Kurzantwort

Wer in der Schweiz eine Solaranlage baut, profitiert von drei Ebenen: der Einmalvergütung des Bundes (derzeit rund CHF 360 pro kWp, via Pronovo), dem Steuerabzug der Investition in den meisten Kantonen sowie – je nach Wohnort – zusätzlichen kommunalen Beiträgen. Zusammen decken diese Instrumente häufig einen namhaften Teil der Investition. (Stand: Oktober 2026)

Hausbesitzer und Solarberater besprechen die Förderung einer Solaranlage in der Schweiz
Beratung zu Förderbeiträgen für eine Solaranlage in der Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einmalvergütung (EIV) ist der wichtigste Beitrag: Sie wird nach Inbetriebnahme über Pronovo ausbezahlt; die Ansätze legt der Bundesrat fest, massgebend ist das Datum der Inbetriebnahme.
  • Es gibt drei EIV-Programme: KLEIV (unter 100 kW), GREIV (ab 100 kW) und HEIV (Anlagen ohne Eigenverbrauch).
  • In den meisten Kantonen – auch Zürich – ist die Investition bei bestehenden Bauten vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
  • Einige Städte und Gemeinden zahlen zusätzliche Beiträge; die Programme ändern sich laufend.
  • Der Antrag ist kein Hexenwerk, hat aber Stolpersteine – falsche Reihenfolge oder fehlende Unterlagen kosten Zeit.

Beiträge an Ihrem Standort

Bund, Kanton und Gemeinde fördern unterschiedlich. Wir klären bei jeder Offerte die komplette Fördersituation für Ihre Adresse ab und übernehmen die Anmeldungen – kostenlos und unverbindlich.

Zuerst selbst rechnen: Solarrechner mit amtlichen Dachdaten → · Förderung im Kanton Zürich →

Welche Förderinstrumente gibt es in der Schweiz?

Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine laufende Einspeisevergütung mehr für neue Kleinanlagen. Das Schweizer System setzt stattdessen auf einen einmaligen Investitionsbeitrag plus steuerliche Entlastung:

EbeneInstrumentWer zahltGrössenordnung
BundEinmalvergütung (KLEIV/GREIV/HEIV)Pronovo (Netzzuschlag)derzeit rund CHF 360/kWp bis 30 kWp
KantonSteuerabzug der Investitionvia Steuererklärungabhängig vom Grenzsteuersatz
Gemeinde/Stadtkommunale FörderprogrammeGemeinde oder Stadtwerksehr unterschiedlich, teils zeitlich befristet
NetzbetreiberRückliefertarif für ÜberschussstromIhr EWlaufende Vergütung, kein Förderbeitrag im engen Sinn

Richtwerte, Stand: Oktober 2026. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen von Pronovo, Kanton und Gemeinde.

Die Einmalvergütung: Wie viel gibt es vom Bund?

Die EIV richtet sich nach der installierten Leistung. Für angebaute und freistehende Anlagen, die bis 31. März 2027 in Betrieb gehen, gilt für die Leistung unter 30 kWp ein Ansatz von rund CHF 360 pro kWp, für den Anlagenteil von 30 bis unter 100 kWp rund CHF 300 und ab 100 kWp rund CHF 250 (integrierte Anlagen: rund CHF 400 bzw. 330). Für Anlagen unter 30 kWp hat der Bundesrat ab 1. April 2027 eine Erhöhung um CHF 40 pro kWp vorgeschlagen; massgebend ist sein definitiver Entscheid. Verbindlich ist der Tarifrechner von Pronovo für das Datum der Inbetriebnahme.

Drei Programme sind zu unterscheiden:

  • KLEIV – für Anlagen unter 100 kW. Das ist der Normalfall beim Einfamilienhaus: Gesuch nach der Inbetriebnahme, Auszahlung nach Prüfung.
  • GREIV – für grosse Anlagen ab 100 kW, mit eigenem Verfahren.
  • HEIV – für Anlagen ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung), mit erhöhten Ansätzen. Interessant etwa für Scheunendächer oder reine Renditedächer.

Dazu existieren Boni für besondere Anlagen, etwa auf überdachten Parkplätzen oder für Anlagen mit hoher Neigung – Details erklärt der Beitrag KLEIV oder GREIV?.

Rechenbeispiel für den Alltag: Eine 10-kWp-Anlage erhält derzeit rund CHF 3’600, eine 15-kWp-Anlage rund CHF 5’400. Bezogen auf typische Anlagekosten (siehe Kosten-Ratgeber) deckt die Einmalvergütung bei einem typischen Einfamilienhaus nach Angaben des Bundes rund 17 Prozent der Investition, bei grösseren Anlagen eher 20 bis 25 Prozent – abhängig vom konkreten Projekt.

Wie läuft der Antrag bei Pronovo ab?

Der Ablauf ist standardisiert, und als Installationsbetrieb übernehmen wir ihn in der Regel für unsere Kundschaft. Grob in vier Schritten:

1. Anlage anmelden: Das Gesuch wird über das Pronovo-Portal eingereicht – bei KLEIV nach der Inbetriebnahme. 2. Beglaubigung: Ein akkreditierter Auditor oder das EW bestätigt die Anlagedaten (Leistung, Kategorie, Inbetriebnahmedatum). 3. Prüfung durch Pronovo: Dauert erfahrungsgemäss einige Monate; der Bescheid kommt schriftlich. 4. Auszahlung auf das hinterlegte Konto.

Womit Sie zeitlich rechnen müssen und welche Unterlagen bereitliegen sollten, steht im Detailbeitrag Pronovo-Anmeldung Schritt für Schritt sowie unter Wartezeiten & Fristen.

Steuerabzug: Der unterschätzte zweite Beitrag

Investitionen in erneuerbare Energien an bestehenden Bauten gelten in den meisten Kantonen als abziehbare Liegenschaftsunterhaltskosten – auch beim Bund. Konkret: Sie ziehen die Anlagekosten (abzüglich der Einmalvergütung) in der Steuererklärung vom Einkommen ab. Was das in Franken bringt, hängt vom steuerbaren Einkommen und der Gemeinde ab; bei mittleren Einkommen kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen.

Zwei Punkte gehen oft vergessen: Beim Neubau ist der Abzug in der Regel nicht möglich (die Anlage gilt als Anlagekosten der Liegenschaft), und die Einmalvergütung muss korrekt verrechnet bzw. als Einkommen deklariert werden – die Praxis unterscheidet sich je nach Kanton. Die Einzelheiten für unsere Region: Steuerabzug im Kanton Zürich.

Was zahlen Kantone und Gemeinden zusätzlich?

Direkte kantonale Beiträge an Photovoltaik sind selten geworden – die Kantone konzentrieren ihre Programme auf Gebäudehülle und Heizungsersatz (Stichwort Gebäudeprogramm und Wärmepumpen-Förderung). Auf Gemeindeebene sieht es anders aus: Einzelne Städte und Werke zahlen Zusatzbeiträge pro kWp, fördern Speicher oder belohnen Fassadenanlagen.

Diese Programme ändern sich laufend und sind oft budgetiert – wer zu spät kommt, geht leer aus. Die aktuellen Übersichten für unser Einzugsgebiet pflegen wir hier:

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Die Reihenfolge entscheidet darüber, ob alles reibungslos läuft:

1. Offerte und Planung – inklusive Klärung, welche Programme am Standort greifen 2. Allfällige kommunale Gesuche vor Baubeginn einreichen (viele Gemeinden fördern nur, was vor der Umsetzung beantragt wurde!) 3. Meldeverfahren bzw. Baugesuch bei der Gemeinde 4. Installation und Inbetriebnahme mit dem EW 5. EIV-Gesuch bei Pronovo, danach Steuerabzug in der nächsten Steuererklärung

Der Klassiker unter den Fehlern: kommunale Förderung erst nach Baubeginn beantragen. Mehr dazu im Beitrag Die häufigsten Fehler bei Fördergesuchen.

Aus der Praxis

Der administrative Teil schreckt viele Bauherrschaften mehr ab als die Technik. Zu Unrecht: Bei einem gut organisierten Projekt merken Sie von Pronovo, Meldeverfahren und EW-Anmeldung fast nichts – das läuft im Hintergrund. Worauf wir aber immer hinweisen: Budgetierte Gemeindeprogramme können mitten im Jahr ausgeschöpft sein. Wer ein Projekt plant, sollte die Fördersituation am Standort früh klären und nicht erst nach der Montage.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einmalvergütung 2026?

Für angebaute und freistehende Anlagen unter 30 kWp liegt der Leistungsbeitrag bei rund CHF 360 pro kWp, von 30 bis unter 100 kWp bei rund CHF 300 pro kWp (Inbetriebnahme bis 31. März 2027, Stand: Oktober 2026). Massgebend ist das Datum der Inbetriebnahme; verbindlich ist der Tarifrechner von Pronovo.

Muss ich die Förderung vor dem Bau beantragen?

Die Einmalvergütung (KLEIV) beantragen Sie nach der Inbetriebnahme. Kommunale Programme verlangen das Gesuch dagegen häufig vor Baubeginn – genau hier passieren die meisten Fehler.

Gibt es noch eine Einspeisevergütung?

Das alte KEV-System ist für Neuanlagen geschlossen. Heute erhalten Sie die einmalige Investitionshilfe (EIV) plus die laufende Vergütung Ihres Netzbetreibers für eingespeisten Überschussstrom. Für Anlagen unter 150 kW gilt seit 2026 eine gesetzliche Minimalvergütung (unter 30 kW: 6 Rappen pro kWh); ab 2027 richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, sofern Sie mit dem Netzbetreiber nichts anderes vereinbaren.

Wird auch ein Batteriespeicher gefördert?

Vom Bund derzeit nicht direkt; einzelne Kantone und Gemeinden haben eigene Programme. Der Überblick: Batteriespeicher-Förderung.

Kann ich Förderung und Steuerabzug kombinieren?

Ja, das ist der Normalfall: Einmalvergütung kassieren und die (um die EIV reduzierte) Investition steuerlich abziehen. Die genaue Handhabung unterscheidet sich je nach Kanton – im Zweifel lohnt der Blick in die kantonale Wegleitung oder eine kurze Rückfrage bei uns.

Kostenlose Erstberatung

Welche Beiträge gibt es an Ihrem Standort?

Wir klären bei jeder Offerte die komplette Fördersituation ab – Bund, Kanton, Gemeinde – und übernehmen die Anmeldungen. Kostenlos und unverbindlich.

Swissolar-Mitglied und Solarprofi · ESTI-Installationsbewilligung (Art. 14 NIV) · seit 2017 in Zürich · über 150 realisierte Anlagen · persönliche Antwort vom Fachbetrieb, kein Callcenter

Quellen: Pronovo AG, Bundesamt für Energie BFE, EnergieSchweiz, kantonale Energiefachstellen.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion