Kurzantwort

Auch ohne eigenes Dach führen mehrere Wege zu Solarstrom: Hat Ihre Liegenschaft eine Anlage mit ZEV, beziehen Sie Solarstrom direkt vom Hausdach – meist günstiger als Netzstrom. Neu können Mieter über lokale Elektrizitätsgemeinschaften Solarstrom aus der Nachbarschaft beziehen. Daneben gibt es Solarstrom-Produkte des EW – und den unterschätzten Weg, die Eigentümerschaft von einer Anlage zu überzeugen: Gut vorbereitete Mieter-Anfragen bewegen mehr, als viele denken. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

    • Mit ZEV im Haus beziehen Mieter Solarstrom vom eigenen Dach – geschützt durch den gesetzlichen Preisdeckel.
    • Neu seit 2026: Die LEG bringt Solarstrom über das öffentliche Netz zu Mietern ohne eigenes Dach.
    • Solarstrom-Produkte des EW sind der einfachste Weg – ökologisch sinnvoll, aber ohne den Preisvorteil des Direktbezugs.
    • Mieter haben mehr Einfluss, als sie denken: Eine fundierte Anfrage an die Eigentümerschaft ist oft der Anfang einer Anlage.
    • Beim Einzug lohnt die Frage nach ZEV und Solarstrom inzwischen genauso wie die nach dem Kellerabteil.

    Welchen Solarstrom kann ich als Mieter direkt beziehen?

    Den vom eigenen Hausdach – wenn die Liegenschaft eine Anlage mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) hat. Dann fliesst der Solarstrom vom Dach direkt zu den Bewohnern, und Sie beziehen zwei Sorten Strom: den Solaranteil vom Haus und den Rest vom Netz. Wie die Abrechnung im Mehrfamilienhaus funktioniert, ist sauber geregelt – und für Mieter gilt eine gesetzliche Schutzlinie: Der interne Solarstrompreis darf nicht über dem liegen, was Sie sonst für das Standardprodukt des Werks zahlen würden. In gut geführten ZEV liegt er spürbar darunter – Sie profitieren, ohne einen Franken investiert zu haben; die Geldflüsse im Detail zeigt der Beitrag zur ZEV-Vergütung.

    Ob Ihr Haus einen ZEV hat, steht im Mietvertrag oder den Nebenkosten-Unterlagen – und wird beim Einzug zunehmend zur berechtigten Frage: Eine Liegenschaft mit Solaranlage und fairem ZEV ist schlicht das bessere Angebot als dieselbe Wohnung ohne.

    Als Mieterin oder Mieter müssen Sie dabei nichts organisieren – der ZEV ist Sache der Eigentümerschaft. Ihre Rolle ist die des Kunden mit Rechten: transparente Abrechnung mit ausgewiesenem Solaranteil, eingehaltener Preisdeckel, geregelte Ein- und Austrittsmodalitäten.

    Was bringt die neue LEG für Mieter?

    Einen echten Systemwechsel – gerade für alle ohne solartaugliches Hausdach. Seit 2026 dürfen lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) Solarstrom über das öffentliche Netz in der Nachbarschaft verkaufen: Das grosse Dach der Genossenschaft nebenan, das Gewerbedach im Quartier – ihr Überschuss kann neu direkt an Haushalte in der Umgebung fliessen, zu reduziertem Netznutzungsentgelt.

    Für Mieter heisst das: Sie können Solarstrom aus dem Quartier beziehen, ohne dass Ihre eigene Liegenschaft irgendetwas baut. Voraussetzung sind ein Smart Meter (dessen Rollout läuft flächendeckend) und ein LEG-Angebot in Ihrem Gebiet – in der Stadt Zürich existiert mit dem Quartierstrom-Modell von ewz ein früher Vorreiter, andere Werke bauen ihre Angebote auf. Die Modelle im Vergleich zeigt der grosse Überblick.

    Ehrlich eingeordnet: Die LEG-Landschaft ist jung, die Angebote sind regional unterschiedlich weit, und der Preisvorteil hängt vom konkreten Modell ab. Aber die Richtung stimmt – erstmals ist Solarstrom-Bezug nicht mehr an das eigene Dach oder das eigene Haus gebunden.

    WegVoraussetzungPreis-Charakter
    ZEV im HausAnlage + ZEV in der Liegenschaftgünstiger als Standardprodukt (Deckel)
    LEG im QuartierAngebot im Gebiet + Smart Metermodellabhängig, lokaler Solarstrom
    Solarstrom-Produkt des EWüberall verfügbarmeist Aufpreis fürs Ökoprodukt
    Balkon-AnlageErlaubnis des Vermieters + Regelnkleiner Eigenbeitrag

    Orientierung, Stand: Juli 2026. Massgebend sind die Angebote an Ihrer Adresse.

    Wie bringe ich meine Eigentümerschaft zur Solaranlage?

    Mit einer Anfrage, die wie ein Projekt aussieht statt wie ein Wunsch – der unterschätzteste Hebel des ganzen Themas. Eigentümerschaften bauen Anlagen nicht, weil niemand fragt; und sie bauen sie, wenn die Rechnung und die Nachfrage stimmen. Als Mieter sind Sie Teil dieser Rechnung.

    Was eine gute Mieter-Initiative enthält:

    1. Das Interesse bündeln. Eine Anfrage von acht Parteien wiegt mehr als eine von einer. Kurze Umfrage im Haus: Wer würde Solarstrom vom Dach beziehen? 2. Den Nutzen für die Eigentümerschaft benennen. Eine Anlage mit ZEV ist für Eigentümer ein Geschäft: Investition mit Erträgen aus Stromverkauf und Einspeisung, aufgewertete Liegenschaft, zufriedenere Mieterschaft. Der Hinweis auf den Vergleich der Modelle und die Abwicklung zeigt, dass das Vorhaben durchdacht ist. 3. Den ersten Schritt anbieten. Eine unverbindliche Offerte kostet die Eigentümerschaft nichts – der Vorschlag, eine solche einzuholen, ist niederschwellig und konkret.

    Bei Genossenschaften läuft derselbe Weg über die Mitgliederrechte, im Stockwerkeigentum – wenn Sie von einer Eigentümerin mieten – über deren Gemeinschaft. Und wo gar nichts geht, bleiben LEG und EW-Produkt: Solarstrom bekommen Sie inzwischen auch am widerwilligsten Vermieter vorbei.

    Der vierte Weg für Aktive – die kleine Balkon-Anlage – ist als Einstieg sympathisch, braucht aber die Zustimmung des Vermieters und die Einhaltung der Anschlussregeln; als Ersatz für eine Dachanlage taugt sie grössenbedingt nicht.

    Aus der Praxis

    Einige unserer Mehrfamilienhaus-Projekte in der Region Zürich haben als Mieter-Anfrage begonnen – und das Muster der erfolgreichen ist immer gleich: Da fragt nicht «jemand aus dem Haus», sondern das halbe Haus, mit Unterschriftenliste und der konkreten Bitte um eine Offerten-Einholung. Für die Eigentümerschaft verwandelt das die Ausgangslage: Aus einem Kostenthema wird ein nachgefragtes Angebot mit gesicherten Abnehmern. Unsere Rolle dabei: Wir rechnen der Eigentümerschaft die Varianten inklusive ZEV durch – und wenn die Zahlen stimmen, ist aus der Mieterfrage vom Frühling im Herbst eine Anlage geworden. Fragen kostet nichts; gut vorbereitet fragen bewegt Dächer.

    Häufige Fragen

    Kann mich mein Vermieter zwingen, den ZEV-Solarstrom zu beziehen?

    Der ZEV-Beitritt ist bei Neuvermietung Teil des Mietverhältnisses und für Bestehende geregelt – geschützt sind Sie über den Preisdeckel: Solarstrom vom Dach darf nicht teurer sein als das externe Standardprodukt. Wirtschaftlich fahren Mieter im sauber geführten ZEV besser, nicht schlechter; die Modalitäten stehen in der ZEV-Vereinbarung.

    Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?

    Grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters – die Anlage verändert die Mietsache bzw. deren Aussenbild – und unter Einhaltung der elektrischen Anschlussregeln. Fragen Sie vor dem Kauf schriftlich an. Als Zeichen des Engagements taugt die Anfrage übrigens auch als Einstieg in die grössere Frage: Wie wäre es mit einer richtigen Dachanlage?

    Was kostet mich Solarstrom aus einer LEG?

    Das legt das jeweilige LEG-Modell fest – die Preise sind lokal verschieden und die Angebotslandschaft jung. Der Charme liegt neben dem Preis in der Herkunft: nachweislich lokaler Solarstrom aus dem Quartier. Fragen Sie Ihr EW, ob an Ihrer Adresse ein Angebot existiert.

    Lohnt sich das teurere Solarstrom-Produkt meines EW überhaupt?

    Ökologisch ist es ein realer Beitrag – Ihr Aufpreis fördert erneuerbare Produktion. Den Preisvorteil des Direktbezugs (ZEV/LEG) hat es nicht; es ist Unterstützung, nicht Ersparnis. Als sofort verfügbarer Schritt ist es sinnvoll; parallel lohnt der Blick auf die direkteren Wege.

    Ich ziehe um – worauf soll ich bei der neuen Wohnung achten?

    Fragen Sie nach Solaranlage und ZEV – konkret: Gibt es Solarstrom vom Dach, zu welchem Preis, wie wird abgerechnet? Eine Liegenschaft mit gut geführtem ZEV bietet real tiefere Stromkosten. Die Frage kostet nichts und signalisiert Vermietern nebenbei, dass Solarstrom nachgefragt wird.

    Kostenlose Erstberatung

    Ihr Haus hat noch keine Anlage? Geben Sie uns die Gelegenheit.

    Wir erstellen Eigentümerschaften unverbindliche Varianten-Offerten inklusive ZEV-Modell – der perfekte nächste Schritt nach Ihrer Mieter-Initiative.

    Quellen: Energiegesetzgebung (ZEV, LEG ab 2026), ElCom-FAQ zur Energiestrategie, Angebote der regionalen Netzbetreiber, Erfahrungswerte aus MFH-Projekten der ecoEn GmbH, Region Zürich.

    Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion