Kurzantwort

Im Versorgungsgebiet des EW Höfe (Bezirk Höfe, Kanton Schwyz) folgt die Vergütung für eingespeisten Solarstrom 2026 – wie schweizweit – dem quartalsweise gemittelten Referenzmarktpreis des Bundes. Für Anlagen bis 30 kW gilt die gesetzliche Minimalvergütung von 6 Rp./kWh als Untergrenze; den Herkunftsnachweis (HKN) können Sie separat vermarkten. Der genaue Ansatz und ein allfälliger Ökostrom-Zuschlag hängen vom Netzbetreiber ab – prüfen Sie den aktuellen Wert im Tarifblatt des EW Höfe. (Stand: Juli 2026)

Das Wichtigste in Kürze

    • Die Vergütung folgt 2026 dem schweizweit einheitlichen Referenzmarktpreis (quartalsweise, BFE).
    • Für Anlagen bis 30 kW gilt die gesetzliche Minimalvergütung von 6 Rp./kWh als Untergrenze.
    • Der Herkunftsnachweis (HKN) lässt sich separat vermarkten.
    • Der genaue Ansatz und allfällige Zuschläge stehen im aktuellen Tarifblatt des EW Höfe.
    • Den Netzbetreiber bestimmt Ihre Adresse – wechseln können Sie ihn nicht.

    Wie wird Solarstrom im Gebiet des EW Höfe vergütet?

    Seit dem Stromgesetz gilt schweizweit dasselbe Prinzip, und das EW Höfe macht keine Ausnahme: Vergütet wird der Referenzmarktpreis – der quartalsweise gemittelte Marktpreis, den das Bundesamt für Energie (BFE) nach jedem Quartal berechnet und publiziert. Der eingespeiste Solarstrom wird auf dieser Basis abgegolten.

    Das bedeutet: Die Vergütung ist nicht mehr fürs ganze Jahr fix, sondern folgt dem Markt – im Winter tendenziell höher, im Sommer tendenziell tiefer, wenn viel Solarstrom gleichzeitig ins Netz drückt. Wie der Referenzmarktpreis funktioniert, erklärt der Beitrag Referenzmarktpreis; die Übersicht über die Netzbetreiber der Region liefert Rückliefertarife im Überblick.

    Was ist garantiert – und was sollten Sie prüfen?

    KomponenteRegelung 2026
    BasisvergütungReferenzmarktpreis (quartalsweise, BFE)
    Minimalvergütung (bis 30 kW)6 Rp./kWh (gesetzliche Untergrenze)
    Herkunftsnachweis (HKN)separat vermarktbar
    Allfälliger Ökostrom-Zuschlagnetzbetreiberabhängig – Tarifblatt prüfen

    Richtwerte, Stand: Juli 2026. Der Referenzmarktpreis ändert quartalsweise; der konkrete Ansatz und allfällige Zuschläge werden vom Netzbetreiber periodisch angepasst – massgebend ist die aktuelle Publikation des EW Höfe.

    Die 6-Rappen-Untergrenze für kleine Anlagen ist gesamtschweizerisch garantiert – die Details behandelt der Beitrag Minimale Rückliefervergütung. Ob das EW Höfe darüber hinaus einen Zuschlag zahlt, etwa über ein Ökostrom-Produkt, steht im aktuellen Tarifblatt. Hier lohnt der direkte Blick auf die Publikation des Werks statt der Rückgriff auf alte Zahlen.

    Was heisst das für Ihre Anlage im Bezirk Höfe?

    Auch hier gilt die gleiche Rangfolge wie überall: Der Rückliefertarif ist der Zusatzertrag für den Überschuss – die Wirtschaftlichkeit entscheidet sich beim Eigenverbrauch. Ob Sie einspeisen oder selbst verbrauchen, macht den grössten Unterschied; die Abwägung behandelt der Beitrag Eigenverbrauch oder einspeisen?. Und weil der Kanton Schwyz für Photovoltaik keinen eigenen Förderbeitrag zahlt, kommt die Förderung über Bund und Steuer – die Einordnung dazu liefert der Beitrag Förderung im Kanton Schwyz.

    Aus der Praxis

    Im Bezirk Höfe erleben wir dasselbe wie andernorts im Kanton Schwyz: Kunden fragen nach «dem Tarif» und meinen eine feste Zahl. Die gibt es seit dem Stromgesetz nicht mehr – es ist ein Marktpreis pro Quartal, nach unten mit 6 Rappen abgesichert. Wir schauen mit den Kunden ins aktuelle Tarifblatt des Werks, statt alte Zahlen zu zitieren. Und wir machen klar, worauf es ankommt: Nicht der Rückliefertarif entscheidet über die Rentabilität, sondern der Eigenverbrauch. Wer den Strom im eigenen Haus nutzt – für Warmwasser, Wärmepumpe oder das E-Auto –, macht sich von den Marktschwankungen weitgehend unabhängig.

    Häufige Fragen

    Wie viel zahlt das EW Höfe für Solarstrom?

    Die Vergütung folgt dem quartalsweise gemittelten Referenzmarktpreis des Bundes, mit einer Untergrenze von 6 Rp./kWh für Anlagen bis 30 kW. Der genaue Ansatz und ein allfälliger Zuschlag hängen vom Netzbetreiber ab – prüfen Sie den aktuellen Wert im Tarifblatt des EW Höfe.

    Warum ist der Tarif nicht mehr fix?

    Weil mit dem Stromgesetz alle Netzbetreiber auf den einheitlichen Referenzmarktpreis umgestellt haben, der quartalsweise vom BFE berechnet wird. Fixe Jahrestarife gibt es in diesem Modell nicht mehr – dafür ist die Vergütung für kleine Anlagen mit 6 Rp./kWh nach unten abgesichert.

    Zahlt der Kanton Schwyz zusätzlich etwas?

    Für Photovoltaik zahlt der Kanton Schwyz keinen eigenen Förderbeitrag. Die Förderung kommt über die Einmalvergütung des Bundes und den Steuerabzug. Der Rückliefertarif des EW Höfe ist davon unabhängig – er betrifft den eingespeisten Strom, nicht die Investition.

    Wo finde ich den aktuellen Rückliefertarif?

    Im aktuellen Tarifblatt beziehungsweise auf der Website des EW Höfe. Weil der Referenzmarktpreis quartalsweise wechselt und Zuschläge netzbetreiberabhängig sind, ist die Publikation des Werks die einzige verbindliche Quelle. Ältere Zahlen aus dem Netz sind mit Vorsicht zu geniessen.

    Kostenlose Erstberatung

    Anlage geplant im Bezirk Höfe?

    Wir legen Ihre Anlage auf hohen Eigenverbrauch aus – der eigentliche Hebel – und übernehmen Pronovo- und HKN-Anmeldung bei der Inbetriebnahme.

    Quellen: EW Höfe (Tarifpublikationen), Energiegesetz und Energieförderungsverordnung (EnFV), Bundesamt für Energie (Referenzmarktpreis). Stand Juli 2026.

    Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion