Kurzantwort

Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom nicht mehr nach dem Quartalsdurchschnitt, sondern nach dem Spotpreis im Day-Ahead-Handel zum Zeitpunkt der Einspeisung – sofern Sie mit Ihrem Netzbetreiber nichts anderes vereinbart haben. Für Anlagen unter 150 kW bleibt die Mindestvergütung als Absicherung bestehen (6,0 Rp./kWh bis 30 kW). Voraussetzung ist ein Smart Meter; Anlagen ohne intelligentes Messsystem werden bis zu dessen Einbau weiter nach dem Quartalswert abgerechnet. Mehrere Werke bieten 2027 weiterhin Festpreise an, etwa die AEW mit 8,2 Rp./kWh. (Stand: Oktober 2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Grundregel ab 1.1.2027: Vergütet wird der Day-Ahead-Spotpreis für die Schweiz in der Viertelstunde, in der Sie einspeisen – nicht mehr der vierteljährlich gemittelte Referenz-Marktpreis.
  • Die Mindestvergütung bleibt: 6,0 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW, 6,2 Rp./kWh für grössere Anlagen ohne Eigenverbrauch. Sie sichert allerdings den Durchschnitt aller Solaranlagen ab, nicht Ihr persönliches Einspeiseprofil.
  • Netzbetreiber dürfen weiterhin eigene Modelle anbieten: AEW (Fixpreis 8,2 Rp./kWh inkl. HKN) und Stadtwerk Winterthur (Vertragsmodell, 9,00 bzw. 11,70 Rp./kWh) tun das 2027, die EKZ vergüten den Spotpreis.
  • Erste Modellrechnungen von Swissolar zeigen für kleine Anlagen ohne Anpassung Einbussen von wenigen Prozent des Gesamtertrags – je tiefer der Eigenverbrauch, desto stärker trifft es.
  • Der wirksamste Hebel bleibt der Eigenverbrauch: Verbraucher in die Mittagsstunden legen, einen Speicher richtig steuern (mittags laden statt morgens) und prüfen, ob Ihr Energiemanager dynamische Preise verarbeiten kann.

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Bisher – seit Januar 2026 – vergüten Netzbetreiber ohne eigenes Angebot den sogenannten Referenz-Marktpreis: Das Bundesamt für Energie mittelt dafür die Börsenpreise eines ganzen Quartals, gewichtet nach der Einspeisung aller Solaranlagen. Jede eingespeiste Kilowattstunde eines Quartals erhält denselben Wert, egal ob sie an einem Sonntagmittag im Juni oder an einem Dezemberabend ins Netz floss.

Ab 2027 fällt diese Mittelung weg. Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die Verordnungsänderungen dazu verabschiedet (Art. 15 Abs. 1bis Energiegesetz, Art. 12 Energieverordnung). Können sich Produzent und Netzbetreiber nicht auf eine Vergütung einigen, gilt neu der Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung – konkret der Preis am Spotmarkt im Day-Ahead-Handel für das Marktgebiet Schweiz. Dieser Preis wird am Vortag in einer Auktion festgelegt, pro Viertelstunde, und umgerechnet zum Tageskurs der Nationalbank.

2026ab 2027
Basis der VergütungReferenz-Marktpreis, Quartalsmittel (BFE)Day-Ahead-Spotpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung
Zeitauflösungein Wert pro Quartalein Wert pro Viertelstunde
Mindestvergütung (unter 150 kW)jaja, als Prämie auf Quartalsbasis
Voraussetzung–intelligentes Messsystem (Smart Meter)
Eigene Modelle der Werke (Fixpreis usw.)erlaubtweiterhin erlaubt

Stand: Oktober 2026. Quellen: Bundesrat (27.5.2026), Swissolar, EKZ-Rückliefertarife 2027.

Der Gedanke dahinter: Solarstrom soll dann ins Netz fliessen, wenn er gebraucht wird. An sonnigen Mittagen speisen alle Anlagen gleichzeitig ein, und die Börsenpreise fallen dann regelmässig gegen null, in einzelnen Viertelstunden sogar darunter. Abends und im Winter ist Strom deutlich mehr wert. Das neue Modell gibt dieses Preissignal direkt an die Anlagenbesitzer weiter.

Bleibt die Mindestvergütung bestehen?

Ja. Für Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW bleibt die gesetzliche Mindestvergütung erhalten. Die Werte nach Art. 12a Energieverordnung, wie sie die EKZ in ihrem Tarifblatt 2027 ausweisen:

AnlageMindestvergütung
Photovoltaik unter 30 kW6,00 Rp./kWh
Photovoltaik ab 30 kW, mit Eigenverbrauch180 ÷ Leistung in kW, also 6,00 bis 1,20 Rp./kWh
Photovoltaik ab 30 kW, ohne Eigenverbrauch6,20 Rp./kWh

Richtwerte exkl. MWST, Stand: Oktober 2026.

Die Mechanik ist neu: Die Mindestvergütung wird nicht als fester Betrag ausbezahlt. Zuerst wird jede Kilowattstunde zum Spotpreis vergütet. Liegt danach der Referenz-Marktpreis des Quartals unter der Mindestvergütung, zahlt der Netzbetreiber die Differenz als Prämie auf jede eingespeiste Kilowattstunde nach.

Genau hier liegt der Punkt, den viele übersehen: Die Prämie wird mit dem Durchschnitt aller Solaranlagen berechnet, nicht mit Ihrem eigenen Profil. Speist Ihre Anlage vor allem dann ein, wenn alle einspeisen – typisch für eine reine Süddach-Anlage ohne Eigenverbrauch über Mittag –, liegt Ihr persönlicher Spot-Erlös unter dem Durchschnitt, und Sie landen trotz Prämie unter 6 Rappen. Wer dagegen einen Teil der Einspeisung in den Abend verschiebt, liegt darüber. Die Mindestvergütung schützt also das Mittel, nicht Ihr Dach.

Ab wann gilt das für meine Anlage?

Das hängt am Zähler. Die dynamische Vergütung setzt ein intelligentes Messsystem voraus, das die Einspeisung pro Viertelstunde erfasst. Daraus ergeben sich drei Fälle:

1. Anlage mit Smart Meter: Ohne anderslautende Vereinbarung gilt das neue Modell ab 1. Januar 2027. 2. Bestehende Anlage ohne Smart Meter: Sie wird bis zum Einbau weiterhin nach dem quartalsweisen Referenz-Marktpreis vergütet (so ausdrücklich im EKZ-Tarifblatt 2027). Spätestens per 1. Januar 2028 muss der Netzbetreiber auch diesen Anlagen die dynamische Vergütung anbieten (Art. 80c EnV); die Smart Meter für einspeisende Anlagen müssen bis Ende 2027 installiert sein. Mehr dazu: Smart Meter und Rücklieferung. 3. Plug-&-Play-Anlagen (Balkonkraftwerke bis 600 W) ohne Smart Meter: Hier zahlen einige Werke eine Pauschale – die EKZ zum Beispiel CHF 27 pro Jahr.

Was zahlen die Netzbetreiber in der Region 2027?

Die Stromtarife für 2027 mussten die Werke bis Ende August publizieren; die Rückliefertarife folgen teils später. Bei den bereits bekannten zeigen sich zwei Lager: Die einen reichen den Spotpreis durch, die anderen bieten weiterhin einen planbaren Festpreis an.

NetzbetreiberModell 2027Werte 2027 (exkl. MWST)
EKZSpotpreis + HKN-VergütungBasis: Day-Ahead-Spotpreis · HKN bis 3,00 Rp./kWh (Jan.–März, Okt.–Dez.) bzw. bis 0,50 Rp./kWh (April–Sept.), bei negativen Preisen ausgesetzt
AEWWahl: Fixpreis oder SpotpreisFixpreis 8,20 Rp./kWh inkl. HKN (Anlagen 2–30 kW) · alternativ Spotpreis ohne HKN, plus Differenz zur Mindestvergütung · ab 30 kW automatisch Spotpreis
Stadtwerk WinterthurVertragsmodell (Festpreis inkl. HKN) oder Bundesmodellunter 100 kW mit Eigenverbrauch: 11,70 Rp./kWh (Q1/Q4) · 9,00 Rp./kWh (Q2/Q3), rund 10 Prozent tiefer als 2026
ewz2026: stabiler Durchschnittstarif2026 im Schnitt 12,91 Rp./kWh · Entscheid für 2027 lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor
WWZ, EKS, Thurplus, Glattwerk, Werke am Zürichsee, EW HöfeRückliefer-Tarifblatt 2027 lag bei Redaktionsschluss noch nicht vorohne eigenes Angebot gilt das Bundesmodell (Spotpreis + Mindestvergütung)

Stand: 15. Oktober 2026. Quellen: EKZ-Rückliefertarife 2027, AEW-Produktblätter «Rücklieferung Fixpreis» und «Rücklieferung Spotmarktpreis» 2027 (Ausgabe August 2026), Stadtwerk Winterthur «Produktblatt Einspeisevergütung Photovoltaik 2027» (Oktober 2026). Massgebend ist immer das aktuelle Tarifblatt Ihres Werks – wir ergänzen die fehlenden Werke laufend.

Die Details pro Werk: EKZ · AEW · Stadtwerk Winterthur · ewz · alle Werke im Überblick.

Wie stark sinkt der Ertrag meiner Anlage?

Weniger stark, als die Schlagzeile «Spotpreis» vermuten lässt – aber nicht für alle gleich. Erste, noch vorläufige Modellrechnungen von Swissolar zeigen für kleine Anlagen, die nichts anpassen, Einbussen von wenigen Prozent des Gesamtertrags. Für eine Anlage mit rund 30 Prozent Eigenverbrauch sinkt die Einspeisevergütung in diesen Rechnungen um etwa 15 Prozent, der Gesamtertrag aber nur um rund 4 Prozent – weil der selbst verbrauchte Strom vom neuen Modell gar nicht betroffen ist.

Stärker trifft es Anlagen mit tiefem Eigenverbrauch, die einen grossen Teil ihres Stroms über Mittag einspeisen. Und es gibt einen Fall, der auf den ersten Blick überrascht: Anlagen mit Speicher, der schon am Vormittag voll ist. Sie speisen genau in den billigsten Stunden ein. Mit der richtigen Steuerung dreht sich das um – dazu gleich mehr.

Einordnen sollte man die Zahlen so: Ein Tarif ist kein Grund, eine Solaranlage zu bauen oder nicht zu bauen. Die Wirtschaftlichkeit entsteht beim Einfamilienhaus zu einem grossen Teil über den eingesparten Strombezug, die Einmalvergütung und den Steuerabzug. Die Einspeisung ist der zweite Pfeiler – und genau dieser Pfeiler wird ab 2027 beweglicher.

Fixpreis oder Spotpreis – was ist besser?

Wo Sie wählen können, etwa bei der AEW oder bei Stadtwerk Winterthur, lohnt sich ein nüchterner Blick auf Ihr Einspeiseprofil.

Für den Fixpreis spricht:

  • Ihre Anlage speist vor allem über Mittag ein (Süddach, wenig Eigenverbrauch tagsüber).
  • Sie haben keinen Speicher und keinen Energiemanager, der auf Preise reagiert.
  • Sie wollen planen können. Bei der AEW liegt der Fixpreis mit 8,20 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis deutlich über der Mindestvergütung von 6 Rappen, die im Spotmodell ohne HKN als Boden bleibt.

Für den Spotpreis kann sprechen:

  • Ein Speicher mit Energiemanager verschiebt einen relevanten Teil der Einspeisung in die Abendstunden.
  • Ihre Anlage produziert überdurchschnittlich im Winter oder am Morgen und Abend (Ost-West-Belegung, Fassade, steile Module).
  • Sie können den Herkunftsnachweis anderswo zu einem guten Preis verkaufen (HKN verkaufen).

Für die typische Einfamilienhaus-Anlage ohne Speicher ist der Fixpreis 2027 dort, wo es ihn gibt, die sicherere Wahl. Beachten Sie die Fristen: Bei der AEW muss die Anmeldung für den Fixpreis per 1. Januar 2027 bis am 7. Dezember 2026 im Kundenportal erfolgen; bei den EKZ ist ein Wechsel mit oder ohne HKN-Vergütung per 1. Januar bis am 15. November 2026 auf «myEKZ» bekannt zu geben.

Was sollten Anlagenbesitzer jetzt tun?

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge:

1. Abrechnung und Zähler prüfen. Welches Modell ist bei Ihrem Werk hinterlegt, ist ein Smart Meter verbaut, wird der Herkunftsnachweis vergütet? Die Antwort steht auf der letzten Rücklieferabrechnung oder im Kundenportal. 2. Modellwahl und Fristen klären. Wo es einen Festpreis gibt, rechtzeitig wählen (AEW: 7.12.2026). Wo nicht, gilt automatisch das Bundesmodell. 3. Eigenverbrauch in den Mittag legen. Wärmepumpe, Boiler, Geschirrspüler und vor allem das E-Auto sind die grossen Hebel – je mehr davon tagsüber läuft, desto weniger hängt am Spotpreis. Praktische Tipps: Eigenverbrauch optimieren. 4. Speicher und Energiemanager richtig einsetzen. Ein Speicher sollte nicht mehr morgens voll sein, sondern die Mittagsspitze aufnehmen und abends abgeben. Das erledigt ein Energiemanager automatisch – sofern er dynamische Preise verarbeiten kann. Prüfen Sie das bei einem bestehenden System; bei einer Nachrüstung gehört es ins Pflichtenheft. Mehr dazu: Stromspeicher nachrüsten und Energiemanager im Vergleich.

Eine Alternative zur Einspeisung ins Netz ist der Verkauf in der Nachbarschaft: In einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) geht Ihr Überschuss zu einem vereinbarten Preis an die Nachbarn, statt zum Mittags-Spotpreis an die Börse.

Aus der Praxis

Seit der Bundesrat das neue Modell beschlossen hat, hören wir zwei Fragen besonders oft: «Lohnt sich meine Anlage jetzt nicht mehr?» und «Muss ich sofort einen Speicher kaufen?». Beides lässt sich meist mit Nein beantworten. Bei bestehenden Anlagen schauen wir zuerst auf die Abrechnung und den Lastgang: Wie viel wird über Mittag eingespeist, welche Verbraucher lassen sich verschieben, kann der vorhandene Wechselrichter einen Speicher aufnehmen? Oft bringt eine bessere Steuerung von Wärmepumpe und Boiler mehr als jede neue Hardware. Den Speicher rechnen wir erst danach – und dann mit einer Steuerung, die mittags lädt.

Häufige Fragen

Muss ich als Anlagenbesitzer etwas unternehmen?

Nicht zwingend. Ohne Ihr Zutun gilt ab 2027 das Modell Ihres Netzbetreibers – je nach Werk ein Festpreis oder der Spotpreis mit Mindestvergütung. Handeln sollten Sie, wenn Ihr Werk eine Wahl anbietet (Fristen beachten) oder wenn Sie viel über Mittag einspeisen.

Kann die Vergütung negativ werden?

In einzelnen Viertelstunden kann der Spotpreis unter null fallen, und damit auch die Basisvergütung für diese Viertelstunde. Bei Anlagen unter 150 kW gleicht die Mindestvergütungsprämie über das Quartal gerechnet aus, soweit der Referenz-Marktpreis unter der Mindestvergütung liegt. Die EKZ setzen bei negativen Preisen zudem die HKN-Vergütung aus.

Was gilt für Anlagen ohne Smart Meter?

Sie werden bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems weiterhin nach dem quartalsweisen Referenz-Marktpreis vergütet. Die Netzbetreiber müssen einspeisende Anlagen bis Ende 2027 mit Smart Metern ausrüsten.

Lohnt sich ein Batteriespeicher jetzt mehr?

Tendenziell ja, weil Strom, der abends selbst verbraucht oder eingespeist wird, mehr wert ist als die Einspeisung über Mittag. Entscheidend ist aber die Steuerung: Ein Speicher, der morgens voll lädt und mittags einspeist, verschärft das Problem. Ob sich die Investition für Ihren Haushalt rechnet, hängt von Verbrauch und Anlagengrösse ab – Lohnt sich ein Stromspeicher?

Gilt die neue Regel auch für ZEV und LEG?

Für den Überschuss, den ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ins Netz liefert, gelten dieselben Vergütungsregeln. Innerhalb eines ZEV oder einer LEG legen die Beteiligten den Preis selbst fest – das ist einer der Gründe, warum Swissolar diese Modelle als Antwort auf tiefe Mittagspreise nennt.

Wo finde ich die aktuellen Spotpreise?

Die Day-Ahead-Preise für die Schweiz publiziert die Strombörse EPEX SPOT für den Folgetag. Für Anlagenbesitzer ist das vor allem für die Steuerung relevant – ein Energiemanager mit Preis-Schnittstelle liest sie automatisch ein.

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Quellen: Bundesrat, Medienmitteilung vom 27.5.2026 (Revision Energieverordnung); Swissolar (Abnahmevergütung; «Neues Vergütungsmodell schafft Marktanreize», 27.5.2026; Webinar dynamische Abnahmevergütung, 29.9.2026); VSE (Medienmitteilung 18.8.2026); EKZ, Rückliefertarife 2027; AEW, Produktblätter Rücklieferung Fixpreis und Spotmarktpreis 2027; Stadtwerk Winterthur, Produktblatt Einspeisevergütung Photovoltaik 2027; Solarmarkt GmbH (1.10.2026).

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 · Autor: ecoEn Redaktion