Ja, Photovoltaik auf dem Industriedach lohnt sich 2026 – aber aus einem anderen Grund als noch vor drei Jahren. Wer einspeist, bekommt für Anlagen ab 150 kW nur noch den Referenz-Marktpreis (im zweiten Quartal 2026 rund 3,90 Rp./kWh); wer selbst verbraucht, ersetzt Bezugsstrom für rund 20 Rp./kWh. Die Grossanlage wird darum auf den Lastgang des Betriebs ausgelegt, nicht auf die Dachfläche. Als Richtwert kostet eine komplett installierte Anlage ab 100 kWp CHF 1’100–1’400 pro kWp; die Einmalvergütung (GREIV, Gesuch vor dem Bau möglich) deckt bei 100 kWp eine Grössenordnung von CHF 30’000, dazu kommen Zuschläge für Fassaden und Parkplatzüberdachungen. Neu im Kanton Zürich: Der Regierungsrat will Dächer über 300 m² – auch bestehende, bei der Dachsanierung – zur vollflächigen Solaranlage verpflichten; die Vorlage liegt beim Kantonsrat. (Stand: September 2026)

Das Wichtigste in Kürze
- Ab 150 kW Anlagenleistung gibt es keine Mindestvergütung mehr: Eingespeister Strom bringt den vierteljährlichen Referenz-Marktpreis, rund 3,90 Rp./kWh im zweiten Quartal 2026. Eigenverbrauch ist damit das Geschäftsmodell, Volleinspeisung die Ausnahme.
- Richtwerte, komplett installiert und vor Förderung: ab 100 kWp CHF 1’100–1’400 pro kWp; ab 200 kWp projektspezifisch, weil Trafo, Anschluss und Statik den Preis prägen – nicht die Module.
- Förderung: Einmalvergütung als GREIV ab 100 kW (Gesuch vor dem Bau), Zuschläge für Parkplatzüberdachungen (CHF 250 pro kW ab 100 kW) und steile Anlagen ab 75° Neigung; ab 150 kW alternativ die Auktion.
- Die drei technischen Weichen heissen Statik (Trapezblech oder Flachdach-Ballast), Netzanschluss (Anschlussgesuch, Trafo, Blindleistung) und Messkonzept bei mehreren Mietern.
- Solarpflicht: Der Bund verlangt sie seit 2025 für Neubauten über 300 m²; im Kanton Zürich liegt seit Januar 2026 eine Vorlage für alle Dächer über 300 m² beim Kantonsrat – inklusive Nachrüstung bei der Dachsanierung.
Warum Industriedächer 2026 anders rechnen als noch 2022
Drei Jahre lang war die Rechnung auf grossen Dächern einfach: möglichst viel belegen, möglichst viel einspeisen, der Rückliefertarif trägt den Rest. Diese Rechnung ist seit dem Stromgesetz vorbei. Für Anlagen unter 150 kW gilt zwar eine Mindestvergütung – sie sinkt aber mit der Anlagengrösse und liegt bei 149 kW nur noch bei rund 1,2 Rp./kWh. Ab 150 kW fällt sie ganz weg: Dann zahlt der Netzbetreiber den vierteljährlichen Referenz-Marktpreis, im zweiten Quartal 2026 rund 3,90 Rp./kWh, dazu je nach Werk ein kleiner Zuschlag für den Herkunftsnachweis. Welche Werke im Raum Zürich was zahlen, zeigt die Übersicht der Rückliefertarife.
Auf der anderen Seite steht der Bezugspreis. Ein Betrieb mit mehr als 100’000 kWh Jahresverbrauch kauft seinen Strom am freien Markt, typischerweise für rund 20 Rp./kWh, in den Jahren 2022 und 2023 zeitweise für ein Mehrfaches. Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach, die im Betrieb bleibt, ist damit rund fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Daraus folgt die wichtigste Planungsregel für Industriedächer: Die Anlage wird auf den Lastgang ausgelegt, nicht auf die Dachfläche. Ein 8’000-m²-Hallendach, das 800 kWp tragen könnte, bekommt vielleicht 300 kWp – so viel, wie der Betrieb tagsüber selbst verbraucht, plus die Ladeinfrastruktur auf dem Parkplatz.
Wie hoch der Eigenverbrauch ausfällt, hängt vom Betriebstyp ab: Produktion und Kühlung erreichen erfahrungsgemäss 60 bis 80 Prozent ohne Speicher, Logistik ohne Kühlung deutlich weniger. Die Bandbreiten nach Betriebstyp stehen im Beitrag zur Solaranlage für Gewerbe und KMU; massgebend ist die Auswertung der Viertelstundenwerte, die Betriebe ab 100’000 kWh beim Netzbetreiber beziehen können.
Was kostet eine Grossanlage auf dem Industriedach?
Ab 100 kWp gehört das Dach in die Preisklasse, in der Module und Wechselrichter nur noch die Hälfte der Rechnung ausmachen. Der Rest sind Positionen, die bei jedem Dach anders ausfallen – und darum gehört jede Zahl unten als Richtwert gelesen.
| Anlagengrösse | Richtwert pro kWp (komplett installiert, ohne Speicher) | Grössenordnung Investition | Typisches Objekt |
|---|---|---|---|
| ~100 kWp | CHF 1’100–1’400 | CHF 110’000–140’000 | Gewerbehalle, Logistik, Kühllager |
| ab 200 kWp | projektspezifisch, weitere Degression | – | Produktionshalle, Grossverteiler, Logistikzentrum |
| ab 500 kWp | projektspezifisch; Trafostation und Mittelspannungsanschluss prägen den Preis | – | Industrieareal, Pharma- und Logistikstandorte |
Richtwerte gemäss publizierten Schweizer Marktdaten, Stand: Juli 2026, komplett installiert, vor Förderung und vor Steuern. Ab 200 kWp flacht die Degression ab, weil Anschluss, Statik und Bauleitung nicht mehr mit der Modulzahl skalieren. Verbindlich ist die individuelle Offerte nach Lastgang und Besichtigung.
Nicht in den Richtwerten enthalten und darum einzeln zu offerieren: statischer Nachweis und allfällige Verstärkung, Absturzsicherung und Gerüst, Anpassungen an der Hauptverteilung oder eine eigene Trafostation, die Messtechnik für mehrere Mieter, Blitzschutz und – bei älteren Hallen – die Dachsanierung vor der Anlage. Wie sich ein Dach in Kostenpositionen zerlegt, zeigt der Beitrag zu den Kosten pro kWp; die Steuer- und Finanzierungsseite behandelt Solaranlage finanzieren als Unternehmen.
Speicher. Für den Eigenverbrauch braucht die Grossanlage selten einen Speicher, weil das Lastprofil des Betriebs ohnehin zum Sonnenverlauf passt. Interessant wird er zum Kappen von Leistungsspitzen, weil grosse Bezüger einen Leistungstarif zahlen – wann das aufgeht, rechnet der Gewerbespeicher-Ratgeber durch.
Förderung: GREIV, Zuschläge und die Auktion ab 150 kW
Die Einmalvergütung des Bundes gilt auch für Industriedächer: rund CHF 360 pro kWp für den Anlagenteil bis 30 kWp und rund CHF 300 pro kWp für den Teil darüber, jeweils zuzüglich Grundbeitrag (EnFV Anhang 2.1, Stand August 2026) – bei 100 kWp eine Grössenordnung von CHF 30’000. Ab 100 kW läuft das Gesuch als GREIV und kann vor dem Bau eingereicht werden. Bei Investitionen von mehreren hunderttausend Franken ist das der entscheidende Planungsvorteil: Der Förderentscheid liegt vor, bevor bestellt wird.
Drei Zuschläge sind für Industriebauten relevant (Pronovo, Stand September 2026):
| Zuschlag | Bedingung | Ansatz |
|---|---|---|
| Parkplatzbonus | Anlage ab 100 kW auf einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal | CHF 250 pro kW |
| Neigungswinkelbonus | Neigung ab 75° – Fassade oder steile Aufständerung | CHF 400 pro kW (integriert), CHF 200 pro kW (angebaut) |
| Winterstrombonus | Anlage ab 100 kW mit Winterertrag über 500 kWh pro kW | Massgebend sind die Bedingungen von Pronovo – im Mittelland praktisch nur alpin erreichbar |
Richtwerte; massgebend sind die aktuellen Bestimmungen von Pronovo. Der Winterstrombonus ersetzt seit 2026 den früheren Höhenbonus und spielt für Flachdächer im Mittelland keine Rolle.
Ab 150 kW steht daneben der Weg über die PV-Auktionen des Bundes offen: eine hohe Einmalvergütung oder eine gleitende Marktprämie über 20 Jahre, beide im Wettbewerb vergeben – gedacht für Anlagen ohne Eigenverbrauch. Für einen Betrieb, der seinen Strom selbst nutzt, ist die normale GREIV mit Eigenverbrauch fast immer der bessere Weg; die Auktion wird interessant, wenn ein Dach vermietet oder eine Volleinspeisung geplant wird.
Trapezblech, Flachdach-Ballast, Statik: Was das Dach tragen muss
Industriedächer sind fast immer eine von zwei Bauarten, und beide haben ihre eigene Logik.
Das Trapezblechdach – die Regel bei Hallen aus Stahlbau – wird mit Klemmsystemen direkt an den Hochsicken befestigt, ohne Ballast. Die Anlage ist leicht, die Montage schnell, und die Neigung des Dachs gibt die Modulneigung vor; bei Ost-West-Sattelhallen ergibt das von selbst den gleichmässigen Tagesverlauf, den ein Betrieb braucht. Die Grenzen setzen die Blechstärke und der Zustand der Verschraubungen – bei Hallen aus den Achtzigern gehört das vor die Offerte geprüft.
Das Flachdach – Beton oder Leichtbau mit Bitumen- oder Folienabdichtung – trägt die Module auf aufgeständerten Ost-West-Systemen mit 10 bis 15 Grad Neigung, gehalten durch Ballast. Ballast plus Schneelast ist der begrenzende Faktor: Leichtbauhallen sind oft knapp bemessen, und dann ist eine Teilbelegung oder ein leichteres System die Lösung, nicht die volle Fläche. Zweiter Punkt ist die Dachhaut: Eine Abdichtung, die in fünf Jahren fällig wird, wird vor der Anlage saniert. Abstände, Brandschutz und Bewilligung behandelt der Beitrag zu den Vorschriften für Flachdach-Anlagen, die Ausrichtungsfrage der Vergleich Ost-West oder Süd auf dem Flachdach.
In beiden Fällen gilt: Der statische Nachweis nach SIA 261 gehört an den Anfang, nicht ans Ende – und wer das Dach ohnehin saniert, plant die Anlage gleich mit, weil Gerüst und Spengler dann schon da sind.
Netzanschluss: Anschlussgesuch, Trafo, Blindleistung
Bei Grossanlagen entscheidet der Netzanschluss oft über die Anlagengrösse, nicht das Dach. Drei Stufen:
1. Anschlussgesuch. Ab rund 30 kW prüft der Netzbetreiber im Netzanschlussgesuch, ob Zuleitung und Trafo die Einspeisung aufnehmen. In Gewerbezonen mit vielen Bezügern ist das meist unproblematisch, bei abgelegenen Hallen mit langer Zuleitung wird die Anschlusskapazität zur Grenze. Diese Abklärung gehört vor die Detailplanung. 2. Eigene Trafostation. Betriebe mit Mittelspannungsanschluss speisen über die eigene Trafostation ein. Dann prüfen wir Trafoleistung, Schutztechnik und die Frage, ob die Einspeisung auf der Niederspannungsseite bleibt oder die Station angepasst werden muss – ein Punkt, der bei Anlagen ab einigen hundert kW den Preis mitbestimmt. 3. Blindleistung und Regelung. Grosse Wechselrichter müssen Blindleistung bereitstellen und auf Vorgabe des Netzbetreibers regelbar sein; seit 2026 darf der Netzbetreiber die Einspeisung im Rahmen der Flexibilitätsregeln begrenzen, was bei einer auf Eigenverbrauch ausgelegten Anlage kaum ins Gewicht fällt. Die Elektroinstallation und die Netzanmeldung übernimmt unser eigenes Team mit ESTI-Installationsbewilligung (Art. 14 NIV).
Nutzen mehrere Mieter das Gebäude, kommt das Messkonzept dazu – aus der Anlage wird ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, und die Frage, wer den Strom zu welchem Preis bezieht, gehört vor den Bau geregelt.
Logistik-, Produktions- und Pharmahallen: Wo die grössten Dächer stehen
Das öffentliche Anlagenregister des Bundes zeigt, wo Grossanlagen längst Alltag sind. Die durchschnittliche Anlagengrösse pro Gemeinde ist dafür die aussagekräftigere Zahl als die Gesamtleistung: Wo sie über 50 kWp liegt, sind es Hallen, keine Wohnhäuser.
| Ort | Anlagen | Ø Anlage (kWp) | Baubild |
|---|---|---|---|
| Regensdorf ZH | 118 | 131,1 | Fast die gesamte Leistung auf Industrie- und Logistikdächern |
| Schlieren ZH | 142 | 90,4 | Limmattaler Gewerbeachse mit Industrie- und Life-Sciences-Arealen |
| Baar ZG | 429 | 55,1 | Gewerbezone Baar–Sihlbrugg |
| Volketswil ZH | 302 | 52,8 | Glattaler Logistik und Handel |
| Cham ZG | 281 | 49,6 | Industrie am Zugersee |
| Kanton Zürich gesamt | 32’829 | 28,1 | Pro Kopf nur Rang 24 von 26 – viele Hallendächer sind noch leer |
Eigene Auswertung des BFE-Registers «Elektrizitätsproduktionsanlagen», Datenstand August 2026. Alle 26 Kantone und 35 Gemeinden: Photovoltaik Schweiz in Zahlen.
Zwei Lesarten: Im Limmattal, im Glattal und im Kanton Zug kennen Netzbetreiber und Behörden den Ablauf von Grossanlagen – dort ist der Weg kurz. Und der Kanton Zürich liegt pro Kopf trotz zweithöchster Gesamtleistung auf Rang 24: Die grossen Dächer, die es gibt, zählen doppelt. Zur Einordnung der Grössenklassen: Dachanlagen von 100 bis 500 kWp sind das Kerngeschäft eines regionalen Fachbetriebs wie ecoEn; Anlagen im Megawattbereich auf Industriearealen entstehen in der Regel im Verbund mit Generalunternehmer oder Energieversorger – auch dort übernehmen wir Montage und Elektroinstallation als Partner.
Winterstrom vom Industriebau: Fassade und Steildach
Industriebauten haben, was Wohnhäuser selten haben: grosse, fensterarme Südfassaden. Senkrechte Module liefern übers Jahr weniger als das Dach, aber im Winter relativ mehr – wenn die Sonne tief steht, Schnee nicht liegen bleibt und der Strom am wertvollsten ist. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag zur Solarfassade; was sie kostet, der Beitrag zu den Fassaden-PV-Kosten.
Zwei Neuerungen machen die Fassade am Gewerbebau 2026 interessanter: Der Neigungswinkelbonus des Bundes wurde auf CHF 400 pro kW (integriert) beziehungsweise CHF 200 pro kW (angebaut) angehoben, und für genügend angepasste Fassadenanlagen gilt seit 2026 ein Meldeverfahren statt des Baugesuchs (Art. 32abis RPV) – mit einer Abstandsvorgabe von maximal 20 cm zur Fassade. Die ehrliche Reihenfolge bleibt trotzdem: erst das Dach ausschöpfen, dann die Fassade – als zweiter Schritt für Betriebe, die mehr Winterstrom wollen oder deren Dach voll ist.
Solarpflicht: Bund seit 2025, Kanton Zürich mit Vorlage für Dächer über 300 m²
Seit 2025 verlangt der Bund eine Solaranlage auf Neubauten mit mehr als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche – das trifft praktisch jede neue Halle. Bestehende Gebäude sind davon nicht betroffen; was für Neubau und Bestand gilt, steht im Beitrag zur Solarpflicht in der Schweiz.
Neu ist die Zürcher Vorlage: Am 6. Januar 2026 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung des Energiegesetzes unterbreitet, nach der geeignete Dächer über 300 m² vollflächig mit einer Solaranlage zu versehen sind – bei Neubauten ab Erstellung, bei bestehenden Gebäuden bei der Dachsanierung. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn die Anlage über die Lebensdauer nicht wirtschaftlich ist, der Netzbetreiber den Strom nicht aufnehmen kann oder Schutzinteressen entgegenstehen. Der Regierungsrat beziffert das Potenzial auf rund 6 Terawattstunden im Jahr, 60 Prozent davon auf grossen Dächern. Ob und in welcher Form die Pflicht kommt, entscheidet der Kantonsrat; ein Inkrafttreten ist noch nicht terminiert. Für Eigentümer von Hallen heisst das heute: Wer eine Dachsanierung plant, plant die Anlage besser gleich mit – freiwillig ist sie wirtschaftlicher als unter Fristendruck.
Wie läuft ein Industriedach-Projekt bei ecoEn ab?
1. Richtofferte aus Lastgang und Dachplan. Für den ersten Rahmen reichen die Jahresabrechnung – bei Betrieben über 100’000 kWh die Viertelstundenwerte – und der Dachplan. Daraus rechnen wir Anlagengrösse, Eigenverbrauch und Förderweg in einer ersten Grössenordnung. 2. Besichtigung und Statik. Dachhaut, Befestigung, Hauptverteilung, Trafostation, Kabelwege; der statische Nachweis wird beauftragt, bevor die Anlage dimensioniert wird. 3. Konzept. Belegung, Wechselrichterkonzept, Messkonzept bei mehreren Mietern, Förderweg (GREIV, Zuschläge oder Auktion), auf Wunsch Speicher und Ladeinfrastruktur – in einem Bericht, den die Geschäftsleitung ohne Technikwissen lesen kann. 4. Bewilligung, Anschluss, Förderung. Meldeverfahren oder Baugesuch, Anschlussgesuch beim Netzbetreiber, GREIV-Gesuch vor dem Bau. 5. Montage und Elektroarbeiten. Dachmontage ausserhalb der Betriebsspitzen, Elektroinstallation und Netzanmeldung durch unser Team mit ESTI-Installationsbewilligung (Art. 14 NIV), Abnahme. 6. Betrieb. Monitoring, Ertrag und Eigenverbrauch monatlich sichtbar, Zuständigkeiten schriftlich geregelt.
Auf dem Hangar des Segelflugplatzes Winterthur haben wir 2022 eine Anlage mit 89,6 kWp in Ost-West-Belegung auf Trapezblech gebaut – 224 Module, Wechselrichter mit 110 kVA, Einspeisung über die EKZ. Es ist eine Volleinspeise-Anlage, und genau das zeigt, was sich seither verändert hat: Ein Dach dieser Grösse würden wir heute zuerst auf den Verbrauch des Betriebs auslegen und die Ladeinfrastruktur auf dem Vorplatz gleich mitplanen. Die Montage war der kürzeste Teil des Projekts; die Zeit ging in Statik, Anschlussgesuch und Netzanmeldung – und dort lohnt es sich, früh sauber zu arbeiten.
Häufige Fragen
Lohnt sich Photovoltaik auf dem Industriedach 2026 noch, wenn der Rückliefertarif so tief ist?
Ja – wenn der Strom im Betrieb bleibt. Der tiefe Referenz-Marktpreis trifft nur die Einspeisung; selbst verbrauchter Strom ersetzt Bezug für rund 20 Rp./kWh. Darum wird die Anlage auf den Lastgang ausgelegt statt auf die Dachfläche. Reine Volleinspeise-Anlagen rechnen sich nur noch über die Auktion oder eine Dachvermietung.
Was kostet eine 200-kWp-Anlage auf einer Halle?
Ab 100 kWp gilt als Richtwert CHF 1’100–1’400 pro kWp, komplett installiert (Stand: Juli 2026); ab 200 kWp ist der Preis projektspezifisch, weil Trafo, Anschluss und Statik ihn stärker prägen als die Modulzahl. Nicht enthalten sind statischer Nachweis, Gerüst, Anpassungen an Hauptverteilung oder Trafostation. Verbindlich ist die Offerte nach Besichtigung.
Welche Förderung gibt es für eine Grossanlage ab 100 kW?
Die Einmalvergütung als GREIV – rund CHF 300 pro kWp für den Anlagenteil über 30 kWp, zuzüglich Grundbeitrag – mit Gesuch vor dem Bau. Dazu kommen Zuschläge: CHF 250 pro kW für Parkplatzüberdachungen ab 100 kW und CHF 200–400 pro kW für Anlagen ab 75° Neigung. Ab 150 kW steht alternativ die Auktion offen. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen von Pronovo.
Trägt ein Trapezblechdach die Anlage ohne Ballast?
In der Regel ja: Die Module werden mit Klemmen an den Hochsicken befestigt, das System ist leicht. Geprüft werden Blechstärke, Verschraubung und Unterkonstruktion – bei älteren Hallen der begrenzende Faktor. Auf Flachdächern hält Ballast die Aufständerung; dort entscheidet Ballast plus Schneelast über die belegbare Fläche.
Muss ich mein Hallendach im Kanton Zürich bald mit Solar belegen?
Noch nicht. Seit 2025 gilt die Solarpflicht des Bundes für Neubauten über 300 m². Für bestehende Dächer über 300 m² hat der Zürcher Regierungsrat im Januar 2026 eine Pflicht bei der Dachsanierung vorgeschlagen; die Vorlage liegt beim Kantonsrat, ein Inkrafttreten ist nicht terminiert. Wer ohnehin saniert, plant die Anlage besser jetzt freiwillig mit.
Ab welcher Grösse braucht die Anlage eine eigene Trafostation?
Das hängt vom bestehenden Anschluss ab, nicht von einer festen kW-Grenze. Betriebe mit Mittelspannungsanschluss speisen über ihre Trafostation ein; dann werden Trafoleistung und Schutztechnik geprüft. Bei Niederspannungsanschlüssen entscheidet das Anschlussgesuch, wie viel Leistung die Zuleitung aufnimmt – diese Abklärung gehört vor die Detailplanung.
Kostenlose Erstberatung
Lastgang und Dachplan genügen für den ersten Rahmen.
Schicken Sie uns die Jahresabrechnung oder die Viertelstundenwerte und den Dachplan – wir rechnen Anlagengrösse, Eigenverbrauch und Förderweg als Richtofferte durch. Direkter Fachbetrieb aus Zürich mit ESTI-Installationsbewilligung, kein Vermittler.
Lieber telefonieren? +41 78 830 83 35
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Swissolar-zertifizierter Fachbetrieb · ESTI-Installationsbewilligung (Art. 14 NIV) · seit 2017 in Zürich · über 150 realisierte Anlagen · persönliche Antwort vom Fachbetrieb, kein Callcenter
Quellen: Referenz-Marktpreis und Mindestvergütung gemäss BFE / Art. 12 Abs. 1bis EnV (Q2 2026); Einmalvergütung, Parkplatz- und Neigungswinkelbonus gemäss EnFV Anhang 2.1 / Pronovo (Stand August/September 2026); Winterstrombonus gemäss Art. 30c EnFV / Swissolar «2026: Was gilt neu»; Fassaden-Meldeverfahren Art. 32abis RPV; Solarpflicht Bund gemäss Energiegesetz / Stromgesetz; Kanton Zürich: Medienmitteilung des Regierungsrats vom 6. Januar 2026; Kosten-Richtwerte gemäss publizierten Schweizer Marktdaten (Stand Juli 2026); BFE-Register «Elektrizitätsproduktionsanlagen» (Datenstand August 2026, eigene Auswertung); Erfahrungswerte aus Grossprojekten der ecoEn GmbH (Winterthur 2022, Fällanden 2023/2024). Stand September 2026.
Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion

