Kurzantwort

Der Kanton Thurgau zahlt keine direkte Photovoltaik-Förderung – die Basisförderung ist die Einmalvergütung des Bundes. Interessant sind aber drei kantonale Nebenwege: der Batteriespeicher-Beitrag von CHF 1’000.– (Kontingent 2026 bereits ausgeschöpft, Warteliste läuft), der Zusatzbeitrag von CHF 20.–/m² bei Dämmung mit gleichzeitiger PV-Anlage und CHF 3’000.– extra, wenn Wärmepumpe und neue PV-Anlage kombiniert werden. Dazu kommen Gemeindeprogramme und der Steuerabzug. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

    • Direkte kantonale PV-Beiträge: im Thurgau Fehlanzeige – wie in den meisten Kantonen läuft die PV-Förderung über die Einmalvergütung des Bundes (Pronovo).
    • Der Kanton fördert dafür Batteriespeicher für Solaranlagen mit CHF 1’000.– – das Jahreskontingent von 700 Gesuchen war 2026 allerdings früh ausgeschöpft.
    • Zwei versteckte PV-Boni: +CHF 20.–/m² beim Dämmen mit gleichzeitiger Solaranlage und +CHF 3’000.– bei der Kombination Erdwärmepumpe plus neue PV-Anlage (Einfamilienhaus).
    • Frauenfeld legt automatisch 30 Prozent auf kantonale Beiträge drauf; über ein Dutzend weitere Gemeinden führen eigene Programme.
    • Steuerlich gilt im Thurgau die Fünfjahresregel: abziehbar sind energetische Investitionen, sofern das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist.

    Was zahlt der Bund – unabhängig vom Kanton?

    Die Basis ist im Thurgau dieselbe wie überall: die Einmalvergütung (EIV) über Pronovo – derzeit rund CHF 360.– pro kWp für die typische Dachanlage, bei 10 kWp also rund CHF 3’600.–. Erwähnenswert für die Region: Für steile Anlagen mit mindestens 75 Grad Neigungswinkel – etwa Fassaden-PV – zahlt der Bund zusätzlich einen Neigungswinkelbonus; solche Anlagen liefern überdurchschnittlich viel Winterstrom. Der Weg zum Geld führt über ein sauber eingereichtes Pronovo-Gesuch.

    Stand: Juli 2026; massgebend sind die aktuellen Ansätze von Pronovo.

    Fördert der Kanton Thurgau Photovoltaik direkt?

    Nein – im kantonalen Förderprogramm sucht man einen Beitrag pro kWp vergeblich; das Kapitel «Solarstromanlagen» verweist schlicht auf die Bundesförderung. Wer aber genauer liest, findet drei Kanäle, über die der Kanton Solarprojekte indirekt mitfinanziert:

    Kanaler NebenwegBeitragBedingung
    Batteriespeicher für SolaranlagenCHF 1’000.– pro Anlagenutzbare Kapazität ab 10 kWh; max. 25 % der Investition
    Dämmung + PV: Zusatzbeitrag auf gedämmte Flächen+ CHF 20.–/m² Dämmmaterial (max. CHF 50’000.–)PV-Anlage mit mind. 30 W/m² EBF auf der geförderten Fläche
    Wärmepumpe + PV: Zusatzbeitrag Solarstromanlage+ CHF 3’000.– (EFH)Erdsonden-/Grundwasser-WP bis 70 kW plus neue PV-Anlage mit mind. 30 W/m² EBF

    Richtwerte gemäss Förderprogramm Energie 2026 des Kantons Thurgau (Stand: 1. Juli 2026). Die beiden PV-Zusatzbeiträge sind nicht miteinander kumulierbar; massgebend sind die aktuellen Förderbedingungen und der Fördergeldrechner (foerdergeldrechner.tg.ch).

    Batteriespeicher: der Thurgauer Sonderweg – mit Haken

    Der Thurgau gehört zu den wenigen Kantonen, die Heimspeicher direkt fördern: CHF 1’000.– pro Anlage, sofern der Speicher mindestens 10 kWh nutzbare Kapazität hat, fachgerecht installiert wird und zu einer bestehenden oder geplanten netzgekoppelten Solaranlage gehört. Eine Eigenheit am Rande: Der Betreiber erklärt sich bereit, dem Elektrizitätswerk auf Verlangen 10 Prozent der Kapazität gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen – der Kanton fördert den Speicher ausdrücklich auch als Beitrag zur Netzstabilität.

    Der Haken ist das Kontingent: Die Förderkategorie ist auf 700 Gesuche pro Jahr begrenzt, und 2026 war dieses Kontingent aufgrund der hohen Nachfrage bereits früh erreicht. Neue Gesuche landen auf einer Warteliste; wird die Förderung 2027 weitergeführt, werden sie nach Einreichedatum abgearbeitet. Immerhin: Mit der Installation darf trotzdem begonnen werden – für eine spätere Zusicherung zählt das Einreichedatum. Praktisch heisst das: Gesuch trotzdem sofort einreichen, auch wenn das Geld erst später fliesst. Ob sich der Speicher unabhängig von der Förderung rechnet: Batteriespeicher-Kosten.

    Welche Gemeinden zahlen zusätzlich?

    Die kommunale Ebene ist im Thurgau ungewöhnlich gut organisiert. Sonderfall Frauenfeld: Die Stadt zahlt auf kantonal geförderte Gebäudehüllen- und Minergie-Massnahmen automatisch 30 Prozent des Kantonsbeitrags drauf – das Gesuch beim Kanton genügt, die Stadt prüft und zahlt separat, ohne zweites Formular.

    Daneben führen über ein Dutzend Städte und Gemeinden eigene Energieförderprogramme, darunter Amriswil, Arbon, Kreuzlingen, Weinfelden, Diessenhofen und Tägerwilen – die Inhalte reichen je nach Gemeinde von PV- über Speicher- bis zu Beratungsbeiträgen und ändern laufend. Der verlässliche Weg bleibt der PLZ-Check auf energiefranken.ch plus ein Blick auf die Gemeindewebsite. Und wie überall gilt: Gesuch vor Baubeginn, Budgets sind begrenzt.

    Steuern im Thurgau: die Fünfjahresregel

    Energetische Investitionen – Solaranlage inklusive – können im Thurgau vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist. Diese explizite Fünfjahresgrenze ist die Thurgauer Antwort auf die Frage, wann ein Gebäude als «bestehend» gilt – klarer als in manch anderem Kanton. Für Neubauten heisst das: Wer die Solaranlage erst im sechsten Jahr nachrüstet, kann sie abziehen; beim Bau selbst gehört sie zu den Anlagekosten. Die erhaltenen Förderbeiträge sind steuerlich korrekt zu deklarieren – der Kanton stellt die Daten der Steuerbehörde direkt zur Verfügung. Grundlagen und Beispiele: Steuerabzug für Solaranlagen.

    So gehen Sie im Thurgau vor

    1. PLZ-Check auf energiefranken.ch und Blick in den kantonalen Fördergeldrechner (foerdergeldrechner.tg.ch). 2. Gesuche vor Baubeginn über das Energieförderportal (energiefoerderung.tg.ch) einreichen – als Baubeginn zählt der Start der energetischen Massnahme selbst; Gerüstbau oder Materialanlieferung lösen die Frist noch nicht aus. 3. Förderzusage abwarten (in der Regel innert eines Monats) – Baustart vorher ist möglich, aber auf eigenes Risiko. 4. Nach Inbetriebnahme: Projektabschluss im Portal, Pronovo-Gesuch für die EIV, Abzug in der Steuererklärung.

    Bei ecoEn-Offerten für den Thurgau gehört die Abklärung aller Töpfe – Bund, Kanton, Gemeinde, Speicher-Warteliste – zum Standard, inklusive Übernahme der Gesuche.

    Aus der Praxis

    Das Thurgauer Speicher-Kontingent hat 2026 vorgeführt, wie schnell budgetierte Programme kippen: Wer sein Gesuch im Frühjahr einreichte, bekam die Zusage – wer im Sommer kam, steht auf der Warteliste. Unsere Konsequenz ist unspektakulär: Bei kombinierten Projekten reichen wir das Speichergesuch am Tag der Vertragsunterschrift ein, nicht erst mit der Detailplanung. Und der zweite Thurgauer Klassiker: Die Zusatzbeiträge für PV bei Dämm- und Heizungsprojekten gehen vergessen, weil sie in den Förderkapiteln der anderen Gewerke stehen. Wer ohnehin saniert, sollte die Solarfrage deshalb vor dem Dämm- oder Heizungsgesuch klären – nachträglich lässt sich der Bonus nicht mehr anhängen.

    Häufige Fragen

    Bekomme ich 2026 noch Speicherförderung im Thurgau?

    Das Jahreskontingent von 700 Zusagen war 2026 früh ausgeschöpft; neue Gesuche kommen auf eine Warteliste und würden bei Weiterführung des Programms 2027 nach Einreichedatum berücksichtigt. Einreichen lohnt sich trotzdem sofort – und mit der Installation dürfen Sie ohne Zusage beginnen.

    Fördert der Thurgau Luft-Wasser-Wärmepumpen?

    Das kantonale Programm für Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 70 kW wurde eingestellt; gefördert werden Erdsonden- und Grundwasser-Wärmepumpen (ab CHF 9’000.– im EFH) sowie Wärmenetzanschlüsse. Beim Ersatz dezentraler Elektroheizungen gibt es weiterhin bis CHF 15’000.– für das neue Wärmeverteilsystem.

    Was bringt der PV-Zusatzbeitrag bei der Dämmung konkret?

    Wer Dach oder Fassade dämmt (Basisbeitrag CHF 40.–/m²) und auf den sanierten Flächen gleichzeitig eine PV-Anlage mit mindestens 30 W/m² Energiebezugsfläche installiert, erhält zusätzlich CHF 20.–/m² gedämmter Fläche – bis CHF 50’000.–.

    Wo verkaufe ich meinen Thurgauer Solarstrom am besten?

    Neben der Rücklieferung ans örtliche EW gibt es regionale Vermarktungswege wie den Solarstrom-Pool Thurgau oder Thurgauer Naturstrom. Die Vergütung des Netzbetreibers behandeln wir im Rückliefertarif-Ratgeber Thurgau.

    Kann ich Kantons- und Gemeindebeiträge kombinieren?

    Ja, kommunale Programme sind grundsätzlich kumulierbar; in Frauenfeld läuft der Stadtzuschlag von 30 Prozent sogar automatisch über das kantonale Gesuch. Nicht kombinierbar sind die kantonalen Beiträge mit Drittprogrammen wie Stiftung KliK oder Energie Zukunft Schweiz.

    Kostenlose Erstberatung

    Fördercheck für den Thurgau – inklusive Warteliste im Blick.

    Bei jeder Offerte klären wir EIV, kantonale Boni, Speicher-Kontingent und Ihre Gemeinde ab – und reichen die Gesuche zum richtigen Zeitpunkt ein.

    Quellen: Kanton Thurgau, Amt für Energie (Förderprogramm Energie 2026, Fördersätze und Bedingungen, Stand 1. Juli 2026), energiefoerderung.tg.ch, foerdergeldrechner.tg.ch, Pronovo AG, energiefranken.ch.

    Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion