eine moderate Überbelegung des Wechselrichters ist üblich und wirtschaftlich sinnvoll – die Spitzen oberhalb der AC-Leistung kappen nur wenig Jahresertrag. Wichtig ist nicht ein bestimmter Wert, sondern dass die Auslegung ausgewiesen und begründet ist.

Gehört eine Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Offerte?

Sie ist kein Muss, aber üblich – entscheidend ist ihre Transparenz: Strompreis-Annahme, Rückliefertarif des tatsächlichen Netzbetreibers, Eigenverbrauchsquote und Förderungen müssen als Annahmen ausgewiesen sein, mit Bandbreite statt Punktversprechen.

Die Offerte verweist auf AGB – reicht das für Garantien?

Nein. Die Aufschlüsselung (wer garantiert was, wie lange) gehört in die Offerte selbst; AGB ergänzen, ersetzen aber die Transparenz nicht.

Was, wenn der Anbieter sagt, so detailliert offeriere niemand?

Dann haben Sie Ihre Antwort. Jeder Fachbetrieb kann die zwölf Punkte liefern – die meisten tun es unaufgefordert.

Kostenlose Erstberatung

Prüfen Sie uns zuerst.

Jede ecoEn-Offerte enthält die zwölf Punkte standardmässig – Besichtigung inklusive, Annahmen offen, Anmeldungen im Preis.

Quellen: Erfahrungswerte aus der Installationspraxis; Swissolar (Empfehlungen zu Offerten und Leistungsgarantien).

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion