Kurzantwort

Die Tarifrechner der Elektrizitätswerke beantworten vor allem eine Frage: Was kostet Ihr Strombezug? Für Solarbesitzer ist das nur die halbe Rechnung – die Rücklieferung steht meist nicht im Rechner, sondern im separaten Tarifblatt oder Einspeise-Produktblatt des Werks. Wer beide Seiten kennt und die richtige Tarifkategorie wählt, kann seine Stromrechnung nachvollziehen und die eigene Anlage realistisch rechnen. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Tarifrechner des EW zeigt in der Regel den Bezugstarif – die Rücklieferung ist ein separates Dokument.
  • Für die Solar-Rechnung brauchen Sie beide Zahlen: was Bezug kostet und was Einspeisung bringt.
  • Achten Sie auf die richtige Kategorie: Tarifprodukt, Hoch-/Niedertarifzeiten und die Bestandteile des Preises.
  • Der Bezugspreis besteht aus Energie, Netznutzung und Abgaben – für den Solarwert zählt die Summe.
  • Offizielle Vergleichsbasis für Bezugstarife ist die Strompreis-Webseite der ElCom.

Was zeigt mir der Tarifrechner – und was nicht?

Der Tarifrechner auf der Website Ihres Elektrizitätswerks beantwortet die Frage, die das Werk am häufigsten hört: «Was kostet mich der Strom?» Sie geben Wohnort, Verbrauch und allenfalls das Produkt an, der Rechner zeigt den Preis pro Kilowattstunde und die Jahreskosten. Für den normalen Haushalt ist das die ganze Geschichte.

Für Solarbesitzer ist es die halbe. Die zweite Hälfte – was bekomme ich für den eingespeisten Strom? – steht in den meisten Rechnern nicht. Die Rücklieferung wird separat publiziert: als Rückliefertarif-Blatt, Einspeise-Produktblatt oder Preisliste für Produzenten, oft in einer anderen Ecke der Website. Wer nur den Rechner konsultiert, kennt seine Solar-Rechnung schlicht nicht.

Dazu kommt eine Besonderheit der Marktpreis-Modelle: Wo das Werk den Referenz-Marktpreis weitergibt, ändert der Wert quartalsweise – ein statischer Rechner kann ihn gar nicht dauerhaft abbilden. Die aktuellen Werte der Werke in der Region und ihre Modelle versammelt die grosse Tarif-Übersicht.

Wie lese ich den Bezugstarif richtig?

Mit Blick auf drei Stellschrauben, die das Ergebnis stärker verändern als gedacht:

Das Tarifprodukt. Die meisten Werke führen mehrere Stromprodukte – vom Standardprodukt bis zu Öko-Varianten mit Aufpreis. Der Rechner zeigt, was Sie gewählt haben; für Vergleiche zählt das Standardprodukt. Für ZEV-Betreiber ist es sogar rechtlich relevant: Der interne Solarstrompreis darf das externe Standardprodukt nicht übersteigen.

Hoch- und Niedertarif. Viele Tarife unterscheiden nach Tageszeit. Für Solarbesitzer doppelt interessant: Der Strom, den Ihre Anlage tagsüber ersetzt, fällt oft in die teurere Hochtarifzeit – der ersetzte Bezug ist also eher der teure. Genau deshalb gehört in die Wirtschaftlichkeitsrechnung der richtige, nicht der gemittelte Bezugspreis.

Die Preisbestandteile. Der Gesamtpreis pro Kilowattstunde setzt sich aus Energie, Netznutzung und Abgaben zusammen. Für die Frage «was spart mir die eigene Kilowattstunde?» zählt die Summe – denn selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt den ganzen Bezugspreis, nicht nur den Energieanteil. Das ist der Kern der Rechnung im Beitrag Eigenverbrauch oder Einspeisen.

Für den neutralen Vergleich über Werksgrenzen hinweg gibt es übrigens eine offizielle Anlaufstelle: Die Strompreis-Webseite der ElCom zeigt die publizierten Bezugstarife aller Netzgebiete – nützlich zur Einordnung, auch wenn der Netzbetreiber selbst nicht wählbar ist.

Wo finde ich die Rücklieferung – und worauf achte ich dort?

Suchen Sie auf der Website Ihres Werks nach Begriffen wie «Rücklieferung», «Einspeisung», «Energie zurückliefern» oder «Produzenten» – dort liegt das massgebende Dokument. Beim Lesen zählen vier Punkte:

PrüfpunktWarum er zählt
ModellFestpreis, Saisonpreis oder Referenz-Marktpreis? Bestimmt, ob Ihr Ertrag stabil ist oder quartalsweise schwankt
HKN-VergütungDer Herkunftsnachweis wird oft separat vergütet – und fliesst fast nie automatisch
AnlagekategorieViele Tarife gelten «bis 30 kW» oder «bis 100 kW» – die eigene Anlage muss in die richtige Zeile
Gültigkeit/StandTarifblätter tragen ein Datum; Festpreise werden jährlich neu publiziert

Orientierung, Stand: Juli 2026. Die Tarife werden von den Netzbetreibern periodisch angepasst – prüfen Sie die aktuelle Publikation Ihres EW.

Ein Hinweis zur Erwartung: Die Rückliefer-Dokumente sind oft weniger komfortabel aufbereitet als der Bezugsrechner – PDF statt Rechner, Fachbegriffe statt Schieberegler. Das ist kein Zufall, sondern Prioritätensetzung der Werke; umso mehr lohnt es, die eigene Zeile einmal sauber zu identifizieren. Wie die Positionen später auf der Abrechnung erscheinen und wie Sie diese in fünf Minuten jährlich kontrollieren, zeigt der Beitrag zur Stromabrechnung mit PV.

Wie nutze ich beide Zahlen für die Anlagenplanung?

Als Paar – denn erst zusammen ergeben sie den Wert Ihres Solarstroms. Die Kurzformel: Selbst verbrauchter Strom ist so viel wert wie der ersetzte Bezugspreis, eingespeister Strom so viel wie der Rückliefertarif. Zwischen beiden liegt typischerweise ein Faktor von zwei bis vier – deshalb dominiert der Eigenverbrauch jede Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Für die Praxis heisst das dreierlei. Erstens: Wer eine Offerte prüft, sollte die dort verwendeten Tarife mit den eigenen Publikationen des Werks abgleichen – seriöse Anbieter rechnen mit dem Tarif an der Anlagenadresse, nicht mit regionalen Mittelwerten. Zweitens: Bei Marktpreis-Modellen gehört eine konservative Bandbreite in die Rechnung, nicht der beste Quartalswert. Drittens: Die Zahlen ändern sich – Bezugstarife jährlich, Marktpreise quartalsweise. Der Tarifcheck ist eine Wiederholungsübung, keine einmalige.

Aus der Praxis

In Beratungsgesprächen erleben wir regelmässig denselben Moment: Jemand kennt seinen Strompreis «so ungefähr» – und beim gemeinsamen Blick in Tarifblatt und Abrechnung stellt sich heraus, dass die Anlage mit dem falschen Wert gerechnet wurde. Mal war es der Energiepreis ohne Netz und Abgaben, mal ein veraltetes Tarifjahr, mal fehlte die HKN-Zeile bei der Rücklieferung komplett. Unsere Routine ist deshalb unspektakulär: Bei jeder Offerte legen wir die aktuellen Publikationen des zuständigen Werks daneben – Bezug und Rücklieferung, beide mit Standdatum. Fünf Minuten Aufwand, und die Rechnung steht auf dem richtigen Fundament.

Häufige Fragen

Warum zeigt der Tarifrechner meines EW keine Rücklieferung?

Weil die Rechner für die grosse Mehrheit gebaut sind – die Bezüger. Die Rücklieferung publizieren die Werke separat als Tarifblatt oder Produktblatt für Produzenten. Suchen Sie nach «Rücklieferung» oder «Einspeisung» auf der Website Ihres Werks, oder nutzen Sie die verlinkten Übersichten pro Werk.

Welcher Preis zählt für die Ersparnis durch Eigenverbrauch?

Der volle Bezugspreis – Energie plus Netznutzung plus Abgaben. Selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt die ganze bezogene Kilowattstunde samt allen Preisbestandteilen. Wer nur mit dem Energiepreis rechnet, unterschätzt den Wert der eigenen Anlage deutlich.

Kann ich mit dem Tarifrechner Werke vergleichen und wechseln?

Vergleichen ja – etwa über die offizielle Strompreis-Webseite der ElCom. Wechseln nein: Der Netzbetreiber ist an die Adresse gebunden. Der Vergleich dient dem Erwartungsmanagement und der Einordnung, nicht der Anbieterwahl.

Wie oft ändern sich die Tarife?

Bezugstarife werden jährlich publiziert, jeweils im Herbst fürs Folgejahr. Bei der Rücklieferung gilt: Festpreis-Modelle jährlich, Marktpreis-Modelle quartalsweise. Ein jährlicher Blick in beide Publikationen gehört zur Betriebsroutine jeder Anlage.

Stimmen die Zahlen im Rechner mit meiner Abrechnung überein?

Sie sollten – wenn Produkt, Kategorie und Tarifjahr übereinstimmen. Weichen Rechnung und Rechner ab, sind meist ein anderes Produkt, eine andere Tarifzeit-Verteilung oder eine fehlende HKN-Anmeldung der Grund. Der Fünf-Minuten-Check der Jahresabrechnung deckt das auf.

Kostenlose Erstberatung

Ihre Anlage, gerechnet mit den echten Tarifen.

Wir legen jeder Offerte die aktuellen Bezugs- und Rückliefertarife Ihres Netzbetreibers zugrunde – mit Standdatum und konservativer Bandbreite statt Wunschwerten.

Swissolar-Mitglied und Solarprofi · ESTI-Installationsbewilligung (Art. 14 NIV) · seit 2017 in Zürich · über 150 realisierte Anlagen · persönliche Antwort vom Fachbetrieb, kein Callcenter

Quellen: Tarifpublikationen und Tarifrechner der regionalen Netzbetreiber, ElCom (Strompreis-Vergleichsseite), Erfahrungswerte aus der Offert- und Beratungspraxis der ecoEn GmbH, Region Zürich.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion