Kurzantwort

Mit rund 1’674 Watt installierter Photovoltaik-Leistung pro Kopf liegt der Kanton Thurgau auf Rang 3 von 26 Schweizer Kantonen – deutlich über dem gesamtschweizerischen Mittel von 946 Watt pro Kopf. Insgesamt sind rund 507 Megawatt auf 16’931 Anlagen installiert. Für kleine Anlagen unter 35 m² gilt im Thurgau weder Melde- noch Bewilligungspflicht. (Stand: BFE-Registerdaten August 2026, Swissolar-Jahreszahlen 2025)

Das Wichtigste in Kürze

  • Rang 3 von 26 Kantonen bei der Pro-Kopf-Dichte, mit rund 1’674 Watt pro Einwohner.
  • 507 MW installierte Leistung auf rund 16’931 Anlagen (Registerstand August 2026).
  • Anlagen unter 35 m² Modulfläche sind im Thurgau weder melde- noch bewilligungspflichtig – eine der grosszügigsten Regelungen der Schweiz.
  • Indach-Anteil 5,6 %, deutlich unter dem gesamtschweizerischen Schnitt von 12,7 %.

Warum liegt der Thurgau bei der Solar-Dichte so weit vorne?

Mit rund 1’674 Watt installierter Leistung pro Einwohner erreicht der Kanton Thurgau Rang 3 von 26 Kantonen – übertroffen nur von Appenzell Innerrhoden und dem Kanton Jura. Das Register selbst nennt keine Ursache, aber die Kombination aus ländlicher Struktur mit vielen grossen Landwirtschafts- und Gewerbedächern und einer vergleichsweise unkomplizierten Melderegelung dürfte zu diesem hohen Wert beitragen.

KennzahlWert (Kanton Thurgau)Schweiz gesamt (Vergleich)
Installierte Leistung507,0 MW8’635 MW (Register) / 9’498,6 MW (Swissolar)
Anzahl Anlagen16’931331’271 (Register) / 338’270 (Swissolar)
Pro-Kopf-Leistung1’674 W/Einwohner (Rang 3 von 26)946 W/Einwohner (Schweizer Mittel)
Durchschnittliche Anlagengrösse29,9 kWp26,1 kWp
Indach-Anteil5,6 %12,7 %

Quelle: BFE-Anlagenregister (Registerstand August 2026); nationale Vergleichswerte aus der Swissolar-«Statistik Sonnenenergie 2025».

Was gilt im Kanton Thurgau verfahrensrechtlich?

Der Thurgau hat eine der grosszügigsten Regelungen der Schweiz: Anlagen unter 35 m² Modulfläche benötigen gemäss §§ 50a–50b PBV weder eine Meldung noch eine Bewilligung. Ab 35 m² gilt eine Meldung bei der politischen Gemeinde mit einer Frist von 20 Tagen. In Arbeitszonen zählen zusätzlich nur Fläche und Leistung als Kriterium. Die kantonale Solarkarte ThurGIS wurde per 2. September 2025 aktualisiert – seither gilt eine deutlich geringere Zahl an Gebäuden als bewilligungspflichtig als zuvor (ein Rückgang um rund 60 Prozent gegenüber der vorherigen Einstufung).

Aus der Praxis

Der tiefe Indach-Anteil im Thurgau (5,6 %) passt zum Bild eines ländlich geprägten Kantons mit vielen grossen Landwirtschafts- und Gewerbedächern, auf denen eine Aufdach-Montage in aller Regel die wirtschaftlichere Lösung ist.

Häufige Fragen

Brauche ich im Thurgau für jede Solaranlage eine Bewilligung?

Nein. Anlagen unter 35 m² Modulfläche sind weder melde- noch bewilligungspflichtig. Erst ab 35 m² greift eine Meldung bei der Gemeinde mit 20 Tagen Frist.

Ist der Thurgau wirklich einer der solarstärksten Kantone der Schweiz?

Gemessen an der Pro-Kopf-Dichte ja: Rang 3 von 26, deutlich über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Was hat sich mit der ThurGIS-Solarkarte 2025 geändert?

Die aktualisierte Karte (Stand 2. September 2025) stuft deutlich weniger Gebäude als bewilligungspflichtig ein als die vorherige Version – ein Rückgang um rund 60 Prozent.

Wie aktuell sind diese Zahlen?

Strukturdaten mit Stand August 2026 (BFE-Register), nationale Vergleichswerte aus der Swissolar-Jahresstatistik 2025.

Solaranlage im Kanton Thurgau planen?

Wir klären ab, ob Ihre geplante Anlage im Thurgau überhaupt melde- oder bewilligungspflichtig ist.

Quellen: BFE-Anlagenregister (Registerstand August 2026), Swissolar «Statistik Sonnenenergie 2025», ThurGIS Solarkarte (Stand 2. September 2025).

Zuletzt aktualisiert: 18. September 2026 · Kontakt für Rückfragen zur Methodik: ecoEn Fachredaktion