Kurzantwort

Die WWZ vergütet eingespeisten Solarstrom 2026 nach dem vierteljährlich berechneten Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie – ohne eigenes Festpreisprodukt. Dazu kommt 1,00 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis (Solaranlagen bis 100 kW), sofern die Anlage im HKN-System von Pronovo erfasst ist und ein HKN-Dauerauftrag zugunsten der WWZ besteht. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Energievergütung folgt dem schweizweit harmonisierten, quartalsweise gemittelten Referenz-Marktpreis (Art. 15 EnFV) – sie schwankt also von Quartal zu Quartal.
  • Nach unten greift die gesetzliche Mindestvergütung für kleine Anlagen; ein eigenes Festpreis- oder Vertragsmodell wie bei anderen Werken der Region bietet die WWZ nicht an.
  • Der Solar-Herkunftsnachweis bringt zusätzlich 1,00 Rp./kWh (Anlagen bis 100 kW; darüber 0,50 Rp.) – Voraussetzung: Pronovo-Registrierung plus HKN-Dauerauftrag.
  • Ausbezahlt wird die Energie in der Regel quartalsweise; die HKN-Vergütung bei kleinen Anlagen jährlich im Mai des Folgejahres.
  • Umso wichtiger im WWZ-Gebiet: Eigenverbrauch maximieren – er ist von den Marktschwankungen nicht betroffen.

Wie funktioniert das WWZ-Modell?

Die WWZ hat sich mit dem neuen Stromgesetz für die schlankeste Variante entschieden: Sie reicht den Referenz-Marktpreis des Bundes direkt weiter. Das Bundesamt für Energie berechnet diesen Wert für jedes Quartal aus den durchschnittlichen Strommarktpreisen; er gilt schweizweit einheitlich als Basis für Netzbetreiber ohne eigenes Tarifmodell. Der Tarif «Einspeisung elektrischer Energie (EeE)» gilt für ortsfeste Anlagen bis 3 MW – also für jede Dachanlage im Versorgungsgebiet.

KomponenteAnsatz 2026
Energievierteljährlicher Referenz-Marktpreis des BFE (schwankend)
Solar-HKN, Anlagen bis 100 kW1,00 Rp./kWh exkl. MwSt. (1,08 inkl.)
Solar-HKN, Anlagen ab 100 kW0,50 Rp./kWh exkl. MwSt.
Untergrenze Energiegesetzliche Mindestvergütung für kleine Anlagen

Richtwerte gemäss WWZ-Tarifblättern «EeE» und «Ökologischer Mehrwert (HKN)», gültig ab 1. Januar 2026. Die Tarife werden periodisch angepasst – massgebend sind die aktuellen Tarifblätter der WWZ; den aktuellen Referenz-Marktpreis publiziert das BFE.

In Quartalen mit hohen Marktpreisen profitieren Sie unmittelbar; in sonnenreichen Sommerquartalen, wenn alle Anlagen gleichzeitig einspeisen und die Preise drücken, fällt die Vergütung entsprechend tiefer aus. Vor extremen Tiefphasen schützt die gesetzliche Mindestvergütung des Bundes.

Was bringt der Herkunftsnachweis – und wie kommen Sie dazu?

Der ökologische Mehrwert wird bei der WWZ separat und bescheiden vergütet: 1,00 Rp./kWh für Solaranlagen bis 100 kW. Massgebend ist die Generatorleistung (kWp); ist sie nicht bekannt, zählt die Wechselrichterleistung. Damit die Vergütung fliesst, braucht es zwei Dinge: die Erfassung der Anlage im HKN-System von Pronovo und einen unterzeichneten HKN-Dauerauftrag, der die Zertifikate aufs Händlerkonto der WWZ transferiert.

Zwei Verwaltungsdetails, die man kennen sollte: Die HKN-Lieferung läuft jahresweise und verlängert sich stillschweigend – kündbar per Jahresende mit einem Monat Frist. Und die Auszahlung erfolgt bei kleinen Anlagen ohne Lastgangmessung jährlich im Mai des Folgejahres – wer im Sommer 2026 einspeist, sieht das HKN-Geld also erst im Frühjahr 2027. Kein Beinbruch, aber gut zu wissen, bevor man die Abrechnung für einen Fehler hält.

Wie schlägt sich die WWZ im regionalen Vergleich?

Ehrlich eingeordnet: Die WWZ liegt am nüchternen Ende der Skala. ewz stützt seinen Tarif politisch auf stabile 12,91 Rp. im Schnitt, Stadtwerk Winterthur zahlt im Vertragsmodell saisonale Festpreise bis 13 Rp., die AEW bietet immerhin einen Fixpreis von 8,2 Rp. inkl. HKN zur Wahl, und die EKZ vergüten den HKN mit bis zu 3 Rp. – die WWZ gibt den Marktpreis weiter und legt 1 Rp. für den HKN drauf. Aussuchen können Sie sich den Netzbetreiber nicht; die Konsequenz ist eine andere:

Im WWZ-Gebiet entscheidet die Eigenverbrauchsquote noch stärker als anderswo über die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt den vollen Bezugstarif – unabhängig davon, was der Markt gerade zahlt. Verbrauch in die Sonnenstunden verschieben, Wärmepumpe oder E-Auto koppeln, bei passendem Profil einen Speicher rechnen: Das ist in Zug die halbe Miete. Die andere Hälfte kommt aus der Investitionsseite – Einmalvergütung, dem Zuger Dämm-Bonus bei kombinierten Projekten und dem Steuerabzug.

Lohnt sich eine Solaranlage in Zug trotzdem?

In den meisten Fällen ja – nur verschiebt sich die Begründung. Die Rechnung trägt nicht die Einspeisung, sondern der vermiedene Strombezug plus die Förderung der Investition. Eine gut auf den Eigenverbrauch dimensionierte Anlage erreicht auch im WWZ-Gebiet solide Ergebnisse; eine reine Volleinspeise-Logik («grosses Dach, alles ins Netz») rechnet sich hier dagegen schlechter als etwa in der Stadt Zürich. Genau diese Abwägung gehört in die Planung – nicht erst in die erste Jahresabrechnung.

Aus der Praxis

Im Raum Zug erleben wir regelmässig Überraschung in beide Richtungen: Enttäuschung über die Marktpreis-Vergütung im Sommerquartal – und Erstaunen, wie wenig das in der Gesamtrechnung ausmacht, wenn die Anlage sauber auf den Eigenverbrauch ausgelegt ist. Bei Projekten mit Wärmepumpe oder E-Auto landen schnell mehr als die Hälfte der Produktion im eigenen Haus, und dann trägt der vermiedene Bezugstarif die Rechnung fast allein. Der HKN-Dauerauftrag gehört bei uns trotzdem in jede Inbetriebnahme – ein Rappen ist ein Rappen, und der Papierkram dauert zehn Minuten.

Häufige Fragen

Wo sehe ich den aktuellen Referenz-Marktpreis?

Das Bundesamt für Energie publiziert den quartalsweise berechneten Wert auf seiner Website (Stichwort Einspeisevergütung/Referenz-Marktpreis). Die WWZ verweist im Tarifblatt «EeE» direkt darauf.

Bietet die WWZ einen Festpreis an?

Nein, Stand 2026 gibt es kein Festpreis- oder Vertragsmodell für die Energie – vergütet wird der Referenz-Marktpreis, ergänzt um die separate HKN-Vergütung. Prüfen Sie die aktuellen Tarifblätter, falls sich das Produktangebot ändert.

Warum erhalte ich die HKN-Vergütung erst im Folgejahr?

Bei Anlagen ohne Lastgangmessung – also praktisch allen Einfamilienhaus-Anlagen – rechnet die WWZ den ökologischen Mehrwert jährlich ab und zahlt im Mai des Folgejahres aus. Nur Anlagen mit Lastgangmessung (Anschlussleistung über 30 kVA) werden monatlich vergütet.

Muss ich den HKN an die WWZ abgeben?

Nein, es ist Ihre Wahl. Ohne HKN-Dauerauftrag behalten Sie die Zertifikate – vergütet werden sie dann aber nicht. Für die typische Dachanlage ist die Abgabe an die WWZ der einfachste Weg, den Mehrwert zu versilbern.

Wer zahlt die Messeinrichtung?

Die notwendigen Zähler liefert die WWZ zulasten des Produzenten gemäss Anschlusskostenreglement; bei Anschlussleistungen über 30 kVA ist eine Lastgangmessung erforderlich. Bei üblichen Einfamilienhaus-Anlagen hält sich der Posten in engen Grenzen – er gehört in eine transparente Offerte.

Kostenlose Erstberatung

Zuger Rechnung, ehrlich gerechnet.

Wir legen Ihnen Eigenverbrauch, Markt-Vergütung und alle Fördertöpfe für Ihren Standort offen – bevor Sie entscheiden.

Quellen: WWZ Energie AG (Tarifblatt «Einspeisung elektrischer Energie (EeE)» und «Tarif ökologischer Mehrwert (HKN)», gültig ab 1. Januar 2026), Bundesamt für Energie (Referenz-Marktpreis, Art. 15 EnFV), Pronovo AG.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion