Ihr Heizungs-Fachbetrieb im Kanton Schwyz

Wärmepumpe Schwyz: Förderung, Vorschriften und Kosten beim Heizungsersatz

Der Kanton Schwyz zahlt beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung CHF 3’200.– plus CHF 120.– je kW für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe und CHF 4’800.– plus CHF 360.– je kW für Sole/Wasser oder Wasser/Wasser (Anlagen bis 70 kW). Die Mindestfördersumme beträgt CHF 3’000.– pro Gesuch, und das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht sein. Eine Ersatzpflicht für Öl- und Gasheizungen gibt es im Kanton Schwyz nicht – die Vorgaben greifen erst, wenn Sie den Wärmeerzeuger ersetzen. (Stand: August 2026)

Diese Seite bündelt, was beim Heizungsersatz im Kanton Schwyz konkret zählt: die Förderansätze 2026, die Anforderungen des Energiegesetzes, die Fristen für Elektroheizungen und der Ablauf von der Bestandsaufnahme bis zur Inbetriebnahme. Technik und Leistungsumfang im Überblick: Wärmepumpe von ecoEn. Wer von Öl kommt, findet den Einstieg unter Ölheizung ersetzen; fürs Dach im gleichen Kanton: Solaranlage Kanton Schwyz.

DirektFachbetrieb, kein Vermittler
1 HandWärmepumpe, PV, Speicher, Wallbox
RegionSitz in Zürich, Einsatz im Kanton Schwyz
Heizlastberechnet statt geschätzt

Was kostet eine Wärmepumpe?

Die Kosten hängen vom System, vom Zustand der Wärmeverteilung und von den baulichen Gegebenheiten ab. Als Referenz dienen die Erfahrungswerte von EnergieSchweiz für ein Einfamilienhaus, inklusive Speicher und hydraulischer Einbindung:

SystemReferenz EnergieSchweiz (EFH, komplett)Kostentreiber
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 45’000–60’000Gerät, Installation, Hydraulik, Heizraumanpassung
Sole-Wasser (Erdsonde)CHF 55’000–80’000Erdsondenbohrung (Tiefe und Untergrund)

Richtwerte gemäss EnergieSchweiz, vor Förderung; enthalten sind Wärmepumpe, Installation, Speicher und Hydraulik. Rückbau der alten Heizung und Bewilligungen sind dort nicht ausdrücklich enthalten. Verbindlich ist die individuelle Offerte.

Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen planen?
Der Strombedarf der Wärmepumpe und der Ertrag vom eigenen Dach greifen ineinander – wir rechnen beide Seiten zusammen.
Kombination im Detail

Förderung für Wärmepumpen im Kanton Schwyz

Gefördert wird der Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung. Für Anlagen bis 70 kW thermischer Nennleistung gelten CHF 3’200.– plus CHF 120.– je kW bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe (Modul M-05) und CHF 4’800.– plus CHF 360.– je kW bei Sole/Wasser oder Wasser/Wasser (M-06). Wer stattdessen an ein Wärmenetz anschliesst, erhält CHF 4’000.– plus CHF 200.– je kW (M-07).

Der oft übersehene Posten heisst IP-19: Wer eine dezentrale Elektro- oder dezentrale fossile Heizung durch eine Hauptheizung mit hydraulischem Wärmeverteilsystem ersetzt, erhält bis 250 m² Energiebezugsfläche maximal CHF 15’000.–, darüber CHF 60.– je m². Dafür ist ein separates Gesuch nötig, und es müssen alle dezentralen Heizungen im Gebäude ersetzt werden – Handtuchradiatoren ausgenommen. Lässt sich eine elektrische Fussbodenheizung nicht ausbauen, wird sie dauerhaft von der Stromversorgung getrennt.

Rahmenbedingungen, die den Zeitplan bestimmen: Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden – eine nachträgliche Unterstützung bereits ausgeführter Massnahmen ist ausgeschlossen. Die Mindestfördersumme beträgt CHF 3’000.–, die Maximalsumme CHF 300’000.– pro Gesuch. Gefördert werden ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen; bis 15 kW ist ein Wärmepumpen-System-Modul nötig, bei Erdwärmesonden zusätzlich das FWS-Gütesiegel der Bohrfirma. Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage muss bis 100 kW bei 0 Prozent liegen.

Müssen Sie wechseln – und bis wann?

Die klarste Antwort zuerst: Für eine Gas- oder Ölheizung besteht im Kanton Schwyz keine Ersatzpflicht. Sie dürfen weiterheizen, solange die Anlage läuft. Die Vorgaben greifen erst beim Ersatz des Wärmeerzeugers.

Dann gilt in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung: Der Anteil nichterneuerbarer Energie darf 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreiten (massgebender Energiebedarf für Heizung und Warmwasser: 100 kWh je m² und Jahr). Der Nachweis läuft über die fachgerechte Umsetzung einer Standardlösung nach MuKEn, eine Minergie-Zertifizierung oder das Erreichen der GEAK-Klasse D. Befreit sind Bauten mit gemischter Nutzung, wenn der Wohnanteil 150 m² Energiebezugsfläche nicht überschreitet. Wichtig: Die Anforderungen müssen mit Massnahmen am Standort erfüllt werden. Eine Wärmepumpe erfüllt sie ohne Zusatznachweis.

Bei Elektroheizungen ist Schwyz deutlich grosszügiger als die Nachbarschaft: Bestehende ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystem sind bis 2050 zu ersetzen, ebenso zentrale Wassererwärmer bei Wohnnutzungen, die ausschliesslich direkt elektrisch beheizt werden. Für Anlagen ohne Wasserverteilsystem gibt es keine Ersatzpflicht, und für Zusatz- oder Notheizungen neben einer Wärmepumpe ebenfalls nicht. Zum Vergleich: Im Kanton Zürich läuft die entsprechende Frist bereits 2030 ab. Neu einbauen darf man ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen allerdings nicht mehr – und eine solche Anlage mit Wasserverteilsystem darf auch nicht durch dieselbe Technik ersetzt werden.

Was das praktisch heisst: Sie haben Zeit, aber die Zeit arbeitet nur für Sie, wenn Sie sie zum Planen nutzen. Ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe bereit ist, entscheidet die Heizlastberechnung und nicht das Baujahr – Wärmepumpe im Altbau und richtig dimensionieren. Grundlage: Amt für Umwelt und Energie des Kantons Schwyz, FAQ zu Förderprogramm und Energiegesetz. Massgebend sind die jeweils aktuellen Bestimmungen.

Referenzen

Unsere dokumentierten Referenzanlagen sind Photovoltaik- und Speicherprojekte, mehrere davon am oberen Zürichsee und in der Region Höfe – nachzulesen unter Projekte & Referenzen. Für den Heizungsersatz zeigen wir Ihnen im Beratungsgespräch vergleichbare Objekte aus der Region statt Symbolbilder.

So läuft Ihr Projekt ab

  1. Bestandsaufnahme. Heizung, Verteilung, Warmwasser und Verbrauch – am besten, solange die alte Anlage noch läuft.
  2. System- und Rechtsklärung. Luft/Wasser oder Erdsonde, Bohrbewilligung, Schallabstände, Nachweis nach MuKEn.
  3. Heizlastberechnung & Offerte. Dimensionierung nach Berechnung, Offerte mit einzeln ausgewiesenen Positionen.
  4. Fördergesuch vor Baubeginn. Einreichen und Zusage abwarten – bei dezentralen Elektroheizungen zusätzlich das separate IP-19-Gesuch.
  5. Meldung & Bewilligungen. Gemeinde, Netzbetreiber und bei Erdsonden die Bohrbewilligung übernehmen wir.
  6. Rückbau & Montage. Alte Heizung raus, Wärmepumpe rein – bei einem Einfamilienhaus wenige Arbeitstage.
  7. Inbetriebnahme & Einregulierung. Heizkurve einstellen, instruieren, nachjustieren – der Punkt, an dem sich die Effizienz entscheidet.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt der Kanton Schwyz an eine Wärmepumpe?
Für Anlagen bis 70 kW thermischer Nennleistung CHF 3’200.- plus CHF 120.- je kW bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe und CHF 4’800.- plus CHF 360.- je kW bei Sole/Wasser oder Wasser/Wasser. Der Anschluss an ein Wärmenetz wird mit CHF 4’000.- plus CHF 200.- je kW gefördert. Die Mindestfördersumme beträgt CHF 3’000.- pro Gesuch, die Maximalsumme CHF 300’000.-.
Muss ich meine Öl- oder Gasheizung im Kanton Schwyz ersetzen?
Nein, eine Ersatzpflicht für Gas- und Ölheizungen besteht nicht. Die Anforderungen greifen erst beim Ersatz des Wärmeerzeugers: Dann darf der Anteil nichterneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreiten, nachzuweisen über eine Standardlösung nach MuKEn, eine Minergie-Zertifizierung oder die GEAK-Klasse D.
Bis wann muss eine Elektroheizung ersetzt werden?
Bestehende ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystem sind bis 2050 zu ersetzen, ebenso zentrale Wassererwärmer bei Wohnnutzungen, die ausschliesslich direkt elektrisch beheizt werden. Für Anlagen ohne Wasserverteilsystem sowie für Zusatz- und Notheizungen neben einer Wärmepumpe besteht keine Ersatzpflicht.
Was ist das IP-19-Gesuch?
Es fördert den Ersatz einer dezentralen Elektro- oder dezentralen fossilen Heizung durch eine Hauptheizung mit hydraulischem Wärmeverteilsystem: bis 250 Quadratmeter Energiebezugsfläche maximal CHF 15’000.-, darüber CHF 60.- je Quadratmeter. Es braucht ein separates Gesuch, und es müssen alle dezentralen Heizungen im Gebäude ersetzt werden – Handtuchradiatoren ausgenommen.
Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?
Zwingend vor Baubeginn. Eine nachträgliche Unterstützung bereits ausgeführter Massnahmen ist ausgeschlossen – wer zuerst bestellt und danach beantragt, geht leer aus. Wir bereiten das Gesuch vor und reichen es in der richtigen Reihenfolge ein.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Gefördert werden ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen. Bis 15 kW thermischer Nennleistung ist ein Wärmepumpen-System-Modul nötig, darüber ein gültiges Gütesiegel mit Leistungsgarantie. Bei Erdwärmesonden kommt das FWS-Gütesiegel der Bohrfirma dazu. Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage muss bis 100 kW bei 0 Prozent liegen.
Luft-Wasser oder Erdsonde – was passt im Kanton Schwyz?
In den meisten Fällen Luft-Wasser: keine Bohrbewilligung, kein Bohrplatz, tiefere Investition. Die Erdsonde ist effizienter, kann im Sommer fast gratis kühlen und wird höher gefördert, braucht aber Platz, eine Bewilligung und einen geeigneten Untergrund. Welche Variante passt, entscheidet die Situation vor Ort.

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