Kurzantwort

Die Schweiz fördert Solaranlagen auf drei Ebenen: mit der Einmalvergütung des Bundes (derzeit rund CHF 360 pro kWp, ausbezahlt über Pronovo), dem Steuerabzug der Investition in den meisten Kantonen und – je nach Wohnort – zusätzlichen Gemeindebeiträgen. Eine laufende Einspeisevergütung wie in Deutschland gibt es nicht. Die wichtigste Regel: Gemeindegesuche gehören vor den Baubeginn. (Stand: Juli 2026)

In diesem Kapitel lernen Sie

  • welche drei Förderebenen es gibt und wer was auszahlt;
  • wie viel die Einmalvergütung ausmacht – und warum der Steuerabzug oft unterschätzt wird;
  • die eine Reihenfolge-Regel, deren Missachtung bares Geld kostet.

Die Förderung in fünf Minuten

Ebene 1: der Bund. Der wichtigste Beitrag ist die Einmalvergütung (EIV) – ein einmaliger Investitionszuschuss, kein laufender Tarif. Für Anlagen bis 30 kWp liegt der Ansatz derzeit bei rund CHF 360 pro kWp; eine typische 10-kWp-Anlage erhält damit rund CHF 3’600. Beantragt wird nach der Inbetriebnahme über Pronovo, ausbezahlt nach Prüfung. Bezogen auf typische Anlagekosten entspricht die EIV häufig einer Grössenordnung von 15 bis 25 Prozent der Investition – abhängig vom Projekt. Massgebend sind die aktuellen Ansätze von Pronovo.

Ebene 2: die Steuern. In den meisten Kantonen – auch in Zürich – ziehen Sie die Anlagekosten bei bestehenden Bauten vom steuerbaren Einkommen ab. Je nach Einkommen und Gemeinde kommt so nochmals ein vierstelliger Betrag zusammen. Dieser zweite Beitrag wird regelmässig unterschätzt, weil er nicht als Überweisung kommt, sondern als tiefere Steuerrechnung. Wichtige Ausnahme: Beim Neubau ist der Abzug in der Regel nicht möglich.

Ebene 3: die Gemeinde. Einzelne Städte und Gemeinden zahlen Zusatzbeiträge – pro kWp, für Speicher oder für besondere Anlagen. Diese Programme sind der bewegliche Teil der Förderlandschaft: oft budgetiert, teils mitten im Jahr ausgeschöpft, und sie ändern sich laufend. Ob Ihr Wohnort etwas zahlt, gehört darum früh geklärt, nicht nach der Montage.

Die Reihenfolge-Regel. Der Klassiker unter den Förderfehlern hat nichts mit Formularen zu tun, sondern mit dem Kalender: Viele Gemeinden fördern nur, was vor Baubeginn beantragt wurde. Die EIV des Bundes beantragen Sie entspannt nach der Inbetriebnahme – das kommunale Gesuch dagegen gehört eingereicht, bevor das Gerüst steht. Wer die Reihenfolge verwechselt, verliert den Gemeindebeitrag unwiderruflich.

Und wer macht den Papierkram? Bei einem gut organisierten Projekt: der Installationsbetrieb. Pronovo-Gesuch, Meldeverfahren, EW-Anmeldung laufen im Hintergrund mit – Sie merken davon im Idealfall fast nichts. Was von Ihnen bleibt, ist der Steuerabzug in der nächsten Steuererklärung.

Vertiefen Sie das Thema

Zum Weiterlesen aus dem Ratgeber:Solar-Förderung Schweiz: Alle Beiträge im Überblick — das vollständige Bild mit allen Programmen und der Antragsreihenfolge – Die Einmalvergütung im Detail — KLEIV, GREIV, HEIV und was für Ihr Dach gilt – Steuerabzug für Solaranlagen — wie die Investition Ihre Steuerrechnung senkt – Pronovo-Anmeldung Schritt für Schritt — der Ablauf vom Gesuch bis zur Auszahlung

### Merken Sie sich Bund nach der Inbetriebnahme, Gemeinde vor dem Baubeginn: Wer diese eine Reihenfolge kennt, holt aus der Schweizer Solar-Förderung heraus, was drin ist.

Kurz gefragt

Gibt es in der Schweiz eine Einspeisevergütung? Nicht mehr für neue Kleinanlagen – das alte KEV-System ist geschlossen. Heute gibt es die einmalige Investitionshilfe (EIV) plus die laufende Vergütung Ihres Netzbetreibers für eingespeisten Überschussstrom. Deren Höhe legt das EW fest und sie zählt zur Wirtschaftlichkeit, nicht zur Förderung im engen Sinn.

Muss ich mich selbst um Pronovo kümmern? In der Regel nicht – der Installationsbetrieb übernimmt Gesuch und Unterlagen üblicherweise für Sie. Die Prüfung durch Pronovo dauert erfahrungsgemäss einige Monate; die Auszahlung kommt nach dem schriftlichen Bescheid auf das hinterlegte Konto.

Wird ein Batteriespeicher auch gefördert? Vom Bund derzeit nicht direkt. Einzelne Kantone und Gemeinden haben eigene Speicherprogramme – ob Ihr Wohnort dazugehört, gehört in die frühe Abklärung, denn auch hier gilt oft: Gesuch vor Baubeginn, Budget begrenzt.

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Quellen: Pronovo AG (EIV-Ansätze), Bundesamt für Energie BFE; Zahlen 1:1 aus dem Förderungs-Ratgeber (F01) übernommen.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion