Kurzantwort

Ob eine Solaranlage nur gemeldet oder förmlich bewilligt werden muss und wie lange das Verfahren dauert, regelt jeder Kanton unterschiedlich – auf Basis derselben bundesrechtlichen Grundlage. Seit 1. Januar 2026 gilt das vereinfachte Meldeverfahren neu auch für Fassadenanlagen, nicht mehr nur für Dächer. Diese Tabelle vergleicht Fristen und Zuständigkeiten für sechs Kantone direkt nebeneinander. (Stand: September 2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrechtliche Grundlage ist Art. 18a Raumplanungsgesetz (RPG) – seit 1.1.2026 ausdrücklich auch für Fassadenanlagen.
  • Die konkrete Umsetzung (Frist, Formular, Zuständigkeit) bestimmt jeder Kanton selbst.
  • Die beobachteten Fristen reichen von 20 bis 30 Tagen, mit kantonal unterschiedlichen Ausnahmen für Industrie-/Gewerbezonen.
  • Bei Objekten mit kantonalem oder nationalem Denkmalschutz ist immer eine ordentliche Bewilligung nötig.

Was hat sich 2026 bundesrechtlich geändert?

Bis Ende 2025 kannte Art. 18a RPG das vereinfachte Meldeverfahren nur für Anlagen auf Dächern. Seit 1. Januar 2026 gilt es ausdrücklich auch für Anlagen an Fassaden. Die zugehörige Raumplanungsverordnung (RPV) konkretisiert dies in Art. 32a und Art. 32abis. Eine wichtige Ausnahme bleibt bestehen: Bei Objekten unter kantonalem oder nationalem Denkmalschutz ist gemäss Art. 32b immer eine ordentliche Baubewilligung nötig.

Wie unterscheiden sich die Kantone in der Praxis?

KantonZuständigkeit / VerfahrenFristBesonderheit
AargauGemeinderat, energievollzug.ch/ag (§ 49a BauV)30 Tage für EinwändeIndustrie-/Arbeits-/Gewerbezonen meldefrei über Standardmass; ISOS-A-Objekte brauchen ordentliches Baubewilligungsverfahren
ZugBauanzeige, gemeindliche Bauabteilung (§ 44a PBG)20 Tage ab vollständigen UnterlagenMerkblatt (Mai 2024) bei Fassaden veraltet – Bundesregelung 1.1.2026 massgebend
Schwyz«Baumeldung für geringfügiges Vorhaben», ebau-sz.ch (§ 75a PBG)mind. 20 Tage vor Baubeginn; ohne Widerspruch bewilligtIndustrie-/Gewerbe-/öff. Zonen: Meldung auch für nicht angepasste Fassaden; ab 11 m Brandschutzkonzept
ThurgauPolitische Gemeinde (§§ 50a–50b PBV)<35 m²: keine Meldung/Bewilligung; ≥35 m²: 20 TageArbeitszonen: nur Fläche/Leistung zählen
SchaffhausenGemeinde, Meldeformular im Doppel, gebührenfrei (Art. 54 BauG)30 Tagezusätzliche Meldung ans Schätzungsamt; ISOS-Sonderliste
Zürich (inkl. Winterthur)kantonale Plattform «Solaranlage melden» (§ 2a BVV)30 TageFassaden bis 11 m: Meldung genügt; darüber Baugesuch (ausser EFH)

Stand: September 2026. Quelle je Zeile: kantonales Merkblatt/Verordnung plus, wo verfügbar, die kantonale Melde-Plattform. Massgebend sind stets die aktuell publizierten kantonalen Bestimmungen.

Aus der Praxis

Bei Projekten, die kurz nach Jahreswechsel 2026 anliefen, war die neue Fassadenregelung noch nicht überall in den kommunalen Merkblättern nachgezogen – wir haben mehrfach erlebt, dass ein älteres Merkblatt eine Fassadenanlage fälschlicherweise als bewilligungspflichtig auswies, obwohl seit 1.1.2026 bundesrechtlich das Meldeverfahren greift.

Häufige Fragen

Gilt das vereinfachte Meldeverfahren seit 2026 auch für Fassadenanlagen?

Ja, bundesrechtlich seit 1. Januar 2026 (Art. 18a RPG i.V.m. Art. 32abis RPV). Einzelne kommunale Merkblätter waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht noch nicht durchgehend aktualisiert.

In welchem Kanton geht das Verfahren am schnellsten?

Thurgau ist für kleine Anlagen (unter 35 m²) am schnellsten. Bei den Meldefristen liegen Zug und Schwyz mit rund 20 Tagen vor Aargau, Schaffhausen und Zürich mit 30 Tagen.

Brauche ich für ein denkmalgeschütztes Gebäude immer eine ordentliche Bewilligung?

Ja, bei kantonalem oder nationalem Denkmalschutz gilt gemäss Art. 32b RPV in allen hier verglichenen Kantonen eine ordentliche Baubewilligungspflicht.

Wird diese Tabelle auf weitere Kantone erweitert?

Ja, jeder neu aufgenommene Kanton wird anhand seiner eigenen amtlichen Quelle geprüft.

Unsicher, ob Meldung oder Bewilligung nötig ist?

Wir klären die Verfahrensfrage für Ihren Kanton und Ihre Gemeinde ab – als Teil der Projektplanung.

Quellen: Fedlex (RPG Art. 18a, RPV Art. 32a/32abis/32b), kantonale Merkblätter und Meldeplattformen.

Zuletzt aktualisiert: 18. September 2026 · Kontakt für Rückfragen zur Methodik: ecoEn Fachredaktion