Kurzantwort

ewz vergütet eingespeisten Solarstrom 2026 mit durchschnittlich 12,91 Rp./kWh – zusammengesetzt aus der Wirkenergie (8,5 Rp. im Hoch-, 4,45 Rp. im Niedertarif), 3 Rp. für den Herkunftsnachweis und neu 2 Rp. Solarförderung. Wer seinen Überschuss über ewz.solarquartier in der Nachbarschaft vermarktet, kommt auf 14 Rp./kWh. Damit gehört das ewz-Gebiet zu den attraktivsten Einspeise-Standorten der Region. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Durchschnittlich 12,91 Rp./kWh für Rücklieferungen ins ewz-Netz – gültig seit Januar 2026 im ewz-Versorgungsgebiet (Stadt Zürich und Teile Graubündens).
  • Neu enthalten: 2 Rp./kWh Solarförderung aus gemeinwirtschaftlichen Leistungen – sie gilt für allen nicht selbst verbrauchten Solarstrom.
  • ewz setzt bewusst auf einen stabilen Tarif statt auf den schwankenden vierteljährlichen Marktpreis des neuen Stromgesetzes.
  • Alternative seit 2026: lokale Elektrizitätsgemeinschaften – über ewz.solarquartier mit 14 Rp./kWh.
  • Trotzdem gilt: Selbst verbrauchter Strom bleibt wirtschaftlich wertvoller als eingespeister – Eigenverbrauch zuerst optimieren.

Wie hoch ist der Rückliefertarif von ewz 2026?

Die Vergütung besteht aus drei Bausteinen:

KomponenteAnsatz 2026
Wirkenergie Hochtarif8,5 Rp./kWh
Wirkenergie Niedertarif4,45 Rp./kWh
Herkunftsnachweis (HKN) Solar3,0 Rp./kWh
Solarförderung (neu 2026)2,0 Rp./kWh
Im Schnitt über das Jahr12,91 Rp./kWh

Richtwerte, Stand: Juli 2026. Die Tarife werden von ewz periodisch angepasst – massgebend ist die aktuelle Tarifpublikation von ewz.

Der Durchschnittswert von 12,91 Rp. ergibt sich daraus, dass eine Solaranlage den grössten Teil ihres Überschusses tagsüber einspeist – also mehrheitlich im Hochtarif. Der tatsächliche Mix hängt von Ihrem Einspeiseprofil ab; wer etwa mit einem Speicher die Abendstunden abdeckt und mittags mehr einspeist, liegt näher am Hochtarifwert.

Warum zahlt ewz mehr als das gesetzliche Minimum?

Seit 2026 gilt schweizweit das neue Stromgesetz: Die Vergütung für Rücklieferungen orientiert sich am vierteljährlich gemittelten Marktpreis, abgefedert durch eine gesetzliche Mindestvergütung, die Produzenten vor extrem tiefen Marktphasen schützt. Für Anlagenbesitzer bedeutet das Modell vor allem eines: Planungsunsicherheit, denn der Marktpreis schwankt von Quartal zu Quartal.

ewz ist hier einen eigenen Weg gegangen und publiziert einen stabilen Jahrestarif deutlich über dem, was die Marktpreis-Logik in schwachen Quartalen hergäbe. Die Begründung der Stadt ist explizit politisch gewollt: Investitionssicherheit für Solarprojekte und Anreiz, die Dächer im dicht bebauten Stadtgebiet voll zu belegen statt nur für den Eigenbedarf. Finanziert wird der Förderanteil von 2 Rp./kWh aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Werks.

Für Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung heisst das: Im ewz-Gebiet dürfen Sie mit einem verlässlicheren Einspeise-Erlös rechnen als in Netzgebieten, die den Marktpreis eins zu eins durchreichen – eine Garantie auf künftige Tarifjahre ist es trotzdem nicht.

Was ist die neue Solarförderung von 2 Rp./kWh?

Die 2 Rp. sind kein Bestandteil des Energiepreises, sondern ein bewusster Zuschlag der Stadt für allen Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird. Bemerkenswert ist der Geltungsbereich: Der Zuschlag fliesst sowohl bei der klassischen Einspeisung ins ewz-Netz als auch dann, wenn Sie Ihren Strom innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft vermarkten. Die Stadt subventioniert also nicht den Einspeisekanal, sondern die Solarproduktion an sich – konsequent zu Ende gedacht aus dem Ziel, jede nutzbare Dachfläche zu belegen.

Lohnt sich ewz.solarquartier mit 14 Rp./kWh?

Seit 2026 erlaubt das Stromgesetz lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG): Produzenten verkaufen ihren Überschuss direkt an Verbraucher in der Nachbarschaft, statt ihn dem Werk abzugeben. ewz hat dafür die Plattform ewz.solarquartier aufgebaut – Produzenten erhalten dort 14 Rp./kWh, gut einen Rappen mehr als im Standardmodell, und Mieter ohne eigenes Dach kommen zu lokalem Solarstrom. Bereits zum Start waren mehrere tausend Stadtzürcher Haushalte angebunden.

Ob sich der Wechsel für Sie lohnt, hängt von Anlagengrösse und Einspeiseprofil ab – bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit einigen tausend kWh Überschuss reden wir über einen überschaubaren, aber stetigen Mehrerlös. Wie LEG rechtlich funktionieren und was bei der Teilnahme zu beachten ist: Lokale Elektrizitätsgemeinschaften erklärt.

Einspeisen ist gut – Eigenverbrauch bleibt besser

So attraktiv 12,91 Rp. im regionalen Vergleich sind: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde erspart Ihnen den Bezugstarif inklusive Netznutzung und Abgaben – und der liegt deutlich über der Rückliefervergütung. Die Rangfolge für die Wirtschaftlichkeit bleibt deshalb unverändert: zuerst den Eigenverbrauch optimieren (Verbrauch in die Sonnenstunden verschieben, allenfalls Speicher oder Wärmepumpe koppeln), dann den Rest zu einem guten Tarif einspeisen. Der ewz-Tarif macht die zweite Hälfte dieser Rechnung erfreulicher – er ersetzt die erste nicht.

Aus der Praxis

In Beratungsgesprächen in der Stadt Zürich rechnen viele Interessenten noch mit den tiefen Rückliefervergütungen, die vor einigen Jahren Schlagzeilen machten – und dimensionieren die Anlage entsprechend knapp auf den Eigenbedarf. Mit dem aktuellen ewz-Tarif dreht sich diese Logik ein Stück: Die Mehrkosten für zusätzliche Module auf derselben Dachfläche sind gering, und der eingespeiste Überschuss wird ordentlich vergütet. Wir legen deshalb in der Stadt fast immer beide Varianten nebeneinander – knappe und volle Belegung – und lassen die Zahlen entscheiden. Volle Belegung gewinnt öfter, als man denkt.

Häufige Fragen

Muss ich etwas unternehmen, um die 12,91 Rp. zu erhalten?

Nein – die Vergütung gilt automatisch für Rücklieferungen ins ewz-Netz gemäss Tarifpublikation. Voraussetzung ist die ordentliche Anmeldung der Anlage beim Werk; der Herkunftsnachweis-Anteil setzt voraus, dass ewz die HKN Ihrer Anlage übernimmt.

Gilt der Tarif auch ausserhalb der Stadt Zürich?

Er gilt im ewz-Versorgungsgebiet – neben der Stadt Zürich auch in den ewz-versorgten Gebieten Graubündens. In den umliegenden Zürcher Gemeinden gelten die Tarife des jeweiligen Netzbetreibers, etwa der EKZ.

Wie oft ändert sich der Rückliefertarif?

ewz publiziert die Tarife jährlich; unterjährig bleibt der Ansatz stabil – das unterscheidet das Modell vom vierteljährlich schwankenden Marktpreisansatz des Stromgesetzes. Prüfen Sie vor jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung die aktuelle Publikation.

Was ist besser: einspeisen oder speichern?

Beides hat seinen Platz. Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch und damit den wertvollsten Teil Ihrer Produktion; der Rest geht zum Rückliefertarif ins Netz. Ob sich der Speicher rechnet, hängt von Verbrauchsprofil und Speicherpreis ab – seit August 2026 hilft in der Stadt Zürich zudem die neue Speicherförderung.

Zählt die Rückliefervergütung als steuerbares Einkommen?

Grundsätzlich ja – wie die Einnahmen im Kanton Zürich konkret erfasst werden, behandeln wir im Steuerabzug-Ratgeber.

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Quellen: ewz (Tarifpublikation, Medienmitteilungen), Stadt Zürich (Medienmitteilungen Juni 2025 und Dezember 2025), netzbetreiberinfo.ch.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion