Seit dem 1. August 2026 zahlt die Stadt Zürich erstmals Beiträge an stationäre Batteriespeicher: CHF 1’000.– Grundbeitrag plus CHF 100.– pro Kilowattstunde Speicherkapazität – und nochmals CHF 100.– pro kWh zusätzlich, wenn der Speicher aus wiederverwendeten Zellen besteht (Second-Life). Gefördert wird bei neuen und bestehenden PV-Anlagen. Zwei Dinge muss man wissen: Das Gesuch gehört zwingend vor Baubeginn eingereicht, und förderberechtigt sind höchstens 1,5 kWh Speicher pro installiertem kWp der Anlage. (Stand: August 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Grundbeitrag CHF 1’000.– plus CHF 100.– pro kWh, für Speicher ab 3 kWh Kapazität.
- Second-Life-Bonus: zusätzlich CHF 100.– pro kWh für Speicher aus wiederverwendeten Batteriezellen.
- Obergrenzen: förderberechtigt sind maximal 1,5 kWh pro kWp der angeschlossenen Anlage und maximal 100 kWh pro Speicher.
- Nachrüstung zählt: Die Förderung gilt ausdrücklich bei bestehenden wie neuen PV-Anlagen.
- Gesuch zwingend vor Baubeginn – wer zuerst installiert, verliert den Anspruch.
Was zahlt die Stadt Zürich seit dem 1. August?
Der Stadtrat hat die Speicherförderung im Juni 2026 beschlossen (STRB Nr. 1853/2026); seit dem 1. August 2026 können Gesuche eingereicht werden. Die Beiträge im Überblick:
| Beitrag | Ansatz |
|---|---|
| Grundbeitrag pro Speicheranlage | CHF 1’000.– |
| Kapazitätsbeitrag | CHF 100.– pro kWh |
| Second-Life-Bonus (wiederverwendete Batteriezellen) | zusätzlich CHF 100.– pro kWh |
Richtwerte gemäss den seit 1. August 2026 geltenden Förderbestimmungen der Stadt Zürich (Art. 20a–20d AB VGL), Stand: August 2026. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen und die Zusicherung der Förderstelle.
Für die Bemessung zählt nicht automatisch die ganze installierte Kapazität: Förderberechtigt sind maximal 1,5 kWh pro installiertem kWp der angeschlossenen Energieerzeugungsanlage und maximal 100 kWh pro Speicheranlage. Ein grösserer Speicher darf gebaut werden – der Teil darüber wird schlicht nicht mitgefördert.
Zwei Rechenbeispiele machen es greifbar: Ein 10-kWh-Speicher an einer 10-kWp-Anlage liegt klar innerhalb der Grenze und erhält CHF 2’000.– (1’000 + 10 × 100). Ein 20-kWh-Speicher an derselben Anlage stösst an die 1,5-kWh-pro-kWp-Grenze: Förderberechtigt sind 15 kWh, der Beitrag beträgt CHF 2’500.– – die restlichen 5 kWh gehen förderseitig leer aus. Wer die Speichergrösse plant, nimmt diese Grenze also besser gleich in die Dimensionierung auf; wie man die richtige Speichergrösse bestimmt, bleibt davon unberührt – der Verbrauch führt, nicht die Förderung.
Welche Bedingungen gelten?
Die Förderbestimmungen verlangen kumulativ:
- Mindestkapazität 3 kWh, stationär und fest installiert;
- Betrieb zusammen mit einer erneuerbaren Erzeugungsanlage (in der Praxis: der PV-Anlage) hinter demselben Hausanschlusskasten;
- mindestens sechs Jahre Betrieb ab Inbetriebnahme;
- Einbindung in ein netzdienliches Energiemanagementsystem;
- keine Bleibatterien; mobile Speicher, Fahrzeugbatterien, Wärmespeicher und Inselanlagen sind ausgeschlossen;
- für den Second-Life-Bonus: Nachweis der wiederverwendeten Zellen, etwa per Herstellerbestätigung.
Die EMS-Bedingung ist mehr als eine Formalie: «Netzdienlich» heisst, der Speicher soll nicht stur auf Eigenverbrauch optimieren, sondern sich ins Netz einfügen können. Wer ohnehin ein Energiemanagement plant – etwa zur Eigenverbrauchs-Optimierung –, erfüllt die Anforderung meist im selben Schritt; die Details klärt die Systemwahl im Projekt.
Gilt das auch für bestehende PV-Anlagen?
Ja – und das ist aus unserer Sicht der wichtigste Punkt der ganzen Neuerung. Die Stadt nennt in ihrer Mitteilung ausdrücklich Batteriespeicher «bei bestehenden sowie neuen PV-Anlagen». Damit zielt das Programm genau auf die Gruppe, für die sich die Rechnung 2026 am stärksten verschoben hat: Anlagenbesitzer, die ihren Überschuss zum tiefen Rückliefertarif einspeisen und den Strom abends teuer zurückkaufen. Was bei der Nachrüstung eines Speichers technisch zu beachten ist, ändert sich durch die Förderung nicht – aber der Beitrag verschiebt die Wirtschaftlichkeit spürbar in Richtung Ja. Die nüchterne Gesamtabwägung: Lohnt sich ein Stromspeicher?
Interessant ist auch der Second-Life-Bonus: Die Stadt fördert Speicher aus wiederverwendeten Zellen nicht nur mit, sondern höher als Neuware – ein bewusstes Signal für die Kreislaufwirtschaft und schweizweit eine Seltenheit. Was Second-Life-Speicher taugen und worauf man achten muss, haben wir separat eingeordnet: Second-Life-Batteriespeicher.
Wie stellen Sie das Gesuch?
Der Weg läuft über die Förderplattform (portal.energie-foerderung.ch), Förderstelle ist ewz. Die Reihenfolge ist entscheidend:
1. Gesuch im Portal erfassen, Formular unterzeichnen und einreichen – zwingend vor Baubeginn. Bei bereits begonnenen Arbeiten verfällt der Anspruch; diese Regel kennt keine Kulanz. 2. Eingangsbestätigung bzw. Freigabe abwarten, erst dann bestellen und installieren. Wichtig: Die blosse Eingangsbestätigung ist noch keine Zusicherung – massgebend ist die schriftliche Freigabe. 3. Nach der Inbetriebnahme die Abschlussunterlagen im Portal einreichen; danach folgt die Auszahlung. Der Förderentscheid ist zwei Jahre gültig – genug Puffer für eine saubere Projektplanung.
Das Gesuch unterzeichnet die Eigentümerschaft; Dritte brauchen eine Vollmacht. Bei ecoEn-Projekten in der Stadt übernehmen wir Gesuch und Fristenkontrolle standardmässig – derselbe Ablauf, den wir von den PV-Fördergesuchen der Stadt kennen.
Dass ausgerechnet 2026 eine Speicherförderung kommt, ist kein Zufall – es ist das Jahr, in dem die Einspeisevergütung in den Keller ging und viele Anlagenbesitzer zum ersten Mal nachrechnen, was ihr Überschussstrom noch einbringt. Der städtische Beitrag beantwortet die Frage nicht allein: Ein Speicher muss zur Anlage, zum Verbrauchsprofil und zum Tarifgebiet passen, sonst hilft auch die Förderung nicht. Aber er verschiebt die Schwelle – und er belohnt erstmals diejenigen, die einer gebrauchten Batterie ein zweites Leben geben. Beides halten wir für richtig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Beitrag für einen typischen 10-kWh-Heimspeicher?
CHF 2’000.– – der Grundbeitrag von CHF 1’000.– plus CHF 100.– pro kWh. Besteht der Speicher aus wiederverwendeten Zellen, kommen nochmals CHF 1’000.– Second-Life-Bonus dazu. Vorausgesetzt, die angeschlossene PV-Anlage hat mindestens rund 7 kWp (1,5-kWh-pro-kWp-Grenze).
Gilt die Förderung auch, wenn meine PV-Anlage schon länger läuft?
Ja. Die Förderung gilt ausdrücklich bei bestehenden wie neuen PV-Anlagen – der Speicher muss mit der Anlage hinter demselben Hausanschlusskasten betrieben werden. Das Gesuch stellen Sie vor dem Einbau.
Was bedeutet die Grenze von 1,5 kWh pro kWp?
Förderberechtigt ist höchstens das 1,5-Fache Ihrer Anlagenleistung als Speicherkapazität: Bei 6 kWp sind das 9 kWh, bei 10 kWp 15 kWh. Einen grösseren Speicher dürfen Sie installieren – der überschiessende Teil wird bei der Beitragsberechnung einfach nicht berücksichtigt.
Was ist der Second-Life-Bonus?
Ein Zusatzbeitrag von CHF 100.– pro kWh für Speicher, die aus wiederverwendeten Batteriezellen bestehen – zusätzlich zum regulären Kapazitätsbeitrag. Den Nachweis erbringt beispielsweise eine Herstellerbestätigung.
Muss das Gesuch wirklich vor der Installation gestellt sein?
Ja, zwingend vor Baubeginn – sonst verfällt der Anspruch. Gut zu wissen: Ein Baugesuch gilt noch nicht als Baubeginn; massgebend ist der Beginn der Montage bzw. die Wechselrichterinstallation. Warten Sie nach der Einreichung die schriftliche Freigabe ab, bevor Sie bestellen – die reine Eingangsbestätigung genügt nicht.
Gibt es eine solche Förderung auch ausserhalb der Stadt Zürich?
Flächendeckend nein – das Zürcher Programm ist eine kommunale Premiere in der Region. Einzelne Gemeinden und Kantone führen eigene Programme mit anderen Regeln; der Überblick: Batteriespeicher-Förderung Schweiz, der PLZ-Check läuft über energiefranken.ch.
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Quellen: Stadt Zürich (Medienmitteilung Juni 2026; STRB Nr. 1853/2026 mit Änderung der AB VGL, Art. 20a–20d, Inkrafttreten 1. August 2026), ewz (Förderbeiträge, Gesuchsprozess).
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

