Kurzantwort

Der Firmenparkplatz ist die zweite Dachfläche des Betriebs – und seit 2025 fördert der Bund sie gezielt: Anlagen ab 100 kW auf einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal erhalten einen Parkplatzbonus von CHF 250 pro kW zusätzlich zur Einmalvergütung. 100 kW entsprechen als Richtwert 40 bis 50 überdachten Stellplätzen. Die Überdachung ist teurer als die Dachanlage, weil die Tragkonstruktion dazukommt, und sie braucht eine Baubewilligung – dafür liefert sie Strom genau dorthin, wo er tagsüber gebraucht wird: in den Betrieb und in die Ladestationen der Mitarbeitenden. Der Kanton Bern verlangt die Parkplatz-Solaranlage bei Neubau und Erweiterung seit 2026; im Kanton Zürich betrifft die neue Vorlage vorerst nur Dächer. (Stand: September 2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Parkplatzbonus des Bundes: CHF 250 pro kW für Anlagen ab 100 kW auf dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzarealen – zusätzlich zur Einmalvergütung (Pronovo, seit 2025).
  • Richtwert: Ein Stellplatz trägt rund 2 bis 2,5 kWp; die 100-kW-Grenze liegt darum bei etwa 40 bis 50 Stellplätzen.
  • Die Überdachung kostet mehr als die Dachanlage, weil Fundamente und Tragkonstruktion dazukommen – der grösste Kostenblock ist die Konstruktion, nicht die Module.
  • Der Carport ist eine Baute: Baubewilligung statt Meldeverfahren, mit Grenzabständen, Gestaltungsvorgaben und Schneelast-Nachweis.
  • Der stärkste Hebel ist die Kombination mit Ladeinfrastruktur: Mitarbeitende laden tagsüber, wenn die Anlage produziert – Eigenverbrauch ohne Speicher.

Warum der Parkplatz die zweite Dachfläche ist

Ein Gewerbebetrieb hat zwei grosse, versiegelte Flächen: das Hallendach und den Parkplatz davor. Das Dach ist meist der erste Schritt – wie eine Anlage auf dem Industriedach geplant wird, steht dort. Der Parkplatz ist der zweite, und er hat gegenüber dem Dach einen strukturellen Vorteil: Der Strom entsteht dort, wo die Fahrzeuge stehen. Ein Betrieb, der seinen Fuhrpark und die Fahrzeuge der Mitarbeitenden elektrifiziert, hat auf dem Parkplatz einen Verbraucher, der genau tagsüber lädt – wenn die Anlage produziert. Was auf dem Wohnhausdach einen Speicher braucht, ergibt sich hier von selbst.

Dazu kommt die politische Richtung. Die Schweiz hat wenig freie Fläche, und Parkplätze sind bereits versiegelt; deshalb setzen Bund und Kantone auf die Doppelnutzung. Der Bund fördert Parkplatzanlagen seit 2025 mit einem eigenen Bonus, der Kanton Bern verpflichtet seit dem 1. Januar 2026 neue und erweiterte Parkplätze mit ausreichender Einstrahlung zur Solaranlage. Wer heute einen Parkplatz neu baut oder saniert, plant die Überdachung besser gleich mit.

Förderung: Parkplatzbonus CHF 250 pro kW ab 100 kW

Die Einmalvergütung des Bundes gilt für die Parkplatzanlage wie für jede andere: rund CHF 360 pro kWp für den Anlagenteil bis 30 kWp und rund CHF 300 pro kWp darüber, zuzüglich Grundbeitrag (EnFV Anhang 2.1, Stand August 2026). Ab 100 kW läuft das Gesuch als GREIV und kann vor dem Bau eingereicht werden.

Dazu kommt seit 2025 der Parkplatzbonus: CHF 250 pro kW installierter Leistung, unter drei Bedingungen (Pronovo, Stand September 2026):

  • die Anlage hat mindestens 100 kW Leistung;
  • sie steht auf einem dauerhaften Parkplatzareal – kein provisorischer Abstellplatz;
  • das Areal war bisher unüberdacht – der Bonus belohnt die neue Doppelnutzung, nicht den Ersatz eines bestehenden Dachs.

Für eine 120-kW-Anlage über rund 50 Stellplätzen ergibt das eine Grössenordnung von CHF 30’000 Parkplatzbonus zusätzlich zur Einmalvergütung von rund CHF 38’000 – zusammen also gegen CHF 68’000. Für Anlagen ab 150 kW ohne Eigenverbrauch existiert daneben der Weg über die PV-Auktionen, in denen Parkplatzüberdachungen ebenfalls einen Zuschlag erhalten. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen von Pronovo.

Wie viele Stellplätze sind 100 kW? Ein Stellplatz misst rund 12 bis 15 m²; bei rund 5 m² Modulfläche pro kWp trägt er 2 bis 2,5 kWp. Die 100-kW-Grenze liegt darum als Richtwert bei 40 bis 50 überdachten Stellplätzen – ein mittlerer Firmenparkplatz. Kleinere Parkplätze erhalten die normale Einmalvergütung, aber keinen Bonus; dann entscheidet der Eigenverbrauch allein, ob sich die Überdachung rechnet.

Was kostet die Überdachung?

Ehrlich: mehr als die Dachanlage, und der Unterschied ist die Konstruktion. Auf dem Dach trägt das Gebäude die Module; auf dem Parkplatz muss ein Tragwerk aus Stahl oder Holz mit Fundamenten erst gebaut werden, und es muss Schnee, Wind und die Anfahrt eines Lieferwagens aushalten. Dieser Block – Fundamente, Stützen, Träger, Entwässerung – ist bei der Parkplatzanlage der grösste Kostenanteil, nicht die Module. Wie sich die Kosten eines Carports zusammensetzen, erklärt der Beitrag zu den Solar-Carport-Kosten; wir nennen bewusst keinen Pauschalpreis pro Stellplatz, weil Bodenbeschaffenheit, Spannweite und Gestaltungsvorgaben ihn um ein Mehrfaches verschieben.

Drei Stellschrauben bestimmen den Preis:

StellschraubeGünstigerTeurer
KonstruktionStandard-Stahlsystem, Reihenparkplatz mit gleichmässigem RasterSonderkonstruktion, Holz, gestalterische Auflagen, Einzelstützen
Untergrundtragfähiger Boden, Punktfundamenteschlechter Baugrund, Leitungen im Boden, Streifenfundamente
DachhautModule als Dachhaut mit Entwässerung im Systemseparate Dachhaut plus Module darüber

Was die Rechnung trotzdem trägt: Erstens die Förderung – Einmalvergütung plus Parkplatzbonus decken bei einer 120-kW-Anlage eine Grössenordnung von CHF 68’000. Zweitens der Eigenverbrauch: Ein Betrieb mit Tagesverbrauch und Ladeinfrastruktur nutzt den Strom weitgehend selbst, statt ihn für den Referenz-Marktpreis einzuspeisen. Drittens der Nebennutzen, der in keiner Wirtschaftlichkeitsrechnung steht: überdachte Stellplätze, schneefreie Fahrzeuge, ein sichtbares Zeichen an Kundschaft und Belegschaft. Verbindlich ist die Offerte nach Besichtigung und Baugrundabklärung.

Baubewilligung, Statik, Gestaltung: Der Carport ist eine Baute

Hier unterscheidet sich der Parkplatz grundsätzlich vom Dach. Während genügend angepasste Dachanlagen im Meldeverfahren laufen, ist die Überdachung eine Baute und braucht in aller Regel eine Baubewilligung – mit Grenz- und Strassenabständen, Gestaltungsvorgaben der Gemeinde, allenfalls Einsprachefristen der Nachbarschaft und, in Gewerbezonen, den Vorgaben des Gestaltungsplans. Die Anforderungen setzen Gemeinde und Kanton; verbindlich ist die Auskunft der Bauverwaltung.

Praktisch heisst das: Zeit einplanen und die Reihenfolge respektieren – zuerst die Bewilligung, dann bestellen; das GREIV-Gesuch vor dem Bau. Für die Statik gilt der Nachweis nach SIA 261 mit der Schneelast des Standorts; anders als beim Hallendach kommt beim Carport der Anprallschutz an den Stützen dazu. Wer den Parkplatz ohnehin neu baut oder saniert, spart doppelt: Fundamente, Leitungen für die Ladestationen und die Entwässerung entstehen in einem Zug.

Technisch gelten die Punkte des Solar-Carports am Wohnhaus im Grossen: Die Module bilden häufig die Dachhaut, dann muss das System die Dichtheit übernehmen und geklärt sein, wer sie verantwortet. Die Neigung ist flach; das kostet gegenüber der Ideallage etwas Jahresertrag, ähnlich wie beim Flachdach, bleibt aber gut nutzbar. Bifaziale Module nutzen zusätzlich das Licht, das vom hellen Parkplatzbelag reflektiert wird – bei Carports ein realer Zusatzertrag.

Ladeinfrastruktur: Der Parkplatz als Verbraucher

Der eigentliche Grund, die Überdachung zu bauen, steht meist darunter. Ein Betrieb, der seine Firmenparkplätze elektrifiziert, hat tagsüber eine Last, die exakt zum Produktionsprofil der Anlage passt: Mitarbeitende kommen am Morgen, stecken ein und fahren am Abend mit vollem Akku heim. Mit Lastmanagement am selben Hausanschluss verteilt sich die verfügbare Leistung auf die Fahrzeuge, und der Solarstrom fliesst zuerst in die Ladestationen, dann in den Betrieb, und erst der Rest ins Netz.

Zwei Punkte gehören in die Planung: die Abrechnung des Ladestroms – Mitarbeitende, Firmenfahrzeuge, Kundschaft – und die Anschlusskapazität. Ein Parkplatz mit 50 Ladepunkten braucht ohne Lastmanagement mehr Leistung, als die meisten Hausanschlüsse hergeben; mit Lastmanagement und Solarstrom vom Carportdach wird daraus ein Projekt, das der bestehende Anschluss oft trägt. Wo Leistungsspitzen trotzdem zum Problem werden, kann ein Gewerbespeicher sie kappen.

Solarpflicht auf Parkplätzen: Bern hat sie, Zürich noch nicht

Der Kanton Bern verlangt seit dem 1. Januar 2026 bei neuen und erweiterten Parkplätzen eine Solaranlage, sofern die Einstrahlung der Bodenfläche mindestens 1’000 kWh pro m² und Jahr erreicht – eine feste Mindestzahl an Stellplätzen gibt es nicht, das Kriterium ist die Sonne. Das ist die erste kantonale Parkplatzpflicht der Schweiz und ein Signal, wohin die Regulierung geht.

Im Kanton Zürich betrifft die Vorlage des Regierungsrats vom Januar 2026 vorerst nur Dächer über 300 m²; Parkplätze sind nicht enthalten. Was der Bund seit 2025 verlangt und was in Zürich diskutiert wird, steht im Beitrag zur Solarpflicht in der Schweiz. Für Betriebe im Raum Zürich heisst das: Die Parkplatzanlage ist heute freiwillig – und freiwillig ist sie mit Parkplatzbonus und eigener Planung wirtschaftlicher als später unter einer Pflicht.

Aus der Praxis

Die Parkplatzüberdachung ist bei uns selten die erste Anfrage – sie kommt, wenn der Betrieb den Fuhrpark elektrifiziert oder den Parkplatz ohnehin neu macht. Beides sind die richtigen Momente: Fundamente, Leitungen und Entwässerung entstehen dann einmal statt zweimal. Ein eigenes Carport-Grossprojekt haben wir noch nicht gebaut; Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement und Dachanlagen auf Gewerbe- und Grossbauten gehören zu unserem Alltag. Was wir bei jeder Parkplatzanfrage zuerst klären: die Baubewilligung und die Anschlusskapazität – die beiden Punkte, die über Zeitplan und Anlagengrösse entscheiden, bevor ein Modul bestellt ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Parkplatzbonus für eine Solaranlage?

CHF 250 pro kW installierter Leistung, zusätzlich zur Einmalvergütung, für Anlagen ab 100 kW auf einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal (Pronovo, seit 2025). Bei 120 kW ist das eine Grössenordnung von CHF 30’000. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen von Pronovo.

Wie viele Parkplätze braucht es für 100 kW?

Als Richtwert 40 bis 50 Stellplätze: Ein Stellplatz von 12 bis 15 m² trägt rund 2 bis 2,5 kWp. Bei kleineren Parkplätzen gibt es die normale Einmalvergütung, aber keinen Parkplatzbonus.

Was kostet ein Solar-Carport für ein Unternehmen?

Mehr als die Dachanlage, weil Fundamente und Tragkonstruktion dazukommen – die Konstruktion ist der grösste Kostenblock. Einen Pauschalpreis pro Stellplatz nennen wir bewusst nicht: Baugrund, Spannweite und Gestaltungsvorgaben verschieben ihn um ein Mehrfaches. Verbindlich ist die Offerte nach Besichtigung und Baugrundabklärung.

Braucht die Parkplatzüberdachung eine Baubewilligung?

In aller Regel ja – der Carport ist eine Baute, anders als die Dachanlage im Meldeverfahren. Dazu gehören Grenz- und Strassenabstände, Gestaltungsvorgaben und ein statischer Nachweis mit Schneelast. Verbindlich ist die Auskunft der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde.

Lohnt sich die Überdachung ohne Ladestationen?

Sie kann, wenn der Betrieb den Strom tagsüber selbst verbraucht und die Anlage über 100 kW den Parkplatzbonus erhält. Der stärkste Fall ist aber die Kombination: Ladestationen mit Lastmanagement machen den Parkplatz zum Verbraucher, der genau dann lädt, wenn die Anlage produziert.

Gilt im Kanton Zürich eine Solarpflicht für Parkplätze?

Nein. Der Kanton Bern verlangt sie seit 2026 bei neuen und erweiterten Parkplätzen mit ausreichender Einstrahlung; die Zürcher Vorlage vom Januar 2026 betrifft nur Dächer über 300 m². Im Raum Zürich ist die Parkplatzanlage heute freiwillig – und mit Bonus geplant wirtschaftlicher als später unter einer Pflicht.

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Quellen: Parkplatzbonus und Einmalvergütung gemäss EnFV Anhang 2.1 / Pronovo «Neuerungen Einmalvergütung Photovoltaik» (Stand September 2026); Auktionszuschläge gemäss BFE/Pronovo (Stand Juli 2026); Solarpflicht Kanton Bern gemäss Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (in Kraft seit 1.1.2026); Kanton Zürich: Medienmitteilung des Regierungsrats vom 6. Januar 2026; Stellplatz-Richtwerte aus rund 5 m² Modulfläche pro kWp (eigene Auslegungsregel); Erfahrungswerte aus Ladeinfrastruktur- und Gewerbeprojekten der ecoEn GmbH. Stand September 2026.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion